Rouven1982 0 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Nabend 2gether! Ich habe heute wieder eine nette Geschichte erlebt: Ich war gestern am späten Nachmittag (schon ziemlich dunkel) kurz bei uns im Ort an der Tankstelle und wollte das TS-Gelände nach rechts wieder verlassen und sah von links in ca. 50-100m Entfernung ein Auto kommen, das kaum zu erkennen war, da es kein Licht eingeschaltet hatte. Da dachte ich mir, als aufmerksamer Autofahrer , daß ich noch schnell vor dem Wagen auf die Straße fahre, um dem Fahrer mit Hilfe der blinkenden Nebelschlußleuchte und des pulsierenden Bremspedals zu zeigen, daß er kein Licht eingeschaltet hatte. Allerdings gab ich mir auf einer Strecke von ca. 400m vergeblich Mühe, dieses dem Fahrzeugführer klarzumachen. Ich dachte eigentlich auch, daß der Gegenverkehr per Fernlicht ebenfalls Signale gibt; dem war allerdings nicht so *verwundert*. Dann dachte ich mir, daß ich in an der gleich folgenden roten Ampel persönlich darauf hinweisen kann... Wir fuhren also langsam auf das 50m entfernte Rotlicht zu, er kam immer näher und dann dachte ich beim Blick in den Rückspiegel "Wer nicht hören will, muß fühlen", denn ich erkannte hinter ihm plötzlich zwei blinkende Wörter auf uns zufahren..... "STOP POLIZEI"...... ich war leider der einzige von uns beiden, der dies bemerkte. Ich blieb, obwohl die Ampel bereits "grün" war, natürlich vor ihm stehen und zeigte ihm mit dem Blinker, daß er anhalten soll. Die Staatsmacht mußte noch 5 Sekunden das Blaulicht einschalten, bis der Herr es auch endlich verstanden hatte und rechts rangefahren ist. Jetzt kommt die alles entscheidende Frage: Wer war der Fahrer? Antwort:männlich, 70-75 Jahre alt, graue oder cremefarbene Popelin-Jacke, aber ohne Hut Für mich wäre der Herr ein klarer Fall für eine MPU!?!? Quote Link to post Share on other sites
Lars 4 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Jau. Es ist aber tatsächlich so, dass diese Fahrer Herren über 65 sind, oder ältere Damen. Lars Quote Link to post Share on other sites
galah 0 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Hier sagen sie jeden morgen im Radio, wieviele "clicks" man das Licht anschalten soll - Also Standlicht = 1 Click, Abblendlicht = 2 Clicks. JEDEN MORGEN. Wohlgemerkt, es ist morgens bis um 8.30 dunkel - man sollte also davon ausgehen, dass man automatisch das Licht anmacht - seh ich meine Armaturen nicht, mach ich das Licht an...Es ist jedoch unglaublich, wieviele hier ohne Licht fahren - oder mit kaputter Beleuchtung - oder mein persoenlicher Favorit - Alle Lampen aus, aber Nebelschlusslicht an...(kein Nebel...) Solchen Leuten gehoert der Fuehrerschein entzogen... Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 seh ich meine Armaturen nicht, mach ich das Licht an... Das funktioniert aber nicht bei A3-Fahrern, jedenfalls nicht beim A3 der ersten Generation, der hat nämlich ständig die Armaturenbeleuchtung aktiv. Als ich den Wagen neu hatte, bin ich auch einige Male ohne Licht innerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs gewesen. Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Alle Lampen aus, aber Nebelschlusslicht an...(kein Nebel...) Geht das überhaupt? Bei meinem Auto muss ich das Abblendlich anhaben für Nebelschlussleuchteund bei allen weiteren Autos die ich kenne mindestens Standlicht. Quote Link to post Share on other sites
