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Fahrlässige Unfallflucht?


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Hallo zusammen!

 

Ich wollte mit ein paar Freunden in den Urlaub mit dem Wohnwagen. Habe einen BE Führerschein und bin noch in der Probezeit.

Ich war dann noch tanken, dummerweise mit dem Wohnwagen. Beim herausfahren habe ich unbemerkt die Zapfsäule beschädigt. Ich war dann schon unterwegs meine Freunde einsammeln, da rief meine Mutter an die Polizei wäre da. Ich drehte um, mein Führerschein wurde mitgenommen, und ich habe keine Angabe vor Ort gemacht, ausser das ich nichts gemerkt habe.

 

Die Zapfsäule ist oben ander Nummer leicht beschädigt; Loch 2 cm und ein paar kleine Kratzer an einem Kasten. Am Wohnwagen sind auch nur kleine Kratzer, also nichts weltbewegendes. Die Polizistin meinte jedoch es wäre c.a. 4000€ Schaden.

 

Die Tankstelle hat den Vorfall auf Video, außerdem gibt es einen Zeugen der mich mit"durchdrehenden Reifen und hoher Geschwindigkeit wegfahren gesehen haben will.

Der Corolla Verso hat 130 ps, dass Auto war voll beladen und der Wohnwagen auch. Also von schnell wegkommen kann keine Rede sein.

 

Ich habe tatsächlich nichts gemerkt. Was erwartet mich nun Nachschulung? Führerscheinentzug? Strafverfahren?

 

Es wurde weder Alkohol noch Drogentest durchgeführt! Wieso?

 

Ich bin sehr beunruhigt, außerdem bin ich auf das Auto angewiesen.

 

Freundliche Grüße immi

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Hallo

 

Der Corolla Verso hat 130 ps, dass Auto war voll beladen und der Wohnwagen auch. Also von schnell wegkommen kann keine Rede sein.
Seltsame Logik. Dem Zeugen ist wohl aufgefallen, das du das Tankstellengelände schneller als mit so einem Gespann üblich verlassen hast, ansonsten hätte er wohl gar keine Notiz von dir genommen.

 

habe ich unbemerkt

 

Ob du das bemerkt hast oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Es kommt nur darauf an, ob ein dem Gesetz nach normal aufmerksamer Autofahrer den Unfall bemerkt hätte.

 

Zur Klärung dieser Frage ist natürlich auch die Aussage von Zeugen entscheidend. Wenn die z. B. durch Geräusche oder heftige Bewegungen des Gespanns auf den Unfall aufmerksam wurden ergibt sich die Frage, warum der Fahrer das nicht mitbekommen hat. Notfalls wird noch ein Gutachten erstellt. Danach wird feststehen, ob du den Unfall bemerken musstest oder nicht.

 

Es wurde weder Alkohol noch Drogentest durchgeführt! Wieso?

 

Solche Test gehören nicht zum Standard bei Unfallfluchten. Zwar sind Drogenvergehen häufig ein Grund für Fahrerfluchten, aber Test werden nur bei entsprechenden Begleiterscheinungen gemacht, wenn also die Polizei entsprechende Beobachtungen macht oder Zeugen entsprechend aussagen oder es sich um einen typtischen drogenbedingten Unfall handelt. Das hat wohl alles auf dich nicht zugetroffen, so das wohl nur die Fahrerflucht im Raum steht.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Es kommt am Ende darauf an ob du den Unfall hättest bemerken müssen. Letztendlich wird das sicherlich ein Gutachter klären müssen sofern die Staatsanwaltschaft dies nicht selber kann.

 

Sollte der Gutachter dies mit ja beantworten so hast du eine Straftat begangen.

Möglich Strafen sind ein Entzug der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist für wohl neun bis zwölf Monate sowie eine Geldstrafe in Höhe von 20 bis 50 Tagessätzen.

 

Eine Nachschulung brauchst du dann nicht zu machen, da deine FE ja entzogen wurde.

 

Ob die Fahrerlaubnisbehörde dann im Anschluß eine MPU anordnet, kann ich nicht sagen.

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Eine Nachschulung brauchst du dann nicht zu machen, da deine FE ja entzogen wurde.

