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noname

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  1. guten tag die damen und herren haben gerade eben post bekommen, laut dem brief war wohl jemand am 22.08.09 zu schnell unterwegs, nur wer wissen wir leider nicht! jetzt wollte ich mal nachfragen wie es mit der verjährung usw. aussieht, weil da gibt es ja das eine abkommen mit österreich
  2. das habe ich ihr auch gesagt, aber meinte noch soll erstmal abwarten ob überhaupt was kommt
  3. naja der polo geht halt net schneller berg auf, außer man fährt vielleicht im 2ten gang vollgas aber trotzdem danke für deine antwort
  4. hi erstmal, meine schwester hat mich gerade eben angerufen und wollte mal was wissen, sie wär gerade mit ihrem auto einen buckel hochgefahren jedoch war das wohl für den hinteren autofahren zu langsam und deswegen machte er die ganze zeit lichthupe und überholte sie, naja und meine schwester zeigte ihm den mittleren finger naja dann blieb der fahrer stehen und machte ein foto vom kennzeichen, was sie dann bemerkte das der typ von der stadt war was ich jetzt wissen wollte, kann der typ was machen? oder steht es aussage gegen aussage? weil bei einem polizei beamten wäre das ja anderst
  5. ich glaube es war ein audi a3
  6. axo oki, dann warte ich mal ab
  7. hi erstmal undzwar wurde gerade eben geblitzt, aber ich weiß eigentlich nicht so genau warum, hatte laut gps 86km/h drauf, aber da sind 100km/h erlaubt oder war es vielleicht eine abstandsmessung? weil der vordere hat den vw transporter gesehen und ist auf die bremse ist ja dann logisch das ich ihm näher komme
  8. es gibt aber auch noch 125 ist das kein roller? außerdem packt scho bissle mehr wie die 61
  9. tagchen, also ich war ja am 13.12 bei einem fotoshooting in ner und bis jetzt habe ich imemr noch nichts von ihnen gehört ich hoffe mal das es auch so bleibt
  10. hmmm jetzt weiß ich selber nicht mehr was ich machen soll, einer sagt so und der andere sagt so
  11. vielleicht hat er sich verguckt? naja habe jetzt noch einen freund gefunden der da mitspielt, also werde morgen dann den brief schreiben, das mehrere dieses fahrzeug führen und er nicht mehr weiß wer es an diesem tag hatte, deswegen sollen sie doch ein foto schicken, geht doch so oder net?
  12. Wenn du mehrere Kumpels hast, den dein Vater auch öfter schon mal den Roller zum Fahren überlassen hat, könntet ihr selbstverständlich auch sagen, dass der Helm ganz anders aussieht, also nicht zu euren Helmen passt. Nur müsste dein Vater diesen Personenkreis auch namentlich benennen, damit ihm nicht mangelhafte Mitarbeit bei der Suche nach dem Täter vorgeworfen werden kann, was dann ein Fahrtenbuch begründen würde. und was wär, wenn ich beim roller vorne den winschutz entferne und hinten einen koffer dran mache und das mit dem helm, da könnten wir doch sagen das es nicht mal unser rolelr is
  13. Die können vermuten, was sie wollen. Wenn sie es nicht beweisen können, bringt ihnen das nichts. Es sei denn, du verquatschtst dich. Ein Geständnis wäre die Perle des Beweises. Bei einem unbrauchbaren Foto kann dich der Richter nicht verurteilen. Ob es unbrauchbar genug ist, dass auch ein Anthropologe nichts mit anfangen kann, könnte ein Anwalt einschätzen. Das wäre nur nötig, wenn nicht die Behörde schon aufgegeben und das Verfahren wegen Mangels an Beweisen eingestellt hat. Manchmal blufft die Behörde, schickt die Akte dem Gericht, obwohl das Foto nichts taugt. Manchmal blufft auch der Richt
  14. Wenn du die Taktik verfolgst, dass auf dem Foto nichts zu erkennen ist, sollte dein Vater nicht noch eine Woche warten. Es könnte als mangelnde Kooperation ausgelegt werden und ein Fahrtenbuch nach sich ziehen. Das mit dem unbrauchbaren Foto könnte klappen. Es könnte aber auch die Polizei vorbei kommen und nach der Bekleidung und nach dem Helm fragen. Beides sollte auch deinem Vater passen. Müsst ihr mal vorher ausprobieren. mein dad hat den selben helm wie ich, bloß das auf meinem die bebber nicht mehr drauf sind und die kleidung ist ne stink normale jacke, also keine motorrad jacke oder s
  15. Sie wissen es nicht, wenn das Foto nicht auswertbar ist. Wenn man dir daraufhin einen Anhörungsbogen schickt, antwortest du, dass du es nicht warst. Du hast das Recht, die Tat zu leugnen. Man muss dir beweisen, dass du es warst. Das kann man nicht, wenn das Foto nichts hergibt. ja ok, aber die schule wo ich hingehe ist nur einige hundert meter von dem ort entfernt wo ich geblitzt worden bin, nicht das sie dann gleich sagen, dass ich es sei
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