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Franticek

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About Franticek

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    Mörfelden-Walldorf
  1. Nein, stimmt so nicht. Wenn du A1 hast, darfst du die 125er fahren. Bis du 18 bist, duerfen das aber nur Kleinkraftraeder sein, die max 80 km/h laufen bzw auf diese Hoechstgeschwindigkeit gedrosselt sind. Ab bist du immer noch an die 125 ccm gebunden, aber es gelten dann keine Geschwindigkeitsgrenzen mehr. Mit 18 kannst du dann den grossen Klase A machen. Damit duerfen die Motoren auch um einiges groesser und staerker sein. Die Grenze 125 ccm zaehlt dann nicht mehr. In den ersten beiden Jahren bist du dann noch an die Grenze von 34 PS gebunden, darfst dann anschliessend aber ohne weitere Foe
  2. Vielleicht bekomme ich hier ja auch noch einen Kaffee. Das VP ist immer noch tot - und ich immer noch muede.
  3. Wenn es wirklich ein Anhoerungsbogen war und kein ZBB, dann kannst du wohl davon ausgehen, dass nach dem Zurueckschicken wahrscheinlich keiner mehr naeher kontrolliert und stattdessen mehr oder weniger automatisch der BuGeBe an deinen Vater rausgeht. Es sieht danach aus, als waere der Kelch an dir voruebergegangen, - dein Vater wird halt fuer die naechsten zwei Jahre einen Punkt haben (so er denn vorher keine hatte).
  4. Um es mal einfach auzudruecken, - um dir zu sagen, was dich erwartet, muss man a) entweder wissen, wieviel dir bei jedem Verstoss letztendlich dann tatsaechlich vorgeworfen wird - oder b) eine gute Kristallkugel besitzen. Und wer hat hier schon eine Kristallkugel ! Nur eines ist schon mal klar, - ein zweiter Monat Fahrverbot aufgrund der 2 x 26 Regelung gibt es nicht, da beim Tattag des zweiten Verstosses der erste noch nicht rechtskraeftig war.
  5. @Andi, du magst durchaus Recht haben in dem Punkt, dass es hier oder da auch mal unberechtigte Limits gibt. Auch die anordnenden Personen sind nur Menschen. Es ist aber verfehlt, alles als unberechtigt anzusehen, nur weil man selbst keine Gefahr sieht und dies dadurch fuer unberechtigt haelt. Bei meinem Wohnort gibt es eine ganz tolle Strasse. Limit ist 80. Auf dieser Strasse kann mit mit Sicherheit auch 100 oder 120 fahren. Die Strasse ist breit, relativ gerade Strecken, .... doch auf einer Laenge von 4 km stehen dort 8 Holzkreuze (14 waren es vor einiger Zeit noch). Also muss doch hier,
  6. Das kann dir allenfalls jemand sagen, der im gleichen Betrieb wie du arbeitet. Es gibt durchaus Firmen, welche intern noch zusaetzlich eine Art eigenen internen Fuehrerschein vorschreiben. Ich selbst kenne Firmen, bei denen man inerhalb des Firmengelaendes sowie ansonsten ueberhaupt mit Firmenfahrzeugen nur dann fahren darf, wenn man ein besonderes Training ueber besonders defensive Fahrweise absolviert hat. Dabei gibt es dann ein Zertifikat in Form eines kleinen internen Firmenfuehrerscheins. Das kann aber jede Firma halten, wie sie es will. Insofern wirst du auf diese Frage hier im Forum w
  7. Da kommt mir auch wieder ein Gespräch mit einem (brandenburger) Meßbeamten in den Sinn, welcher schon zu DDR-Zeiten gemessen hat: Es wurde besonders Wert auf wirkliche Gefahrenstellen gelegt, sprich Abschnitte mit Blaubasalt (bei Nässe wie Schmierseife), wechselnder Fahrbahnbelag, Kopfsteinpflaster etc. ... Auch hier noch eine schnelle Anmerkung ..... Und dann kommen Autofahrer, gerade mal 2-3 Jahre Fahrpraxis, welche die Gefahren eines wechselnden Fahrbahnbelages, die Gefahren des Blaubasalts und aehnliche Gefahren gar nicht kennen, und plustern sich dann auf, weil hier doch "keine Gefahr
  8. Auch mal wieder ein kleiner Beitrag .... = Ich selbst war frueher Vielfahrer (50000 pro Jahr und mehr), heute nur noch ca 25000 pro Jahr. Bezahlt? Fast nichts. Schnell fahren? Gerne - wo es moeglich und erlaubt ist. = Geschwindigkeitsbegrenzungen, wo werden sie ueberhaupt eingerichtet? Die sollten eigentlich da sein, wo irgendwelche Gefahren vorhanden sind, die man nicht so ohne weiteres sehen und sich darauf einstellen kann. Wo die Gefahren gut zu sehen sind, da faehrt sowieso jeder langsamer (trotzdem werden meist auch dort Schilder aufgestellt). > Leider urteilen halt viele so, dass
  9. Leider auch mit diesen Angaben keine Hoffnung, denn du stehst als "Taeter" fest. Damit ist die Frist unterbrochen und beginnt von neuem.
