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Bully

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  1. Zeugenfragebogen oder Anhörung? Im zweiten Fall (Anhörung) ist die Verjährung unterbrochen und beginnt von neuem (22.10.12) und läuft ab da wieder 3 Monate. Also nicht zu früh jubeln.... Gruß Sascha
  2. Wenn es ein Zeugefragebogen war, haben sie die Freundin wohl schon ausgeschlossen (Stichwort: markanter Bartwuchs?!?) Fällt punkt 2 also wohl flach.....
  3. Hallo und guten Abend! Tattag 18.7.2010 wäre am 18.10.2010 verjährt! Inwiefern das Datum auf dem AB von Belang ist, wissen sicherlich die Experten hier. Bist du vielleicht umgezogen und musste deine Adresse ermittelt werden? Sowas verzögert die Verjährung...... Gruß Sascha
  4. Jetzt ist die Verjährung (gegen dich) erstmal unterbrochen. Wenn du der Fahrer warst, haben die jetzt wieder 3 Monate Zeit dir einen BGB zu schicken. So lange wird das aber wohl nicht dauern.... Solltest du auf die (dumme) Idee kommen einen anderen zu beschuldigen wird noch eine veritable Straftat dazukommen (§164 / Falsche Verdächtigung) Wenn die bereits einen Bildabgleich gemacht haben, hängst du eh am Haken..... P.S. Wenn sie dir hinterher gefahren wären, hätte sie dich mit ziemlicher Sicherheit rausgezogen.
  5. Also wenn ich mit meinem Motorrad neben einem normale PKW stehe, kann ich bequem über das Dach schauen. Wo da nur 10 cm Differenz herkommen ist mir schleierhaft. @tiano Die Polizeimotorräder sind von BMW, auf denen man sehr aufrecht sitzt. Die Hayabusa ist ja eher mit der "Frosch vorm Sprung" Haltung zu fahren und die XV ist ja auch nicht mit ner BMW zu vergleichen. Und ja: auf dem Bike hat man einen besseren Überblick. Allein das man über normale PKW´s hinwegsehen kann, ist schon ein unschätzbarer Vorteil.
  6. Natürlich ist die Zeugenaussage der beiden Cops ein Beweismittel. Und wer weiß was du alles zu den Cops gesagt hast nachdem die dich angehalten haben... Wenn Anwalt, dann einen der sich auskennt mit Verkehrsrecht... Bedenke noch: Wenn du Einspruch erhebst, geht es vor Gericht. Dann wird es noch teuerer wenn du verlierst... Und führe dir noch vor Augen: 2 Zeugen, die zur Wahrheit verpflichtet sind und ein Betroffener, der Lügen darf das sich die Balken biegen....
  7. Oder eine Anhörung. Dann haben sie wieder 3 Monate Zeit für den BGB......
  8. Beste Halterung von Welt... www.ram-mount.info Ist aber nicht billig.... Die Aqua-Boxen sind für TomTom genial (Der Deckel ist ne Folie, durch die man den Touchscreen bedienen kann)
  9. Und Fahrverbot gibt es bei 32 km/h zuviel auf der Autobahn auch nicht.....
  10. Willkommen im Forum... Wissentlich einen anderen angeben ist eine Straftat! (§164). Sollte A WÄHREND eines Fahrverbotes geblitzt worden sein und identifiziert werden ist der Punkt sein geringstes Problem... Mal einige Infos: Wer ist der Halter des Fahrzeuges? Hat derjenige schon was bekommen?
  11. @mike28 Funktioniert aber wohl nur, wenn das zulässige Ggw. des zugfahrzeugs unter 2 Tonnen bleibt, oder.... @2young2belasered Besser war der, der gestern mit 150 km/h auf der A2 vor mir herfuhr..... (PKW mit Klaufix vollbeladen)...
  12. Bully

    Witze

    Ein Paar fährt im Winter über eine Landstraße. Plötzlich entdeckt sie neben der Straße etwas. Sie bittet ihren Mann anzuhalten und sieht nach. Es handelt sich um ein junges Stinktier. Sie: "Das Kleine lebt noch! Laß es uns mitnehmen, etwas aufwärmen und dann wieder freilassen." Er: "Nun gut, machen wirs." Sie: "Es ist aber halb erfroren, wie sollen wir es am besten transportieren?" Er: "Nimm es zwischen die Beine, da ist es schön warm." Sie: "Naja, aber der Gestank...?" Er: "Halt ihm doch die Nase zu!" .... Der Ehemann erholt sich derzeit im Krankenhaus - das kleine Stinktier, m
  13. ... und die Probezeitverlängerung....
  14. @fofobb Sehr geistreicher Kommentar! Sammelt man so Beiträge? @eplasma Einige Infos zu dem Vorgang könnten nicht schaden.... Und nicht irritieren lassen von solch geistlosen Antworten (vielleicht sind ja schon wieder irgendwo Ferien)
  15. Was soll denn das? Du fährst bei Rot über die Ampel und bezeichnest die Cops als Schmarotzer? Es war DEIN Fehlverhalten das zur Anhaltung geführt hat.... Sorry, aber auf so blöde Äußerungen gibts
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