Jump to content

Reissverschlussverfahren Ohne Blinker + Handy-foto?


Recommended Posts

Hallo,

habe eine Frage an Euch......

 

Bin heute Nachmittag von der Arbeit nach hause gefahren und kam an eine Stelle wo Reissverschlussverfahren angewendet wird (aus 2 wird 1 :-))

Ich war auf der durchgehenden Spur. Plötzlich versuchte einer von der endenden Spur auf meine zu wechseln "OHNE ZU BLINKEN!" Das hat mich irgendwie so aufgeregt und ich wollte ihn nicht durch lassen, bin immer weiter und weiter gefahren und er auch. Wo es schon eng wurde habe ich die Scheibe runtergemacht und wollte ihn fragen warum dieser nicht blinkt!!!!

 

Dieser macht auch die Scheibe runter, holt sein Kamera-Handy raus und fotografiert mich!!! Darf er das? Wer hatte Recht ???

Danach habe ich ihn aber durchgelassen....

Kann er rechtlich was von mir wollen? (in noch in der Probezeit)

Mich bei der Polizei anzeigen?

 

Habe im Netz noch diesen artikel gefunden, da steht dass man seine Absicht zu wechseln durch Blinken ankündigen muss.....

 

http://www.abc-recht.de/topthemen/intervie...ssverfahren.php

 

*********************************

Wie ist die Vorfahrt beim Reißverschlussverfahren geregelt?

 

Rechtsanwalt Dr. van der Velden:

Da es Vorfahrt im strengen Sinn nur an Kreuzungen und Einmündungen gibt, spricht man bei einem Fahrstreifenwechsel von Vorrang oder Vortritt. Ein Vorrangproblem entsteht an Engstellen erst dann, wenn ein gefahrloses Einfädeln auf die weiterführende Spur wegen eines geringen Abstands der Fahrzeuge nicht mehr möglich ist.

 

In diesem Fall gebührt dem ersten Fahrzeug der Vorrang, das sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet. Der Reißverschluss beginnt also mit dem ersten Fahrzeug auf dem weiterführenden Fahrstreifen. Danach dürfen sich die am Weiterfahren gehinderten Fahrzeuge jeweils im Wechsel und unter Anwendung besonderer Vorsicht in den weiterführenden Fahrstreifen einordnen. Wer im Reißverschlussverfahren die Spur wechseln will, muss außerdem seine Absicht rechtzeitig durch Blinken ankündigen. Er muss zurückschauen und darf nur allmählich hinüberfahren. Keinesfalls darf er darauf vertrauen, dass ihm der Spurwechsel ermöglicht wird. Andererseits darf der auf der durchgehenden Spur Fahrende seinen Vorrang nicht erzwingen.

 

*********************************

Link to post
Share on other sites

gefahren und kam an eine Stelle wo Reissverschlussverfahren angewendet wird (aus 2 wird 1 :-))

Ich war auf der durchgehenden Spur. Plötzlich versuchte einer von der endenden Spur auf meine zu wechseln "OHNE ZU BLINKEN!" Das hat mich irgendwie so aufgeregt und ich wollte ihn nicht durch lassen,

auch, wenn du auf der durchgehenden Spur bist sollte man ihn rein lassen! oder hat es dir nicht gefallen das er bis zum Ende der Verengung gefahren ist und du nicht?

 

Wo es schon eng wurde habe ich die Scheibe runtergemacht und wollte ihn fragen warum dieser nicht blinkt!!!!

ist halt gängie Praxis geworden das seltnder geblinkt wird auch, wenn welche abbiegen und unveroft eine Bremsung machen.

 

Dieser macht auch die Scheibe runter, holt sein Kamera-Handy raus und fotografiert mich!!! Darf er das? Wer hatte Recht ???
als Beweißsicherung, aber es wird nichts kommen keine Angst.

 

 

Kann er rechtlich was von mir wollen? (in noch in der Probezeit)

Mich bei der Polizei anzeigen?

wie schon oben gesagt wird woll nichts kommen und außerdem, wenn er sein Handy benutzt kostet es 40€ und es gibt einen Punkt für den.

Link to post
Share on other sites

danke für die schnelle Antwort :-)

Da haben sich alle vorgedrängelt und das hat mich dermaasen genervt. Man sollte schon blinken wenn man die Spur wechseln will.

Also ich blinke überall, du wirst mir wahrscheinlich nicht glauben, aber sogar auf einem leeren Parkplatz. Das ist irgendwie wie ein Reflex... :D

Mein Fahrlehrer muss wohl sehr gut gewesen sein :rolleyes:

 

gruss

razor

 

 

 

Das Problem war zum Zeitpunkt halt nur die Ankündigung, die hat gefehlt...

