Grobi 5 Posted January 23, 2008 Report Share Posted January 23, 2008 @Simineon:Diese PKW werden durch die dahinterfahrenden LKW nahezu vollkommen verdeckt, entscheidet sich nun einer dieser VT, den vor ihm fahrenden LKW zu überholen, so schert er aus und hat unter Umständen selber max. 89 km/h drauf. Ist nun die linke Spur gewohnheitsmässig frei von langsamfahrenden LKW und es herrscht keine Tempolimit, dann könnten sich der KSF mit >200 km/h (weil es ja möglich ist) und der ausgescherte PKW mit 89 km/h heftig in die Quere kommen. Entschuldige, aber da müsste man doch eher dem blinden Rauszieher die Pappe lochen, als dort ein Limit zu verhängen! Ein KFZ hat auf jeden Fall an der linken Seite Rückspiegel durch die sich der rückwärtige Verkehr beobachten lässt! Wenn dann der rechtsfahrende LKW mit Vollgas überholt und danach wieder rechts eingeschert wird, gibt es überhaupt keine Probleme! Ich habe echt keinen Bock mehr unter den ganzen Blinden und Unfähigen zu leiden, die schlichtweg zu dumm zum Autofahren sind! Grobi Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted January 23, 2008 Report Share Posted January 23, 2008 Ich habe echt keinen Bock mehr unter den ganzen Blinden und Unfähigen zu leiden, die schlichtweg zu dumm zum Autofahren sind! Da gibt es leider nur die eine Möglichkeit: Gib Deinen FS ab und fahre ÖPNV ... wobei Du selbst da durch die Deppen beinflusst bist. Abgesehen davon: Wenn es kracht (und nur dann wirst Du feststellen können, ob der Rauszieher geschaut hat) dann ist es zu spät, bei 200 km/h gegen 89 km/h wird es ganz schön eng und die Autobahn muss wieder für zig Stunden gesperrt werden. Leichenwagen; Bergung; LKW Bergung; etc. Natürlich wäre es schon, wenn man solche Fahrer vorher aus dem Verkehr zieht, aber wie willst Du das anstellen ? Durch lückenlose Überwachung aller Ausfahrten, damit wir noch mehr "Überwachungste****" haben ? Ich glaube da würde Tom_ durchdrehen, der ja schon 6 Kontrollen für unzumutbar hält. Ich persönlich hätte nichts dagegen, Blinde und Unfähige rauszuziehen und denen die Pappe zu lochen. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted January 23, 2008 Report Share Posted January 23, 2008 @Simineon: Natürlich wäre es schon, wenn man solche Fahrer vorher aus dem Verkehr zieht, aber wie willst Du das anstellen ? Durch lückenlose Überwachung aller Ausfahrten, damit wir noch mehr "Überwachungste****" haben ? Ich glaube da würde Tom_ durchdrehen, der ja schon 6 Kontrollen für unzumutbar hält. Indem man zum Einen die Ausbildung verbessert und die Strafen für solch verkehrsgefährdendes Verhalten erhöht.Weiterhin muss akzeptiert werden, daß es immer Unfälle geben wird. Gefahr gehört zum Leben dazu! Grobi Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted January 23, 2008 Report Share Posted January 23, 2008 Indem man zum Einen die Ausbildung verbessert und die Strafen für solch verkehrsgefährdendes Verhalten erhöht.Weiterhin muss akzeptiert werden, daß es immer Unfälle geben wird. Gefahr gehört zum Leben dazu! Grobi Liebend gerne, ich persönlich würde nach zwei Jahren FS prinzipiell ein Fahrsicherheitstraining verpflichtend machen. Ausserdem Anfänger nur auf gedrosselte Fahrzeuge lassen. Trotzdem sollte die Gefahr durch Unfälle minimiert werden ... würdest Du auch sagen, dass Gefahr zum Leben hinzugehört, wenn Du 4m tief in eine ungesicherte Baustelle abstürzst ? Da forderst Du doch sicherlich auch einen Zaun und Warntafeln ? Oder wenn ein Hirni mit 100 km/h durch den Ort rast und die Anwohner gefährdet ? Wo Kinder die zwischen Autos hervorspringen könnten ? Abgesehen davon:Dort wo Kinder zwischen Autos hervorspringen könnten ist regelmässig auch ne , warum also nicht dort wo regelmässig Autos zwischen LKWs hervorspringen ein ? Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted January 23, 2008 Report Share Posted January 23, 2008 @Simineon:Abgesehen davon:Dort wo Kinder zwischen Autos hervorspringen könnten ist regelmässig auch ne Zone30.gif, warum also nicht dort wo regelmässig Autos zwischen LKWs hervorspringen ein post-120.gif ? Nö! Kinder sind zum Einen besonders schutzwürdig und unerfahren und zum Anderen sollte zur Teilnahme am Verkehr auf der BAB schon eine gewisse Fahrpraxis erforderlich sein. Wer zu dumm ist in den Rückspiegel zu schauen, darf eben nicht auf die BAB! Um deinen Baustellenvergleich nochmal zu nehmen: Auf einer normalen Straße muß ein 4m Loch selbstverständlich abgesichert sein - auf einer Großbaustelle hingegen wird dies nicht der Fall sein, da man dort eben mit Löchern zu rechnen hat. Ebenso soll es vorkommen, daß auf einer Autobahn Autos mit mehr als 200 kmh fahren! Grobi Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted January 23, 2008 Report Share Posted January 23, 2008 zur Teilnahme am Verkehr auf der BAB (sollte) schon eine gewisse Fahrpraxis erforderlich sein. Wer zu dumm ist in den Rückspiegel zu schauen, darf eben nicht auf die BAB! Um deinen Baustellenvergleich nochmal zu nehmen: Auf einer normalen Straße muß ein 4m Loch selbstverständlich abgesichert sein - auf einer Großbaustelle hingegen wird dies nicht der Fall sein, da man dort eben mit Löchern zu rechnen hat. Ebenso soll es vorkommen, daß auf einer Autobahn Autos mit mehr als 200 kmh fahren! Grobi schöne Traumwelt ... welche Partei muss ich wählen damit das umgesetzt wird ... die Autobahnen wären leer *träum* Quote Link to post Share on other sites
Kühli 0 Posted January 24, 2008 Report Share Posted January 24, 2008 Hallo,Was glaubt ihr,wie das in 2-3 Jahren aussieht, wenn nochmal 20 -30 % mehr Lkw's sich auf der rechten Spur aneinanderreihen. Dann wird man wohl oder übel auf 2-spurigen Bahnen mit Überholverbot an Auffahrten das Tempo noch weiter limitieren müssen,wenn die Auffahrenden mit 70-80 zwischen zwei LKW auf die Überholspur rüberziehen.Dann sind 140 km/h inkl. üblicher Toleranz immer noch zu viel. Außerdem dürfen Sprinter und Konsorten bald nur noch 130 km/h fahren. Dann ist links bei 150 /km tagsüber und auch nachts sowieso Schluß. Meint ihr vielleicht, die fahren, sofern sich überhaupt mal rechts eine Lücke auftut, rechts rüber? Im übrigen bin ich diese Autobahn von Münster bis Alhorner Heide in den Letzten Jahren fast jede Woche gefahren.Tagsüber fährt man in der Tat angenehmer wenn nur 130-150 km/h erlaubt sind. Weniger Stress,weniger Bremsverschleiß, weniger Sprit, und daher bitte nicht vergessen weniger C02 Ausstoß.Und jedesmal,wenn es dort geknallt hat, war die Bahn immer für Stunden gesperrt. Mein Stau-Stillstand-Rekord steht auf 7 1/2 Stunden. Die Strecke Münster-Bremen wird man künftig an Werktagen nur unwesentlich länger zurücklegen als bisher,außer an Samstagen/Sonntagen/Feiertagen außerhalb der Ferienzeit.Man hätte 130 km/h von 6.00-19.00 Uhr machen sollen, an Sa. und So. no Limit. Das ist IMO die optimale Lösung.Kühli Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 30, 2008 Report Share Posted January 30, 2008 Hier vor einigen Tagen nochmal nachgebohrt: Sehr geehrter Herr xy, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage. In Ihrer Pressemitteilung nehmen Sie Bezug auf eine Studie der Ruhr-Universität Bochum, in der gesagt wird, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit auf der linken Spur bei einem LKW-Überholverbot zunähme. Das ist aber doch genau das Ziel des LKW-Überholverbots gewesen, sonst hätte man auch gleich alles beim alten lassen können. Außerdem kann ich Ihnen dutzende von Autobahnabschnitten nennen, auf denen ein LKW-Überholverbot angeordnet wurde und trotzdem keine Geschwindigkeitsbeschränkung nötig war. Sofern Sie die Limitierung also nur auf eine Studie und nicht auf konkrete Unfallzahlen (Unfälle, bei denen eine Geschwindigkeit > 120 auch unfallursächlich war) stützen können, halte ich die Anordnung für nicht rechtmäßig. Des Weiteren möchte ich Sie fragen, wieso die Limitierung nicht auf die Wochentage Montag bis Freitag beschränkt wurde? Am Samstag findet kein Berufsverkehr statt und am Sonntag findet kein LKW-Verkehr statt. Wieso gilt am Sonntag eine Beschränkung, die wiederum an Hand eines LKW-Überholverbots begründet wird, wenn