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126m Hinterm Oe Schild Gelasert


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Hallo zusammen,

 

ich wurde nun schon öfter mal geblitzt oder gelasert und irgendwann hat dann der erzieherische Effekt bei mir eingesetzt. Umso krasser finde ich folgendes:

Ich fahre auf einer Bundesstraße ausserorts mit ca. 90km/h, es war dunkel. Da mir die Strecke bekannt ist und ich weiß dass man von :D erlaubten km/h ohne vorherige Senkung ( :80::80: ) das OE Schild passiert, habe ich zum Schild hin meine Geschwindigkeit schonmal auf ca. 75 km/h gesenkt. Als ich am Schild vorbeifuhr, habe ich leicht gebremst, so dass ich ca. 150m hinter dem Schild noch :80: drauf hatte. Ich dachte nämlich, das es ca. 200 m hinterm OE Schild keine Verkehrskontrolle geben darf. Pustekuchen, rote Kelle.

Ich bin 64km/h gefahren hieß es. Auf meine sachlichen Diskussionen hörte ich dann ein "machen Sie mal weiter so". Unterm Strich schon eine Frechheit von dem PHM, statt deeskalierend auf den Verkehrsteilnehmer einzugehen, auch noch zu provozieren. Die 200m Regel gibts garnicht wurde mir zum Abschied gesagt.

Nun habe ich mit GPS nachgemessen, ich wurde nämlich genau 375m vom Laser weit weg gelasert - und dieser Punkt liegt mit 4m Genauigkeit 126m hinterm OE Schild.

Inwiefern habe ich nun eine Chance Widerspruch einzulegen, ohne ein Gerichtsverfahren zu riskieren? Wegen den 25Euro will ich mich nicht vor Gericht streiten, dennoch empfinde ich es als Abzocke und der erzieherische Effekt ist bei mir auf dem Nullpunkt angekommen.

Danke für Eure Hilfe im Voraus!

Mirko

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Guest lichterloh

Die Abstände von der Messstelle zum Ortsschild sind Richtlinien von denen abgewichen werden darf.

 

Ich sehe da keine Chance für dich, und bei 25 EUR lohnt sich außer Zahlen eh nix.

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Nungut, wenn man das Schild 100m weit sehen kann bei Dunkelheit und Gegenverkehr, dann macht man das, aber bei ungelogenen 40% aller Geschwindigkeitsschilder in unserer Umgebung sieht man das Schild wenn man gut ist ca. 3 Wagenlängen voraus.

Nungut, über Grundlegende Verkehrsregeln müssen wir nicht diskutieren, ich dachte nur, dass ich aufgrund der Situation (keine Schulen, Überwege, Haltestellen, niente!) iund der Nähe zum Ortseingangsschild eine Minderung oder Erlass der Ordnungswidrigkeit erwirken kann. Zumal es die Richtlinie gibt (sicher auch mal wieder eine solche, die nach Belieben geändert werden kann) dass Geschwindigkeitskontrollen an Unfallschwerpunkten oder Gefahrenstellen vorgenommen werden sollen und nicht zwischen Wald und Wiese.

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Guest lichterloh
Nungut, wenn man das Schild 100m weit sehen kann bei Dunkelheit und Gegenverkehr...

Dann musst du deine Geschwindigkeit eben dieser Situation so anpassen, dass du bei einem "Zwischenfall" wie Ortsschild entsprechend schnell auf :D bist.

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Ich dachte nämlich, das es ca. 200 m hinterm OE Schild keine Verkehrskontrolle geben darf.

 

Meine Fresse, wie sich solche Ammenmärchen verbreiten, ist mir ein ein Rätsel. Es ist doch völlig klar, dass ab dem jeweiligen Schild die Geschwindigkeit gilt und fertig - wie man selber damit in der Praxis umgeht, ist ja dann die eigene Entscheidung, die jeder unter Abwägung seiner eigenen Risikopräferenzen selber zu treffen hat.

