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Probezeit - Vorfahrt Genommen


Guest NameIstHase

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hallo,

 

guten-morgen-gruß an euch alle :80:

 

Folgendes ist vorgefallen (hat zwar nix mit Radarfallen zu tun, aber hoffe, das passt trotzdem einigermaßen hier rein ^^):

Ich habe an einer T-Kreuzung leider einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt genommen. Bei der Ausfahrt steht ein "Vorfahrt gewähren"-Schild (senkrechter Teil des T's) und ich wollte nach links abbiegen (in den waagerechten Teil), das andere Fahrzeug kam von rechts.

 

Ich habe es zwar gesehen, aber es schien doch noch recht weit weg zu sein und ich habe versucht noch durchzukommen. Ging daneben. Entweder er war zu schnell und/oder ich zu langsam und/oder ich hab' die Entfernung total verschätzt. Wie auch immer, ich bin Schuld :80:

 

Wir sind zum Glück nicht zusammengekracht, ich wurde nur niedergehupt. Wir sind dann stehengeblieben, ich links an ihm vorbei. Beim Blick in den Rückspiegel sah ich, dass er nach links geblinkt hat. Vielleicht vom Schreck, oder er hatte schon vorher geblinkt, weil er abbiegen wollte. Ich weiß es nicht mehr genau. Jedenfalls ging ich davon aus, dass nichts schlimmeres passiert ist, weil es eben nicht krachte und bin dann langsam weitergefahren.

 

Wie ich später erfuhr versuchte die Polizei 2 Tage jemanden bei uns zu Hause zu erreichen um zu erfahren, wer gefahren ist und um Fragen zu stellen usw..

Die haben wohl immer dann geklingelt, wenn keiner da war oO (Glück?).

Sie ließen dann ein Schreiben für meine Mutter da (Halterin, hauptsächlich mein Bruder fährt), sie soll bei der Wache vorbeischauen wg. Vorfahrtsverletzung u. Unerlaubtem Entfernens vom Unfallort(???).

Dort erfuhr sie dann, dass das andere Fahrzeug beim Ausweichen mit der Bordsteinkante Bekanntschaft machte und dadurch die Felge des rechten Vorderrades sowie die rechte vordere Seitenscheibe beschädigt wurden (1000€ Schaden). Davon hatte ich bis dahin nicht die geringste Ahnung.

Außerdem gibt es einen Zeugen, der das Nummernschild aufschrieb und gesehen hat, dass der Fahrer ein junger Mann mit kurzen Haaren war (Mein Bruder hat kaum längere, ist 8 Jahre älter, genauso schmales Gesicht, gewisse Ähnlichkeit ist vorhanden, aber eben keine eineiigen Zwillinge).

Der Polizeibeamte äußerte dann noch dezent seinen Verdacht, indem er meine Mutter fragte, was der jüngere Sohn denn beruflich macht und ob dieser - falls er es denn gewesen ist - am nächsten Tag am Abend kommen könnte um auszusagen.

Falls sich niemand meldet würde gegen "Unbekannt" ermittelt. Er würde dann dem Zeugen Fotos zeigen - Führerscheindaten aus'm Computer.

 

Meine Frage ist nun, wie das weiter Ablaufen könnte/wird.

Wenn ich mich nicht melde, könnten die Polizisten nochmal bei uns vorbeischauen? Eventuell Bilder machen für den Zeugen? Eine Gegenüberstellung veranlassen?

Wenn der Zeuge mich identifiziert, hätte das einen Wert? Sein Wort gegen meines. Er sah mich nur kurz durch die Autoscheiben. Müsste ich dann vor Gericht?