am Sonntag gar keine LKW fahren? Mit freundlichen Grüßen'dagegen'. Das ist die Antwort-E-Mail: Sehr geehrter Herr 'dagegen', die auf der A 1 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung hat unter anderem den Sinn, angesichts der allgemein hohen Verkehrsbelastung die ansonsten vorhandenen starken Geschwindigkeitsunterschiede zwischen einzelnen Fahrzeugen zu reduzieren. Gerade die großen Geschwindigkeitsunterschiede führen auf hochbelasteten Autobahnen immer wieder zu schweren Unfällen; dies traf in der Vergangenheit leider auch für die A 1 zu. Insofern basiert die verkehrsbehördliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht nur auf der zitierten Studie, sondern vor allem auf der Beobachtung und Auswertung des konkreten Verkehrs- und Unfallgeschehens. Eine hohe Verkehrsbelastung ist auf der A 1 am Wochenende bzw. am Sonntag trotz des sonn- und feiertäglichen LKW-Fahrverbotes ebenfalls vorhanden, so dass auch während dieses Zeitraumes die Geschwindigkeitsbeschränkung zweckmäßig und sinnvoll ist. Mit freundlichem Grußxy Natürlich ist da ständig hohe Verkehrsbelastung. Deswegen konnte man da am Wochenende auch immer 180 fahren. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted January 30, 2008 Report Share Posted January 30, 2008 @dagegen: , dass Du noch immer am Ball bleibst. Ich bin so lange ich noch in Deutschland gearbeitet habe, täglich ein Stück der jetzt beschränkten A1 gefahren. Morgends ab 9:00 Uhr waren in der Regel Geschwindigkeiten von 180 km/h und mehr möglich, zwar nicht durchgehend, aber immer ohne Gewaltbremsungen. Quote Link to post Share on other sites
alwaysultra 5 Posted January 30, 2008 Report Share Posted January 30, 2008 Hier vor einigen Tagen nochmal nachgebohrt: Sehr geehrter Herr xy, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage. In Ihrer Pressemitteilung nehmen Sie Bezug auf eine Studie der Ruhr-Universität Bochum, in der gesagt wird, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit auf der linken Spur bei einem LKW-Überholverbot zunähme. Das ist aber doch genau das Ziel des LKW-Überholverbots gewesen, sonst hätte man auch gleich alles beim alten lassen können. Außerdem kann ich Ihnen dutzende von Autobahnabschnitten nennen, auf denen ein LKW-Überholverbot angeordnet wurde und trotzdem keine Geschwindigkeitsbeschränkung nötig war. Sofern Sie die Limitierung also nur auf eine Studie und nicht auf konkrete Unfallzahlen (Unfälle, bei denen eine Geschwindigkeit > 120 auch unfallursächlich war) stützen können, halte ich die Anordnung für nicht rechtmäßig. Des Weiteren möchte ich Sie fragen, wieso die Limitierung nicht auf die Wochentage Montag bis Freitag beschränkt wurde? Am Samstag findet kein Berufsverkehr statt und am Sonntag findet kein LKW-Verkehr statt. Wieso gilt am Sonntag eine Beschränkung, die wiederum an Hand eines LKW-Überholverbots begründet wird, wenn am Sonntag gar keine LKW fahren? Mit freundlichen Grüßen'dagegen'. Das ist die Antwort-E-Mail: Sehr geehrter Herr 'dagegen', die auf der A 1 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung hat unter anderem den Sinn, angesichts der allgemein hohen Verkehrsbelastung die ansonsten vorhandenen starken Geschwindigkeitsunterschiede zwischen einzelnen Fahrzeugen zu reduzieren. Gerade die großen Geschwindigkeitsunterschiede führen auf hochbelasteten Autobahnen immer wieder zu schweren Unfällen; dies traf in der Vergangenheit leider auch für die A 1 zu. Insofern basiert die verkehrsbehördliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht nur auf der zitierten Studie, sondern vor allem auf der Beobachtung und Auswertung des konkreten Verkehrs- und Unfallgeschehens. Eine hohe Verkehrsbelastung ist auf der A 1 am Wochenende bzw. am Sonntag trotz des sonn- und feiertäglichen LKW-Fahrverbotes ebenfalls vorhanden, so dass auch während dieses Zeitraumes die Geschwindigkeitsbeschränkung zweckmäßig und sinnvoll ist. Mit freundlichem GrußxyNatürlich ist da ständig hohe Verkehrsbelastung. Deswegen konnte man da am Wochenende auch immer 180 fahren. gut, so Leuten kann man nur mit Fakten kommen. Verkehrszählung, o.s.