Link to post
Share on other sites

Als drängeln kannst es ja dann nicht bezeichnen. Wie gesagt, ganz normaler Reißverschluss. D.h. bis zur Spurverengung vorfahren und dann erst wechseln.

 

Ich kenn so einige Stellen wo direkt vor einem Kreisverkehr 2 Spuren auf 1 verengt wird. Alle stellen sich immer brav auf die Rechte Spur. Die Linke ist fast immer leer. Manchmal schiebt sich im Eiltempo ein X5 vorbei...

Jedenfalls stell ich mich da auch immer mit Rechts an. Aus dem einfachen Grund, weil man ständig angehupt wird, wenn man doch links vorbeifährt. Obwohl das weder drängeln noch Gesetzesübertritt wäre. Alles korrekt.

 

Naja, bin halt ein Herdentier :rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Man muß auch nicht immer andere Verkehrsteilnehmer auf ihre Fehler hinweisen.

 

Ein zu frühes einordnen auf der durchgehenden Spur ist bei hohem Verkehrsaufkommen auch hinderlich für den Verkehrsfluß.

Das mit dem Foto,...vielleicht wollt er ja auch nur flörten. :rolleyes:

 

MfG Bauloewe

Link to post
Share on other sites

Was war Handybenutzung während der Fahrt?

 

40 EUR und 1 Punkt? :unsure:

 

Einfach durchatmen und ziehen lassen den Spinner...und sich keine Gedanken machen. Jeder hat seine Daseinsberechtigung.

Link to post
Share on other sites

Probezeitler als Oberleher....und gute Nacht!

 

Nur weil mal einer nicht blinkt (!), so ein Theater?? Ja leck mich am Ar..., da wird dir in Zukunft aber noch ganz Anderes auf den Straßen widerfahren. Lachhaft.

Link to post
Share on other sites
ich wollte ihn nicht durch lassen, bin immer weiter und weiter gefahren

 

StGB § 240: Nötigung

 

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

 

(3) Der Versuch ist strafbar.

Nicht blinken kostet 5 Euro.

 

Was du gemacht hast gibt eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und 9 Monate Sperre.

 

Und zur Beweissicherung wegen einer Straftat darf man durchaus das Handy benutzen.

Link to post
Share on other sites

Jetzt mal etwas zum Member GM!!!!

 

Ich glaube du hast etwas nicht richtig verstanden!!

Hast du die Seite hier gelesen???

http://www.abc-recht.de/topthemen/intervie...ssverfahren.php

 

1. Er hat nicht geblinkt --- 1 Punkt für mich.

2. Er hat mich (mein Gesicht) ohne meine Erlaubnis fotografiert --- 1 Punkt für mich.

3. Er hat mich genötigt indem er immer und immer weitergefahren ist ( Er wollte die Vorfahrt erzwingen!) obwohl die Verkehrslage den Streifenwechsel nicht zugelassen hat. (da ich da gefahren bin :-)

4. Wie die Leute hier schon gesagt haben bekommt er 1 Punkt in Flensburg und 40Euro Strafe wegen Benutzung eines Handys am Steuer.

 

GM von welchem Baum bist du denn gefallen oder bist du ein Möchtegerne-Anwalt :D

Lies den Text genauer durch.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon

... wieviel Punkte brauchst Du denn noch ?

 

Kennst Du das Stichwort "gegenseitige Rücksichtnahme" ... lass ihn doch, wen juckt es denn ?

Anscheinend nur Dich, oder ?

 

Im übrigen darf Dich jeder fotografieren, nur darf das Bild nicht veröffentlicht werden.

 

Ich liebe mir auch diese Rechthaber, die nicht genau wissen, wie ein Reissverschluss funktioniert und das Einfahren in den Reissverschluss durch möglichst dichtes Auffahren auf den Vordermann immer wieder zu verhindern versuchen.

Link to post
Share on other sites

Achso den elster habe ich vergessen!!!!!

 

Du bist ja nur seit kurzer Zeit aus der Probezeit raus, und machst direkt den coolen?

naja jedem das seine.

 

Blinken ist doch wohl eine der wichtigsten Sachen beim Autofahren. Wer das nicht schafft hat sein Auto nicht unter Kontrolle und sollte meiner Meinung nacht nicht fahren dürfen.

 

Was du gemacht hast gibt eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und 9 Monate Sperre.

 

Dieser Satz von GM stimmt nun überhaupt nicht......

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Blinken ist doch wohl eine der wichtigsten Sachen beim Autofahren. Wer das nicht schafft hat sein Auto nicht unter Kontrolle und sollte meiner Meinung nacht nicht fahren dürfen.