 

Das Geld bekommt er ja sowieso von unserer Versicherung, oder? Falls nicht, würde ich mich stellen, das wär dann doch zu unfein. Aber Bußgeld, Aufbaukurse und besonders die Verlängerung der Probezeit würde ich doch gern vermeiden :nick:

 

Gedankenspiel: Was, wenn mein Bruder sagt, er wäre gefahren, also die Schuld auf sich nimmt? :flirt: Naja is fast schon zu dämlich :wink:

 

Noch was: Der Polizist sagte außedem, dass bei einer Ergebnislosen Ermittlung gegen "Unbekannt" meine Mutter ein Jahr lang Buch führen muss, wer wann wohin das Auto fährt. Wofür das? Um zu sehen, wer am meisten fährt und der kriegt's dann? Oo

 

Ps: verzeiht diesen furchtbar langen Text. Aber ich wollte es so detailliert wie möglich schildern und außerdem isses noch so unfassbar früh...

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Hallo

 

erst mal ein Tip: Falls du mal das Wort "Verantwortung" hörst - ganz schnell weglaufen. Damit hast du nämlich nichts am Hut.

 

Wenn ich mich nicht melde, könnten die Polizisten nochmal bei uns vorbeischauen?
Ja klar, schließlich ist es ihre Aufgabe den Fahrer zu ermitteln.

 

Eventuell Bilder machen für den Zeugen?

 

Ja, das wird aber nur gemacht, falls die Bilder der Führerscheinakte oder vom Einwohnermeldeamt nicht mehr der aktuellen Optik entsprechen.

 

Eine Gegenüberstellung veranlassen?
Auch das kommt bei einer Straftat wie der Unfallflucht vor, wenn sich der Zeuge an Hand der Fotos nicht sicher ist.

 

Wenn der Zeuge mich identifiziert, hätte das einen Wert? Sein Wort gegen meines. Er sah mich nur kurz durch die Autoscheiben. Müsste ich dann vor Gericht?

 

Wenn das keinen Wert hätte bräuchte die Polizei sich die Mühe mit den Fotos und der Gegenüberstellung gar nicht erst machen.

 

Der Polizeibeamte äußerte dann noch dezent seinen Verdacht, indem er meine Mutter fragte, was der jüngere Sohn denn beruflich macht und ob dieser - falls er es denn gewesen ist - am nächsten Tag am Abend kommen könnte um auszusagen.
Das ist doch schon eine eindeutige Tendenz. Das die Polizei erst mal im direkten familiären Umfeld ermittelt ist logisch. Und die Zeugenaussage scheint dann wohl doch eher dich als deinen Bruder zu beschreiben.

 

Das Geld bekommt er ja sowieso von unserer Versicherung, oder?

 

Ja, wenn mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden kann, das das Fahrzeug deiner Mutter den Schaden verursacht hat. Allerdings kann die Versicherung Regress fordern und anschließend die Versicherung kündigen.

 

Der Polizist sagte außedem, dass bei einer Ergebnislosen Ermittlung gegen "Unbekannt" meine Mutter ein Jahr lang Buch führen muss, wer wann wohin das Auto fährt. Wofür das?
Da in dem Fahrtenbuch jede einzelne Fahrt mit Uhrzeit einzutragen ist kann der Fahrer zweifelsfrei ermittelt werden, wenn zukünftig mit dem Fahrzeug weitere Vergehen begangen werden.

 

Was, wenn mein Bruder sagt, er wäre gefahren, also die Schuld auf sich nimmt?

 

Da die Polizei dich wohl schon im Visier hat werden die Nachfragen, was er zu dem Zeitpunkt dort gemacht hat und ob er nicht doch woanders war. Das gleiche gilt für dich. Fährst du dort z. B. auf dem Weg zur regelmässigen Tätigkeit vorbei? Passt die Uhrzeit zum Tätigkeitsbeginn/-ende von dir?