ä. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted January 31, 2008 Report Share Posted January 31, 2008 fein dass du am ball bleibst. das problem ist leider nur, dass man nichts erreicht, wenn man nicht klagt. aber als einzelperson hat da wohl kaumjemand lust und zeit und vor allem kostet es geld.nur mal so ein vorschlag, ich fände es sinnvoll wenn sich vielleicht viele hier an sowas beteiligen würden. ich hab im moment keine ahnungwieviel hier angemeldet sind, aber wenn jeder nur 20 euro spenden würde, käm bestimmt schon was zusammen.ich wäre auch bereit mehrdafür zu zahlen. aber nur wenn sich auch jemand darum ernsthaft kümmern würde. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 1, 2008 Report Share Posted February 1, 2008 Naja, nur ums Geld geht's ja auch nicht. Ein bisschen Arbeitsteilung müsste auch schon sein. Man müsste nämlich die Daten auch selbst mal recherchieren, z.B. eine Liste aller Unfälle und ihrer Ursachen. Ich kann auch nicht alles alleine machen, habe noch Arbeit und Familie. Ein paar Briefe schreibe ich aber immer wieder gerne. Vor allem könnte man ein bisschen seriöse Lobby-Arbeit aufziehen, also mit Verantwortlichen, Ministern, ADAC oder so ins Gespräch kommen und Briefe schreiben. Bringt vielleicht gesamtpolitisch gesehen als eine Klage, die sowieso nur jahrelang verschleppt und nicht entschieden wird wie bei m3_ Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted February 1, 2008 Report Share Posted February 1, 2008 naja, also recherchieren ist ja nicht so die mega arbeit. ich denke das sollte derjenige tun, der direkt von dem limit betroffen ist.aber das recherchieren sollte auch nicht mehr als 4 h zeit kosten. denn letztendlich ist eine klage der effektivere weg,denn dann muss auch die zuständige behörde argumente vorbringen, die ein wenig weitergehen. vielleicht sollte man für dieses thema einen eigenen thread eröffnen, und erstmal ideen sammeln. sonst verschwindet das ganzschnell wieder in der versenkung Quote Link to post Share on other sites
elected 0 Posted February 10, 2008 Report Share Posted February 10, 2008 wenn das jemand in die Hand nimmt mit der Klage (ich hab momentan zu wenig Zeit für sowas) wär ich dabei, die 20 EUR geb ich gerne!Und ein paar Aufgaben könnte ich auch übernehmen, nur halt nicht zu viel. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 10, 2008 Report Share Posted February 10, 2008 wenn das jemand in die Hand nimmt mit der Klage (ich hab momentan zu wenig Zeit für sowas) wär ich dabei, die 20 EUR geb ich gerne!Und genau das sagt immer jeder. Quote Link to post Share on other sites
elected 0 Posted February 10, 2008 Report Share Posted February 10, 2008 @ dagegen: siehe edit, ein paar aufgaben will ich auch wohl übernehmen Quote Link to post Share on other sites
sh1t 0 Posted February 19, 2008 Report Share Posted February 19, 2008 Wie lang ist die Strecke uberhaupt? Quote Link to post Share on other sites
elected 0 Posted February 20, 2008 Report Share Posted February 20, 2008 glaube ca 100 bis 150 km Quote Link to post Share on other sites
judoe 0 Posted February 21, 2008 Report Share Posted February 21, 2008 wenn das jemand in die Hand nimmt mit der Klage (ich hab momentan zu wenig Zeit für sowas) wär ich dabei, die 20 EUR geb ich gerne!Und ein paar Aufgaben könnte ich auch übernehmen, nur halt nicht zu viel. Da werde ich mich stark dran beteiligen. Doch wie? Wie und was sollte man dafür tun/wie vorgehen? Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted February 22, 2008 Report Share Posted February 22, 2008 ich habe leider für solche aufgaben keine zeit, aber wäre bereit mich finanziell daran zu beteiligen. Quote Link to post Share on other sites