 

Was du gemacht hast gibt eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und 9 Monate Sperre.

 

Dieser Satz von GM stimmt nun überhaupt nicht......

 

uiui .. da dürfte halb Deutschland kein Auto mehr fahren (und ganz Frankreich und Italien)

 

Er hat deutlich zu erkennen gegeben, dass er vor Dir auf die durchgehende Spur fahren will und Du hast unter Einsatz Deines Autos ihn daran gehindert.

.. und zur Beweissicherung einer Straftat (ja, GM_ hat hier recht) ist die Handybenutzung durchaus legitim. Abgesehen davon muss schon ne ganze Menge passieren bis ich mein Handy raushole, um einen Fahrer identifizieren zu können, da muss sich der andere schon ganz weit daneben benommen haben ...

Link to post
Share on other sites

@razor55

 

1. Er hat nicht geblinkt --- 1 Punkt für mich.
Punkte gibt es in Flensburg aber nicht im Straßenverkehr.

Kann ja auch sein. sein Blinker war defekt.

Auch mal Punkt vergeb, Minuspunkt für dich, das die Spur gewechselt werden soll war für dich genauso erkenntlich, als hätte er geblinkt.

 

2. Er hat mich (mein Gesicht) ohne meine Erlaubnis fotografiert --- 1 Punkt für mich.

Ein Minuspunkt für dich. Jetzt kann er dich leichter identifizieren, ist durchaus imho legitim.

 

3. Er hat mich genötigt indem er immer und immer weitergefahren ist ( Er wollte die Vorfahrt erzwingen!) obwohl die Verkehrslage den Streifenwechsel nicht zugelassen hat. (da ich da gefahren bin :-)
Sollte er eine Pause einlegen und Kaffee kochen. :D Würdest Du nicht auch weiter fahren. Zudem hättest Du ihm das einscheren ermöglichen müssenwenn er etwas vor dir war.

 

4. Wie die Leute hier schon gesagt haben bekommt er 1 Punkt in Flensburg und 40Euro Strafe wegen Benutzung eines Handys am Steuer.

Genauso wenig, als hätte er das Handy benutzt um einen Notruf abzulassen, oder dich unter 110 anzuzeigen. Da ist die Nutzung durchaus legitim.

 

Und falls Du es so bei der :D schilderst, dürftest Du schon bald einen ganz neuen Führerschein bekommen, wie GM schrieb.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Blinken ist doch wohl eine der wichtigsten Sachen beim Autofahren.

Ich glaube dem wird hier jeder zustimmen. Allerdings hättest du dir einen Ast dabei abgebrochen ihn rein zu lassen, denn immerhin hast du mitbekommen das er die Fahrspur wechseln will. Und nur dies wird dir hier von einigen vorgeworfen.

Was du gemacht hast gibt eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und 9 Monate Sperre.

 

Dieser Satz von GM stimmt nun überhaupt nicht......

Was sollte daran nicht stimmen. Unter Umständen hast du eine Straftat begangen die eben entsprechend abgestraft wird.

 

Ansonsten überdenke mal deinen Diskussionsstil. Diskutieren ja aber bitte nicht so. :D

 

Edit:

Na hoffentlich zieht er jetzt nicht beleidigt hier ab nach den letzten drei Kommentaren.

Link to post
Share on other sites

Er ist nicht vor mir gefahren sondern ich bin vor ihm gefahren.

Man könnte es auch so verstehen, dass er mich rammen wollte, da er ohne zu blinken nach rechts zieht.

Jetzt im ernst: Welche beweissicherung ist das wenn er mein Gesicht fotografiert. Ich kann dann auch jeden Autofahrer fotografieren und dann einfach bei der Polizei sagen er hat mich genötigt, oder was?

Ich hatte einen Zeugen im Auto und er nicht.

 

 

 

Ich habe ihn ja durchgelassen, habe ich das nicht erwähnt? :-)

Nachdem er mich fotografiert hat, habe ich ihn durchgelassen. Aufgrung der Nötigung mit dem Foto, habe ich ihn durchgelassen.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Na hoffentlich zieht er jetzt nicht beleidigt hier ab nach den letzten drei Kommentaren.

 

es gibt viele die es nicht vertragen können, ihr eigenes Fehlverhalten aufgezeigt zu bekommen.

 

Jetzt im ernst: Welche beweissicherung ist das wenn er mein Gesicht fotografiert. Ich kann dann auch jeden Autofahrer fotografieren und dann einfach bei der Polizei sagen er hat mich genötigt, oder was?