 

Das ist nicht richtig, siehe § 2a(5) StVG:

 

(5) Ist eine Fahrerlaubnis entzogen worden

 

1. nach § 3 oder nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 dieses Gesetzes, weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder nach § 69 oder § 69b des Strafgesetzbuches,

 

2. nach Absatz 3 oder § 4 Abs. 7, weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde,

 

so darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem Aufbauseminar teilgenommen hat. Das Gleiche gilt, wenn der Antragsteller nur deshalb nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat oder die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen worden ist oder er zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

 

Somit wäre hier trotzdem eine Nachschulung fällig, auch würde die Probezeit entsprechend verlängert. Die Dauer des FE-Entzuges ist natürlich bei der Berechnung der Probezeit herauszuziehen.

 

Gruß

Goose

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Ja schon soweit in die Zukunft ging es bei der Beantwortung meiner Frage jedoch nicht. Ich meinte ja in Bezug auf den Entzug der FE ist keine NS zu machen.

 

Was später passiert ist ja was anderes und hat mit der derzeitigen FE nichts mehr zu tun. Diese ist bei einen Entzug ja für immer weg.

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Es geht doch darum, ob grundsätzlich eine Nachschulung angeordnet wird. Und bei deinem Beitrag sah es so aus, als sei das nicht der Fall, da der FS ja weg ist. Fakt ist aber, daß vor der Neuerteilung einer FE die Nachschulung angeordnet wird.

 

Gruß

Goose

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Es kommt am Ende darauf an ob du den Unfall hättest bemerken müssen.

Bei einer Unfallflucht muß der Vorsatz nachgewiesen werden.

Wenn der Schaden durch einen Anhänger verursacht wird, ist es m. E. nicht unplausibel, wenn der Fahrer angibt, den Unfall nicht bemerkt zu haben.

 

Letztendlich wird das sicherlich ein Gutachter klären müssen sofern die Staatsanwaltschaft dies nicht selber kann.

In Deutschland (ja, wir haben Gewaltenteilung) immer noch der Richter, nicht der Staatsanwalt.

 

Sollte der Gutachter dies mit ja beantworten so hast du eine Straftat begangen.

Und auch hier: Der Richter muß (ggfs. aufgrund eines von ihm beauftragten Gutachtens) zu der Überzeugung gelangen, es habe eine vorsätzliche Unfallflucht stattgefunden.

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Und auch hier: Der Richter muß (ggfs. aufgrund eines von ihm beauftragten Gutachtens) zu der Überzeugung gelangen, es habe eine vorsätzliche Unfallflucht stattgefunden.

Vorsatz liegt auf jeden Fall dann vor, wenn der Beschuldigte den Unfall bemerkt hat. Wenn der Unfall mit einem Anhänger verursacht wurde, besteht immer die Möglichkeit, dass der Unfallverursacher nichts bemerkt hat, weil im Innraum des Zugfahrzeugs nichts zu hören oder auch keine Bewegung zu spüren war.

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Es kommt am Ende darauf an ob du den Unfall hättest bemerken müssen.

Bei einer Unfallflucht muß der Vorsatz nachgewiesen werden.

Wenn der Schaden durch einen Anhänger verursacht wird, ist es m. E. nicht unplausibel, wenn der Fahrer angibt, den Unfall nicht bemerkt zu haben.

Sofern es bermerkt werden muß, so wird davon ausgegangen das der Fahrzeugführer es eben bemerkt hat und seine Aussage dies eben nicht bemerkt zu haben eine reine Schutzbehauptung ist.

 

Letztendlich wird das sicherlich ein Gutachter klären müssen sofern die Staatsanwaltschaft dies nicht selber kann.

In Deutschland (ja, wir haben Gewaltenteilung) immer noch der Richter, nicht der Staatsanwalt.

Und wer ermittelt zuerst? Genau die StA und nicht der Richter. Sollte die StA überzeugt sein so erhebt sie Anklage oder beantragt einen Strafbefehl beim Richter. Erst dann kommt der Richter zum Zuge.

Ist sie nicht überzeugt so wird eben eingestellt.

 

Auf Grund deiner Antworten hier im Forum erlaube ich mir mal die Frage ob du bereits mal ein Gericht von Innen gesehen hast.

Hast du beruflich damit zu tun oder willst dies in Zukunft tun.

 

Sollte der Gutachter dies mit ja beantworten so hast du eine Straftat begangen.