sh1t 0 Posted February 23, 2008 Report Share Posted February 23, 2008 Ich bin auch dabei Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 24, 2008 Report Share Posted February 24, 2008 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte ich noch nicht mal klagen, da ich seit Aufstellen der Schilder die Strecke nicht mehr gefahren bin, also gar nicht betroffen bin. Das wird sich in naher Zukunft auch kaum noch ändern, vielleicht 2x im Jahr werde ich da noch lang fahren. Aufgaben, die jeder von euch schon mal machen kann: - Recherche nach Unfällen auf der Strecke, z.B. hier- Den Text der in der Pressemitteilung zur Schilderaufstellung erwähnten Studie der Ruhr-Uni Bochum besorgen- Briefe und E-Mails an ADAC, Verkehrsminister etc. schreiben Für die Klage ist ein Jahr Zeit. Quote Link to post Share on other sites
elected 0 Posted February 24, 2008 Report Share Posted February 24, 2008 -> Mail bezüglich der Studie an die Universität abgeschickt. Mal sehen, was die Antworten. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted February 25, 2008 Report Share Posted February 25, 2008 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte ich noch nicht mal klagen, da ich seit Aufstellen der Schilder die Strecke nicht mehr gefahren bin, also gar nicht betroffen bin. ich wohne da 300 km entfernt und fahre die strecke vielleicht alle 5 jahre einmal. aber ganz ehrlich, das ist doch egal. wer will dir denn nachweisen,wann du dort das letzte mal langgefahren bist? und bei einer klage, wird dies ganz sicher nicht genau überprüft werden Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted February 25, 2008 Report Share Posted February 25, 2008 @tom: doch doch, man sollte schon klagebefugt sein (§42 Abs. 2 VwGO). Da kann sogar der Richter extra nachfragen. Es sollte also glaubhaft darstellbar sein. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted February 26, 2008 Report Share Posted February 26, 2008 öhm, also mich wird der richter wohl kaum fragen, da ich sowieso nicht an der hauptverhandlung, wenn es denn eine solche überhauptgeben sollte, nicht teilnehmen werde. das sollte schon der anwalt machen.und ganz ehrlich, wo ist das problem zu sagen, dass ich diese strecke vor der klage gefahren bin? ganz im ernst, das ist doch quark.was sollten denn da für fangfragen kommen, wenn ich wirklich an der hauptverhandlung teilnehmen sollte?ich meine, einmal gefahren sein, sollte ich die strecke schoneinmal. aber ob das vor dem limit oder danach war,ist wohl kaum nachweisbar. oder soll ich die tempolimit-schilder beschreiben Quote Link to post Share on other sites
judoe 0 Posted February 26, 2008 Report Share Posted February 26, 2008 Hat wer einen Vorschlag wie man mehr Leute für eine Massenklage anheuern/gewinnen kann? Flyer auf der Autobahn würde ja schlecht gehen.Irgendwer eine Idee? Quote Link to post Share on other sites
elected 0 Posted February 26, 2008 Report Share Posted February 26, 2008 Flyer auf den Raststätten. Quote Link to post Share on other sites
judoe 0 Posted February 26, 2008 Report Share Posted February 26, 2008 Da gibt es nur drei Probleme: 1. GeldWie sollen W I R alle das finanzieren2. ErstellenWer erstellt solche Flyer, inhaltlich und zu produzieren3. Wie sollen wir Sie an die Menschen bringen? Ist es möglich sie einfach bei der Tanke in einen Kasten an der Kasse zu tun? Quote Link to post Share on other sites
alwaysultra 5 Posted February 26, 2008 Report Share Posted February 26, 2008 Das Problem ist ja auch der Gießkanneneffekt. Man erwischt damit viel zu viele, die das eigentlich gar nicht interessiert. Bzw., und das finde ich viel wichtiger, die es noch zum Schluß falsch verstehen. Mit der Formulierung muß man da also sehr vorsichtig sein! Helfe da bei Bedarf gerne weiter! Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted February 27, 2008 Report Share Posted February 27, 2008 ...