Ich hatte einen Zeugen im Auto und er nicht.

 

Ich habe ihn ja durchgelassen, habe ich das nicht erwähnt? :-)

Nachdem er mich fotografiert hat, habe ich ihn durchgelassen. Aufgrung der Nötigung mit dem Foto, habe ich ihn durchgelassen.

 

Da im fliessenden Verkehr eine Halterhaftung nicht exisitiert ist es schon sinnvoll, den Fahrer identifizieren zu können, am einfachsten geht das mittels Foto ... da würdest Du aber sehr schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen, wenn Du einfach mal so jemanden anzeigst.

 

Es gibt keine quantitativen Mekrmale beiZeugen vor Gericht, nicht immer ist der, der die meisten Zeugen herbeischafft der glaubwürdigere.

 

Wieso hat er Dich mit dem Foto genötigt ? Ich glaube eher, dass manche Menschen, einmal aus der Anonymität gerissen, sich doch zu benehmen wissen.

Link to post
Share on other sites

http://www.neue-oz.de/information/automobi...faf03169e758940

 

Zu dumm für Reißverschluss?

Osnabrück

Mehr als zwei Drittel aller deutschen Autofahrer halten sich nicht an den Paragrafen 7 der Straßenverkehrsordnung - das Reißverschlussverfahren. 71 Prozent scheren bereits weit vor der zu Ende gehenden oder blockierten Fahrspur ein und glauben sogar noch, dadurch den Verkehrsfluss zu verbessern. Das ergab jetzt eine repräsentative Umfrage der GfK-Marktforscher im Auftrag der DA Direktversicherung.

 

(...)

 

 

 

 

Straftat --- mit neun Monaten Sperre--- dass ich nicht lache....

Edited by Mr_Biggun
Bitte keine Vollzitate aus Medienberichten einstellen -> Urheberrecht
Link to post
Share on other sites
Guest NiliQB
.

 

Das war mit Abstand Dein freundlichstes Posting im gesamten Thread.

 

Zur Sache wurde wohl schon alles Wesentliche gesagt. Auch ich ärgere mich tierisch über die große Zahl der Nicht-Blinker, wobei es mich eigentlich eher dort ärgert, wo das Nicht-Blinken andere behindert, z.B. wenn andere deswegen an der Kreisverkehr-Einfahrt unnötig stehen bleiben, bloß weil irgendjemand zu faul ist, beim Ausfahren zu blinken. Will sagen: Was soll bei einem Reißverschluss derjenige, dessen Fahrstreifen direkt vor ihm endet, anderes machen wollen als die Spur zu wechseln? Und das Vorfahren bis zum Hindernis ist mitnichten Drängeln, sondern Vorschrift.

 

Ich denke, es gibt Situationen, in denen die ganze Aufregung gerechtfertigter wäre.

Link to post
Share on other sites

@razor55

 

Erst mal danke für deinen Beitrag, war heute mein erster Lacher. :D

 

Jetzt mal etwas zum Member GM!!!!

 

Ich glaube du hast etwas nicht richtig verstanden!!

 

GM von welchem Baum bist du denn gefallen oder bist du ein Möchtegerne-Anwalt :D

 

Lies den Text genauer durch.

Für dich immer noch iMember. :50::D

 

Ok, Spaß beiseite. Nein, ein Möchtegerne-Anwalt bin ich nicht, ich habe lediglich in vier Jahren zigtausende Beiträge über Verkehrsrecht gelesen. Und ich habe dich sehr wohl verstanden, und genau deshalb ist es nun mal so, wie ich geschrieben habe.

 

1. Er hat nicht geblinkt --- 1 Punkt für mich.

2. Er hat mich (mein Gesicht) ohne meine Erlaubnis fotografiert --- 1 Punkt für mich. ...

4. Wie die Leute hier schon gesagt haben bekommt er 1 Punkt in Flensburg und 40Euro Strafe wegen Benutzung eines Handys am Steuer.

Zunächst mal grundsätzlich: Im Strafrecht werden keine Taten der Kontrahenden gegeneinander aufgerechnet. Glaube es ruhig: Die Handybenutzung war durch deine Straftat hier gerechtfertigt. Selbst wenn dies aber nicht so wäre, würde das an deiner Staftat nichts ändern, wäre also höchstens ein "Punkt gegen ihn", aber deshalb nicht ein "Punkt für dich".