Und auch hier: Der Richter muß (ggfs. aufgrund eines von ihm beauftragten Gutachtens) zu der Überzeugung gelangen, es habe eine vorsätzliche Unfallflucht stattgefunden.

Ja schon klar, aber wenn der Sachverständige sagt, der Unfall mußte vom Fahrzeugführer bemerkt werden, so wird es dem Richter trotz freier Beweiswürdigung schwer fallen das Gegenteil ordnungsgemäß und rechtssicher zu begründen.

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Die Zapfsäule ist oben ander Nummer leicht beschädigt; Loch 2 cm und ein paar kleine Kratzer an einem Kasten. Am Wohnwagen sind auch nur kleine Kratzer, also nichts weltbewegendes. Die Polizistin meinte jedoch es wäre c.a. 4000€ Schaden.

Ich habe lange drüber nachgedacht und mir fällt dazu kein Hergang ein.

Eine Zapfsäule ist bei mir ein hochstehendes Rechteck, in der Mitte irgendwo hängen gelangweilt die Schläuche und oben sind Anzeige und Nummer drauf.

 

Wie kann man also dagegen kommen, ohne einen furchtbar ausgedachten Winkel zu fahren, bzw. wie kann man dann dabei nicht über die bordsteinhohe Begrenzung kommen?

Das sieht für mich höchstens nach völlig unkalkuliertem Wendekreis aus... oder der Wohnwagen kann fliegen.

 

Und Schrammen an einem Anhänger können passieren. Das hört man auch nich unbedingt. Aber Löcher in etwas, das mehr Stabilität als ein Taschentuch hat, bekommt man nicht hin, ohne dass es Auffälligkeiten gäbe...

 

Kannst du bitte mal ne Skizze anfertigen - ganz billig mit paint, das reicht schon? Vielleicht klärt sich dann einiges,...

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Da das ganze Auf Video ist - was kann Dir ggf. besseres passieren? Wenn da keine durchdrehenden Reifen zu sehen sind, ist der Zeuge schon mal komplett als wertloser Wichtigtuer und Dummschwätzer entarnt.

 

Manchmal könnte man solchen Zeugen schon am Unfllort eine auf die Fresspelle geben, man glaubt gar nicht was für einen gequirlten Müll manche Leute von sich geben - wenn sie mal im Mittelpunkt stehen können.

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Im Regelfall ist der Bereich der Zapfsäulen Videoüberwacht, nicht die Straße. Es ist wohl davon auszugehen, dass er nicht von der Zapfsäule mit durchdrehenden Reifen gestartet ist, sondern auf der Straße.

 

 

dete

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Und auch hier: Der Richter muß (ggfs. aufgrund eines von ihm beauftragten Gutachtens) zu der Überzeugung gelangen, es habe eine vorsätzliche Unfallflucht stattgefunden.

Vorsatz liegt auf jeden Fall dann vor, wenn der Beschuldigte den Unfall bemerkt hat. Wenn der Unfall mit einem Anhänger verursacht wurde, besteht immer die Möglichkeit, dass der Unfallverursacher nichts bemerkt hat, weil im Innraum des Zugfahrzeugs nichts zu hören oder auch keine Bewegung zu spüren war.

 

Tjo, damit steht und fällt alles. Der einzige Punkt der dem "nicht bemerken" entgegensteht wären die durchdrehenden Reifen. Aber bei nem Wohnwagengespann von "schneller Flucht" zu sprechen naja.. Ka, obs nass war und als ungeübter Fahrer auf evtl. nassem Untergrund mit nem Wohnwagen loszufahren.. da können Reifen schonma durchdrehen.

 

Der Verdacht is aber da, deshalb muss die Anzeige durch die Polizei vorgelegt werden. Bevor ich da ne Aussage zu mache würde ich nen Anwalt hinzuziehen.

 

gruß mini

 

Les grad noch, Führerschein wurde sichergestellt? Mit welcher Begründung das denn?

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Les grad noch, Führerschein wurde sichergestellt? Mit welcher Begründung das denn?
Die Begründung findet sich in § 69 StGB

 

§ 69 StGB

Entziehung der Fahrerlaubnis

 

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

 

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen

 

1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),

 

2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),

 

3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder

 

4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

 

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

 

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

 

 

 

Die Grenze zum bedeutenden Sachschaden ist bei 4000 Euro deutlich überschritten.