@tom: als Beispiel wollte ich damals auch die A24 Wittstock - Berlin angehen. Ich kenne zwar die Strecke, aber ich hätte die Klagebefugnis als Süddeutscher und auch privat/geschäftlich nicht glaubhaft darstellen können, ebenso die A2-Posse Hannover (Garbsen-Eilsen).In der Klageschrift wird die Klagebefugnis dargestellt, ansonsten könnte der Fall ja mit einen Handwisch abgewiesen werden, ohne auf die Sache überhaupt eingehen zu müssen. Das beklagte Land wird in der Klageerwiderung die Klagebefugnis anerkennen oder nicht. Das Gericht ist dann noch einen andere Geschichte. Zum Gerichtstermin werden die Parteien geladen. Gemäß §102 VwGO kann auch ohne Erscheinen eines Beteiligten verhandelt und entschieden werden. Natürlich muß es nicht zur Verhandlung kommen. Der erste Schritt ist ja die Akteneinsicht und dann eine Chancenabwägung.Und natürlich solltest Du die Schilder für einen Klage "beschreiben" können, sprich jeden Schilderstandort (Kilometrierung) aufführen. Jeder Schildstandort ist ein Verwaltungsakt! Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted February 27, 2008 Report Share Posted February 27, 2008 Hi m3,du musst doch nur einmalig davon betroffen sein um eine klagebefugnis zu haben. und das kann man immer glaubhaft darstellen.und die schilderstandorte werden vom anwalt recherchiert und man besorgt sich unterlagen. oder wer sollte das sonst machen Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 27, 2008 Report Share Posted February 27, 2008 Der Anwalt soll alles recherchieren? Na dann gute Nacht. Also das würde ich selbst in die Hand nehmen, erstens kommt da mehr rum und zweitens kostet das nicht so viel. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 du musst doch nur einmalig davon betroffen sein um eine klagebefugnis zu haben.Quelle? und die schilderstandorte werden vom anwalt recherchiert und man besorgt sich unterlagen. oder wer sollte das sonst machen wie @dagegen sagt, besser ist es doch selbst die Daten zu bringen, z. B. durch eine Videoaufnahme oder auch eine Diktiergerätaufnahme. Natürlich kann man auch einen Gutachter beauftragen...Aus welchen Unterlagen willst Du auch die konkreten Standorte besorgen? Die exakten Behördenunterlagen erhälst Du erst mit der Akteneinsicht. Vorher mußt Du aber erstmal konkret und richtig beschreiben, gegen was Du klagst.Desweiteren sind Rechtsanwalte im Verwaltungsrecht und speziell zu Tempolimitklagen ein Thema für sich.Es ist nicht deren tagtäglicher Job! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Desweiteren sind Rechtsanwalte ... zu Tempolimitklagen ein Thema für sich.Wieviele wird es davon schon geben? 3 in ganz Deutschland? Der RA muss sich ebenso einarbeiten. Finde jemanden, der Bock auf viel Arbeit hat. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 du musst doch nur einmalig davon betroffen sein um eine klagebefugnis zu haben.Quelle? man kann es weitesgehend hieraus schlussfolgern http://www.ginko.de/user/kuemmel/Bussgeld/urteile/laerm.htm weitere quellen hab ich jetzt auf die schnelle nicht gefunden.es wäre ja auch mehr als merkwürdig, wenn es hier eine grenze gäbe, in wie weit ich davon betroffen sein müsste. und die schilderstandorte werden vom anwalt recherchiert und man besorgt sich unterlagen. oder wer sollte das sonst machen wie @dagegen sagt, besser ist es doch selbst die Daten zu bringen, z. B. durch eine Videoaufnahme oder auch eine Diktiergerätaufnahme. Natürlich kann man auch einen Gutachter beauftragen... gerade wenn ich nicht um die ecke wohne, ist es für mich kostengünstiger wenn ich das einen anwalt vor ort machen lasse. anwälte können i.d.R.sowieso nur nach gebührenordnung abrechnen. in wie weit dazu natürlich das recherchieren der schilderstandorte dazu gehört kann ich nicht sagen. Aus welchen Unterlagen willst Du auch die konkreten Standorte besorgen? Die exakten Behördenunterlagen erhälst Du erst mit der Akteneinsicht. Vorher mußt Du aber erstmal konkret und richtig beschreiben, gegen was Du klagst. öhm, diese unterlagen erhalte ich auch vor einer klage. warum sollten die behörden dies verweigern? Desweiteren sind Rechtsanwalte im Verwaltungsrecht und speziell zu Tempolimitklagen ein Thema für sich.Es ist nicht deren tagtäglicher Job! das ist sicher richtig. aber es gibt welche die davon ahnung haben. gerade das beispiel oben zeigt dass es sie gibt. in dem fall waren es sogar 2 anwältedie gegen das limit in eigener sache geklagt hatten, und vorher von dem thema auch keine ahnung hatten. Quote Link to post Share on other sites