 

Im Übrigen: Wenn die Leute mal wieder das Lesen lernen würden, wäre das auch nicht von Nachteil: In den genannten Richtlinien wird bei einem solchen Passus (wenn es ihn denn überhaupt gibt, Polizeirecht = Ländersache) regelmäßig drinstehen, dass "im Regelfall" in einer Entfernung von x Meter nicht gemessen werden "sollte", wobei Gründe der Verkehrssicherheit regelmäßig dies doch rechtfertigen etc. etc.

 

Glaubt wirklich irgendjemand, wir hätten in Deutschland im Verkehrsbereich einen rechtsfreien Raum :D ?

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Wie gesagt, ich denke nicht, das wir grundlegende Verkehrsregeln besprechen müssen, ich wollte lediglich eine Info haben, wie es denn mit diesen, von Verkehrsanwälten gepriesenen 200m Spielraum ist.

Wenn es diese Regelung nicht gibt, dann hat der PHM recht gehabt. Gibt es diese Regelung, dann möchte ich wissen, wo dies nachzulesen ist, da ich mich auch bei "nur" 25 Euro nicht freiwillig abzocken lasse, so wie es vielleicht viele andere tun würden.

Gibt es diese Regelung, jedoch kann sie bei Bedarf und Lust und Laune unwirksam gemacht werden, dann ist die Existenz dieser Regel hinfällig und für mich als nicht existent anzusehen.

Und bei allem Respekt, lichterloh, wie ich fahre, und meine Geschwindigkeiten anpasse, ist letztendlich mir überlassen, dafür suche ich keine ratschläge. Trotzdem Danke für die Infos.

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Gibt es diese Regelung, jedoch kann sie bei Bedarf und Lust und Laune unwirksam gemacht werden, dann ist die Existenz dieser Regel hinfällig und für mich als nicht existent anzusehen.

 

Sie kann nicht nach Lust und Laune unwirksam gemacht werden, sondern enthält Ermessensspielräume und interpretationsbedürftige unbestimmte Rechtsbegriffe, die ein Absehen vom in der Richtlinie genannten Regelfall ermöglichen - was im Ergebnis tatsächlich dazu führt, dass Du sie als normaler VT als nicht existent ansehen kannst. Es gilt ab dem jeweiligen Schild die vorgegebene Geschwindigkeit, Punkt.

 

Zahle Deine 25 Euro - die im Übrigen hier auch nicht Abzocke sind, sondern Deine persönliche Risikoprämie für Aufstellen eigener Regeln bzw. Vertrauen auf Ammenmärchen, die man vom Hörensagen von irgendeinem oberschlauen Wichtigtuer kennt.

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Man man man, wie kann man nur so bissig sein? Ich suche Hilfe in einem Forum, weil ich denke hier gibt es Leute, die Ahnung haben von Dingen die ich nicht weiß. Und was ich bekomme ist: "Fahr langsam" "zahl die Strafe" etc...

Hier gibts Leute, die Fahren 100 km/h zuviel, die werden weit weniger geächtet als ich, der gut 10 km/h drüber war und sich einfach nur informieren will wie die Rechtslage ist.

Ammenmärchen gibt es genug, das mag wohl sein, jedoch tragen all die Beiträge hier nicht zur Beseitigung solcher bei (nämlich durch fundiertes Wissen und Belege durch gesetzliche Texte), sondern geben Anlass zu weiteren Speulationen und Unsicherheiten.

Vielen Dank für die Vielen Hinweise, wie ich mich zukünftig im Straßenverkehr zu verhalten habe. Schade, dass dies nicht den Punkt meines Anliegens trifft.

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Hier gibts Leute, die Fahren 100 km/h zuviel, die werden weit weniger geächtet als ich, der gut 10 km/h drüber war und sich einfach nur informieren will wie die Rechtslage ist.

Der Ton macht die Musik, denke mal darüber nach. :D

 

Zu deinem Anliegen, die Richtlinien sind unterschiedlich oder je nach Bundesland erst garnicht vorhanden. Auch wenn sie vorhanden sind kann davon abgewichen werden. Auch wenn ungerechtfertigt abgewichen wird, ist die Messung gültig.

