rennfahrer 7 Posted August 20, 2008 Report Share Posted August 20, 2008 @Tom_ Volle Zustimmung. Quote Link to post Share on other sites
rallo 0 Posted August 20, 2008 Report Share Posted August 20, 2008 Aber in meinen Augen haben auch diese Menschen haben noch ein paar Jahre in Freiheit verdient.Wodurch - nicht noch mehr Blut vergossen zu haben? c.s. ich denke die stichworte rechtsstaatsprinzip und menschenwürde sollten als bregründung ausreichend sein.es geht hier nicht darum taten schön zu reden. aber eine zivilisierte gesellschaft sollte jedem menschen irgendwann die möglichkeitgeben, sich wieder zu resozialisieren. es ist niemandem damit geholfen menschen bis zu dem rest ihres lebens einzusperren. VG Tom Dann frage ich mich aber, wie Sicherheitsverwahrung mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist ? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted August 20, 2008 Report Share Posted August 20, 2008 Sicherheitsverwahrung ist keine Strafe, sondern dient ausschließlich dem Schutz anderer vor der noch bestehenden (!) Gefährlichkeit der Person. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Christian Klar wird also nun freigelassen. Meine Meinung dazu teile ich besser hier icht schriftlich mit, sonst müsste mein Posting editiert werden. Aber wir leben ja in einem Rechtsstaat ( ) und somit ist das wohl ein normaler Vorgang. Der ehemalige Co-Pilot der "Landshut" gibt jedenfalls sein Bundesverdienstkreuz aus Verbitterung zurück. Recht hat er. klick Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Ich habe für "nein" abgestimmt, allerdings moralisch.Rechtlich halte ich die Freilassung für richtig. Ich habe schon gestern früh in einer Diskussionsrunde gesagt, dass ich davon ausgehe, dass das OLG auf Freilassung erkennen wird, weil es dem geltenden Recht nunmal entspricht. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 nun schreibt er ein Buch, verdient Millionen und kommt vor Lachen nicht in den Schlaf. Hier macht unser System einen großen Fehler. Generell geht das in Ordnung, aber nicht bei jemanden, der 9 Leben auf dem Gewissen hat und bis heute NICHTS bereut. Reue sollte obligatorisch sein... Gruß Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Reue kann auch gespielt werden. Außerdem weiß ich nicht, ob jemand, der 26 Jahre seines Lebens verschenkt hat, noch wirklich Grund zum Lachen hat. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Wieso? Jetzt gibt man ihm doch noch Recht. Was sind 26 Jahre für einen Idealisten, der jetzt wieder dort ansetzen kann, wo er einst aufgehört hat? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 nun schreibt er ein Buch, verdient Millionen und kommt vor Lachen nicht in den Schlaf.Die entlassenen Terroristen führen ein relativ normales Leben Lehrer, Schriftsteller, Buchhalter Von Jan Friedmann Die aus der Haft entlassene ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt muss sich eine neue Existenz aufbauen. Ihre bereits freigelassenen Mitkämpfer bewältigten diese Aufgabe mit unterschiedlichem Erfolg. Die meisten bevorzugen die Anonymität - zur Gewalt hat keiner mehr gegriffen.http://www.spiegel.de/politik/deutschland/...,473903,00.html Und wenn dashttp://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=598672sowenig kostet, sind 26Jahre mehr als genug, auch wenn sich den Juristen bei dem Vergleich die Fußnägeln kräuseln. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Was sind 26 Jahre für einen Idealisten, der jetzt wieder dort ansetzen kann, wo er einst aufgehört hat?Wird er nicht machen; davon bin ich überzeugt. Und wenn dashttp://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=598672sowenig kostet, sind 26Jahre mehr als genug, auch wenn sich den Juristen bei dem Vergleich die Fußnägeln kräuseln.Auch wenn du mich jetzt verfluchen wirst: Hinsichtlich der angeordneten FE-Sperre (insbesondere im Hinblick darauf, dass nur eine Geldstrafe verhängt wurde) halte ich das Urteil sogar für überzogen. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 weil du nicht betroffen bist... Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 weil du nicht betroffen bist...Jeder, der betroffen ist, fordert härtere Strafen.Strafen sollen aber objektiv sein, das erfordert, dass man nicht betroffen ist. Deshalb halte ich auch die Rechtsposition des Nebenklägers für verfehlt, auch wenn ich sie demnächst wieder für mich in Anspruch nehmen werde (eben weil ich betroffen bin) Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Jeder, der betroffen ist, fordert härtere Strafen.Strafen sollen aber objektiv sein, das erfordert, dass man nicht betroffen ist.Falsch, für den Betroffenen sind die Folgen härter als für den Täter. Hier nenne ich mal den Vater als Betroffenen der seinen Sohn verloren hat, und stelle die Folgen gegenüber. Folgen für den Täter1Jahr auf Bewährung, würde mir persönlich am Anus vorbei gehen, hat idR. keine weiteren Folgen. Also Null Strafe.1500€ Geldstrafe = 15Monate 100€ weniger im Geldbeutel, ist auch nicht so wild wenn man noch bei den Eltern wohnt.2Jahre keinen Führerschein, was soll es wenn man vorher keinen gehabt hat. Folgen Für den Vater5000€ Beerdigungskosten2000€ Grabstein5000€ Grabpflege auf 25Jahre gerechnet.5000€ Wohnungsauflösung und sonstige Kosten die anfallen. Die emotionalen Folgen, und die Folgen für die Gesundheit des Vaters lasse ich mal weg, obwohl das der größte Brocken ist. Hier stehen schon mal 17 000€ den 1 500€ gegenüber. Und ob der Verurteilte jemals wenigstens einen Teil des Schadens reguliert steht in den Sternen. Und jetzt erkläre mal dem Vater die Strafe sei überzogen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Falsch, für den Betroffenen sind die Folgen härter als für den Täter.Wieso falsch?Strafen sollen objektiv sein, das ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe. Folgen Für den Vater5000€ Beerdigungskosten2000€ Grabstein5000€ Grabpflege auf 25Jahre gerechnet.5000€ Wohnungsauflösung und sonstige Kosten die anfallen.Die er größtenteils vom Täter ersetzt verlangen kann. Hier stehen schon mal 17 000€ den 1 500€ gegenüber. Und ob der Verurteilte jemals wenigstens einen Teil des Schadens reguliert steht in den Sternen.Dafür gibt es die KFZ-Haftpflicht. Und jetzt erkläre mal dem Vater die Strafe sei überzogen.Hier kann ich nur nach oben verweisen:Strafen sollen objektiv sein. Die Sicht des Vaters ist subjektiv und daher in einem Rechtsstaat nicht geeignet. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Wieso falsch?Strafen sollen objektiv sein, das ist eine verfassungsrechtliche Vorgabe.Strafen sollen so sein das Opfer und Täter damit leben können. Die er größtenteils vom Täter ersetzt verlangen kann.Theoretisch die Beerdigungskosten. Also den kleinsten Teil Dafür gibt es die KFZ-Haftpflicht.Er war nicht versichert, das Kennzeichen gefälscht. Welche Versicherung soll da zahlen? Und da er seine Strafe mit 100€ abstottern darf, wird nichts zum holen sein. Strafen sollen objektiv sein. Die Sicht des Vaters ist subjektiv und daher in einem Rechtsstaat nicht geeignet.Die Folgen sind nicht subjektiv, und ich könnte als Vater mit dem Urteil nicht leben. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Strafen sollen so sein das Opfer und Täter damit leben können.Ja, aber mit der Strafe, die du für angemessen halten würdest, kann der Täter nicht leben. Er war nicht versichert, das Kennzeichen gefälscht. Welche Versicherung soll da zahlen?Das hatte ich übersehen. Und da er seine Strafe mit 100€ abstottern darf, wird nichts zum holen sein.Das ist wohl richtig. Die Folgen sind nicht subjektiv, und ich könnte als Vater mit dem Urteil nicht leben.Das Problem ist aber, dass man die Strafe an den Grad der Fahrlässigkeit anknüpfen muss. Bei Vorsatz wäre er wesentlich härter bestraft worden, aber es war nunmal kein Vorsatz (zumindest hsl. der Tötung). Die Geldstrafe erscheint mir allerdings in der Tat sehr niedrig (wenn man