sh1t 0 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Also....wann können wir was anfangen ? Übrigens:Gibt es neu gebaute Autobahnstrecken,die nicht limitiert sind?Bzw solche,die in Zukunft kein Tempolimit haben? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Übrigens:Gibt es neu gebaute Autobahnstrecken,die nicht limitiert sind?Bzw solche,die in Zukunft kein Tempolimit haben??? Default ist Limitiert wird erst bei Vorkommnissen. Manchmal sprechen auch andere Gründe dagegen, aber Neubauten werden ja in der Regel nach dem gültigen BAB-Standard gebaut. Quote Link to post Share on other sites
sh1t 0 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Achso...das ist gut.Ich hoffe so ein generelles scheiß Tempolimit kommt nie in Deutschland.Nur müssen die Grünen ######(die Partei meine ich ) aufhören,Aufmerksamkeit zu suchen!!! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Achso...das ist gut.Ich hoffe so ein generelles scheiß Tempolimit kommt nie in Deutschland.Nur müssen die Grünen ######(die Partei meine ich ) aufhören,Aufmerksamkeit zu suchen!!!Von den Grünen alleine kommt sicher kein Limit, dafür sind sie einfach ( noch ) zu klein. Das Limit kommt bald, im Moment wird gerade Alköhol abgeschossen, dann kommt das Limit, egal wer regiert. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
sh1t 0 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Wie kommst darauf?"Bald" wird es sicherlich nicht sein... Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Egal wer regiert IMHO nicht, aber bei rot-grün droht das Limit wohl, nachdem auch noch der Gabriel gekippt ist. Quote Link to post Share on other sites
sh1t 0 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Wieso bei rot grün?Die einzigen Parteien,die für ein Tempolimit sind,sind nur die Grünen und die Linken...aber so eine Regierung kann ich mir nicht vorstellen.So viele Stimmen kriegen sie nie Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Wieso bei rot grün?Die einzigen Parteien,die für ein Tempolimit sind,sind nur die Grünen und die Linken...aber so eine Regierung kann ich mir nicht vorstellen.So viele Stimmen kriegen sie nie Wir sollten hier jetzt keinen Tempo-Thread daraus machen Aber schon mal was vom Umweltbundesamt gehört, da sind im Moment keine Grünen drin. http://www.umweltbundesamt.de/verkehr/verk.../tempolimit.htm Schon interessant was in solchen Publikationen drin steht. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
sh1t 0 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Wieso bei rot grün?Die einzigen Parteien,die für ein Tempolimit sind,sind nur die Grünen und die Linken...aber so eine Regierung kann ich mir nicht vorstellen.So viele Stimmen kriegen sie nie Wir sollten hier jetzt keinen Tempo-Thread daraus machen Aber schon mal was vom Umweltbundesamt gehört, da sind im Moment keine Grünen drin. http://www.umweltbundesamt.de/verkehr/verk.../tempolimit.htm Schon interessant was in solchen Publikationen drin steht. MfG. hartmut Was meinst du genau?Das mit den 80km/h außerorts finde ich schon Unsinn Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Was meinst du genau?Das mit den 80km/h außerorts finde ich schon Unsinn Es ist der Trend, wo auf Landstraßen kein Problem zu sein scheint, dürfte oder auf der AB auch kein Problem sein. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
sh1t 0 Posted February 28, 2008 Report Share Posted February 28, 2008 Ja aber außerorts wird nicht geplant,sondern nur untersucht....das würde aber gar nichts verändern.Ob da 80 oder 100 sind ist völlig egal Gruß Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted February 29, 2008 Report Share Posted February 29, 2008 weitere quellen hab ich jetzt auf die schnelle nicht gefunden.es wäre ja auch mehr als merkwürdig, wenn es hier eine grenze gäbe, in wie weit ich davon betroffen sein müsste.Zu dieser Thematik gibt es viele Hinweise und Urteile auf Frank Bokelmann - Radwege. Hieraus: die Klage abgewiesen, da der Kläger nicht klagebefugt sei (OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.2002 - 3 Bf 