 

Steht irgendwo in den FAQ.

 

MfG.

 

hartmut

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Zu deinem Anliegen, die Richtlinien sind unterschiedlich oder je nach Bundesland erst garnicht vorhanden. Auch wenn sie vorhanden sind kann davon abgewichen werden. Auch wenn ungerechtfertigt abgewichen wird, ist die Messung gültig.

 

Steht irgendwo in den FAQ.

 

MfG.

 

hartmut

nämlich hier

post-14-1143976849.gif

 

Beachte aber die Anmerkungen in den FAQ dazu, da sich einiges geändert hat.

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Hallo Hartmut.

Bitte erläutere deine Aussage zum "Ton macht die Musik"!

Als Beispiel dein Verhalten gegenüner Lichterloh, der dir eine korrekte Auskunft gab.

Ich meine, ich kann keine Vollbremsung vollziehen an jedem Schild, welches eine niedrigere Geschwindigkeit vorschreibt. Dafür dachte ich, gibt es da solche 200m Bereiche, innerhalb derer man die gechwindigkeit anzupassen hat...

kann da Lichterloh etwas dafür. :D

den Rest kannst ja selber nochmal in Ruhe nachlesen. :80:

 

Es macht wenig Sinn sich über Tatsachen beim falschen Adressaten zu beschweren.

 

Und jetzt zurück zum Thema.

 

MfG.

 

hartmut

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Nungut, wenn man das Schild 100m weit sehen kann bei Dunkelheit und Gegenverkehr, dann macht man das, aber bei ungelogenen 40% aller Geschwindigkeitsschilder in unserer Umgebung sieht man das Schild wenn man gut ist ca. 3 Wagenlängen voraus.

Du schreibst doch aber, dass Dir die betreffende Stelle bekannt war. Insofern tut dieser Aspekt hier doch gar nichts zur Sache.

 

Wenn es diese Regelung nicht gibt, dann hat der PHM recht gehabt.

In welchem BL bist Du gemessen worden?

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Aber ich merke schon, dass hier niemand konkrete Erfahrungen hat, die er mit mir teilen möchte.

Dein Fall ist einer hier von vielen, den wurde das gleiche gesagt das Einspruch nichts bringt. Die Geschwindigkeit gilt ab den Schild und keine 200m weiter. Wann soll den die Geschwindigkeit gelten nach dem Schild, der eine mein 500m der andere sagt sonst was. Punkt ist halt das ab dem Schild die Geschwindigkeit zählt das gleiche wird dir woanders auch gesagt. An Richtlinien brucht man sich halt nicht zu halten.

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Guest lichterloh
Und was ich bekomme ist: "Fahr langsam" "zahl die Strafe" etc...

Die Fakten, nach denen du gesucht hattest die dir aber anscheinend nicht gefallen, hatte ich anfangs genannt.

 

Der Rest waren Ratschläge. "Fahr langsam" meint, wenn du nicht geblitzt werden willst, musst du halt deinen Fahrstil anpassen. Ansonsten heul nicht wenn's doch donnert. "Zahl die Strafe" meint, dass es bei geringen Verwarnungsgeldern immer ratsam ist (außer es steht zu 100% fest dass es sich um einen Fehler handelt) zu zahlen und die Sache ruhen zu lassen, da ansonsten eben nicht selten nochmal 25,60 EUR an zusätzlichen (!) Gebühren hinzukommen.

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Das Bundesland ist Brandenburg.

Da soll es (laut Ammenmärchenquellen im Internet) 150m Spielraum geben. Nungut, mittlerweile ist es egal, ab dem Schild gilt es und das genügt als Antwort.

@ lichterloh: Sag mal, deine Wortwahl ist aber auch nicht die feine englische Art? Ich "heule" nicht wenn es "donnert" sondern ich erkundige mich, ob es da tatsächlich die ominösen 150m/200m gibt in irgendwelchen Gesetzestexten o.ä.

 

Für den einen mögen auf 25 Euro so "wenig" sein, dass es nicht lohnt, aber wie ich schon sagte, für mich ne Menge Geld.