 

Gruß

Goose

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Nur mal so als Zwischenfrage, wie kommt die auf eine Schadensumme von 4000,- EUR. Es kann doch nicht sein, dass da irgendwelche Laien (womöglich 400,- EUR Tanstellenkassiererin i.V.m. Polizistin, die besser den Verkehrunterricht in der Grundschule leiten sollte) rumschätzen. I.d. REgel ist doch für jeden Fliegenschiß ein Gutachter nötig und wenn um eine noch so offensichtliche Feststellung geht. Und gerade Gutachten über eine Schadenshöhen sind so eine Sache für sich - war damals ganz schön überrascht welche Schadensumme ein Gutachter bei meinem kleinen Wildunfall festgestellt hat.

 

...obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ... an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, ... - ähm nach seinen Angaben hat er den Unfall nicht bemerkt und von einem Gutachten, das nachweist, dass er ihn bemerken hätte müssen bzw. einer gerichtlichen Feststellung lese ich auch nichts. Zur Sicherstellung des Führerscheins fehlt hier doch jegliche Grundlage nach meinem Rechtsverständnis müßte ihm doch die Schuld erst einmal nachgewiesen werden.

 

Zum Thema durchdrehende Reifen, mit Frontantrieb und nem schweren Wohnwagen hinten dran eine Kleinigkeit. Das habe ich schon bei leicht feuchter Straße mit nem leeren Autotransporter hinter einem 90PS PKW geschafft.

 

Gruß

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Die Höhe des Sachschadens wird tatsächlich zunächst einmal durch uns geschätzt, wobei wir hierbei durchaus eine gewisse Erfahrung haben.

 

Der § 69 StGB bietet die Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme des Führerscheines zur Vorbereitung der Einziehung (§§ 111a, 94(3) StPO iVm § 69 StGB). Die endgültige Einziehung erfolgt dann natürlich erst im Urteil. Auch wenn es deinem Rechtsverständnis an jeder Grundlage fehlt kann ich dir versichern, daß das Vorgehen so rechtmäßig und üblich ist.

 

Gruß

Goose

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Hallo

 

Nur mal so als Zwischenfrage, wie kommt die auf eine Schadensumme von 4000,- EUR. Es kann doch nicht sein, dass da irgendwelche Laien (womöglich 400,- EUR Tanstellenkassiererin i.V.m. Polizistin, die besser den Verkehrunterricht in der Grundschule leiten sollte)
Die Ermittlung der vorläufigen Schadenssumme muss doch kein Problem sein. Wenn z. B. die Zapfsäule aus ihrer Verankerung gerissen wurde (anhand des Videos und der Spuren vor Ort leicht nachzuvollziehen) muss wahrscheinlich aus Sicherheitsgründen die komplette Zapfsäule ersetzt werden. Der Preis dafür dürfte dem Pächter / Inhaber der Tankstelle bekannt sein. Da Zapfsäulen immer wieder mal gerammt werden dürfte auch der Preis einer eventuellen Reparatur, falls dies noch möglich ist, in der Branche bekannt sein.

 

Auch 400,- €-Jobber müssen nicht so unwissend sein, wie du das hier offensichtlich darstellst. Außerdem solltest du wohl eher davon ausgehen, das mindestens zwei Polizisten vor Ort waren und wohl auch der Pachter / Betreiber informiert wurde und sich dann vor Ort begeben hat.

 

nach seinen Angaben hat er den Unfall nicht bemerkt und von einem Gutachten, das nachweist, dass er ihn bemerken hätte müssen bzw. einer gerichtlichen Feststellung lese ich auch nichts.

 

Da kann sich die Polizei vor Ort mit Sicherheit ein besseres Bild machen als wir im Forum mit der wahrscheinlich geschönten Darstellung immis. Die Polizei zieht den Führerschein ja nicht einfach auf Grund einer unbewiesenen Fahrerflucht ein. Anhand des Videos und der Zeugenaussage werden sie zu dem Schluss gekommen sein, das immi entgegen der Aussage doch den Unfall bemerken musste.

 

Zum Thema durchdrehende Reifen, mit Frontantrieb und nem schweren Wohnwagen hinten dran eine Kleinigkeit.
Auch wieder so eine naive Schlussfolgerung. Zur Beurteilung, ob sich ein Fahrzeug ungewöhnlich schnell vom Tatort entfernte, gehören nicht nur durchdrehende Reifen sondern auch das weitere Verhalten. Wie schnell fuhr immi auf dem Tankstellengelände? Wurden bei dem Einfädeln auf die Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmer behindert? Daran lässt sich als Beobachter schon ziemlich eindeutig festlegen, ob ein Fahrzeug normal gefahren wird oder der Fahrer es besonders eilig hat.