 

Daher prüfen wir doch jetzt einfach mal, ob du den Tatbestand der Nötigung erfüllt hast:

 

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel...
Der Einsatz des Kraftfahrzeugs auf diese Weise wird regelmäßig als "Gewalt" gewertet, das würde also schon reichen. Gleichzeitig drohst du ihm aber durch dein Verhalten auch mit einem empfindlichen Übel, nämlich einer Kollision der Fahrzeuge. Zur Erfüllung des Tatbestands reicht aber schon einer der beiden Punkte. Dieser Part bezüglich Wahl der Mittel ist also erfüllt.

 

... zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt ...
Du nötigst ihn, die Wahrnehmung seines Vorrangs zu unterlassen, bzw. zu dulden, dass du ihm den Vorrang nimmst. Ist klar erfüllt!

 

Bleibt die Frage: War das rechtswidrig? Klar war das rechtswidrig, denn erstens hatte er das Recht des Vorrangs, und im Übrigen:

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Verwerflich ist es auf jeden Fall, einem anderen VT mit Gewalt in voller Absicht den Vorrang zu nehmen.

 

Nun könntest du ja noch sagen, du hättest ihn schließlich ja doch noch vorgelassen. Aber leider:

(3) Der Versuch ist strafbar.

 

Tut mir leid, du bist hier voll drin. Wenn du Pech hast, und er zeigt dich an, ist eine Verurteilung wegen Nötigung im Bereich des Möglichen.

 

Dass er vor dir Vorrang hatte ist ja wohl keine Frage, denn du mußt genau an der Engstelle ein Fahrzeug rein lassen (egal wie viele vor der Engstelle schon die Spur gewechselt haben). Dass er nicht geblinkt hat ist bezüglich deines Handelns egal, die Situation war glasklar.

 

Nun zum Schluß noch einen Blick auf sein Handeln:

3. Er hat mich genötigt indem er immer und immer weitergefahren ist ( Er wollte die Vorfahrt erzwingen!) obwohl die Verkehrslage den Streifenwechsel nicht zugelassen hat. (da ich da gefahren bin :-)
Wenn wir das nun vergleichen mit dem Tatbestand der Nötigung, dann stellen wir fest, dass im Gegensatz zu dir kein verwerflicher rechtswidriger Zweck vorlag, er wollte lediglich seinen Vorrang wahrnehmen. Bei ihm wird das Verhalten erst dann rechtswidrig, wenn er dir tatsächlich ins Auto fährt.
Link to post
Share on other sites
Guest Mr_Biggun
Straftat --- mit neun Monaten Sperre--- dass ich nicht lache....

Es kann in solchen Fällen durchaus wegen Nötigung gem. § 240 StGB ermittelt werden (abhängig von der Verkehrslage, dem genauen Verhalten der Beteiligten). Die Vorschriften des BKat regeln Verkehrsverstöße nicht abschließend. Ob und was in derartigen Konstellationen bewiesen werden kann, sei jetzt mal dahingestellt. Insofern würde ich mit lachen vorsichtig sein.

 

Im übrigen:

 

[mod]

 

Halte Dich bitte an die Netiquette!

 

[/mod]

Link to post
Share on other sites
Achso den elster habe ich vergessen!!!!!

 

Du bist ja nur seit kurzer Zeit aus der Probezeit raus, und machst direkt den coolen?

naja jedem das seine.

 

(...)

 

Blablablubb...

Du beschwerst dich, dass jemand auf der linken Spur bis ans Ende durchfährt und dann einfädeln will. Gibst Gas, damit keine Lücke für ihn entsteht. Halloooo?! Du Lachnummer, ist ja herrlich :D

 

Betätigst dich als Oberlehrer, weil der Andere den scheixx Blinker nicht anschmeisst. Ein Fest, so einen wie dich hab ich nur leider viel zu oft vor mir, um wirklich noch daran Spaß zu haben :D

 

Blinken ist doch wohl eine der wichtigsten Sachen beim Autofahren. Wer das nicht schafft hat sein Auto nicht unter Kontrolle und sollte meiner Meinung nacht nicht fahren dürfen.

 

Das war mit Abstand das Beste, da fällt mir doch fast die Limo aus der Hand. :D

Link to post
Share on other sites
Die Limo kann dir ganz schnell auf den Fuss fallen :D

Der Typ war nicht am Ende des Reissverschlüsses.

Und wenn für dich Blinken nicht wichtig ist....egal du wirst sehen was passiert, warte es nur ab!

 

:D

 

3. Er hat mich genötigt indem er immer und immer weitergefahren ist ( Er wollte die Vorfahrt erzwingen!) obwohl die Verkehrslage den Streifenwechsel nicht zugelassen hat. (da ich da gefahren bin :-)

 

Merkst du eigentlich noch was?

 

Hast du vielleicht noch beschleunigt, als er überholen wollte, nur damit er nicht vorbeikommt?

