Guest Michela Posted August 7, 2003 Report Share Posted August 7, 2003 Hallo!Na da hat es mich als Führerschein- (fast) Neuling auch noch kurz vorm Ende erwischt!Probezeit fast abgelaufen und heute morgen geblitzt worden, als ich bei rot über die Ampel gefahren bin!Hilfe wer kann mir sagen was ich zu erwarten habe?Ist mein Lappen weg?Ich könnte mich in den Hintern beissen, komme aber nicht an! Bin für jede Antwort dankbar! Michela Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_gast Posted August 7, 2003 Report Share Posted August 7, 2003 wenn die ampel schon länger als 1 sekunde rot war, dann kann man dir leider nicht mehr helfen... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 7, 2003 Report Share Posted August 7, 2003 @Michela Bei einem Rotlichtverstoß handelt sich unabhängig von der Dauer des Rotlichtes um einen sog. A-Verstoß. Das hat zur Folge, daß Du als Noch-Probezeitler(in) zur Nachschulung mußt und sich die Probezeit um 2 weitere Jahre auf insges. 4 Jahre verlängert. Als Strafe hast Du zu erwarten: 1. bei einer Rotlichtdauer von unter 1 Sek. => 50,- € + 3 Pkte. ODER2. bei einer Rotlichtdauer von über 1 Sek. => 125,- € + 4 Pkte. + 1 Monat FV Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 7, 2003 Report Share Posted August 7, 2003 plus Nachschulung die etwa 200 bis 400 € kostet. Und dieser Brief von der Führerscheinstelle schlägt auch noch mit 36? Euro zu buche. Quote Link to post Share on other sites
TheOne 0 Posted August 16, 2003 Report Share Posted August 16, 2003 ehhhmm 31€ Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted August 16, 2003 Report Share Posted August 16, 2003 na dann gehts ja noch... Quote Link to post Share on other sites
Guest Nina Posted September 14, 2003 Report Share Posted September 14, 2003 Werden die zwei Jahre Probezeitverlängerung an die bereits laufende Probezeit angehängt oder hat man ab dem Tag des Verstoßes eine "neue" Probezeit von vier Jahren? Quote Link to post Share on other sites
rallyeracer 0 Posted September 14, 2003 Report Share Posted September 14, 2003 @Nina Man hat dann insgesamt 4 Jahre Probezeit. Quote Link to post Share on other sites
Guest Nina Posted September 14, 2003 Report Share Posted September 14, 2003 Ähhh... ist für mich leider etwas missverständlich. Vier Jahre Probezeit ab dem Tag, an dem man den Führerschein bekommen hat, oder vier Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem man die Verkehrswiedrigkeit begangen hat? Quote Link to post Share on other sites
rallyeracer 0 Posted September 14, 2003 Report Share Posted September 14, 2003 4 Jahre ab Erteilung der FE. ...alle Klarheiten beseitigt? Quote Link to post Share on other sites
Guest User Posted September 16, 2003 Report Share Posted September 16, 2003 Hey Leute, mich hat es auch erwischt, mit 1.05s und noch in der Probezeit! Ein Transporter fuhr vor mir, habe die Ampel zu spät gesehen! Ich hätte eine Vollbremsung hinlegen müssen und aus Rücksicht des hinter mir fahrenden Wagens, der währe mir sonst draufgeknallt, musste ich eben Gas geben!Wie sieht es mit dem ausfüllen des Anhörungsbogens (wird der Verstoß zugegeben?) aus, hat man da Chanchen irgendwie glimpflich durch zu kommen? MfG Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted September 16, 2003 Report Share Posted September 16, 2003 Hallo, Also um das Fahrverbot könntest du evtl. noch rumkommen dadurchdas du halt nur so gering über die 1s grenze bist. Aber die Punkte,Nachschulung,Probezeitverlängerung bekommst du wohl auch mit den besten Anwalt. Du bist bei Rot gefahren und deine Story hilf dir dabei überhaupt nicht denn wenn du die Ampel wegen des LKW's nicht sehen konntest hättest du langsamer/mit größeren Abstand fahren müßen bist du sie erkennen kannst. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja dann zum Anwalt BEVOR du irgentetwas ausfüllst. mfgFalco Quote Link to post Share on other sites
