noname 0 Posted January 27, 2006 Report Share Posted January 27, 2006 moin leute und zwar ich habe ein problem wurde mitte dezember mit meinem roller in einer 30iger zone abzgl. toleranz mit 31 km/h zuviel geblitzt und heute kam der ab, der roller ist auf meinen vater zugelassen, bei meinem helm habe ich ein normales visier außerdem war das visier leicht geöffnet weil es beschlagen war habe ich irgendwelche chancen? Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted January 27, 2006 Report Share Posted January 27, 2006 An wen ist der AB adressiert? Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 27, 2006 Author Report Share Posted January 27, 2006 An wen ist der AB adressiert? an meinen vater Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 27, 2006 Report Share Posted January 27, 2006 Wie gut bist du auf dem Foto zu erkennen? Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 27, 2006 Author Report Share Posted January 27, 2006 Wie gut bist du auf dem Foto zu erkennen? es ist garkeins dabei Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted January 27, 2006 Report Share Posted January 27, 2006 Evtl. wurde das Kennzeichen nur handschriftlich notiert, weil meist von vorne geblitzt wird? Wenn dieser Fall vorliegt, gibt es auch kein Photo. Kann sich dein Vater dann überhaupt noch erinnern wer von seinen 40 Räubern den Roller überhaupt gefahren hat? Vielleicht versagt ja sein Gedächtnis? GrußPizza Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 27, 2006 Author Report Share Posted January 27, 2006 Evtl. wurde das Kennzeichen nur handschriftlich notiert, weil meist von vorne geblitzt wird? Wenn dieser Fall vorliegt, gibt es auch kein Photo. Kann sich dein Vater dann überhaupt noch erinnern wer von seinen 40 Räubern den Roller überhaupt gefahren hat? Vielleicht versagt ja sein Gedächtnis? GrußPizza also geblitzt hat es, da bin ich mir sicher das problem ist, ca 500m weiter vorne ist die schule wo ich hin muss, könnte es sein das der beamte da einen zwischenstop gemacht hat und sich da des kennzeichen notiert hat? außerdem mein dad wusste garnet das ich geblitzt worden bin, habe es ihm net gesagt, weil ich gedacht habe das da auch nichts kommt Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted January 27, 2006 Report Share Posted January 27, 2006 Hallole, das Zauberwort heißt: "aufmerksamer Messbetrieb". Da haben die Messbeamten doch tatsächlich aufgepasst und als der Roller geblitzt wurde eben das Kennzeichen notiert. Wäre natürlich noch besser gewesen, wenn man den Fahrer gleich angehalten hätte. Je nach Qualität des Bildes - oftmals durch Helm und getöntes Visier verdecktes Gesicht - ist nämlich eine Zuordnung zu einem bestimmten Fahrer nur schwer möglich. Bei beschlagenem Visier ... wer weiß wie da das Bild rüberkommt. Papi soll doch mal nach dem Bild fragen, da er nicht mehr genau weiß, wer gefahren ist. Und wenn du schlecht zu erkennen bist, dann weiß es Papi eben nicht mehr wer das jetzt war - nur er war es dann natürlich sicher nicht.Wenn du auf dem Bild allerdings doch gut zu erkennen bist - naja - mit Papi im selben Haushalt wohnhaft - Lichtbildableich möglich - da kann sein, dass du doch entlarvt wirst. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 27, 2006 Author Report Share Posted January 27, 2006 Hallole, das Zauberwort heißt: "aufmerksamer Messbetrieb". Da haben die Messbeamten doch tatsächlich aufgepasst und als der Roller geblitzt wurde eben das Kennzeichen notiert. Wäre natürlich noch besser gewesen, wenn man den Fahrer gleich angehalten hätte. Je nach Qualität des Bildes - oftmals durch Helm und getöntes Visier verdecktes Gesicht - ist nämlich eine Zuordnung zu einem bestimmten Fahrer nur schwer möglich. Bei beschlagenem Visier ... wer weiß wie da das Bild rüberkommt. Papi soll doch mal nach dem Bild fragen, da er nicht mehr genau weiß, wer gefahren ist. Und wenn du schlecht zu erkennen bist, dann weiß es Papi eben nicht mehr wer das jetzt war - nur er war es dann natürlich sicher nicht.Wenn du auf dem Bild allerdings doch gut zu erkennen bist - naja - mit Papi im selben Haushalt wohnhaft - Lichtbildableich möglich - da kann sein, dass du doch entlarvt wirst. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - also wie oben gesagt habe ein normales visier, also sollte mein dad im ab reinschreiben das er das foto möchte? weil er nimmer weiß wer gefahren ist? Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted January 27, 2006 Report Share Posted January 27, 2006 Hallole nochmal es gibt da verschiedene Möglichkeiten: 1. Papi ist bereit, den Verstoß auf sich zu nehmen:Das hieße dann für ihn 100,- €, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot - dafür dass Sohnemann zu schnell unterwegs war.Dann kann er sich gleich als Fahrer eintragen. Trotzdem kann sein dass aufgrund des Bildes die Bußgeldstelle ermittelt (Altersunterschied). 2. Papi ist nicht bereit, den Verstoß auf sich zu nehmen:Dann kann er gleich dich als Fahrer eintragen - dann blüht dir die Strafe sowie Nachschulung und Probezeitverlängerung (sofern du nicht nur Klasse L, M oder T hast - da gibt es keine Probezeit). 3. Papi schreibt auf dem Anhörungsbogen, dass er nicht weiß, wer zum Zeitpunkt gefahren ist:Dann ermitteln die Behörden, ggf. Lichtbildabgleich mit Einwohnermeldeamt, grüner Besuch bei euch zu Hause, Besuch an der Schule z.B. vor Unterrichtsbeginn (da kommt ja der Roller wieder, mal gucken, wer da fährt ...). 4. Papi fordert Bild an und nichts ist zu erkennen:Er sagt dann, er weiß nicht wer gefahren ist. Wenn das Bild wirklich keine Identifizierung zulässt könnte allerdings ein Fahrtenbuch für die Dauer der nächsten 6 Monate auferlegt werden. 5. Papi fordert Bild an und du bist zu erkennen:Dann hieße es wohl: Farbe bekennen! 6. Jede Menge anderer Tricks aus dem Forum hier - mehr oder weniger hilfreich - Entscheide selbst - oder besser gesagt - frag Papi was er dazu meint. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 27, 2006 Author Report Share Posted January 27, 2006 Hallole nochmal es gibt da verschiedene Möglichkeiten: 1. Papi ist bereit, den Verstoß auf sich zu nehmen:Das hieße dann für ihn 100,- €, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot - dafür dass Sohnemann zu schnell unterwegs war.Dann kann er sich gleich als Fahrer eintragen. Trotzdem kann sein dass aufgrund des Bildes die Bußgeldstelle ermittelt (Altersunterschied). 2. Papi ist nicht bereit, den Verstoß auf sich zu nehmen:Dann kann er gleich dich als Fahrer eintragen - dann blüht dir die Strafe sowie Nachschulung und Probezeitverlängerung (sofern du nicht nur Klasse L, M oder T hast - da gibt es keine Probezeit). 3. Papi schreibt auf dem Anhörungsbogen, dass er nicht weiß, wer zum Zeitpunkt gefahren ist:Dann ermitteln die Behörden, ggf. Lichtbildabgleich mit Einwohnermeldeamt, grüner Besuch bei euch zu Hause, Besuch an der Schule z.B. vor Unterrichtsbeginn (da kommt ja der Roller wieder, mal gucken, wer da fährt ...). 4. Papi fordert Bild an und nichts ist zu erkennen:Er sagt dann, er weiß nicht wer gefahren ist. Wenn das Bild wirklich keine Identifizierung zulässt könnte allerdings ein Fahrtenbuch für die Dauer der nächsten 6 Monate auferlegt werden. 5. Papi fordert Bild an und du bist zu erkennen:Dann hieße es wohl: Farbe bekennen! 6. Jede Menge anderer Tricks aus dem Forum hier - mehr oder weniger hilfreich - Entscheide selbst - oder besser gesagt - frag Papi was er dazu meint. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - danke für deine super antwort muss mir jetzt halt überlegen was ich mache Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 27, 2006 Report Share Posted January 27, 2006 4. Papi fordert Bild an und nichts ist zu erkennen:Er sagt dann, er weiß nicht wer gefahren ist. Wenn das Bild wirklich keine Identifizierung zulässt könnte allerdings ein Fahrtenbuch für die Dauer der nächsten 6 Monate auferlegt werden.Ein Fahrtenbuch gibt es dann nicht, wenn er den Bogen 2-3 Wochen nach der Tat erhalten hat. Rechtlich anerkannte Erinnerungsgrenze. Er sollte es so darstellen, dass sein Sohn ebenso wie er selbst gefahren sein kann. Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 Hallole @bolts ... ist ja gut, wenn du solche Erfahrungen gemacht hast. Leider gibt es genügend andere Fälle wo relativ schnell eine Fahrtenbuchauflage gemacht wurde. Es hängt aber sicherlich von der entsprechenden Behörde ab. In vielen Fällen wird bei "verweigerter" Äußerung und dannach erfolglosen Ermittlungen der Fall eingestellt und gut isses. Ich wollte auch nur auf die Möglichkeit hinweisen, dass ein Fahrtenbuch verhängt werden kann. Das ist schließlich keine Strafe, sondern eine Auflage für den Fahrzeughalter. Gerade wenn der Gedächtnisschwund hat oder sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht (bei Fahrern aus dem eigenen Familienkreis) beruft, kann dies mit einer Fahrtenbuchauflage künftig verhindert werden. In diesem Sinne habe ich erst kürzlich einen Gerichtsbeschluss des OVG NRW gelesen, wonach die Auflage eines Fahrtenbuches bereits bei einem Verstoß mit einem Punkt möglich ist. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 ist ja gut, wenn du solche Erfahrungen gemacht hast.Hat nichts mit meinen Erfahrungen zu tun, sondern mit gängiger Rechtssprechung: In manchen Fällen kann eine Fahrtenbuchauflage rechtswidrig sein, wenn der Halter erst geraume Zeit nach dem Verstoß angehört wurde, und es ihm daher nicht mehr abverlangt werden konnte, sich noch an den Zeitpunkt des Tatgeschehens zu erinnern. Die Rechtsprechung verlangt, dass der Halter regelmäßig innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Verstoß angehört wird. Man kann sich allerdings nicht mit Erfolg darauf berufen, als Halter zu spät angehört worden zu sein, wenn sich die verspätete Anhörung nicht ausgewirkt hat. Dies wäre z.B. der Fall, wenn dem Halter nach fünf Wochen ein Foto des Fahrers zu Anhörungszwecken vorgelegt wird. Es kommt dann nämlich nicht auf das Erinnerungsvermögen des Halters an, sondern auf dessen Erkenntnisvermögen. Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de In diesem Sinne habe ich erst kürzlich einen Gerichtsbeschluss des OVG NRW gelesen, wonach die Auflage eines Fahrtenbuches bereits bei einem Verstoß mit einem Punkt möglich ist.Das mit dem einen Punkt (also alles über 20 km/h) stimmt: Bei erstmaligen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die erheblich sind, kann sofort eine Fahrtenbuchauflage in Betracht kommen, wenn der Täter nicht ermittelt werden konnte. Als erheblich gelten hier bereits Geschwindigkeitsüberschreitungen ummindestens 20 km/h Quelle: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht...igkeiten_12.php Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 @bolts Deine Quellen ... naja.... Das Zitat eines RAs halte ich zwar für ganz nett, aber denn doch nicht für eine Rechtsquelle. Da bedarf es idR eines Gerichtsurteils, damit man sich auch auf die Richtigkeit verlassen kann. Denn Gerichte vertreten in Rechtsfragen recht häufig ganz andere Ansichten, die denen der Anwälte (naturgemäß) sehr oft völlig entgegen stehen. Gleiches gilt übrigens auch für andere Zitate, z.B. aus dem VP. Sollte man doch mit einer gewissen Vorsicht betrachten. Längst nicht alles wird gleich behandelt, was gleich ausschaut. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 Ein FB ist hier je nach Foto nicht möglich. Erinnern muß man sich wie gesagt nur 2-3 Wochen. Erkennen Bild: Nein, dann kein FB, da man ja mithelfen will jedoch nicht kann.Ja, dann kann es ein FB geben, da man eben nicht kooperativ war. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 Die zwei bis drei Wochen sind aber auch nur ein Richtwert, von dem im Einzelfall abgewichen werden kann. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 Es gab mal einen Fall, wo der Halter dummerweise zugegeben hat, ein Handelsreisender zu sein. Das Gericht ging bei ihm davon aus, dass er sich seine Dienstreisen schriftlich notiert haben müsste, um seine Aufgaben ordentlich erfüllen zu können, also auch wissen müsste, wo sich sein Auto zur Tatzeit befand. Ein Ausnahmefall. Normalerweise geht das völlig in Ordnung mit den 2-3 Wochen. Allerdings sollte auch immer beachtet werden, dass man einen Kreis von möglichen Tätern benennt. Ein Gerichtsurteil besagt nämlich, wenn man das nicht tut, hätte man nicht ausreichend mitgeholfen, den Täter zu finden, was dann ein Fahrtenbuch nach sich ziehen kann. Darum empfahl ich oben, der Vater solle sich sowie seinen Sohn als möglichen Täter benennen. Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 Die zwei bis drei Wochen sind aber auch nur ein Richtwert, von dem im Einzelfall abgewichen werden kann.Wonach könnte sich der Einzelfall richten? Vielleicht nach dem Alter des Betroffenen? Das glaube ich nicht. Was könnte es noch für Einzelfälle geben? Ist Ihnen aus der Praxis etwas bekannt? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 Ich bin selber nicht mit der Fahrtenbuchvergabe befasst. Aber schau dir beispielsweise mal dieses Urteil an:VG Braunschweig, Urteil vom 14.07.2005, Az. 6 A 205/05 GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 28, 2006 Author Report Share Posted January 28, 2006 also nochmal, wie sollen wir da jetzt vorgehen? heut sind es schon genau 1 1/2 monate und wenn ich den brief nächset woche samstag loschicken hätte ich nochmal eine woche gewonnen oder muss ich genau innerhalt der woche den brief zurück schicken? Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 Aber schau dir beispielsweise mal dieses Urteil anDer Fall liegt anders: 1. Mitwirkungsverweigerung ist bereits darin zu sehen, dass er die ihm fraglos noch erinnerlichen Namen seiner als Fahrerinnen in Betracht zu ziehenden Töchter ... nicht sogleich benannt hat. 2. hat seine Mitwirkungsverweigerung ... unter Berufung auf das ihm zustehende Zeugnisverweigerungsrecht manifestiert. Beide Punkte würden auf den Vater des Rollerfahrers nicht zutreffen, wenn er sofort sich und seinen Sohn als den als Tatzeitfahrer in Betracht kommenden Personenkreis namentlich benennt und nicht zum Ausdruck bringt, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 also nochmal, wie sollen wir da jetzt vorgehen? heut sind es schon genau 1 1/2 monate und wenn ich den brief nächset woche samstag loschicken hätte ich nochmal eine woche gewonnen oder muss ich genau innerhalt der woche den brief zurück schicken?War doch schon klar: Foto anfordern, weil er sich nicht mehr erinnern kann, gleichzeitig mitteilen, dass er selbst als auch sein Sohn gefahren sein kann. Wenn das Foto kommt und es ist schlecht, mitteilen, dass er nichts erkennen kann. Nichts vom Zeugnisverweigerungsrecht schwätzen. Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 28, 2006 Author Report Share Posted January 28, 2006 also nochmal, wie sollen wir da jetzt vorgehen? heut sind es schon genau 1 1/2 monate und wenn ich den brief nächset woche samstag loschicken hätte ich nochmal eine woche gewonnen oder muss ich genau innerhalt der woche den brief zurück schicken?War doch schon klar: Foto anfordern, weil er sich nicht mehr erinnern kann, gleichzeitig mitteilen, dass er selbst als auch sein Sohn gefahren sein kann. Wenn das Foto kommt und es ist schlecht, mitteilen, dass er nichts erkennen kann. Nichts vom Zeugnisverweigerungsrecht schwätzen. ja wenn wir eingeben das ich auch damit fahre, dann wissen sie es ja schon das ich es war oder etwa net? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 @bolts Deine Quellen ... naja.... Das Zitat eines RAs halte ich zwar für ganz nett, aber denn doch nicht für eine Rechtsquelle. Da bedarf es idR eines Gerichtsurteils, damit man sich auch auf die Richtigkeit verlassen kann. Diese zitierten Fakten gibt es aber auch als Urteile, auch hier im Forum. Als Suchbegriffe empfehle ich: "@Koral", "@Goose", "Autobild", "Mitwirkungsbereitschaft des Halters" Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 ja wenn wir eingeben das ich auch damit fahre, dann wissen sie es ja schon das ich es war oder etwa net?Sie wissen es nicht, wenn das Foto nicht auswertbar ist. Wenn man dir daraufhin einen Anhörungsbogen schickt, antwortest du, dass du es nicht warst. Du hast das Recht, die Tat zu leugnen. Man muss dir beweisen, dass du es warst. Das kann man nicht, wenn das Foto nichts hergibt. Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 28, 2006 Report Share Posted January 28, 2006 oder muss ich genau innerhalt der woche den brief zurück schicken?Wenn du die Taktik verfolgst, dass auf dem Foto nichts zu erkennen ist, sollte dein Vater nicht noch eine Woche warten. Es könnte als mangelnde Kooperation ausgelegt werden und ein Fahrtenbuch nach sich ziehen. Das mit dem unbrauchbaren Foto könnte klappen. Es könnte aber auch die Polizei vorbei kommen und nach der Bekleidung und nach dem Helm fragen. Beides sollte auch deinem Vater passen. Müsst ihr mal vorher ausprobieren. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 29, 2006 Report Share Posted January 29, 2006 Aber schau dir beispielsweise mal dieses Urteil anDer Fall liegt anders: 1. Mitwirkungsverweigerung ist bereits darin zu sehen, dass er die ihm fraglos noch erinnerlichen Namen seiner als Fahrerinnen in Betracht zu ziehenden Töchter ... nicht sogleich benannt hat. 2. hat seine Mitwirkungsverweigerung ... unter Berufung auf das ihm zustehende Zeugnisverweigerungsrecht manifestiert. Beide Punkte würden auf den Vater des Rollerfahrers nicht zutreffen, wenn er sofort sich und seinen Sohn als den als Tatzeitfahrer in Betracht kommenden Personenkreis namentlich benennt und nicht zum Ausdruck bringt, dass er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Ich habe auch nicht gesagt, daß dieser Fall 1:1 übertragbar ist. Nur zeigt das Urteil doch, daß die 2 Wochen nicht in jedem Fall eine starre Grenze darstellen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 29, 2006 Report Share Posted January 29, 2006 Nur zeigt das Urteil doch, daß die 2 Wochen nicht in jedem Fall eine starre Grenze darstellen.Nur zeigt das Urteil doch gerade, dass man im Normalfall regelmäßig von 2 Wochen, also von einer starren Grenze, ausgehen kann: Es "gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem als Voraussetzung für die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage zu fordernden angemessenen Ermittlungsaufwand grundsätzlich die unverzügliche, d.h. regelmäßig innerhalb von zwei Wochen erfolgende Benachrichtigung des Fahrzeughalters von der mit seinem Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlung." So dass die von mir zitierte Aussage des RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de: "Die Rechtsprechung verlangt, dass der Halter regelmäßig innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Verstoß angehört wird." grundsätzlich richtig und als Tipp demzufolge brauchbar war. Ihre Behauptung, die 2 Wochen seien keine starre Grenze, war dagegen grundsätzlich falsch. Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 29, 2006 Author Report Share Posted January 29, 2006 ja wenn wir eingeben das ich auch damit fahre, dann wissen sie es ja schon das ich es war oder etwa net?Sie wissen es nicht, wenn das Foto nicht auswertbar ist. Wenn man dir daraufhin einen Anhörungsbogen schickt, antwortest du, dass du es nicht warst. Du hast das Recht, die Tat zu leugnen. Man muss dir beweisen, dass du es warst. Das kann man nicht, wenn das Foto nichts hergibt. ja ok, aber die schule wo ich hingehe ist nur einige hundert meter von dem ort entfernt wo ich geblitzt worden bin, nicht das sie dann gleich sagen, dass ich es sei Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 29, 2006 Author Report Share Posted January 29, 2006 oder muss ich genau innerhalt der woche den brief zurück schicken?Wenn du die Taktik verfolgst, dass auf dem Foto nichts zu erkennen ist, sollte dein Vater nicht noch eine Woche warten. Es könnte als mangelnde Kooperation ausgelegt werden und ein Fahrtenbuch nach sich ziehen. Das mit dem unbrauchbaren Foto könnte klappen. Es könnte aber auch die Polizei vorbei kommen und nach der Bekleidung und nach dem Helm fragen. Beides sollte auch deinem Vater passen. Müsst ihr mal vorher ausprobieren. mein dad hat den selben helm wie ich, bloß das auf meinem die bebber nicht mehr drauf sind und die kleidung ist ne stink normale jacke, also keine motorrad jacke oder so Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 29, 2006 Report Share Posted January 29, 2006 ja ok, aber die schule wo ich hingehe ist nur einige hundert meter von dem ort entfernt wo ich geblitzt worden bin, nicht das sie dann gleich sagen, dass ich es seiDie können vermuten, was sie wollen. Wenn sie es nicht beweisen können, bringt ihnen das nichts. Es sei denn, du verquatschtst dich. Ein Geständnis wäre die Perle des Beweises. Bei einem unbrauchbaren Foto kann dich der Richter nicht verurteilen. Ob es unbrauchbar genug ist, dass auch ein Anthropologe nichts mit anfangen kann, könnte ein Anwalt einschätzen. Das wäre nur nötig, wenn nicht die Behörde schon aufgegeben und das Verfahren wegen Mangels an Beweisen eingestellt hat. Manchmal blufft die Behörde, schickt die Akte dem Gericht, obwohl das Foto nichts taugt. Manchmal blufft auch der Richter und droht mit dem Anthropologen, um den Betroffenen geständig zu machen. Wie gesagt, da müsste ein Anwalt vorher schon