 

Abwarten soll ich? Worauf? Dass mein Auto in Flammen aufgeht, wenn ich das nächste mal nicht blinke?

 

Du bekommst hier von allen Seiten erklärt und gesagt, was du falsch gemacht hast, aber dir ist nicht zu helfen.

 

Mit so Hampenlännern wie dir fackel ich auf der Straße gar nicht mehr lange.

 

Thema ist für mich durch.

Link to post
Share on other sites
Zu dumm für Reißverschluss?

Osnabrück

Mehr als zwei Drittel aller deutschen Autofahrer halten sich nicht an den Paragrafen 7 der Straßenverkehrsordnung - das Reißverschlussverfahren. 71 Prozent scheren bereits weit vor der zu Ende gehenden oder blockierten Fahrspur ein und glauben sogar noch, dadurch den Verkehrsfluss zu verbessern. Das ergab jetzt eine repräsentative Umfrage der GfK-Marktforscher im Auftrag der DA Direktversicherung.

wieso schreibst du eigendlich diesen Satz? Wenn du dich nicht selbst dran hälst!

 

Hatte auch schon öfters das vergnügen bin bis zum Ende gefahren und dennen einen hat es dann mal nicht gepasst hatte noch genug Platz zum einfäderln und der hat aufs Gas gedrückt und dicht gemacht mußte behertzt abbremsen und andere wollten mich dann auch nicht rein lassen. und wenn man mal auf der "verkehrten Spur" ist und es etwas länger dauert habe ich keine Probleme die anderen rein zu lassen, lasse genug Abstand zum vordern so das der andere Problemlso rein fahren kann

Link to post
Share on other sites

das ganze hat sich ca. bei einer Geschwindigkeit von 5kmh abgespielt.

Er ist plötzlich schräg gefahren, dann bin ich 50cm vorgefahren---er auch ohne zu blinken--dann bin ich nochmal ca. 50cm vorgefahren --danach er auch---

das wars..

Er hat ein Foto von mir gemacht und ich habe ihn reingelassen.

 

Na gut dann bin ich halt ein gewalttätiger Verbrecher der Versucht andere zu rammen. Werde halt zu 3 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt und bekomme meinen Führerschein abgeholt :D

 

Wenn jemand von Aussen das liest was die meisten hier schreiben wird sich wahrscheinlicht tot lachen, jetzt im ernst.

 

Ausserdem habe ich mich informiert: Bei Nichtbeachtung der Vorfahrt droht nur ein Verwarnungsgelt.

Ich glaube allerdings nicht dass der Andere Vorfahrt hatte, er hat sein Vorhaben ja nicht angekündigt und ich muss mir ja nicht den Kopf zerbrechen: Will er jetzt rein oder nicht...? Es ist ganz einfach: Wer rein will muss blinken, wer nicht blinkt wil auch nicht rein.

 

PS: Es hat sich nicht am Ende des Reissverschlüsses abgespielt.

 

 

Ich denke wir sollen hier Schluss machen, sonst werden die Leute die nach der Sache googln später noch verwirrt.

Link to post
Share on other sites
PS: Es hat sich nicht am Ende des Reissverschlüsses abgespielt.
Ja wie nun, reden wir vom Reissverschluss oder nicht?

 

Der Reissverschluss gilt unmittelbar an der Engstelle. Dort muß man sich auch keinen Kopf zerbrechen, ob der jetzt rein will oder nicht: Da will er rein, muss er rein und darf er rein. Vorher allerdings nicht.

 

Grundsätzlich sollte man sich drüber klar sein, dass diese ganzen Rechthaberspielchen im Straßenverkehr ganz ungern gesehen werden. Glaub mir, es laufen viele Leute seit einem Jahr ohne Führerschein rum, nur weil sie auf der Straße kurz mal Kindergarten gespielt und ihre Trotzphase nachgeholt haben. Leider muss man auch damit rechnen, dass derjenige, der einen anzeigt und als Zeuge fungiert die ganze Sache dann aus seiner Sicht noch etwas übertreibt.

Link to post
Share on other sites

Ich weiß gar nicht, warum hier alle auf dem TE so herumhacken. Wenn ich seine Schilderungen richtig verstanden habe, befuhr er eine durchgehende Spur und der der andere VT eine Spur, die bald endet. Laut StVO soll der Verkehr auf beiden Spuren bis unmittelbar vor die Engstelle fahren, bevor das Reißverschlussverfahren angewendet wird.

 

Leider gibt es immer noch genug Idioten, die das Reißverschlussverfahren nicht kapiert haben und schon deutlich vor der Engstelle auf die durchgehende Spur wechseln. Dadurch verlängert sich der Stau unnötig und der Vorgang dauert noch länger. Scheinbar zählt der "Gegner" des TE genau zu diesen :D .