Lars 4 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Die ganz alten haben doch extra noch so einen Wippschalter für die Schlussleuchte, oder? Lars Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Tja, dann ist ja der Stammtisch wieder eröffnet, die alljährlich Senioren-Bashing-Saison wieder am Laufen, gelle? Ich habe heute früh übrigens auch so einen Japaner gesehen, nur Standlicht (immerhin). An der nächsten Ampel stand er dann neben mir. Ich eine kurze Hupe. Keine Reaktion. Nochmal "Döt döt". Nix. Ich winke angestrengt gestikulierend aus dem Fenster. Aha, die Fahrerin (etwa 50 Jahre) schaut kurz rüber. Ich mache eine Gestik, zeige auf meine Augen und dann auf ihre Fahrzeugfront. Sie fängt an, mir irgendwas entgegenzublabbern, da sie es nicht für nötig hielt, das Fenster auch nur einen Spalt runterzufahren, konnte ich nicht die Bohne verstehen.Sie blubberte immer weiter, ich zeigte erneut nach vorn. Am begleitenden Kopfnicken konnte ich lesen, daß sie es durchaus wußte und die Situation angemessen fände. Und ich mich doch besser verp... solle. Na ja. Bei grün fuhr ich dann meines Weges. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Hier sagen sie jeden morgen im Radio, wieviele "clicks" man das Licht anschalten soll - Also Standlicht = 1 Click, Abblendlicht = 2 Clicks. Mit Standlicht fahren ist aber grundsätzlich nicht erlaubt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Hier sagen sie jeden morgen im Radio, wieviele "clicks" man das Licht anschalten soll - Also Standlicht = 1 Click, Abblendlicht = 2 Clicks.Mit Standlicht fahren ist aber grundsätzlich nicht erlaubt. Das ist falsch! Tagsüber grundsätzlich erlaubt. In Kombination mit Nebelscheinwerfern ebenfalls! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Hier sagen sie jeden morgen im Radio, wieviele "clicks" man das Licht anschalten soll - Also Standlicht = 1 Click, Abblendlicht = 2 Clicks.Mit Standlicht fahren ist aber grundsätzlich nicht erlaubt. Das ist falsch! Tagsüber grundsätzlich erlaubt. In Kombination mit Nebelscheinwerfern ebenfalls! Zu 50% falsch NSW und Standlicht sind statthaft, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Benutzung der NSW gegeben sind. Standlicht alleine ist zu keinem Zeitpunkt der Fahrt (oder des verkehrsbedingten wartens, beispielsweise an einer Ampel) statthaft. §17 StVO Beleuchtung [...] (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. [...] Du magst ja meinen, von vielem eine Ahnung zu haben. Aber vom Verkehrsrecht eher nicht, das ist ein Trugschluß bei Dir. Bleib besser bei Deinen Leisten. (äh, woher kommt der Spruch nur.....?) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Einfalt, da bist Du wieder. Na schon wieder einen Schokostich gelandet heute? Solltest mal die Rolle wechseln, das bringt Dir die nötige Erfahrung und das noch fehlende Verständnis! Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 'Standlichtfahrer sind in meinen Augen nur peinliche Prolls! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Einfalt, da bist Du wieder. Na schon wieder einen Schokostich gelandet heute? Solltest mal die Rolle wechseln, das bringt Dir die nötige Erfahrung und das noch fehlende Verständnis! Ein wahrhaft sachlicher Beitrag. Wie war das doch gleich. "Beim Thema bleiben". Oder gilt das nur für andere? Obwohl, beim Thema hast du ja schon mal was falsches gesagt...... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Whizzkid 0 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 war das nicht mal so, dass standlicht erlaubt ist, solange kein bedarf an abblendlicht besteht......also tagsüber........egal. ja, die autos ohne licht sind lustig...........letztens kam mir aus dem nebel ne silberne aklasse ohne licht entgegen.... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 war das nicht mal so, dass standlicht erlaubt ist, solange kein bedarf an abblendlicht besteht......also tagsüber........egal. ja, die autos ohne licht sind lustig...........letztens kam mir aus dem nebel ne silberne aklasse ohne licht entgegen.... Der Gesetzestext ist da eindeutig, mit Standlicht darf nicht gefahren werden. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 war das nicht mal so, dass standlicht erlaubt ist, solange kein bedarf an abblendlicht besteht......also tagsüber........egal. So kenn ich das auch. Iirc aus dem Verkehrsportal, mich dünkt Peter Lustig, müßte aber suchen, hab ich keine Lust zu. Kann ja Kollege und Kupferstecher Goose gern mal machen. Da lernt er vielleicht was dazu. Aber nee, dieser Hoffnung gebe ich mich nicht hin. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 war das nicht mal so, dass standlicht erlaubt ist, solange kein bedarf an abblendlicht besteht......also tagsüber........egal.So kenn ich das auch. Iirc aus dem Verkehrsportal, mich dünkt Peter Lustig, müßte aber suchen, hab ich keine Lust zu. Kann ja Kollege und Kupferstecher Goose gern mal machen. Da lernt er vielleicht was dazu. Aber nee, dieser Hoffnung gebe ich mich nicht hin. Och Pferdestehler, meinst du nicht, daß du jetzt albern wirst? Schau dir den Gesetzestext doch einfach mal an und werf einen Blick in die Kommentare. Meine Kenntnisse im Verkehrsrecht sind mit Sicherheit ausreichend, wie schaut es mit deinen aus? Wie du oben gezeigt hast, besteht wohl noch Nachholbedarf. Oder willst du nun wieder behaupten, das von mir gesagte stimmt nicht, mich der Lüge bezichtigen, einen Beweis für diese Anschuldigung ankündigen und uns bis in alle Ewigkeit darauf warten lassen (hatten wir ja alles schon) Ansonsten, auch wenn es normalerweise die Aufgabe eines Moderators ist, biete ich dir an, wenn du ein Problem mit mir hast, lass es uns per PM klären. Ich sperre mein Postfach auch nicht. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
sladaloose 6 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Nicht schon wieder eine Standlicht-Diskussion. Es ist traurig, dass man den Begriff Standlicht nicht begreift. Außerdem: Es gehören nicht nur die Leute aus dem Verkehr gezogen, die das Licht aus lassen, sondern auch die, die unfähig sind das Fernlicht rechtzeitig zu deaktiveren bzw. ihr Licht so penetrant schlecht eingestellt haben, dass es einfach mehr als Blendung ist.Heute auch wieder, leicht bergauf, links Kurve, gleich danach leicht bergab, rechts Kurve. Gewohnheitsgemäß düs ich da immer mit 130 vorbei, ja, ist zu schnell, aber des geht schon. Heute aber war ich nicht schneller als 100, denke so 95. Ich hab schon geahnt, dass der Hammel sein Fernlicht nicht ausbringt. Und dann doch, aber das leider zu spät und dann hat dem sein Licht auch noch so penetrant geleuchtet - nicht zum Aushalten. Einfach nur auf den rechten Fahrbahnrand konzentriert und so weit wie möglich außen gefahren. Trotzdem kam der Typ so nah, dass ich kurz zwischen 2 Pfosten den Grünpfad (oder eher Matschpfad) mitbenutzen hab müssen. Muss das sein? War ich zu schnell? Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Nicht schon wieder eine Standlicht-Diskussion. Es ist traurig, dass man den Begriff Standlicht nicht begreift.Die heißen Begrenzungsleuchten. Besser die Leute haben Standlicht an, als gar keins. Mir sind auch schon öfter solche ohne Licht fahr Kandidaten über den Weg gefahren, irgendwie habe ich auch das Gefühl das die immer mehr werden.Ich weiß eigentlich nicht wo das Problem ist, bei schlechtem Wetter oder Dämmerung Licht anzuschalten. Ich fahre ja immer noch am liebsten mit NSW und Standlicht, vor allem jetzt bei schlechtem Wetter im Winter. Quote Link to post Share on other sites
sladaloose 6 Posted December 1, 2005 Report Share Posted December 1, 2005 Gegen NSW und Standlicht ist ja auch nichts einzuwenden. Probleme gibts:- Im Stadtbereich: Steht der Hammel nun oder fährt der?- Landstraße: Parkt der da hinten gerade oder ist es ein Schleicher? (Wertvolle Aufmerksamkeitssekunden)- Autobahn: Kommt der nun angebrettert und hat vergessen den Schalter komplett zu drehen, oder ist es ein Linksspurblockierer? Jetzt will ich aber nicht hören "Na das muss man doch erkennen" - ja, man kan es, aber das belegt Ressourcen die man evtl. gerade bei anderen Situationen braucht. Safe4More Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 2, 2005 Author Report Share Posted December 2, 2005 Also ich finde es nicht wirklich schwierig, den Lichtschalter abends einfach nicht zurückzuschalten, wenn man den Wagen in die Garage stellt. Am nächsten Tag geht das Licht bei mir auch automatisch an. Wenn ich es nicht brauche, kann ich es ja ausschalten, aber ich habe im Herbst/Winter unter normalen Umständen immer Licht an. Für alle, bei denen das Licht nicht abgeschaltet wird, wenn der Motor aus ist........ ein aufgeklebter Zettel im Armaturenbrett sollte es vielleicht auch tun. Wer keinen Zettel zur Hand hat KLICKSU HIER Quote Link to post Share on other sites