Sebastian2 0 Posted September 16, 2003 Report Share Posted September 16, 2003 Wie bitte misst der Blitzer denn 1,05 Sekunden?! Ist in dem AHB wirklich die Zeit auf Hundertstelsekunden genau angegeben?! Bei einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h (und das heisst ja schon, dass man ungebremst durchrauscht!) entspricht eine Hundertstelsekunde selbst bei perfekter, fehlerfreier Messung in der Zeitebene (und das ist ja schon praktisch unmöglich) einer zurückgelegten Strecke von weniger als 14cm! Ich bin kein , sondern nur ein Ingenieur , aber ich kann mir kaum ein Verfahren vorstellen, dass eine Ortsauflösung von 14 Zentimetern bein annähernd perfekter Zeitauflösung aufweisen soll. Selbst bei fest installierten Induktionsschleifen habe ich hier meine Zweifel ... Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted September 16, 2003 Report Share Posted September 16, 2003 Das Messen von hunderstel Sekunden ist nun technisch kein Problem. Aber du hast recht sinnvoll ist das nicht zumal die Induktionsschleifen sicherlich je nach Fahrzeug etwas unterscheidlich ausgelöst werden. Aber darum wird ja auch bei der Ampelblitze immer eine Toleranz abgezogen (IMHO 0,3 Sekunden)Nur vermute ich das bei den 1,05 Sekunden die Toleranz schon abgezogen ist. mfgFalco Quote Link to post Share on other sites
Sebastian2 0 Posted September 16, 2003 Report Share Posted September 16, 2003 Klar, dass eine Auflösung von 10ms rein theoretisch kein Problem ist, SOLANGE ideale Bedingungen herrschen. Eine Induktionsschleife wird z.B. bei einem tiefergelegten Auto mit Stahl-Stoßstange durchaus ein paar Zentimeter früher ausgelöst als z.B. bei einem hohen Jeep mit GFK-Stoßfänger. Und die Unsinnigkeit, auf Hundertstelsekunden genau messen zu wollen, wenn sowieso schon 0,3 Sekunden abgezogen werden (das Verfahren also zugegebenermaßen auf mehrere ZEHNTELsekunden ungenau ist!), ist doch wohl klar, oder?! :-) Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted September 16, 2003 Report Share Posted September 16, 2003 Moment, ihr würfelt da was durcheinander... Die Induktionsschleife an sich "mißt" gar nichts (*); sie ist nur sozusagen die Stopp-Taste an einer Stoppuhr. Prinzipiell funktioniert eine Rotlichtüberwachunganlage so:Wenn die Ampel auf "rot" schaltet, läuft im Inneren des Kastens eine Stoppuhr los (manche Anlagen haben zwei interne Uhren, die laufen jeweils bei "gelb" und "rot" an). Wenn nun ein Fahrzeug über die Induktionsschleife fährt, wird die Zeitmessung gestoppt, ein Foto geschossen und die Zeit im Bild eingeblendet.Fährt kein Auto über die Schleife, wird die Stoppuhr nach der Fotoauslösung, spätestens aber beim Umschalten der Ampel auf "grün" wieder auf 0 zurückgesetzt. Daß es Stoppuhren gibt, die problemlos Hundertstelsekunden messen kann, streitet hier hoffentlich niemand ab, oder?! Zudem läßt sich am Schleifendetektor einstellen, ob die Auslösung erfolgen soll, a) wenn das Fahrzeug auf die Schleife fährt oder b) wenn das Fahrzeug die Schleife verläßt. Im Falle b) entsteht für den Betroffenen zusätzlich noch ein Zeitvorteil von ein paar Sekundenbruchteilen. (*) Im Gegensatz zu den Piezosensoren bei den stationären Geschwindigkeitsmeßanlagen; dort gehen die Sensorimpulse direkt in den Meßwert ein. Quote Link to post Share on other sites
Guest User Posted September 17, 2003 Report Share Posted September 17, 2003 Um das Fahrverbot könnte ich also evtl. noch rumkommen?Dann könnte auch mein Vater die Schuld auf sich nehmen! Er wollte es eben nur wegen dem Fahrverbot nicht tun, da er das Auto geschäftlich jeden Tag braucht! Die Strafe in der Probezeit ist nämlich ziemlich hart!Was denkt ihr? Auf dem Anhörungsbogen steht:Vorwerfbare ROTZEIT: 001,05 s Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted September 18, 2003 Report Share Posted September 18, 2003 Also um das Fahrverbot könntest du evtl. noch rumkommen dadurchdas du halt nur so gering über die 1s grenze bist. Wieso? 1,05 Sekunden sind > 1 Sekunde. Was gibt es da zu drehen? Quote Link to post Share on other sites
