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2007-01-24 - Die Polizei, Dein Freund Und Helfer


Guest Pferdestehler

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Es gibt die täglichen Lagebilder, in denen herausragende Straftaten dargestellt und Massendelikte aufgelistet werden. Die Behörde, in der eine OWi nach § 24a StVG im Lagebild erscheint, wirst du mir wohl noch zeigen müssen, denn das muss eine Oase der Glückseeligkeit sein, wenn es dort sonst nichts zu berichten gibt.....

 

Gut, POLAS etc. ist es nicht, die Lagebilder sind es auch nicht. Was ist es dann, dass in Hessen monatelang im Internet stand und zwar nur deshalb, weil ein Beamter auf den falschen Knopf gedrückt haben soll ?

 

Laut der offiziellen Erklärung für diesen Vorfall ist es deswegen im Internet gelandet, weil jemand den Knopf Internet/Intranet verwechselt hat. Das bedeutet aber zwangsläufig, das diese Ordnungswidrigkeiten-Auflistung, die ja unstrittig existent im Internet zu bewundern war, im Regelfall im Intranet gespeichert wird. Eine solche Speicherung in elektronischer Form ist aber im Prinzip nichts anderes als eine Datenbank. Es sind hinterlegte Daten, die jederzeit abgerufen, durchgesehen und durchsucht werden können.

 

Was ist das also, was dort im Intranet gespeichert ist? Ein elektronisches Tagebuch ?

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Es gibt die täglichen Lagebilder, in denen herausragende Straftaten dargestellt und Massendelikte aufgelistet werden. Die Behörde, in der eine OWi nach § 24a StVG im Lagebild erscheint, wirst du mir wohl noch zeigen müssen, denn das muss eine Oase der Glückseeligkeit sein, wenn es dort sonst nichts zu berichten gibt.....

 

Gut, POLAS etc. ist es nicht, die Lagebilder sind es auch nicht. Was ist es dann, dass in Hessen monatelang im Internet stand und zwar nur deshalb, weil ein Beamter auf den falschen Knopf gedrückt haben soll ?

 

Laut der offiziellen Erklärung für diesen Vorfall ist es deswegen im Internet gelandet, weil jemand den Knopf Internet/Intranet verwechselt hat. Das bedeutet aber zwangsläufig, das diese Ordnungswidrigkeiten-Auflistung, die ja unstrittig existent im Internet zu bewundern war, im Regelfall im Intranet gespeichert wird. Eine solche Speicherung in elektronischer Form ist aber im Prinzip nichts anderes als eine Datenbank. Es sind hinterlegte Daten, die jederzeit abgerufen, durchgesehen und durchsucht werden können.

 

Was ist das also, was dort im Intranet gespeichert ist? Ein elektronisches Tagebuch ?

Was genau waren denn für Informationen da drin? Ordnungswidrigkeiten mit Personaldaten? IN welchem Stadium des Verfahrens wurden diese denn gespeichert?

 

Du behauptest hier, es gäbe "Schattendatenbanken" außerhalb gesetzlicher Regelungen. Dazu würde mich mal ein Beleg interessieren.

 

Daß wir innerhalb unserer Befugnisse Daten speichern wurde nie bestritten. Nur die Fakten, wann welche Daten wie lange gespeichert werden, werden hier von einigen mit Vorliebe falsch dargestellt. Rechtsgrundlage dafür ist neben der Strafprozessordnung noch das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Schau dort rein und du wirst erkennen, daß die Speicherungen rechtmäßig sind.

 

Gruß

Goose

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Was genau waren denn für Informationen da drin? Ordnungswidrigkeiten mit Personaldaten? IN welchem Stadium des Verfahrens wurden diese denn gespeichert?

 

Genau diese Informationen standen drin. Laut Spiegel: "Informationen zu 41 Verkehrskontrollen inklusive Namen, Autokennzeichen und Fahndungsinformationen". Laut Welt: "Einsatzprotokolle mit Namen kontrollierter Bürger und weiteren sensiblen personenbezogenen Informationen". Weiterhin laut Welt: "derartige Protokolle [werden] normalerweise ins polizeiinterne Intranet eingestellt, um das kriminalpolizeiliche Lagebild zu ergänzen"

 

Die Ereignisse stammen aus dem Januar 2006, sind also bald 12 Monate gespeichert gewesen. Der Verfahrenstand ist mir unbekannt.

 

Du behauptest hier, es gäbe "Schattendatenbanken" außerhalb gesetzlicher Regelungen. Dazu würde mich mal ein Beleg interessieren.