 

Da eine Straftat im Raum steht solltet ihr euch unverzüglich an einen Anwalt wenden.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Wenn du ermittelt wirst, ist die Probezeitverlängerung dein kleinstes Problem: Für Unfallflucht drohen 7!!! Punkte in Flensburg

und mindestens 6 Monate Entzug der Fahrerlaubniss. Frag deinen Bruder mal was er davon hält, nur damit du keine Verantwortung

übernehmen musst. Mit Verjährung kommst du da auch nicht weiter, denn das ist nicht nach 3 Monaten erledigt (Straftat).

 

Und was das "Aussage gegen Aussage" diskutieren immer wieder soll.... Der Richter hat die freie Beweiswürdigung und entscheidet

wem er glaubt und wem nicht.

 

Und zum Bussgeld: Wenn es denn zu einer Verurteilung kommen würde: 30 TS sind da das mindeste was auf dich zukommt.

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Wenn du von dem Schaden nichts bemerkt hast, dann ist es auch keine Unfallflucht. Such dir einen Anwalt, der sollte dich da raushauen.

 

Und wichtig: Klappe halten, nichts aussagen bei der Polizei ohne Anwalt! Gilt für alle Beteiligten!

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hab zwar rechtlich keine ahnung, aber der gesunde menschenverstand sagt mir, dass man jemandem, der glaubhaft (anwalt?) darlegen kann, dass er den schaden nicht bemerkt hat, keine unfallflucht vorwerfen kann, oder? :nick:

 

 

abgesehen davon: wenn der andere beim ausweichen bekanntschaft mit der bordsteinkante gemacht hat, leuchtet ein felgenschaden ja durchaus ein. aber eine beschädigte seitenscheibe :80: kann ich mir nicht erklären, vll kann mir jemand auf die sprünge helfen?

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Also dieses schwere Geschuetz mit der Unfallflucht sehe ich auch nicht so ganz. Beide haben stark gebremst, beide sind zum Stehen gekommen. Gluecklich darueber, dass nichts passiert ist, ist der TE dann weitergefahren.

 

Die beiden Fahrzeuge sind ja nicht miteinander in Beruehrung gekommen. Der andere Fahrer ist ja gegen den Bordstein, - auf der rechten Seite, wo dies vom TE gar nicht zu sehen war. Vielleicht hat auch der andere Fahrer erst beim Weiterfahren bemerkt, dass da rechts mit seinem Reifen etwas ist und eine Bordsteinberuehrung stattgefunden hat.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der TE von diesem Schaden etwas mitbekommen hat, ist m.E. so gering, dass der Punkt Unfallflucht wohl ziemlich schnell vom Tisch sein duerfte. Das ist einfach meine Einschaetzung.

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:rofl: Vor allem die Seitenscheibe die angeblich beschädigt ist könnte auch ein Hinweis darauf sein das ein Dummer zum zahlen gesucht wird.Ich fahre jetzt schon einige Jahre Auto,bin wegen Anderen auch schon am Bordstein entlanggeschrammt aber eines habe ich noch nie erlebt.Noch nie war die Seitenscheibe auch nur theoretisch gefährdet. ;) Aber vielleicht sind dort die Bordsteine besonders hoch,dann müßte die Tür aber auch was abbekommen haben.Müßte sie zu 90% eh wenn die Scheibe was abbekommen soll.
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Auf jeden Fall ist es am einfachsten, dass alle Beteiligten die Klappe halten.

Sollte der Fahrer ermittelt werden, kann man sich immer noch zur Sache einlassen.

Nicht hingehen, nichts sagen, nicht reagieren.

Anwalt ist beim Verdacht einer Straftat auch immer eine gute Idee.

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Meine moralische Einschätzung: für den Schaden solltest du bzw. deine Versicherung geradestehen. Vorfahrtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt und eine der häufigsten Unfallursachen.

Dass du den Unfall mangels "Feindkontakt" nicht bemerkt hast, klingt glaubwürdig; der Vorwurf der Unfallflucht sollte zu entkräften sein. Das allerdings klappt wahrscheinlich besser, wenn du (beim Richter) ehrliche Reue zeigst und nicht versuchst, dich aus der Verantwortung für die Schadensabwicklung zu stehlen.