 

I.d. REgel ist doch für jeden Fliegenschiß ein Gutachter nötig

 

Falsch. Die Polizisten vor Ort werden schon abschätzen können, ob nur ein Kratzer vorliegt oder ob größere Schäden wahrscheinlich sind.

 

Wenn der Unfall mit einem Anhänger verursacht wurde, besteht immer die Möglichkeit, dass der Unfallverursacher nichts bemerkt hat, weil im Innraum des Zugfahrzeugs nichts zu hören oder auch keine Bewegung zu spüren war.

 

Offensichtlich hast du keine oder kaum Erfahrung mit Anhängern. Bei PKW-Anhängern (auch Wohnwagen) bekommt man ohne Probleme fast jede Bewegung mit, speziell wenn der irgendwo hängen bleibt. Auch hier wird das Video helfen ziemlich eindeutig festzulegen, ob die Zapfsäule nur leicht gestreift wurde oder ob sich der Wohnwagen kurzzeitig mit der Zapfsäule verkeilte, so das für den Fahrer ein deutlicher Ruck spürbar war, auf den er hätte reagieren müssen.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Auch 400,- €-Jobber müssen nicht so unwissend sein, wie du das hier offensichtlich darstellst. Außerdem solltest du wohl eher davon ausgehen, das mindestens zwei Polizisten vor Ort waren und wohl auch der Pachter / Betreiber informiert wurde und sich dann vor Ort begeben hat.

Ähm, natürlich kann jeder so etwas abschätzen, aber es ist ein Unterschied ob man das als Laie macht oder als Gutachter mit den "entsprechenden Papieren". Und alle aufgezählten Personen angefangen von Kassierer/in über Pächter bis hin zu den Polizisten haben offiziell nicht die Befähigung ein Gutachten abzugeben. Gutachter sind nicht umsonst ausgebildete Ingenieure, haben etlichliche Jahre studiert und dazu ein erhebliches Repertuare an Erfahrung bzw. besorgen sich zusätzlich entsprechende Informationen z.B. von Herstellern, etc. bevor sie ein Urteil abgeben.

Da kann sich die Polizei vor Ort mit Sicherheit ein besseres Bild machen als wir im Forum mit der wahrscheinlich geschönten Darstellung immis. Die Polizei zieht den Führerschein ja nicht einfach auf Grund einer unbewiesenen Fahrerflucht ein. Anhand des Videos und der Zeugenaussage werden sie zu dem Schluss gekommen sein, das immi entgegen der Aussage doch den Unfall bemerken musste.

Siehe oben, die Polizei hat die Aufgabe Beweise und Fakten für die spätere Beurteilung durch Gutachter u. Gericht zu sichern und hat nicht als entscheidende Instanz aufzutreten.

Zum Thema durchdrehende Reifen, mit Frontantrieb und nem schweren Wohnwagen hinten dran eine Kleinigkeit.
Auch wieder so eine naive Schlussfolgerung. Zur Beurteilung, ob sich ein Fahrzeug ungewöhnlich schnell vom Tatort entfernte, gehören nicht nur durchdrehende Reifen sondern auch das weitere Verhalten. Wie schnell fuhr immi auf dem Tankstellengelände? Wurden bei dem Einfädeln auf die Fahrbahn andere Verkehrsteilnehmer behindert? Daran lässt sich als Beobachter schon ziemlich eindeutig festlegen, ob ein Fahrzeug normal gefahren wird oder der Fahrer es besonders eilig hat.

Sag ich doch durchdrehende Reifen sagen gar nichts aus, aber auch bei der Beurteilung des sonstigen Fahrverhaltens durch Beobachter muß man vorsichtig sein. Mich hat vor ein paar Wochen ein Pförtner angeschnautzt, er hätte mich schon durch den Zaun rasen sehen und auf dem Betriebsgelände seinen 20 km/h als ich aus der Fahrt heraus einen Sattelzug mit etwas mehr Schwung vorwärts in einen Parkplatz laufen lies - jo, LKWs haben wirklich gute Bremsen.