wissen, ob es sich um Bluff handeln könnte oder nicht. mein dad hat den selben helm wie ich, bloß das auf meinem die bebber nicht mehr drauf sind und die kleidung ist ne stink normale jacke, also keine motorrad jacke oder soDann musst du mal sehen, ob die "bebber" auf dem Foto zu erkennen sind. Wenn ja, müsste dein Vater, wenn ihm dein Helm partu nicht passt, die "bebber" von seinem Helm eben abmachen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted January 29, 2006 Report Share Posted January 29, 2006 [...] So dass die von mir zitierte Aussage des RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de: "Die Rechtsprechung verlangt, dass der Halter regelmäßig innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Verstoß angehört wird." grundsätzlich richtig und als Tipp demzufolge brauchbar war. Ihre Behauptung, die 2 Wochen seien keine starre Grenze, war dagegen grundsätzlich falsch. Wenn du (du brauchst mich auch nicht mit "Sie" ansprechen, daß ist in diesem Forum unüblich) dir das eingestellte Urteil anschaust, wirst du erkennen, daß im Einzelfall von der 2-Wochen-Frist abgewichen werden kann. Ob ein solcher Einzelfall nun im jeweiligen Sachverhalt vorliegt, ist jeweils zu prüfen. Zur Bewertung der Aussagen (und damit möchte ich die Diskussion auch von meiner Seite beenden):In o.g. rechtskräftigen Urteil wurde deutlich von der 2-Wochen-Frist abgewichen. Somit ist dieses Urteil doch ein Beleg, daß diese Frist keine starre Grenze ist. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 29, 2006 Author Report Share Posted January 29, 2006 ja ok, aber die schule wo ich hingehe ist nur einige hundert meter von dem ort entfernt wo ich geblitzt worden bin, nicht das sie dann gleich sagen, dass ich es seiDie können vermuten, was sie wollen. Wenn sie es nicht beweisen können, bringt ihnen das nichts. Es sei denn, du verquatschtst dich. Ein Geständnis wäre die Perle des Beweises. Bei einem unbrauchbaren Foto kann dich der Richter nicht verurteilen. Ob es unbrauchbar genug ist, dass auch ein Anthropologe nichts mit anfangen kann, könnte ein Anwalt einschätzen. Das wäre nur nötig, wenn nicht die Behörde schon aufgegeben und das Verfahren wegen Mangels an Beweisen eingestellt hat. Manchmal blufft die Behörde, schickt die Akte dem Gericht, obwohl das Foto nichts taugt. Manchmal blufft auch der Richter und droht mit dem Anthropologen, um den Betroffenen geständig zu machen. Wie gesagt, da müsste ein Anwalt vorher schon wissen, ob es sich um Bluff handeln könnte oder nicht. mein dad hat den selben helm wie ich, bloß das auf meinem die bebber nicht mehr drauf sind und die kleidung ist ne stink normale jacke, also keine motorrad jacke oder soDann musst du mal sehen, ob die "bebber" auf dem Foto zu erkennen sind. Wenn ja, müsste dein Vater, wenn ihm dein Helm partu nicht passt, die "bebber" von seinem Helm eben abmachen. hmmm könnten wir es net so machen, das wir dann z.b. sagen ne das können wir garnet gewesen sein, weil der helm ganz anderst aussieht? Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 29, 2006 Report Share Posted January 29, 2006 hmmm könnten wir es net so machen, das wir dann z.b. sagen ne das können wir garnet gewesen sein, weil der helm ganz anderst aussieht?Wenn du mehrere Kumpels hast, den dein Vater auch öfter schon mal den Roller zum Fahren überlassen hat, könntet ihr selbstverständlich auch sagen, dass der Helm ganz anders aussieht, also nicht zu euren Helmen passt. Nur müsste dein Vater diesen Personenkreis auch namentlich benennen, damit ihm nicht mangelhafte Mitarbeit bei der Suche nach dem Täter vorgeworfen werden kann, was dann ein Fahrtenbuch begründen würde. Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted January 29, 2006 Report Share Posted January 29, 2006 Somit ist dieses Urteil doch ein Beleg, daß diese Frist keine starre Grenze ist.Das Urteil ist ein Beleg dafür, dass für Normalfälle die starre Grenze von 2 Wochen immer gilt, nur für Sonderfälle eben nicht. Dass Sonderfälle wie in dem Urteil anders betrachtet werden müssen, ist unbestritten. Das habe ich an meinem Beispiel, wo man in einem Sonderfall einem Handelsreisenden unterstellen konnte, dass er für seine Reisen schriftliche Notizen gemacht haben muss, auch deutlich gemacht. Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 29, 2006 Author Report Share Posted January 29, 2006 hmmm könnten wir es net so machen, das wir dann z.b. sagen ne das können wir garnet gewesen sein, weil der helm ganz anderst aussieht?Wenn du mehrere Kumpels hast, den dein Vater auch öfter schon mal den Roller zum Fahren überlassen hat, könntet ihr selbstverständlich auch sagen, dass der Helm ganz anders aussieht, also nicht zu euren Helmen passt. Nur müsste dein Vater diesen Personenkreis auch namentlich benennen, damit ihm nicht mangelhafte Mitarbeit bei der Suche nach dem Täter vorgeworfen werden kann, was dann ein Fahrtenbuch begründen würde. und was wär, wenn ich beim roller vorne den winschutz entferne und hinten einen koffer dran mache und das mit dem helm, da könnten wir doch sagen das es nicht mal unser rolelr ist, würde das vielleicht klappen? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 @noname: Der 'aufmerksame' Beamte hat doch das Nummernschild ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 30, 2006 Author Report Share Posted January 30, 2006 @noname: Der 'aufmerksame' Beamte hat doch das Nummernschild ... Gruß,AnReRa vielleicht hat er sich verguckt? naja habe jetzt noch einen freund gefunden der da mitspielt, also werde morgen dann den brief schreiben, das mehrere dieses fahrzeug führen und er nicht mehr weiß wer es an diesem tag hatte, deswegen sollen sie doch ein foto schicken, geht doch so oder net? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Hallo, ja kann man probieren. Allerdings solltet ihr euch auf netten Besuch in grün einstellen.Da solltest Du besser gar nicht in Erscheinung treten.Alternativ kann man zur Einsichtnahme auf die Wache gebeten werden ... Und Dein Vater darf niemand beschuldigen. Das ist nämlich strafbar.Es kann sich nur jemand fälschlich der Tat bezeichnen.Zum Zeugnisverweigerungsrecht hat hier ja schon jemand was geschrieben ... Und mit den Klamotten vom besagten Tag (Kombi, Helm) solltest Du dich auch erstmal nicht blicken lassen. Nebenbei wirst Du als Sohn aber wahrscheinlich als erstes ins Visier genommen. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted January 30, 2006 Author Report Share Posted January 30, 2006 Hallo, ja kann man probieren. Allerdings solltet ihr euch auf netten Besuch in grün einstellen.Da solltest Du besser gar nicht in Erscheinung treten.Alternativ kann man zur Einsichtnahme auf die Wache gebeten werden ... Und Dein Vater darf niemand beschuldigen. Das ist nämlich strafbar.Es kann sich nur jemand fälschlich der Tat bezeichnen.Zum Zeugnisverweigerungsrecht hat hier ja schon jemand was geschrieben ... Und mit den Klamotten vom besagten Tag (Kombi, Helm) solltest Du dich auch erstmal nicht blicken lassen. Nebenbei wirst Du als Sohn aber wahrscheinlich als erstes ins Visier genommen. Gruß,AnReRa hmmm jetzt weiß ich selber nicht mehr was ich machen soll, einer sagt so und der andere sagt so Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted January 30, 2006 Report Share Posted January 30, 2006 Hallole,hmmm jetzt weiß ich selber nicht mehr was ich machen soll, einer sagt so und der andere sagt so... das macht die Sache ja auch so spannend ... hängt halt von verschiedenen Faktoren ab. Letztlich wird dir hier keiner den ultimativen Tip geben können, der mit 100 %iger Sicherheit klappt. Trotz allem ... viel Erfolg, was immer du jetzt auch tun magst. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - und - im Zweifel ??? - Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 31, 2006 Report Share Posted January 31, 2006 Dein Vater könnte sich ja in die Sachen vom Blitztag zwängen und mit dem Roller zur Behörde fahen, um das Foto einzusehen. Allerdings sollte er für die Tatzeit ein Alibi haben. Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted February 1, 2006 Report Share Posted February 1, 2006 Und Dein Vater darf niemand beschuldigen. Das ist nämlich strafbar.Es kann sich nur jemand fälschlich der Tat bezeichnen.Wenn der Vater erst zwei Wochen nach der Tat nach dem Tatzeitfahrer gefragt wurde und ihm kein brauchbares Foto vorgelegt werden konnte, wäre das namentliche Benennen eines als Tatzeitfahrer in Betracht kommenden Personenkreises keine Straftat, sondern seine notwendige Pflicht, beim Finden des Täters mitzuhelfen, damit ihm keine Fahrtenbuch auferlegt werden kann. Quote Link to post Share on other sites