Wegen der Seitenscheibe würde ich an deiner Stelle einfach zahlen (bzw. die Versicherung das regeln lassen). Hier geht es vor allem um den Vorwurf einer Straftat (Unfallflucht). Diesen zu entkräften sollte dein oberstes Ziel sein; da spielen die paar Kröten für den Unfallschaden keine Rolle, Seitenscheibe hin oder her.

 

Disclaimer:

Unternimm nichts ohne deinen Anwalt!

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Ähm, das was @stang vorschlägt ist meiner Meinung nach unnötig für den TE. Gesteht er ein, dass er gefahren ist, so wird ihm eine Vorfahrtsverletzung mit Unfall vorgeworfen, was Nachschulung und Probezeitverlängerung bedeutet, mal ganz davon abgesehen, dass ja noch Unfallflcuht im Raum steht.

 

Einfacher wäre: Der Halter des Fahrzeugs gibt an, dass er nicht weiß wer der Fahrer war, aber es nicht ausschließt, dass sein Fahrzeug den Unfall verursacht hat und er gerne bereit ist dafür aufzukommen mit seiner Versicherung.

 

 

 

Dann ist allesn geholfen: Der Geschädigte bekommt den Schaden ersetzt und der TE istd ennoch aus dem Schneider.

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ich kenne mich zwar nur mit owis aus, aber ich kann mir nicht vorstellen dass die grünen sich darauf einlassen! es steht ja immer noch eine straftat im raum. und bei owis kann der halter ja auch nicht einfach sagen, dass er die punkte auf sich nimmt und den führerschein abgibt (als beispiel)

 

 

 

 

Einfacher wäre: Der Halter des Fahrzeugs gibt an, dass er nicht weiß wer der Fahrer war, aber es nicht ausschließt, dass sein Fahrzeug den Unfall verursacht hat und er gerne bereit ist dafür aufzukommen mit seiner Versicherung.
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Der Halter muss für den Schaden sowieso gerade stehen. Egal wer gefahren ist. Von daher könnte er sich melden und sagen.

"Ok, es könnte mein Fahrzeug gewesen sein, wenn sie das sagen wirds schon stimmen, ich reguliere den Schaden."

 

Hierfür ist die Identität des Fahrers völlig unerheblich.

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Der Halter muss für den Schaden sowieso gerade stehen. Egal wer gefahren ist. Von daher könnte er sich melden und sagen.

"Ok, es könnte mein Fahrzeug gewesen sein, wenn sie das sagen wirds schon stimmen, ich reguliere den Schaden."

 

Hierfür ist die Identität des Fahrers völlig unerheblich.

Dafür ansich theoretisch ja, aber es steht ja noch der Verdacht der Unfallflucht im Raume. Und da wird dann doch noch weiter ermittelt.

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Die weiteren Ermittlugnen werden dann aber im Sand verlaufen und eingestellt. Denn der Unfallgener wird wohl kaum den Fahrer exakt identifizieren können und der Halter weiß ja nix. :licht:

 

So kommt der Unfallgegner zus einem Geld und der Fahrer mit einem blauen Auge davon.

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Die Versicherung interessiert sich für den Unfall. Und wenn der vom eigenen versicherten Wagen verursacht wurde juckt der Fahrer echt kein bisschen. Zumindest macht es nix, wenn man ihn nicht weiß.

Dann das Auto ist versichert, egal wer hinterm Steuer hockt.

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Ab zum Rechtsanwalt, und dann sollte man sich mit dem gemeinsam die Frage stellen, ob es wohl glaubhafter ist, wenn man, bevor man von der Polizei ermittelt wurde, erklärt, daß man von dem Unfall nichts bemerkt hat. Ist man als Fahrer festgestellt worden, wird eine solche Einlassung schnell als Schutzbehauptung bewertet.

 

Gruß

Goose

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