I.d. REgel ist doch für jeden Fliegenschiß ein Gutachter nötig
Falsch. Die Polizisten vor Ort werden schon abschätzen können, ob nur ein Kratzer vorliegt oder ob größere Schäden wahrscheinlich sind.
Siehe ebenfalls oben, Polizisten sind dazu da Fakten und Beweise zu sichern und nicht um sie gutachterlich zu interpretieren. Schon mancher für den Nicht-Gutachter kleine Kratzer oder kleine Anprall hat sich im Nachhinein als beträchtlicher Schaden herausgestellt.

 

Wenn der Unfall mit einem Anhänger verursacht wurde, besteht immer die Möglichkeit, dass der Unfallverursacher nichts bemerkt hat, weil im Innraum des Zugfahrzeugs nichts zu hören oder auch keine Bewegung zu spüren war.
Offensichtlich hast du keine oder kaum Erfahrung mit Anhängern. Bei PKW-Anhängern (auch Wohnwagen) bekommt man ohne Probleme fast jede Bewegung mit, speziell wenn der irgendwo hängen bleibt. Auch hier wird das Video helfen ziemlich eindeutig festzulegen, ob die Zapfsäule nur leicht gestreift wurde oder ob sich der Wohnwagen kurzzeitig mit der Zapfsäule verkeilte, so das für den Fahrer ein deutlicher Ruck spürbar war, auf den er hätte reagieren müssen.

Das kommt drauf an, klar während der Fahrt bemerkst du jede Windbö die am Wohnwagen angreift aber wenn man mal schnell mit dem ausscherenden Heck irgendsoeine Plastikverkleidung eindrückt. Waage ich zu bezweifeln, dass man da viel merkt zumal er schreibt in der Probezeit zu sein also auch nicht die große Erfahrung (sowohl das Gefühl für den PKW selbst als auch besagtes Gespann) vorausgesetzt werden kann. War er vielleicht sogar überhaupt das erste mal mit einem Anhänger / Wohnanhänger unterwegs? Außerdem ist es etwas anderes ob man irdendwo z.B. beim Rückwärtsfahren direkt anprallt oder ob das ausscherende Heck irgendwas "abräumt". Auch der Widerstand eines Tandemachsers in der Kurvenfahrt (wenn es denn einer war) kann täuschen. Bei mir ist der CE noch relativ neu, wenn man mit nem dreiachsigen Auflieger in engeren Kurvenradien rangiert ist der Widerstand den die drei Achsen aufbringen so groß, da könnte ich mit der hinteren Ecke ein "halbes Haus" einreißen und würde es erst einmal nicht bemerken.

 

Gruß

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Les grad noch, Führerschein wurde sichergestellt? Mit welcher Begründung das denn?
Die Begründung findet sich in § 69 StGB

 

§ 69 StGB

Entziehung der Fahrerlaubnis

 

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

 

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen

 

1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),

 

2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),

 

3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder

 

4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

 

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

 

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

 

 

 

Die Grenze zum bedeutenden Sachschaden ist bei 4000 Euro deutlich überschritten.

 

Gruß

Goose

 

Hoihoi, jo grad gefunden. die Grenze liegt bei ca. 1000 Euro.

gruß mini

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Und alle aufgezählten Personen angefangen von Kassierer/in über Pächter bis hin zu den Polizisten haben offiziell nicht die Befähigung ein Gutachten abzugeben. Gutachter sind nicht umsonst ausgebildete Ingenieure, haben etlichliche Jahre studiert und dazu ein erhebliches Repertuare an Erfahrung bzw. besorgen sich zusätzlich entsprechende Informationen z.B. von Herstellern, etc. bevor sie ein Urteil abgeben.
Richtig, keiner von uns hat jedoch behauptet, daß wir Gutachter sind.

Vielmehr stellen wir fest, daß der Schaden augenscheinlich über oder unter dem Grenzwert liegt und treffen dann die entsprechenden Maßnahmen. Sollten wir uns verschätzt haben, kann der FS auch wieder herausgegeben werden. Nur müssen manchmal vor Ort entscheidungen getroffen werden, die es nicht erlauben, auf ein Gutachten zu warten. Und in diesen Fällen räumt uns der Gesetzgeber die Möglichkeit durchaus ein, eben diese Entscheidungen sofort zu treffen.

 

Gruß

Goose

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