 

Danke, für den Tipp mit den 25,60 Euro die so ein Widerspruch schnell kostet, das ist gut zu wissen.

 

Un prinzipiell bleibt zu sagen, dass ich schon für Geschwindigkeitskontrollen bin, aber in einem anderen rahmen, an Schulen und Kindergärten etc. Aber spät abends am Waldrand und dann noch am Feiertag...ts ts da werden unsere Herren Beamten sich auf der Wache gelangweilt haben...

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In Brandenburg scheint es eine solche Richtlinie zu geben (laut Radarfalle.de; allerdings wird dort auch fälschlicherweise für Nds. u. NRW eine solche angegeben).

 

Im Grunde wurde bereits alles zu diesen Richtlinien gesagt. Vielleicht hilft es, sie sich weniger als Richtlinie, sondern eher als Orientierungshilfe für das Messpersonal vorzustellen, welches in jedem konkreten Einzelfall im eigenen Ermessen über die Anwendung entscheidet.

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Da soll es (laut Ammenmärchenquellen im Internet) 150m Spielraum geben.

 

Langsam, langsam: Als Ammenmärchen habe ich nicht bezeichnet, dass es solche Richtlinien gibt (zu welchem Sachverhalt gibt es denn bitteschön in unserem durchregulierten Verwaltungsstaat keine Verfahrensanweisungen :D ?), sondern dass irgendein oberschlauer Wichtigtuer, der einen Text nicht genau lesen kann, behauptet, dies oder jenes "dürfe" nicht gemacht werden im Bereich Verkehrsüberwachung.

 

Wer sich auch nur

 

a) ansatzweise mit solchen Texten beschäftigt hat (-> s.o. Ermessensspielräume, unbestimmte Rechtsbegriffe)

 

und/oder

 

b) einen letzten Rest gesunden Misstrauens gegenüber solchen absolute Wahrheiten verkündenden Aussagen ("da darf nicht kontrolliert werden" :80: ) bewahrt hat,

 

dem muss klar sein, dass eine solche Aussage einfach nur Quatsch ist.

 

Ich ziehe übrigens alles zurück, wenn mir jemand die amtliche Richtlinie vorlegt, in der sinngemäß drinsteht:

 

 

Im Bereich von x Metern nach dem Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung darf unter keinen Umständen gemessen werden. Messungen, die dennoch erfolgen, sind als nichtig anzusehen.

 

Aber nix für ungut, sieh es als Lehrgeld an, es hätte ja wesentlich schlimmer kommen können (Punkte/FV).

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Ja da habt ihr wohl recht, nächstes Mal ist man eben schlauer, schade nur, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer so denken - aber das ist ja wieder ein anderes Thema...

Mich hat es eben nur zusätzlich geärgert, das dieser PHM mich noch versucht hat zu provozieren, richtig nach dem Motto "hoffentlich beleidige ich ihn" so dass es richtig teuer wird...

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Mich hat es eben nur zusätzlich geärgert, das dieser PHM mich noch versucht hat zu provozieren, richtig nach dem Motto "hoffentlich beleidige ich ihn" so dass es richtig teuer wird...

Ziehst Du Dir das nicht vielleicht auch etwas in den Sinn? Provoziert? Womit denn? Mit den Worten "machen Sie mal weiter so!"? Sorry, aber wenn ich mir betrachte, wie Du hier schon auf die ein oder andere Bemerkung reagierst (=explodierst), dann kann ich mir Dein Verhalten vor Ort lebhaft vorstellen. Da waren die genannten Worte wohl noch die harmlosesten, die der Kollege hat wählen können.

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Hmm, nö ich habe ihm gesagt, dass ich es nicht so recht versteh, warum ich angehalten werde, da ich meine Geschwindigkeit reduziert habe. Da meinte er: "Nun halten Sie mal den Mund und hören zu!" Als er dann fertig war, mir das Lasergerät zu zeigen und ich sah, dass dies in 375m entfernung passiert ist meinte ich, dass ich dachte, man habe 200m lang die Möglichkeit die Geschwindigkeit anzupassen. Da sagte er, ich solle nicht frech werden. Ich sagte nun, Entschuldigung ich werde doch garnicht frech, ich will es nur erläutert haben.