Die Idee mit der Schattendatenbank kam mir deshalb, weil zuvor die Existenz jeglicher Speicherung von OWi Vorfällen abgestritten wurde. Da wir über diesen Punkt mittlerweile schon hinaus sind, nehme ich den Begriff Schattendatenbank gerne zurück, bleibe aber bei meiner Feststellung, dass mehr Daten gespeichert sind, als allgemein bekannt ist.

 

Auch Daten, die nur Verkehrskontrollen betreffen werden offenbar erfasst. Ein Punkt, der hier heftig bestritten wurde.

 

Daß wir innerhalb unserer Befugnisse Daten speichern wurde nie bestritten. Nur die Fakten, wann welche Daten wie lange gespeichert werden, werden hier von einigen mit Vorliebe falsch dargestellt. Rechtsgrundlage dafür ist neben der Strafprozessordnung noch das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Schau dort rein und du wirst erkennen, daß die Speicherungen rechtmäßig sind.

 

Dazu muss erst mal klar werden, wo nach man im Gesetz suchen muss. Laut dem Hamburger "Gesetz

über die Datenverarbeitung der Polizei" ist die Speicherungsdauer z.B.: "Daten dürfen solange gespeichert werden, wie es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.". Also ein Freibrief zur unbegrenzten Speicherung.

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Du sagst selber, daß dir der Verfahrensstand unbekannt ist. Ebenso der genaue Umfang der Daten, du entnimmst die Informationen lediglich einem Zeitungsbericht.

Daraus kann man sich nun leider kein vernünftiges Bild machen.

 

Gruß

Goose

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  • 5 years later...
Du behauptest hier, es gäbe "Schattendatenbanken" außerhalb gesetzlicher Regelungen. Dazu würde mich mal ein Beleg interessieren.

 

Erneut ein Beleg ist diese Schilderung im lawblog

 

Und wie die gesetzlichen Speicherfristen dort doch umgangen werden können, darüber scheint dieser Kommentar Aufschluss zu geben.

 

Schattendatenbank, Lageeinschätzungen, Tagebuch, wie immer man das auch nennen soll: Gesetzliche Löschfristen werden offenbar durch dieses Instrument verletzt.

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Auch wenn es eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung geben sollte, so sollte es auch dir auffallen, dass diese in Widerspruch zu den Regelungen der StPzO steht und diese damit entwertert.

 

Somit stehen verwaltungrechtliche Vorschriften defacto über der Strafprozessordnung, hebeln sie gleichermaßen aus, und das kann nun wirklich nicht vom Gesetzgeber beabsichtgt sein. Oder doch?

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Auch dir sollte bekannt sein, dass de StPO für das Strafprozessrecht zuständig ist und es eben für den Bereich der Gefahrenabwehr andere Regeln geben kann. Das war und ist vom Gesetzgeber so gewollt.

 

Gruß

Goose

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Ich entnehme Deiner Antwort, dass die Polizei tatsächlich Daten über Personen und Vorgänge erhebt, unbefristet speichert und jederzeit bei Bedarf abruft.

 

Auch solche Daten, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften einer Löschung zugeführt werden müssen. Und das diese Daten auch nicht nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze auf Anfrage dem Betroffenen mitgeteilt werden müssen.

 

Gut, dann sind wir hier ja schon einen Schritt weiter. Das wurde ja noch 2007 geleugnet.

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Ich entnehme Deiner Antwort, dass die Polizei tatsächlich Daten über Personen und Vorgänge erhebt, unbefristet speichert und jederzeit bei Bedarf abruft.

 

Auch solche Daten, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften einer Löschung zugeführt werden müssen. Und das diese Daten auch nicht nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze auf Anfrage dem Betroffenen mitgeteilt werden müssen.

 

Gut, dann sind wir hier ja schon einen Schritt weiter. Das wurde ja noch 2007 geleugnet.

Du scheinst was falsches zu entnehmen. Die Polizei speichert Daten im Rahmen der Gesetzlichen Vorgaben. Das wurde bereits 2007 nicht bestritten.

 

Gruß

Goose

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und ist vom Gesetzgeber so gewollt.

Hintertüre, warum denke ich immer nur an Hintertüren? :whistling:

 

Langsam glaube ich, ich muss demnächst die Piraten wählen. <_<

 

MfG.

 

hartmut

Weil du grundsätzlich, wenn es um die Polizei geht, einen recht negativ geprägten Tunnelblick hast...

 

Viel Spaß übrigens mit den Piraten...

 

Gruß

Goose

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Weil du grundsätzlich, wenn es um die Polizei geht, einen recht negativ geprägten Tunnelblick hast...

Nein, Du wirst mir sicherlich nicht die gesetzlichen ( Gesetzgeber ) Grundlagen, aber ganz sicher die Rechtsprechung nennen können.