 

Ich könnte mir gut vorstellen, dass ich an der der Stelle des TE ähnlich reagiert hätte. Als Benutzer des wegfallenden Fahrstreifens habe ich mich auch schon unittelbar vor der Engstelle und unter Benutzung des Blinkers reingequetscht, auch wenn der Benutzer der durchgehenden Spur darauf meinte, die Leistungsfähigkeit seiner Hupe demonstrieren zu müssen. :D

Link to post
Share on other sites

Danke Leute für die Antworten.

Möglich habe ich mich irgendwie unklar ausgedrückt.

Jedenfalls werde ich ab jetzt jeden und überall reinlassen :D denn ich habe echt kein Bock auf irgenwelche Rechtsstreitigkeiten.

Werde auch morgen auf jeden Fall eine Autorechtsschutz Versicherung abschliessen und habe mir jetzt schon eine Digicam ins Auto gelegt!!!.

 

wünsche noch einen schönen Sonntag

 

Gruss

razor55

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Werde auch morgen auf jeden Fall eine Autorechtsschutz Versicherung abschliessen und habe mir jetzt schon eine Digicam ins Auto gelegt!!!.

 

tu das ... die einzige Rechtsschutz die ich habe ist eine Verkehrsrechtsschutz und ne Digicam fährt auch immer mit (hat den Vorteil, dass man ne Digicam benutzen darf und ein Handy nicht)

Link to post
Share on other sites

@TE

Nach deiner letzten Schilderung hört sich die Sache im Gegensatz zum ersten Beitrag herblich anders an-zumindest für mich.

 

Allerdings denke ich wie die anderen wird hier nichts nachkommen, zumal in der Hektik das Handybild sicherlich kaum zur Identifizierung ausreichen wird (Qualität).

 

Edit:

bei der Kamera immer an genug Stromnachschub denken.

Link to post
Share on other sites

Aber Vorsicht mir der Digicam:

 

Wenn ich jemand fotografiere ist das gleichbedeutend mit der Drohung: "Dich zeige ich an!"

 

Nun ist aber allgemein bekannt, dass immer der im Vorteil ist, der zuerst anzeigt.

 

Somit könnte die Digicam das Gegenüber eventuell motivieren, eine Anzeige zu machen, um nicht Zweiter und damit Verlierer zu werden.

Link to post
Share on other sites

Irgendwie laut deutschem Gesetzt hat alles mit Gewalt zu tun :-)

Irgendwie darf man wirklich nichts, Wenns dumm kommt könnte mich dann einer wegen meiner Kamera im Auto anzeigen, weil er gedacht hat, dass in der Kamera eine Waffe eingebaut war oder so.......

Darf man überhaupt aus dem Fahrenden Auto filmen? Ich habe vor so ein spezielles Autostativ an die Scheibe zu machen und dann die Fahrten z.B. in den Urlaub zu filmen. :D

Link to post
Share on other sites
Irgendwie laut deutschem Gesetzt hat alles mit Gewalt zu tun :-)

Darf man überhaupt aus dem Fahrenden Auto filmen? Ich habe vor so ein spezielles Autostativ an die Scheibe zu machen und dann die Fahrten z.B. in den Urlaub zu filmen. :D

Für den Privatgebrauch ist das sicher kein Problem (wo kein Kläger da kein Richter :80: ).

Wenn Du das aber öffentlich vorführen willst, mußt Du die Leute die erkennbar sind (Gesicht von vorne z.B.)

entweder vorher fragen oder auf den Bildern (Video) unkenntlich machen. Das gilt z.B. auch,

wenn Du nur hier im Forum Bilder/Videos veröffentlichen willst.

Nebenbei, wenn Du mit montierter Kamera unterwegs bist, solltest du Dich auf scheinbar

unmotivierter Fahrmanöver der überholenden Fahrzeuge einstellen. Die denken nämlich u.U. das Du eine

ProViDa-Anlage im Auto hast.

 

Hast Du mal >Cobra 11< gesehen ?

In irgendeiner älteren Folge hat der ein :D mit 'ner Videokamera herumgespielt (ohne Einsatz o.ä.), was den LKW-Fahrer

(mit Diebesgut an Bord) bewogen hat, den 'Video'-wagen abzudrängen :50:;)

 

Und was das Blinken angeht

"... wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein ..." :D

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Natürlich darf man im Auto fotografieren und filmen, warum denn nicht?