Da meinte er mitten während ich sprach, er könne auch anders - woraufhin ich meinte, dass er mich bitte aussprechen lassen soll, so wie ich ihn aussprechen ließ.

Da fiel er mir wieder fast ins Wort und sagte, dass ich mal so weiter machen soll...dann wirds teuer.

 

Also bei aller liebe, dass sich sowas Polizist nennt finde ich unter aller Kanone.

 

In diesem Sinne, gute Nacht.

 

Mirko

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Hallole,

 

also wie das mit den Verwaltungsvorschriften so läuft, wurde dir jetzt ausreichend erklärt. Es sind in der Tat nur Richtlinien, gegen die bei Bedarf abgewichen werden kann. Und 126 m nach dem Schild sind ja auch nicht gleich direkt dahinter ...

Übrigens gibt es nicht überall gleichlautende Erlasse. Der Erlass in Baden-Württemberg ist z.B. wegen Zeitablaufs (älter als 7 Jahre ohne Überprüfung) abgelaufen.

 

Zum Zweiten ist das mit der Verwarnung so eine Sache:

Wenn der beanstandende Beamte der Meinung ist, dass der Betroffene keine Einsicht zeigt, so kann er durchaus anregen, statt eines Verwarnungsgeldes (mit dem Betroffene einverstanden sein muss) ein Bußgeld zu verhängen (bzw. der Behörde den Sachverhalt entsprechend vorlegen).

Denn mangelde Einsicht und ein entsprechendes Verhalten zeigt doch, dass der Betroffene offensichtlich mit der Maßnahme nicht einverstanden ist. Damit ist es durchaus möglich, in einem solchen Fall einen Bußgeldbescheid zu bekommen (dann natürlich zzgl. 25,60 €).

 

Also, wenn man denn schon als zu schnell Fahrender erwischt wurde, dann wäre es zumindest im Verwarnungsbereich besser, nicht zu aggresiv bei der anschließenden Kontrolle zu reagieren - der Schuss könnte nach hinten losgehen.

(Mir hat mal eine Betroffene nach erfolgter Belehrung im Gehen nachgerufen: "Ich fahre nicht so wie ich soll, sondern so, wie ich will." Daraufhin wollte die Behörde auch anders, das Bußgeld wurde verdoppelt wg. Vorsatz ...).

Es gilt auch hier: So wie man es in den Wald hineinruft, schallt es auch wieder heraus!

 

Grundsätzlich bin auch ich einer derjenigen, die im Verwarnungsbereich empfehlen, diese auch zu bezahlen - sonst wirds teurer und das muss ja nicht unbedingt sein. In den aller, aller seltensten Fällen, wird eine Messung tatsächlich ungültig, auch kleinere Fehler (wie z.B. falsches Datum oder falscher Straßennamen) führen nicht zur Ungültigkeit der Messung.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Ich weiß nicht ob es hier schon erwähnt wurde:

 

Du hast deine Geschwindigkeit nicht nur so anzupassen, dass du BIS zu einem Geschwindigkeitsschild auf die entsprechende Geschwindigkeit bremsen kannst, du hast deine Geschwindigkeit so anzupassen, dass du innerhalb deines Sichtbereiches jederzeit zum STILLSTAND kommen kannst!

 

Wenn du Schilder 3 Wagenlängen vorher siehst, dann hast du nicht schneller als 30 km/h zu fahren!

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Nur mal so als Einwurf hier, weil es gerade so schoen passt: Es ist doch immer wieder erstaunlich, herauslesen zu koennen, wie unterschiedlich doch die Interpretation des Wortvorsatzes "Richt" ist. Handelt es sich um eine "Richt"geschwindigkeit, dann kann man sich daran halten, muss es aber nicht. Man sollte sich allerhoechstens nur danach richten. Handelt es sich aber um eine "Richt"linie, insbesondere wenn es um Abstaende von Ueberwachungsmassnahmen zu Verkehrsschildern geht, dann haben die Behoerden diese gefaelligst unbedingt einzuhalten, ohne Wenn und Aber....