bedenkt, dass keine FE vorhanden war und keine Versicherung bestand, das tat ich vorher nicht), auf der anderen Seite allerdings die Sperrfrist sehr hoch (nachdem ich die beiden anderen Delikte übersehen habe, würde ich nicht mehr sagen zu hoch). Entweder standen der Verhängung einer höheren Strafe rechtliche Gründe entgegen oder der Richter hat kein Augenmaß bewiesen. Eine solche Diskprepanz der Strafen ist eher ungewöhnlich.Vermutlich hat man die Strafe stark ermäßigt, weil es sich um einen Heranwachsenden handelte und er nur knapp am Jugendstrafrecht vorbei geschrammt ist. Dafür hätte ich dann allerdings kein Verständnis, weil es hierfür keinen rechtlichen Grund gibt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 25, 2008 Report Share Posted November 25, 2008 Ja, aber mit der Strafe, die du für angemessen halten würdest, kann der Täter nicht leben.Jetzt bin ich mal gespannt was Du meinst was ich für angemessen halten würde? Das Problem ist aber, dass man die Strafe an den Grad der Fahrlässigkeit anknüpfen muss. Bei Vorsatz wäre er wesentlich härter bestraft worden, aber es war nunmal kein Vorsatz (zumindest hsl. der Tötung).Das ist richtig, was ich hier aber erschwerend sehe, der hat nichts daraus gelernt, sonst wäre er nicht schon vor der Verhandlung wieder ohne Führerschein gefahren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Vielleicht sollte man die möglichen Begründungen für einen staatlich verordneten Freiheitsentzug einmal durchdeklinieren: 1) "Strafe" um ein abtraktes Gerechtigkeitsideal zu verfolgen. Das ist ein archaisches Konzept, mit dem ich rational nicht viel anfangen kann. Die emotionale Seite ist etwas anderes ... 2) Abschreckung. Diese Motivation kann ich rational sehr gut nachvollziehen. In der Diskussion um die Haftentlassung der Ex-Terroristen sehe ich darin aber kein Argument für eine Fortsetzung der Haft. Rechtsradikale, islamistische oder sonstige Extremisten mit Attentatsneigung werden sich durch eine Haftfortsetzung für RAF-Terroristen kaum beeinflussen lassen. 3) Schutz der Gesellschaft. Als Motivation für mich ebenfalls gut nachvollziehbar. Allerdings gibt es dafür das Instrument der Sicherungsverwahrung (wenn ich das recht verstanden habe ...?). Und von den Ex-Terroristen geht vermutlich heute keine Gefahr mehr aus. 4) Therapeutisches Recht der Opfer und eventueller Angehöriger auf Vergeltung. Hier sind wir im Kern wieder bei 1). Archaisch. Aber aus meiner Sicht nicht von der Hand zu weisen: Mit welchem Recht verlangt die Gesellschaft von Opfern und Angehörigen, dass sie ihr persönliches Unwohlsein, dass bspw. die Mörder ihrer Angehörigen wieder auf freiem Fuß sind, zurückstellen? Es geht hier - wie immer - um die Abwägung von Rechtsgütern. Das Recht auf Selbstbestimmung der Inhaftierten versus dem Recht der Opfer und Angehörigen auf Unterstützung bei der Bewältigung ihrer seelischen Belastungen. Ich persönlich habe den Eindruck, dass das letztgenannte Thema in unzulässiger Weise zurückgedrängt wird. Einmal sicherlich, weil es sich einer Objektivierung entzieht. Und zweitens weil dahinter die "Unfähigkeit" zum Verzeihen steckt. Aber nochmal: Mit welchem Recht kann die Gesellschaft ein Maß an menschlicher Größe von Opfern und Angehörigen verlangen, welches die Täter offenbar erst recht nicht aufgebracht haben? In Summe halte ich die Freilassungen für falsch. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Vielleicht sollte man die möglichen Begründungen für einen staatlich verordneten Freiheitsentzug einmal durchdeklinieren:Ich finde, das sollte man nicht alles so hochsterilisieren..... Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Richtig HarryB, sonst kommen wir in den Bereich der Kriminalsoziologie (ganz fieses Thema). In Anknüpfung an Prof. Dr. Dr. h.c. Heike Jung könnte man die Merkmale von Strafe zusammenfassen als Stigma, Zwang und Übel/Verlust. Und bevor wir jetzt zu philosophisch werden schätze ich die Strafe, die hartmut für angemessen halten würde, auf fünf Jahre Haft ein.Wie gut/schlecht liege ich? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Richtig HarryB, sonst kommen wir in den Bereich der Kriminalsoziologie (ganz fieses Thema). In Anknüpfung an Prof. Dr. Dr. h.c. Heike Jung könnte man die Merkmale von Strafe zusammenfassen als Stigma, Zwang und Übel/Verlust.Irgendwie habe ich den Eindruck, Dir entging die Ironie/der Sarkasmus in meinem Beitrag, kurzum: der Sinn desselben..... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Bei der Höhe der Geldstrafe von 1.500 Euro sollte man jedoch bedenken, das diese nicht ausschlaggebend ist, sondern wie sich diese zusammensetzt. Sind es 10 Tagessätze zu 150 Euro oder 300 Tagessätze zu 5 Euro. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied, so dass mir die Zahl 1500 Euro überhaupt nichts sagt. Unter emotionaler Betrachtung des Todes des Sohnes, wobei ich mich da überhaupt nicht in eine solche Lage versetzen kann und es auch nicht will, denke ich das hartmut entweder eine ziemlich hohe Strafe für angemessen hält (zehn Jahre) oder eben die Sache lieber ohne Haft, aber dafür eher mehr mit TOA erreichen will (Grabpflege etc.). TOA=Täter-Opfer-Ausgleich Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Und bevor wir jetzt zu philosophisch werden schätze ich die Strafe, die hartmut für angemessen halten würde, auf fünf Jahre Haft ein.Wie gut/schlecht liege ich?Weit daneben. Unter emotionaler Betrachtung des Todes des Sohnes, wobei ich mich da überhaupt nicht in eine solche Lage versetzen kann und es auch nicht will,Diese Komponente habe ich oben bewußt heraus genommen. denke ich das hartmut entweder eine ziemlich hohe Strafe für angemessen hält (zehn Jahre)Ups, So hart bin ich jetzt auch nicht. oder eben die Sache lieber ohne Haft, aber dafür eher mehr mit TOA erreichen will (Grabpflege etc.). TOA=Täter-Opfer-AusgleichTreffer versenkt.Genau das ist was ich befürworten würde. Der Täter muss sich mit seiner Tat auseinander setzen. Grabpflege, nicht unbedingt bei seinem Opfer, es gibt genug Gräber wo keine Angehörigen die Grabpflege machen können, wäre hier ein Ansatzpunkt wenn ein Mensch ums Leben kommt.Dann natürlich auch den materiellen Schaden voll ersetzen. Was die hohen geschätzten Strafen anbelangt, es ist unsinnig ein weiteres Leben durch hohe Strafen zu zerstören. Das wäre nur Rache ohne Sinn und Verstand. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Mal meine Meinung zu Christian Klar: ich empfinde es als lächerlich, vom Täter Reue einzufordern als Bedingung für seine Entlassung. Mangelnde Reue ist kein Haftgrund. Es steht nirgends geschrieben, dass ein Täter Reue zu empfinden habe. Bei Reue mag Strafmilderung gewährt werden. Das ist hier nicht geschehen. Keine Reue, keine Strafmilderung, er hat seine Zeit komplett abgesessen, gilt nicht mehr als gefährlich. Also darf er wieder raus. Und dass er nicht wieder Unfug macht, nun, ich gehe mal davon aus, der wird schon gut beobachtet werden von seiner Umwelt in Zukunft. Auf mich macht er eh den Eindruck geistiger Verwirrung. Ob der noch was gebacken bekommt, wird die Zeit zeigen. Als Praktikant hier in Berlin? Bitte sehr, wenn's denn Sinn macht. Ich meine aber, dass es genug junge Leute hier gibt, die das auch gerne machen wollen. Warum ausgerechnet Christian Klar? Resozialisierung? Die könnten hier tausende gebrauchen in Berlin. Nur sind die leider nicht so "prominent". Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 volle zustimmung Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Resozialisierung?.......... Resozialisierung sollte vor allen Dingen beinhalten, das der Betreffende auch zur Zahlung der immensen Prozeßkosten, der Zahlung von Lohn- und Gehaltsausfällen, der Zahlung von Krankenhausaufenthalten der Geschädigten herangezogen wird. Wer hat das seinerzeit alles bezahlt. Christian Klar ?......eher nicht. Zur Resozialisierung gehört demnach ein Full Time Job, bei dem dann die Hartz IV übersteigenden Beträge diesen Kostenstellen zugute kommen. Zwangsweise. Eine bescheidene 1 Zimmer Wohnung mit Kochnische und Miniklo sollte reichen um bis zum erreichen der Altersgrenze mit 67 Jahren, noch den einen oder anderen Euro für die Allgemeinheit zu verdienen. Zeit zum Ausruhen hatte er ja lange genug. Bei den städtischen Kanalarbeitern ist immer ein Arbeitsplatz frei. Garantiert. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Ob 26 Jahre Knast für einen neunfachen Mörder viel sind?Wobei man ja bedenken muß das er sicher noch an vielen anderen schweren Straftaten beteilligt war die ihm dank der Schweigsamkeit der RAF nicht bewiesen werden konnten.Als Gegenbeispiel nannte eine Bekannte mal einen Klienten ihres Chefs.Der sitzt seit knapp 15 Jahren wegen Mord im Knast.Der hatte vorher nur leichtere Straftaten verübt,so weit er erwischt wurde.Und selbt der Mord hätte bei vielen Gerichten noch als Körperverletzung mit Todesfolge durchgehen können.Hätte sich der Wachmann den er gefesselt hatte nicht selbst befreit würde er höchstwahrscheinlich noch leben,wäre er einfach verduftet als er sich befreite würde er sicher noch leben.Nur hat er in einem Anfall von Heldenmut versucht seinen späteren Mörder aufzuhalten was leider nicht klappte.Die ganze Geschichte war gestochen scharf von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden.Auf dem Video war auch zu sehen das er dem Wachmann eigentlich keine Gewalt antun wollte.Nur als der sich ihm auf der Flucht in den Weg stellte brannten wohl alle Sicherungen durch.Der Typ bereute seine Tat aufrichtig, wird von der Gefängnisleitung wegen seines Benehmens über den Klee gelobt,geht im Knast ohne jegliche Beanstandung seinem dort erlernten Beruf nach usw.Und trotz dieser Vorraussetzungen wurde eine Entlassung nach 15 Jahren abgelehnt.Ob sein Problem darin liegt das er kein "politischer" Mörder ist?Oder hat er einfach zu wenig Leute ermordet?Bei Klar sind es ca 2,9 Jahre Bau pro Mord,kein schlechter Mengenrabatt. Irgendwie finde ich da die Methode die ein New Yorker Gericht nach einem Attentat anwendete nicht schlecht.Als Strafe für jeden Ermordeten wurde die Differenz zwischen dem Alter beim Attentat und seiner durchnittlich zu erwartenden Lebensdauer verhängt. Was umterm Strich mehrere 100 Jahre Knast für jeden der Angeklagten bedeutete.Sicher für die Angehörigen der Ermordeten nur ein schwacher Trost aber ein Zeichen das man als mehrfacher Mörder nicht mit einem Strafrabatt rechnen darf. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Mal meine Meinung zu Christian Klar: ich empfinde es als lächerlich, vom Täter Reue einzufordern als Bedingung für seine Entlassung. Mangelnde Reue ist kein Haftgrund. 1 x Lebenslänglich = 25 Jahre stehen gegen 9 x lebenslänglich = für immer gegenüber. Wo ist da Gerechtigkeit? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 Man sollte sich von der Vorstellung lösen, dass das Rechtssystem einem Verurteilten damit einen Gefallen erweisen oder in irgendeiner Form das verharmlosen möchte, was derjenige getan hat. Vielmehr gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung um des Systems und seiner Wertungen selbst willen (Übermaßverbot). Und wenn man ehrlich ist: innerhalb der von uns selbst aufgrund der Werte und Erkenntnisse der Aufklärung gezogenen Grenzen gibt es keine gerechte Bestrafung für ein Tötungsdelikt. Der Getötete ist unwiderbringlich verloren, daran ändert keine Strafe der Welt etwas. Und ja, die Entlassung Klars auf Bewährung ist aus der Sicht des Juristen richtig. Sofern keine Gefahr von ihm ausgeht, gibt es keinen Grund, ihn länger in Haft zu halten. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 ja nach geltendem Recht ist das so. Dann wird es höchste Zeit das Recht zu ändern. Aber es stimmt ja, die Dame mit der Waage in der Hand ist auch blind. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted November 26, 2008 Report Share Posted November 26, 2008 ja nach geltendem Recht ist das so. Dann wird es höchste Zeit das Recht zu ändern. Aber es stimmt ja, die Dame mit der Waage in der Hand ist auch blind. Nicht nur die Dame mit der Waage, auch viele - oder sogar die Mehrheit der Juristen ist blind. Betriebsblind sozusagen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 1 x Lebenslänglich = 25 Jahre stehen gegen 9 x lebenslänglich = für immer gegenüber. Wo ist da Gerechtigkeit?9 x lebenslaenglich gibt es nach dem deutschen Strafrecht wohl nicht...... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 Aber es stimmt ja, die Dame mit der Waage in der Hand ist auch blind.Nein sie trägt eine Augenbinde, um eben ohne Ansehen der Person gerecht nur nach dem Sachverhalt zu entscheiden, also eben objektiv und unvoreingenommen. Schöne Symbolsprache wie ich finde. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 @ Harry stimmt. Hier wohl nicht. Da sind andere Länder eindeutig schlauer, soll heißen gerechter. @ Gast225 So habe ich das einst gelernt. Doch nun müsste man die Symbolik dahingehend ändern, dass man ihr noch eine Blindenbinde an den Arm heftet. Denn so objektiv wie gewünscht ist Frau Justitia schon lange nicht mehr und ihr Richtschwert war doch ursprünglich für richterliche Härte vorgesehen. Ich denke es wird Zeit, ihr eine Packung rosa Wattebälle in die Hand zu geben. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 @ Harry stimmt. Hier wohl nicht. Da sind andere Länder eindeutig schlauer, soll heißen gerechter.Ich weiss nicht, ob es nun unbedingt schlauer, oder gar gerechter ist, wenn man mehrfach lebenslaenglich verhaengt. Lebenslaenglich heisst hier in D'land uebrigens auch nicht 25 Jahre, sondern ist unbestimmt. Nur das Mindestmass - 15 Jahre - ist fest gesetzt.Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe. Einem Verurteilten muss die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45,187).Aus: Wikipedia Interessant zu wissen ist uebrigens auch, dass die vorzeitige Entlassung mit einer 5jaehrigen Bewaehrungsfrist verbunden ist..... Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 Ich bin der Ansicht, daß das Bereuen der Tat nicht als Grundlage für die vorzeitige Entlassung sein muß. Vielmehr ist bei jeder Verurteilung für das Strafmaß die eigene Mithilfe bei der Aufklärung sehr strafmildernd zu bewerten. Im Falle Klar heißt dies für mich: Wenn er Strafmilderung, also Verkürzung der Haft, möchte, muß er zur Aufklärung etwas neues beitragen. das wäre ein gerechter Deal. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 Interessant zu wissen ist uebrigens auch, dass die vorzeitige Entlassung mit einer 5jaehrigen Bewaehrungsfrist verbunden ist.....Das ist allerdings auch wieder ein ziemlicher Witz. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 27, 2008 Report Share Posted November 27, 2008 @ Gast225 So habe ich das einst gelernt. Doch nun müsste man die Symbolik dahingehend ändern, dass man ihr noch eine Blindenbinde an den Arm heftet. Denn so objektiv wie gewünscht ist Frau Justitia schon lange nicht mehr und ihr Richtschwert war doch ursprünglich für richterliche Härte vorgesehen. Ich denke es wird Zeit, ihr eine Packung rosa Wattebälle in die Hand zu geben.Hier mal ein Link zu wikipediahttp://de.wikipedia.org/wiki/Iustitia_(Mythologie) Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 Das ist allerdings auch wieder ein ziemlicher Witz.Ist es das? Ich finde nicht. Ich glaube kaum, dass ein vorzeitig Entlassener 5 Jahre die Fuesse still haelt, um dann wieder erbarmungslos zuzuschlagen. Entweder er macht es so ziemlich gleich nach der Entlassung - oder nie mehr. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 Die ganze Diskussion entbrennt doch nur um den Punkt, dass die meisten die Strafe als Rache am Täter ansehen und er deswegen nicht wieder raus soll. Strafe hat aber mehr Aspekte.Und es ist hierzulande normal, dass ein zu lebenslänglich Verurteilter nach spätestens 30 Jahren wieder raus ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen (klingt etwas doof bei Mord) Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 genau so ist es nämlich. leider ist dieses thema nie frei von emotionen. das problem ist allerdings, wenn man sich nur von seinen emotionen hier leiten lässt wird es verdammt schwer sachlich darüber zu diskutieren. das kann man in vielen threads beobachten, bei denen es um schwere verbrechen und die verhängten strafen geht. Quote Link to post Share on other sites