 

Mein Beitrag soll nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass man sich vorher überlegen sollte, bevor man durch Winken mit der Kamera jemand mit einer Anzeige droht. Da geht aber normalerweise irgend ein Streit voraus.

 

Am Besten vermeidet man allerdings den Streit selber. Es gibt im Straßenverkehr wirklich keinen Grund, Kindergarten zu spielen, auch dann nicht, wenn man "im Recht" ist, denn wenn das Kasperletheater mal anfängt gibt eins das andere, und dann ist man schneller auch selber im Unrecht als man kucken kann.

 

Und das ist es einfach nicht wert.

Link to post
Share on other sites

Ach 'eh ich es vergesse.

So ein Oberlehrer hat mal versucht meinen Bruder auf diese Art und Weise vom Einfädeln abzuhalten.

D.h. beschleunigt als mein Bruder vor dem :D einfädeln wollte bzw. gebremst, als er hinter ihm rein wollte.

Das ganze im Berufsverkehr und vielleicht 200-300 m vor einer Engstelle.

Das Ende vom Lied:

Vor lauter Aufpassen, ja den Nebenmann nicht reinzulassen, ist der :D seinem Vordermann draufgefahren :D....

Aber dann war die Spur davor zumindest frei ....

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen,

 

ich halte es für durchaus richtig bei stockendem oder stehendem Verkehr auf der sich verengenden Spur bis vor zu fahren. Wenn der Verkehr aber bei vollem Tempo läuft denke ich das solches Verhalten erst zum Stau führt. Wenn alle sich etwas zeitiger rechts einordnen und ihre Geschwindigkeit reduzieren muß auch keiner vor der Engstelle bremsen um ein anders Fahrzeug einfädeln zu lassen.

Wie oft sieht man an solchen Stellen VT's volles Rohr bis zu Verengung vorfahren und dann reinschnippeln schon muß der Verkehr auf der weiterführenden Spur bremsen und plötzlich steht dann alles. Vieleicht täusche ich mich ja auch. Gibt es darüber vieleicht Studien?

 

Gruß

 

only Diesel

Link to post
Share on other sites

Nee :-) wie so ein Blitzer sieht da eher nicht aus, ist zwar ne dicke Sony drin (so gross wie die EOS 400D). Gut dass man filmen darf. Ich habe natürlich nicht vor die Videos auf YouTube oder ähnlichen Plattformen zu veröffentlichen. Ist nur für mich privat :D

 

Habe heute eine Autohaftpflicht Versicherung abgeschlossen, die haben mir aber gesagt, dass diese bei "Nötigungen" nicht gilt. Wenn das von mir also eine Nötigung :D war ist die Versicherung also für den Arsch.......

Ist es auch bei Euch so?

Link to post
Share on other sites

und außerdem hilft dir die Versicherung in diesem Fall nicht, da der Fall schon passiert ist bevor die Versicherung abgeschlossen worden ist, somit hätte die Versicherung im diesen Fall auch nichts gebracht. Sonst hätte jeder erst eine Versicherung abgeschlossen, wenn man gerade ein Fall hat.

Link to post
Share on other sites
Nee :-) wie so ein Blitzer sieht da eher nicht aus, ist zwar ne dicke Sony drin (so gross wie die EOS 400D).

Es geht nicht um Blitzer sondern um ProViDa o.ä.

Also die Technik, bei der der Delinquent gefilmt wird um danach rausgezogen zu werden.

Und es gibt eben durchaus Leute, die nicht wissen, dass in einem ProViDa Fahrzeug i.d.R nur daumengroße Kameras

Verwendung finden :D

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Habe heute eine Autohaftpflicht Versicherung abgeschlossen, die haben mir aber gesagt, dass diese bei "Nötigungen" nicht gilt. Wenn das von mir also eine Nötigung :wacko: war ist die Versicherung also für den Arsch.......

Ist es auch bei Euch so?

 

Meine Autohaftpflicht tritt bei Nötigung auch nicht ein. Noch nicht einmal bei Geschwindigkeits oder Abstandsvergehen ... auf Grund meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung kann ich mir jedoch in manchen Fällen leichter einen Anwalt leisten.

 

Aber wieso hattest Du keine Haftpflicht ? Die ist doch meiner Meinung nach ne Pflichtversicherung :reaper:

Link to post
Share on other sites

Ich denke @razor55 hat da die Begriffe durcheinander geschmissen.

Ohne KFZ-Haftplicht bekommst Du in Dland kein Auto zugelassen.

 

Und der Privathaftpflicht hat da 'eh nichts mit zu tun.

Vielleicht hat er aber einen Kombi aus Privathaftplicht und Rechtschutz abgeschlossen ...

 

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...