mclane 0 Posted February 1, 2006 Report Share Posted February 1, 2006 grundsätzlich richtig und als Tipp demzufolge brauchbar war. Ihre Behauptung, die 2 Wochen seien keine starre Grenze, war dagegen grundsätzlich falsch. was denn nun starr oder grundsätzlich? Starr lässt keine Ausnahmen zu, grundsätzlich lässt Ausnahmen zu. Quote Link to post Share on other sites
bolts 0 Posted February 1, 2006 Report Share Posted February 1, 2006 grundsätzlich richtig und als Tipp demzufolge brauchbar war. Ihre Behauptung, die 2 Wochen seien keine starre Grenze, war dagegen grundsätzlich falsch.was denn nun starr oder grundsätzlich? Starr lässt keine Ausnahmen zu, grundsätzlich lässt Ausnahmen zu.Es ist grundsätzlich falsch zu behaupten, die 2 Wochen seien keine starre Grenze, sondern nur ein Richtwert, von dem im Einzelfall abgewichen werden kann. Abweichend von dieser falschen Behauptung wäre richtigerweise zu sagen gewesen, dass die starre Grenze in manchen Fällen nicht gelte, beispielsweise dann nicht, wenn die im Ordnungswidrigkeitsverfahren ermittelnde Behörde diese Fristüberschreitung beispielsweise wegen einer verspäteten Information durch den Anzeigeerstatter nicht zu vertreten hat. Da beim Blitzen die ermittelnde Behörde immer zu erst von der Ordnungswidrigkeit erfährt und nicht erst über einen Dritten (Anzeigeerstatter), sie also die Fristüberschreitung in diesem Fall immer zu vertreten hat, ist der Versuch, die obige Aussage mit dem Urteil zu belegen, am Thema vorbei. Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted March 15, 2006 Author Report Share Posted March 15, 2006 tagchen, also ich war ja am 13.12 bei einem fotoshooting in ner und bis jetzt habe ich imemr noch nichts von ihnen gehört ich hoffe mal das es auch so bleibt Quote Link to post Share on other sites
willi69 1 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 Congratulations noname Quote Link to post Share on other sites
bubu87 0 Posted March 15, 2006 Report Share Posted March 15, 2006 also ich wurde auch mal mit einem roller geblitzt unzwar wo ich gerade dabei war nen kumpel zu überholen haben dannach so schnell wie möglich nen stop gemacht und sind zu dem combi hin und haben erstmal gefragt ob wir das waren die geblitzt wurden , der beamte bejahte lächelte uns an und sagte nur ... wenn ich fieß wär würde ich aussteigen und eure kennzeichen notieren daraufhin machten wir nen abflug !zu dem denke ich und 31 zu viel ... dein roller war mit 61 kmh unterwegs ... die dinger dürften laut gesetz nur 45 kmh fahren obwohl die von werk aus 55 fahren ... vielleicht könntest das in frage stellen da dein roller nur 50 kmh fährt und du die 61 gar nicht hättest erreichen können ... natürlich solltest du auch entsprechende drosselmaßnahmen vornehmen und deinen roller drosseln ... am besten bei mir ne aber wäre das keine plausible erklärung das beim messen von rollern es zu gewissen fehlfunktionen führt ? mfg burak Quote Link to post Share on other sites
noname 0 Posted March 15, 2006 Author Report Share Posted March 15, 2006 also ich wurde auch mal mit einem roller geblitzt unzwar wo ich gerade dabei war nen kumpel zu überholen haben dannach so schnell wie möglich nen stop gemacht und sind zu dem combi hin und haben erstmal gefragt ob wir das waren die geblitzt wurden , der beamte bejahte lächelte uns an und sagte nur ... wenn ich fieß wär würde ich aussteigen und eure kennzeichen notieren daraufhin machten wir nen abflug !zu dem denke ich und 31 zu viel ... dein roller war mit 61 kmh unterwegs ... die dinger dürften laut gesetz nur 45 kmh fahren obwohl die von werk aus 55 fahren ... vielleicht könntest das in frage stellen da dein roller nur 50 kmh fährt und du die 61 gar nicht hättest erreichen können ... natürlich solltest du auch entsprechende drosselmaßnahmen vornehmen und deinen roller drosseln ... am besten bei mir ne aber wäre das keine plausible erklärung das beim messen von rollern es zu gewissen fehlfunktionen führt ? mfg burak es gibt aber auch noch 125 ist das kein roller? außerdem packt scho bissle mehr wie die 61 Quote Link to post Share on other sites
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