  10. @lebigmac Ich gehe mal davon aus, dass der AB an dich ging. Hast du einen Zweitwohnsitz, dann kannst du dort auch Post empfangen. Eine Zustellung an den Zweitwohnsitz sehe ich als OK an. Und selbst wenn ... auch wenn der AB ueberhaupt nicht angekommen waere, er wurde aber verschickt. Wenn er innerhalb von 3 Monaten verschickt bzw auch nur angeordnet wurde (das ist in der Akte dann auch belegt), dann ist die Verjaehrung unterbrochen. Wesentlich ist auch, dass der AB an den "Taeter" geht. Und da mit deinem Namen in Verbindung mit deiner Zweitanschrift eindeutig nur du gemeint bist, ist die
  11. Mal eine bescheidene Frage: Wie gross mag eigentlich die Differenz bei der gemessenen Geschwindigkeit sein, die dadurch zustande kommt? Liegt die in der 2. oder 3. oder doch erst in der 5. Kommastelle? Wenn ich mit 25,0000 km/h zu schnell gemessen wurde, mit diesem Fehler aber 25,0002 daraus werden, - macht das einen Unterschied? Es geht durchaus ums Prinzip. Es zeigt, dass eine regelmaessige Eichung sinnvoll ist, um einfach ein Anwachsen von Abweichungen auszuschliessen. Aber hier schon Zeder und Mordio zu schreien wegen falscher Messungen, das halte ich fuer mehr als stark uebertrieben.
  12. Stimmt! Jetzt noch ueber die Kopfhaltung diskutieren zu wollen, das waere wirklich etwas weit hergeholt. Ich werde aber in jedem Fall hier weiter reinschauen um zu sehen, was herausgekommen ist.
  13. Also klar ist, das es nicht persoenlich wird, - sachlich koennen wir uns ruhig "fetzen". Der TE schreibt, dass Augen, Nase, Mund und Kinn verdeckt waren. Also ich selbst (100+ kg) habe recht dicke Arme. Aber um die Augen und alles runter bis einschliesslich das Kinn zu verdecken, reicht auch bei mir ein Arm bei weitem nicht aus. Bei einem normalen Mensch verdeckt ein Arm, quer vor das Gesicht gehalten, in der Regel maximal die Haelfte des Gesichtes. Insofern ist da mit ziemlicher Sicherheit fuer einen Gutachter noch genuegend uebrig. Das Foto - die Fotos sind in der Regel gestochen schar
  14. Also dieses schwere Geschuetz mit der Unfallflucht sehe ich auch nicht so ganz. Beide haben stark gebremst, beide sind zum Stehen gekommen. Gluecklich darueber, dass nichts passiert ist, ist der TE dann weitergefahren. Die beiden Fahrzeuge sind ja nicht miteinander in Beruehrung gekommen. Der andere Fahrer ist ja gegen den Bordstein, - auf der rechten Seite, wo dies vom TE gar nicht zu sehen war. Vielleicht hat auch der andere Fahrer erst beim Weiterfahren bemerkt, dass da rechts mit seinem Reifen etwas ist und eine Bordsteinberuehrung stattgefunden hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass der TE
  15. Ich vermute, der TE verwechselt da etwas und sieht das Ausstellungsdatum des BuGeBe's als Datum der Rechtskraft an. Vermutlich ist 05.11. das Datum auf dem Bescheid, der dann am 16.11. eingetroffen ist.
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