Dann die Frage nachgeschoben, ist es der Wille des Gesetzgebers, oder der Richter?

 

Viel Spaß übrigens mit den Piraten...

Ist schon ein verrückter Haufen. Aber schon mal überlegt warum die schon so um die 12% nach Umfrage haben?

 

MfG.

 

hartmut

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Weil du grundsätzlich, wenn es um die Polizei geht, einen recht negativ geprägten Tunnelblick hast...

Nein, Du wirst mir sicherlich nicht die gesetzlichen ( Gesetzgeber ) Grundlagen, aber ganz sicher die Rechtsprechung nennen können.

Dann die Frage nachgeschoben, ist es der Wille des Gesetzgebers, oder der Richter?

 

Viel Spaß übrigens mit den Piraten...

Ist schon ein verrückter Haufen. Aber schon mal überlegt warum die schon so um die 12% nach Umfrage haben?

 

MfG.

 

hartmut

Der Gesetzgeber hat klar zwischen Strafprozessrecht und Gefahrenabwehrrecht unterschieden. Es war gewiss auch kein versehen, letzteres in de Verantwortung der Länder zu legen. Schaust du in die Polizeigesetze findest du die Grundlagen der Datenspeicherung zur Gefahrenabwehr.

 

Ich denke, die Piraten sprechen mit ihrem Programm viele, vor allem junge, Menschen an. In der Gesamtheit ihres Programmes ist es jedoch keine Partei, die ich Wahlen wollte.

 

Gruß

Goose

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Langsam glaube ich, ich muss demnächst die Piraten wählen.

Oh, dann haben wir ja doch noch eine kleine Gemeinsamkeit. Denn die werde ich bei der anstehenden NRW-Landtagswahl wohl auch wählen. <_<

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In der Gesamtheit ihres Programmes ist es jedoch keine Partei, die ich Wahlen wollte.
Denn die werde ich bei der anstehenden NRW-Landtagswahl wohl auch wählen. <_<

Schön, dass Polizisten sich nicht einig sein müssen! Und das meine ich ehrlich!

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@Helmut: Danke für den Link!

 

Ja, und ich erinnere mich genau, wie wir auf dem Gymnasium das GG von allen Seiten beleuchten und die Grundrechte auswendig lernen mussten. Und es war gut, im Nachhinein betrachtet....

 

Eribär

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Hallo, mt2,

 

aus Deinem Link geht leider nicht hervor, wo denn dieser Eintrag gespeichert gewesen sein soll und ob der Mann tatsächlich irgendwo gespeichert ist, wird ebenfalls nicht geschrieben.

 

Es wird lediglich darüber geschrieben, dass jemand bei der Polizei wusste, dass der Mann als Jugendlicher aufgefallen ist.

 

Hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass das Hirn eines Polizeibeamten auch ein Datenspeicher ist, wobei dieser allerdings keinen Löschfristen unterliegt?

 

So mancher Kriminalfall ist gelöst worden, weil sich ein Polizeibeamter daran erinnert hat, dass er vor 10 oder 20 Jahren schon mal einen ähnlichen Fall hatte und dass dabei der XY eine Rolle gespielt hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich entnehme Deiner Antwort, dass die Polizei tatsächlich Daten über Personen und Vorgänge erhebt, unbefristet speichert und jederzeit bei Bedarf abruft.

 

 

Falsch

 

 

die Polizei speichert Daten

- die für eine Strafverfahren von Bedeutung sein können

- die für ein folgendes Strafverfahren von Bedeutung sein können

(Vorschriften aus der StPO)

 

- die zur Gefahrenabwehr notwendig sind

(Verwaltungsrecht)

 

Es kann darüber hinaus in Spezielagesetzen (z.B. Ausländerrecht) noch weiter Datenspeicherungsnormen geben.

 

 

Aber unbefristet werden die Daten nicht gespeichert.

 

 

Die Piarten werden sich ernsthaft mit einigen Themen auseinander setzten, Strafverfolgungsrecht und Gefahrenabwehrhecht könnten sie im Falle eines Einzuges in die Regierung bestimmt beeinflussen... an der Notwendigkeit Daten präventiv und repressiv zu speichern, Verbindungsdaten zu erfassen und Daten herauszugeben werden auch die Piraten nicht vorbei kommen, so wie auch die GRÜNEN lernen mussten, dass Meckern auf der Bank der Opposition gut funktioniert - jedoch Regierungsverantwortung gewissen Verpflichtungen beinhaltet... (gerade wieder in BW zeigen die Grünen, dass sich Realpolitik der GRÜNEN und Wünsche und Ziele doch unterscheiden)

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