23/02, NZV 2003, 351). Er wohne nicht in der Straße.....Gefährlicher könnte da schon die Frage der Klagebefugnis sein, die neuerdings gerne in die Prüfung der Begründetheit der Klage eingebaut wird. Dies kann ich bestätigen. ....Kaffeesatzleserei...Stimmt. Wer klagt, sollte auf der sicheren Seite sein und keine Angriffsfläche bieten. Es wäre übel, wenn das Gericht sich mit einem Wisch den Fall entledigen kann, ohne jegliche inhaltliche Bewertung. anwälte können i.d.R. sowieso nur nach gebührenordnung abrechnen.Da wist Du lange suchen! Honarar auf Stundenbasis ist angesagt. Auf Gebührenordnung eine erste Beratung ja, wenn er dafür überhaupt Bock hat (oder gleich wegen Interessenskonflikt ablehnt). Um dann nach einer Recherche der obersten Rechtssprechung festzustellen, daß man nur mit einem Gutachten antreten bräuchte. Oder ein RA nimmt zwar an, aber null Initiative, andere Prios, keine Affinität zu , usw.Ist wie gesagt nicht so einfach. Ideal ist natürlich, wenn einem -affinen Verwaltungsrecht-RA vor der eigenen Autobahn ein Limit hingeknallt wird bzw. er sich mit der Thematik schon befasst hatte. öhm, diese unterlagen erhalte ich auch vor einer klage.Durchaus, aber nicht zwingend, wenn z. B. noch herkömmlich ein Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist. In Niedersachsen inwischen wohl auch Direktklage. Also nach Klageeinreichung erhält man Akteneinsicht - welche auch nicht vollständig sein muß -, anhand der dann die Klagebegründung formuliert werden kann. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 29, 2008 Report Share Posted February 29, 2008 Bei 100 km Limit und so vielen Schildern dürfte die Streitwertberechnung wohl auch ziemlich hoch ausfallen Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted February 29, 2008 Report Share Posted February 29, 2008 @Harmut,also ich will deinen "optimismus" zwar nicht dämpfen, aber wie oft hab ich das schon in den letzten 20 jahren gehört,ein tempolimit kommt. und was ist passiert? nichts. nichtmal nach der wiedervereinigung, da hätte man ja ganz dezentein limit einführen können. aber kam keins.also mach dir da keine illusionen. solange die cdu an der regierung ist, wird es keine allgemeines tempolimit auf deutschenautobahnen geben.wollen wir wetten weitere quellen hab ich jetzt auf die schnelle nicht gefunden.es wäre ja auch mehr als merkwürdig, wenn es hier eine grenze gäbe, in wie weit ich davon betroffen sein müsste.Zu dieser Thematik gibt es viele Hinweise und Urteile auf Frank Bokelmann - Radwege. Hieraus: die Klage abgewiesen, da der Kläger nicht klagebefugt sei (OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.2002 - 3 Bf 23/02, NZV 2003, 351). Er wohne nicht in der Straße..... naja, wer wohnt schon in ner autobahn Gefährlicher könnte da schon die Frage der Klagebefugnis sein, die neuerdings gerne in die Prüfung der Begründetheit der Klage eingebaut wird. Dies kann ich bestätigen. naja,also es scheint hier keine klare linie bei der rechtssprechung zu geben. aber bei autobahn-limits reicht meiner meinung nach eine einmalige betroffenheit. anwälte können i.d.R. sowieso nur nach gebührenordnung abrechnen.Da wist Du lange suchen! Honarar auf Stundenbasis ist angesagt. Auf Gebührenordnung eine erste Beratung ja, wenn er dafür überhaupt Bock hat (oder gleich wegen Interessenskonflikt ablehnt). Um dann nach einer Recherche der obersten Rechtssprechung festzustellen, daß man nur mit einem Gutachten antreten bräuchte. Oder ein RA nimmt zwar an, aber null Initiative, andere Prios, keine Affinität zu , usw. naja, also so einfach wird nicht nach stunden abgerechnet. aber klar, nur nach gebührenordnung wird es da sicher nicht gehen.obwohl speziellehonorarvereinbarungen doch eher immer noch die ausnahme sind. Ist wie gesagt nicht so einfach. Ideal ist natürlich, wenn einem -affinen Verwaltungsrecht-RA vor der eigenen Autobahn ein Limit hingeknallt wird bzw. er sich mit der Thematik schon befasst hatte. das stimmt allerdings Quote Link to post Share on other sites
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