Guest Trekkerfahrer Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Und was soll dann da auf dem Zettel drauf stehen?"Nicht vergessen, Licht anschalten" Oder was ? Ist das nicht ein wenig kindisch !!?? Also ich bin bestimmt kein Lichtmuffel. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit braucht man es schon oft. So fahre ich derzeit auch fast nur noch mit Licht hin und zurück zur Arbeit....Aber dieser Druck, der hier ausgeübt wird von der Sorte Leuten, die ständig mit Licht (auch am Tage) fahren, finde ich unangebracht. Es hat irgendwie etwas "bevormundendes". Und das kann ich irgendwie gar nicht haben. Denn es gibt Gesetze, die unmißverständlich darauf hinweisen, wann mit Licht zu fahren ist, und wann es einem freigestellt ist, dieses zu benutzen. Scheinbar bin ich mit meiner Meinung hier vielleicht der einzigste, aber dennoch finde ich es überflüssig, an gewissen Tageszeiten (Wetter) auch jetzt im Herbst/Winter immer das Licht anzuhaben. Und deshalb finde ich diese hartnäckige Oberlehrer-Mentalität wie sie Rouven im ersten Beitrag gepostet hat etwas übertrieben. Ey, dafür sind die ´s da.... Es gäbe da sonst noch sooo viele Sachen, gegen die man sich aufregen könnte im Straßenverkehr... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Ich fahre ja immer noch am liebsten mit NSW und Standlicht, vor allem jetzt bei schlechtem Wetter im Winter.Wenn dichter Regen, Nebel oder Schnee die Richt behindert ist das ja auch OK. Von einer solchen Sichtbehinderung geht man bei einer Sichtweite zwischen 80 und 100 Metern aus. Ist die Sichtweite höher, ist auch hier das Fahren mit NSW und Standlicht unzulässig. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest ECFahrer Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Echt, 80-100m?Ich dachte bisher, Nebelscheinwerfer/Rücklicht erst ab 50m Sichtweite.Oder unterscheidet man da auch noch zwischen vorn 80m und hinten 100m? Btw mache ich im Herbst, ausser wenn grad die Sonne scheint, auch immer Licht an.Ich fahre jeden Tag 5-6 Stunden in der Gegend rum und kann mit Fug und Recht behaupten, daß man einfach besser gesehen wird,und somit auch zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt.Wenn ich aber zu dieser Jahreszeit, wo es um 16.30 schon dämmert, Leute sehe, die im Halbdunkel noch ohne Licht fahren,frage ich mich wirklich manchmal ob die lebensmüde sind. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Da ich morgens im Dunkeln zur Arbeit fahre und abends im Dunkeln wieder zurück, stellt sich das Problem nicht... Unter anderen Umstaänden fahre ich auch nur mit Standlicht, weil zum Einen das Auto auch besser gesehen werden kann (hinten ist eh volle Lichtleistung und vorne ist auch ein Leuchten erkennbar), zum Anderen, weil nicht so viel Energie verschwendet wird wie bei vollem Abblendlicht. I.d.R. setze ich das Standlicht dann ein, wenn ich durch Abblendlicht keinen eigenen Sichtgewinn hätte. Grobi Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Echt, 80-100m?Ich dachte bisher, Nebelscheinwerfer/Rücklicht erst ab 50m Sichtweite.Oder unterscheidet man da auch noch zwischen vorn 80m und hinten 100m? Nebelschlussleuchte = 50m = 50km/h (nicht für die BAB!)Nebelscheinwerfer (die vorne) = siehe goose. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Nebelschlussleuchte = 50m = 50km/h (nicht für die BAB!)Wo steht denn, dass das nicht auf der BAB gilt? Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 2, 2005 Author Report Share Posted December 2, 2005 [1.] Und was soll dann da auf dem Zettel drauf stehen?"Nicht vergessen, Licht anschalten" Oder was ? Ist das nicht ein wenig kindisch !!?? [2.] Und deshalb finde ich diese hartnäckige Oberlehrer-Mentalität wie sie Rouven im ersten Beitrag gepostet hat etwas übertrieben. Ey, dafür sind die ´s da.... Es gäbe da sonst noch sooo viele Sachen, gegen die man sich aufregen könnte im Straßenverkehr... zu 1. Vielleicht einfach nur "LICHT"?!?!? zu 2. Naja, was heißt hier Oberlehrer-Mentalität? Wenn Du einem reinfährst, weil Du ihn aufgrund mangelnder Beleuchtung übersehen hast, bist Du doch sicher der Erste, der sich hier meldet und rumjammert, weil er eine Teilschuld aufgebrummt bekommen hat!? Und ich denke auch, daß es nichts mit diesem Oberlehrer zu tun hat, wenn ich jemanden kurz mit Fernlicht anblinke, weil er kein Licht eingeschaltet hat. Ich fände es nett, wenn ich es vergessen würde. Ich sehe da nix oberlehrerhaftes..... Quote Link to post Share on other sites
galah 0 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Hier sagen sie jeden morgen im Radio, wieviele "clicks" man das Licht anschalten soll - Also Standlicht = 1 Click, Abblendlicht = 2 Clicks.Mit Standlicht fahren ist aber grundsätzlich nicht erlaubt. tja, in Deutschland vielleicht - hier (Irland...) gibt' nicht mal ne Regel oder ein Gesetz dafuer oder dagegen....und selbst wenn's eins gaebe, wuerd's eh keinen interessieren... Der neueste Stunt hier: Stichproben-Alkoholkontrollen duerfen nicht durchgefuehrt werden, weil es zu sehr in die Privatsphaere der Autofahrer eingreift....Alles klar? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Der neueste Stunt hier: Stichproben-Alkoholkontrollen duerfen nicht durchgefuehrt werden, weil es zu sehr in die Privatsphaere der Autofahrer eingreift....Alles klar? Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Jetzt will ich aber nicht hören "Na das muss man doch erkennen" - ja, man kan es, aber das belegt Ressourcen die man evtl. gerade bei anderen Situationen braucht. Safe4MoreDoch genau das wollte ich sagen. Du musst das einfach erkennen und das erkennt man auch. @ GooseWenn dichter Regen, Nebel oder Schnee die Richt behindert ist das ja auch OK. Von einer solchen Sichtbehinderung geht man bei einer Sichtweite zwischen 80 und 100 Metern aus. Ist die Sichtweite höher, ist auch hier das Fahren mit NSW und Standlicht unzulässig. Im Winter fahre ich immer so, egal ob man nun 100 Meter oder 150 Meter sieht. Bei uns fahren die Cops auch mit NSW.Und ich bin es eh schon gewohnt die 10 Euro zu zahlen, gehören quasi schon zu meinen monatlichen festen Ausgaben Der neueste Stunt hier: Stichproben-Alkoholkontrollen duerfen nicht durchgefuehrt werden, weil es zu sehr in die Privatsphaere der Autofahrer eingreift....Alles klar? Irgendwie ist da auch was wahres dran Quote Link to post Share on other sites
Guest Trekkerfahrer Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 ... daß ich noch schnell vor dem Wagen auf die Straße fahre, um dem Fahrer mit Hilfe der blinkenden Nebelschlußleuchte und des pulsierenden Bremspedals zu zeigen, daß er kein Licht eingeschaltet hatte. ...Allerdings gab ich mir auf einer Strecke von ca. 400m vergeblich Mühe, dieses dem Fahrzeugführer klarzumachen. .. Dann dachte ich mir, daß ich in an der gleich folgenden roten Ampel persönlich darauf hinweisen kann... vor ihm stehen und zeigte ihm mit dem Blinker, daß er anhalten soll.... Also wenn das jetzt kein Oberlehrerhaftes Verhalten ist, dann weiß ich es auch nicht...Da bekommste von mir ebenso nett ein zurück... Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 2, 2005 Author Report Share Posted December 2, 2005 ... daß ich noch schnell vor dem Wagen auf die Straße fahre, um dem Fahrer mit Hilfe der blinkenden Nebelschlußleuchte und des pulsierenden Bremspedals zu zeigen, daß er kein Licht eingeschaltet hatte. ...Allerdings gab ich mir auf einer Strecke von ca. 400m vergeblich Mühe, dieses dem Fahrzeugführer klarzumachen. .. Dann dachte ich mir, daß ich in an der gleich folgenden roten Ampel persönlich darauf hinweisen kann... vor ihm stehen und zeigte ihm mit dem Blinker, daß er anhalten soll....Also wenn das jetzt kein Oberlehrerhaftes Verhalten ist, dann weiß ich es auch nicht...Da bekommste von mir ebenso nett ein zurück... Ja, TREKKER, was soll ich denn in dieser Situation machen? Mein Schiebedach aufmachen und eine Runde Samba tanzen? Oder doch sofort eine ALDI-Tüte mit "Spanischen Reitern" auf die Straße werfen? Außerdem hast Du Dir die Textstellen so "zusammenzitiert", wie sie Dir für das "Oberlehrerverhalten" richtig passen. Wenn Sätze oder Satzteile fehlen, mache ich nicht nur "...", sondern "[...]", damit auch ersichtlich ist, daß der TE es nicht so geschrieben hat. Deine Textpassage sieht aus, als hätte ich sie so hintereinander weg geschrieben. Ich weiß ja nicht was Du unter "persönlich darauf hinweisen" verstehst; ich meinte eher das verbale, "normale Bescheid sagen" und nicht das "Ey, hömma, Du vertrockneter Opa, bisse bescheuert hier ohne Licht zu fahren, Altaaaaaaa! Isch hol gleisch mal meine Brüders!" Einfach nur WBA anmachen, aussteigen und ihm sagen "Sie haben kein Licht an." o. ä. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 @ GooseWenn dichter Regen, Nebel oder Schnee die Richt behindert ist das ja auch OK. Von einer solchen Sichtbehinderung geht man bei einer Sichtweite zwischen 80 und 100 Metern aus. Ist die Sichtweite höher, ist auch hier das Fahren mit NSW und Standlicht unzulässig.Im Winter fahre ich immer so, egal ob man nun 100 Meter oder 150 Meter sieht. Bei uns fahren die Cops auch mit NSW.Und ich bin es eh schon gewohnt die 10 Euro zu zahlen, gehören quasi schon zu meinen monatlichen festen Ausgaben Nun, dann würde ich, wenn ich dich öfter dabei erwischen würde, mal über eine Erhöhung des VG nachdenken (hier drängt sich ja eine vorsätzliche Begehung nahezu auf), wenn das noch immer nichts bringt kann man auch einen Bericht an das StVA schreiben. Auch bei einer Masse kleinerer Verstöße ist ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzungen möglich. Der neueste Stunt hier: Stichproben-Alkoholkontrollen duerfen nicht durchgefuehrt werden, weil es zu sehr in die Privatsphaere der Autofahrer eingreift....Alles klar? Irgendwie ist da auch was wahres dran Ob das wirklich gewollt wäre? Ich weiß nicht. Noch mehr Besoffene auf den Straßen? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Nun, dann würde ich, wenn ich dich öfter dabei erwischen würde, mal über eine Erhöhung des VG nachdenken (hier drängt sich ja eine vorsätzliche Begehung nahezu auf), wenn das noch immer nichts bringt kann man auch einen Bericht an das StVA schreiben. Auch bei einer Masse kleinerer Verstöße ist ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzungen möglich.Das wurde mir auch schon mal angedroht, da habe ich eigentlich nur geschmunzelt... ich denke nicht das ich wirklich wegen NSW ein Fahrverbot bekommen werde. Das wäre doch keine Verhältnismäßigkeit mehr!? Ob das wirklich gewollt wäre? Ich weiß nicht. Noch mehr Besoffene auf den Straßen?Fahren wirklich so viele Menschen besoffen?? Hier sicherlich nicht. Denn bei so einer Polizeipräsenz traut sich eh keiner mehr ein Bier zu trinken, wenn er noch fahren muss. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Nun, dann würde ich, wenn ich dich öfter dabei erwischen würde, mal über eine Erhöhung des VG nachdenken (hier drängt sich ja eine vorsätzliche Begehung nahezu auf), wenn das noch immer nichts bringt kann man auch einen Bericht an das StVA schreiben. Auch bei einer Masse kleinerer Verstöße ist ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzungen möglich.Das wurde mir auch schon mal angedroht, da habe ich eigentlich nur geschmunzelt... ich denke nicht das ich wirklich wegen NSW ein Fahrverbot bekommen werde. Das wäre doch keine Verhältnismäßigkeit mehr!? Sicher gibt es bei fünf oder zehn solcher Verstöße noch