Highspeedbiker 1 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 Hi, immer wieder lustig, wenn sich hier einige für "ewiges wegsperren von Mördern/Terroristen" aussprechen, immer bezogen auf Leute der RAF und dergleichen "Mördergesindel", dann noch mit dem Einwurf, "die RAF hat Normalbürger ermordet". Erstens hat die RAF niemals "Normalbürger" ermordet, sondern, aus ihrer Sicht kapitalistischen Abschaum getötet - ob man das so sehen kann ist jedem selbst überlassen. Zweitens, wie sehen die Schreiber dann einen Massenmörder wie Herrn Bush, welcher Tod und Vernichtung über den Irak brachte und dies auf Grund einer/vieler Lügen? Wie sehen die Schreiber dann unsere deutsche Politik, welche menschenverachtend und entwürdigend ist? Lebenslang für unsere "Volksverräter" oder mildernde Umstände wegen Befangenheit und/oder geistiger Mängel? Sorry, aber wenn jeder Kinderschänder/Kindermörder nach wenigen Jahren wieder frei kommt, wenn unser Polit - Bande täglich Existenzen zerstört, lügt und betrügt, und sich unverschämt die Taschen füllt, beschützt von ihren Steigbügelhaltern und Schreibtischtätern (welche auch nur beschissen und ausgenutzt werden - ich sage nur Streichung Urlaubsgeld/Kürzung Weihnachtsgeld/Tarifabschlüsse im Bereich Verarsche) - dann sollte ein Kämpfer für eine besseres Deutschland natürlich freigelassen werden. Ich frage mich gerade, wenn ein linksautonomer Steinewerfer Außenminister werden konnte, was kann dann ein linksautonomer Killer in Deutschland werden - Bundeskanzler oder gar Bundespräsident?! Wenn man schon Demokratie predigt, sollte man sie auch leben, ergo könnte Klar vielleicht bald unser Bundeskanzler sein, und irgend ein Baseball schwingender Ex - Skinhead sein Außenminister?! Gleiches Recht für alle oder totalitäre Verhältnisse - eines geht nur!! GrußHighspeedbiker Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted November 28, 2008 Report Share Posted November 28, 2008 Strafe hat aber mehr Aspekte. Eben. Dazu gehört IMO auch das Recht der Opfer und deren Angehörigen auf Unterstützung bei der Bewältigung der Tatfolgen .. .. auch wenn das in unserer Rechtspraxis bislang nicht als legitimes Rechtsgut erkannt wird. Ich wäre dafür, dass dieser Aspekt vor der Haftentlassung von Gewalttätern geprüft wird. Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted November 29, 2008 Report Share Posted November 29, 2008 Erstens hat die RAF niemals "Normalbürger" ermordet, sondern, aus ihrer Sicht kapitalistischen Abschaum getötet Lebenslang für unsere "Volksverräter" oder mildernde Umstände wegen Befangenheit und/oder geistiger Mängel? wenn unser Polit - Bande täglich Existenzen zerstört, lügt und betrügt, und sich unverschämt die Taschen füllt Puh, was machen wir in Deutschland eigentlich falsch, dass solche faschistoiden Beiträge immer wieder hochpoppen? Es ist immer das uralte ungute Muster: - Den politischen Gegner verächtlich machen.- Politisch motivierte Gewalt verharmlosen. Such Dir einfach eine dieser "Kameradschaften" oder einen NPD-Ortsverein bei Dir in der Gegend, da findest Du einen Haufen Leute, die genauso denken wie Du. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted November 29, 2008 Report Share Posted November 29, 2008 Such Dir einfach eine dieser "Kameradschaften" oder einen NPD-Ortsverein bei Dir in der Gegend, da findest Du einen Haufen Leute, die genauso denken wie Du.Völlig verfehlte Aussage.Aber der Vergleich mit den Nazis war ja schon immer beliebt und wird es auf unabsehbare Zeit wohl noch bleiben.. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted November 29, 2008 Report Share Posted November 29, 2008 Pssssssssssssssssst, die RAF ist ja wohl eher dem linksradikalen Spektrum zuzuordnen.Wobei dieses Vorgehen - Den politischen Gegner verächtlich machen.- Politisch motivierte Gewalt verharmlosen. dem linken wie dem rechten Spektrum gleichermassen dient,da machen sie keine Unterschiede. Allerdings stellt sich die Frage wie man mit diesen Mördern umgegangen wäre wenn sie aus dem rechten Spektrum gekommen wären. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted November 30, 2008 Report Share Posted November 30, 2008 wenn ich manche Postings lese, die dieses RAF-Pack noch indirekt in Schutz nehmen, könnte ich kotzen. Ihr habt doch keine Ahnung... Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted December 1, 2008 Report Share Posted December 1, 2008 Strafe hat aber mehr Aspekte. Eben. Dazu gehört IMO auch das Recht der Opfer und deren Angehörigen auf Unterstützung bei der Bewältigung der Tatfolgen .. .. auch wenn das in unserer Rechtspraxis bislang nicht als legitimes Rechtsgut erkannt wird. Ich wäre dafür, dass dieser Aspekt vor der Haftentlassung von Gewalttätern geprüft wird. vielleicht verstehe ich das nur nicht, aber was hat die strafe für die täter mit der bewältigung der tatfolgen der opfer zu tun? vor allem wie sollte eine strafe dies jemals erfüllen können? dass man den opern helfen sollte und dafür einiges mehr getan werden könnte steht ausser frage. aber den opfern ist wohl kaum geholfen wenn ein täter nach 26 jahren nicht freigelassen wird. falls dies doch der fall sein sollte, sehe ich dringenden handlungsbedarf bei der opferbertreung. aber mehr auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted December 1, 2008 Report Share Posted December 1, 2008 Erstens hat die RAF niemals "Normalbürger" ermordet, sondern, aus ihrer Sicht kapitalistischen Abschaum getötet Lebenslang für unsere "Volksverräter" oder mildernde Umstände wegen Befangenheit und/oder geistiger Mängel? wenn unser Polit - Bande täglich Existenzen zerstört, lügt und betrügt, und sich unverschämt die Taschen füllt Puh, was machen wir in Deutschland eigentlich falsch, dass solche faschistoiden Beiträge immer wieder hochpoppen? Es ist immer das uralte ungute Muster: - Den politischen Gegner verächtlich machen.- Politisch motivierte Gewalt verharmlosen. Such Dir einfach eine dieser "Kameradschaften" oder einen NPD-Ortsverein bei Dir in der Gegend, da findest Du einen Haufen Leute, die genauso denken wie Du. Was ist denn bitte an @Highspeedbiker´s Beitrag bitte faschistoid. Passt nicht ins eigene Weltbild oder den linken pseudoliberalen Mainstream: Aus unserer Mitte an den (rechten) Rand drücken. Kommt da sonst nichts mehr? Such Dir einfach eine dieser "Kameradschaften" oder einen NPD-Ortsverein bei Dir in der Gegend, da findest Du einen Haufen Leute, die genauso denken wie Du.Völlig verfehlte Aussage.Aber der Vergleich mit den Nazis war ja schon immer beliebt und wird es auf unabsehbare Zeit wohl noch bleiben.. In den braunen Sack stecken und draufhauen. Man trifft immer die Richtigen. Opportuner Volkssport. MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
Highspeedbiker 1 Posted December 15, 2008 Report Share Posted December 15, 2008 Hi stereonoise, dein Beitrag war ja nun richtig gut!! Ok, ich gebe es zu, ich bin ein linker ultra Rechter!! Nee, aber Spaß beiseite, wenn dir Begriffe wie "Links" und "Rechts", politisch gesehen klar sind, und du auch politische Meinungen diesbezüglich einordnen kannst, können wir gern noch ein bischen plaudern. Hoffentlich wirst du nicht mal von einem "ultrarechten Redskin" überfallen (keine Sorge - den gibt es nämlich nicht!!). GrußHighspeedbiker- und nicht soviel "Blödzeitung" lesen Quote Link to post Share on other sites
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