Fazit: Der Vorsatz "Richt" wird also immer so ausgelegt, dass man sich nicht daran halten muss, wenn es einem zum eigenen Vorteil gereicht. Gereicht es einem aber nur zum Nachteil, dann muss man sich - insbesondere die Behoerde - unbedingt daran halten..... :D:80:

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Nur mal so als Einwurf hier, weil es gerade so schoen passt: Es ist doch immer wieder erstaunlich, herauslesen zu koennen, wie unterschiedlich doch die Interpretation des Wortvorsatzes "Richt" ist. Handelt es sich um eine "Richt"geschwindigkeit, dann kann man sich daran halten, muss es aber nicht. Man sollte sich allerhoechstens nur danach richten. Handelt es sich aber um eine "Richt"linie, insbesondere wenn es um Abstaende von Ueberwachungsmassnahmen zu Verkehrsschildern geht, dann haben die Behoerden diese gefaelligst unbedingt einzuhalten, ohne Wenn und Aber....

Fazit: Der Vorsatz "Richt" wird also immer so ausgelegt, dass man sich nicht daran halten muss, wenn es einem zum eigenen Vorteil gereicht. Gereicht es einem aber nur zum Nachteil, dann muss man sich - insbesondere die Behoerde - unbedingt daran halten..... :D:80:

Sauber. Sehr schön festgestellt.

 

Gruß

Goose

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Wenn du Schilder 3 Wagenlängen vorher siehst, dann hast du nicht schneller als 30 km/h zu fahren!

Langsam, smash:

Gar nicht selten ist die Straße selbst meilenweit zu überblicken, aber irgendwelche Schilder tauchen plötzlich hinter tiefhängenden Ästen auf... :80:

Wer's kennt: B420 irgendwo zwischen Nierstein und Wörrstadt :80: gegen Ende einer längeren Geraden hinter einer Birke... :D

Oder auch :80: irgendwo im Odenwald, perfiderweise steht links deutlich sichtbar das Ortsausgangsschild... :D

Sichtfahrgebot ok, aber ich mein', man könnt's auch übertreiben. ;)

lg

c.s.

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Hallo Hartmut.

Bitte erläutere deine Aussage zum "Ton macht die Musik"!

Als Beispiel dein Verhalten gegenüner Lichterloh, der dir eine korrekte Auskunft gab.

Ich meine, ich kann keine Vollbremsung vollziehen an jedem Schild, welches eine niedrigere Geschwindigkeit vorschreibt. Dafür dachte ich, gibt es da solche 200m Bereiche, innerhalb derer man die gechwindigkeit anzupassen hat...
kann da Lichterloh etwas dafür. :D

den Rest kannst ja selber nochmal in Ruhe nachlesen. :80:

 

Es macht wenig Sinn sich über Tatsachen beim falschen Adressaten zu beschweren.

 

Und jetzt zurück zum Thema.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

...hartmut, es bestätigt sich immer wieder, dass du der Threadpolizist bist, mit Jedem ,aber mit Jedem gibt es hier Disskusionen und viel schlimmer noch, du bist wieder einmal der Vormund von @lichterloh, ---- junge,junge :80:

 

 

Wenn du Schilder 3 Wagenlängen vorher siehst, dann hast du nicht schneller als 30 km/h zu fahren!

Langsam, smash:

Gar nicht selten ist die Straße selbst meilenweit zu überblicken, aber irgendwelche Schilder tauchen plötzlich hinter tiefhängenden Ästen auf... :P

Wer's kennt: B420 irgendwo zwischen Nierstein und Wörrstadt ;) gegen Ende einer längeren Geraden hinter einer Birke... :lol:

Oder auch :D irgendwo im Odenwald, perfiderweise steht links deutlich sichtbar das Ortsausgangsschild... :80:

Sichtfahrgebot ok, aber ich mein', man könnt's auch übertreiben. :P

lg

c.s.

 

moin,moin, nicht unterwegs ?

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