Guest User Posted September 18, 2003 Report Share Posted September 18, 2003 Und nun? Was würdet ihr bei "wird der Verstoß zugegeben?" ankreuzen oder hinschreiben? MfG Quote Link to post Share on other sites
Guest User Posted September 19, 2003 Report Share Posted September 19, 2003 Ist wichtig, muss den Anhörungsbogen wieder zurück schicken! MfG Quote Link to post Share on other sites
starcourse 0 Posted September 19, 2003 Report Share Posted September 19, 2003 Schreib nein!! Und ab zum Anwalt, der soll erst mal ne Akteneinsicht beantragen (aber nur die, falls Du nicht rechtschutzversichert bist) Wenn Du die Akte gesehen hast, kannst Du auch entscheiden, wie Du weiter vorgehst. Aber ohne genaue Aktenkenntnis kann man Dir schlecht raten was zu tun ist. Starcourse Quote Link to post Share on other sites
Guest User Posted September 19, 2003 Report Share Posted September 19, 2003 Danke, aber wenn ich NEIN ankreuze, muss ich es auch begründen! Was soll ich schreiben?Warum eine Akteneinsicht? MfG Quote Link to post Share on other sites
Guest User Posted September 20, 2003 Report Share Posted September 20, 2003 Wichtig! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 20, 2003 Report Share Posted September 20, 2003 Nein. Eine Begründung ist optional! Das Kreuz bei "Nein" reicht völlig aus.Akteneinsicht, damit Du Deine Chancen ausloten kannst. Quote Link to post Share on other sites
sethgecko83 0 Posted September 20, 2003 Report Share Posted September 20, 2003 @ Falco (vom 17.09.2003, 0:24):Werden bei grundsätzlich jeder Rotlichtüberwachungsanlage 0,3 s Toleranz abgezogen (also so wie 3 km/h bzw. 3 % bei > 100 km/h bei Geschwindigkeitsverstößen)? Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted September 22, 2003 Report Share Posted September 22, 2003 @ starcourse: Das mit der Akteneinsicht durch Anwalt sollte man etwas verfeinert darstellen. Geh zum Anwalt und sag dem, er solle erstmal NUR Akteneinsicht nehmen und Dich nach Eingang der Akte reinschauen lassen. Ansonsten hast Du ihn beauftragt und er wird, wenn er ein Geldgeier ist oder es nötig hat (davon gibts viele), die normalen Verteidigergebühren abrechnen (ca. 220,00 € bis dahin, ca 400,00 € bei Einstellung und ca. 575,00 € mit Hauptverhandlung). Üblicherweise nehme ich für Akteneinsicht 100,00 € netto. Das mußt Du aber wie gesagt vorher vereinbaren. Mit RS ist alles kein Problem, dann laß den Kollegen mal machen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Michael Posted September 22, 2003 Report Share Posted September 22, 2003 ... eine Hundertstelsekunde selbst bei perfekter, fehlerfreier Messung in der Zeitebene (und das ist ja schon praktisch unmöglich) ähm, will dir nicht zu nahe treten, aber in welchem Fach kann man sich mit solchen Messtechnik-Kenntnissen "Ingenieur" nennen ? In der Zeitebene misst jeder billige Quarzzähler Millionstel Sekunden oder auch Bruchteile davon. Quote Link to post Share on other sites
Netty 0 Posted September 23, 2003 Report Share Posted September 23, 2003 Menno nun streitet euch doch nicht um ne Hundelstesekunde Ich bin der Meinung, die Leute haben selber Schuld und Punkt. Wenn man schon rast oder was auch immersollte man sich wenigstens soweit unter Kontrolle haben, dass nichts passieren kann. Da ist ein Blitzer ja wohl das kleinste Übel überhaupt... ich sage nur "KINDER"!!!! Quote Link to post Share on other sites
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