kein Fahrverbot.Eien angemessene Erhöhung des Verwarnungsgeldes ist aber durchaus möglich, die Bußgeldstellen ziehen da auch mit. Mir ist auch ein Fall bekannt, bei der eine Dame wegen beharrlichen Falschparkens (es waren, wenn ich mich recht erinnere ca. 100 Verstöße in zwei Jahren) ein Fahrverbot bekam. Also, so sehr würde ich darüber nicht schmunzeln, ausgeschlossen ist es nicht. Ob das wirklich gewollt wäre? Ich weiß nicht. Noch mehr Besoffene auf den Straßen?Fahren wirklich so viele Menschen besoffen?? Hier sicherlich nicht. Denn bei so einer Polizeipräsenz traut sich eh keiner mehr ein Bier zu trinken, wenn er noch fahren muss. Naja, wenn ich die Zeit habe, entsprechende Kontrollen durchzuführen, hole ich im Schnitt zwei bis drei Blutproben in einer Nachtdienstwoche rein. Die Dunkelziffer möchte ich nicht wissen. Es sind mit Sicherheit etliche, die nachts besoffen fahren. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Eien angemessene Erhöhung des Verwarnungsgeldes ist aber durchaus möglich, die Bußgeldstellen ziehen da auch mit.Mir ist auch ein Fall bekannt, bei der eine Dame wegen beharrlichen Falschparkens (es waren, wenn ich mich recht erinnere ca. 100 Verstöße in zwei Jahren) ein Fahrverbot bekam. In solchen Fällen braucht es aber immer einen, dem das wiederholte Fehlverhalten auffällt und der es zur Anzeige bringt. Darüber kann man dann denken, was man möchte. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Wenn man in einem relativ kleinen Kreis arbeitet, in dem einen der Selbe immer wieder auffällt, kann das schon vorkommen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Standlicht alleine ist zu keinem Zeitpunkt der Fahrt (oder des verkehrsbedingten wartens, beispielsweise an einer Ampel) statthaft. du würdest mir also ne strafe aufbrummen, weil ich bei hellichtem tag mit standlicht gefahren bin? wenn kein abblendlicht erforderlich ist, sollte doch eigentlich wurst sein, ob ich durch standlicht erreichen will, dass meina uto besser gesehen wird? Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 @ Goose Du hast mich schon verstanden. Nicht umsonst ist das "und" unterstrichen. Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Eien angemessene Erhöhung des Verwarnungsgeldes ist aber durchaus möglich, die Bußgeldstellen ziehen da auch mit. Mir ist auch ein Fall bekannt, bei der eine Dame wegen beharrlichen Falschparkens (es waren, wenn ich mich recht erinnere ca. 100 Verstöße in zwei Jahren) ein Fahrverbot bekam. Also, so sehr würde ich darüber nicht schmunzeln, ausgeschlossen ist es nicht.Eine Verdopplung wegen Vorsatz würde ich einsehen, aber auch nur wenn ich nochmal am gleichen Tag oder einen Tag später erwischt werde.Aber bei einer Androhung eines Fahrverbots kann ich echt nur lachen... Das mit dem Parken kann man doch nicht vergleichen, das ist doch ein ganz anderer auch schwerwiegenderer Verstoß, da behindere ich nämlich andere. Naja, wenn ich die Zeit habe, entsprechende Kontrollen durchzuführen, hole ich im Schnitt zwei bis drei Blutproben in einer Nachtdienstwoche rein. Die Dunkelziffer möchte ich nicht wissen. Es sind mit Sicherheit etliche, die nachts besoffen fahren.Kommt bei den Blutproben auch was raus??BTW: Es fahren auch am Tag Leute besoffen. Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 @GooseEien angemessene Erhöhung des Verwarnungsgeldes ist aber durchaus möglich, die Bußgeldstellen ziehen da auch mit.Na KLARO ziehen die da mit ! Schon gemerkt ? Der Staat ist pleite und braucht jeden Cent ! Also einfach beim 2.Mal erwischen lassen gleich den Vorsatz mit rein und schon klingelt es doppelt in der Kasse. Soll doch der dämliche VT beweisen, das es nicht so war. Ich fahre neuerdings öfters mit NSW, insbesondere bei entsprechenden Witterungen (Nebel, Regen und Schnee). Beim Passat sieht man damit schlicht deutlich mehr, besonders im Stadtverkehr. Der linke Fahrbahnrand und auch der rechte werden besser ausgeleuchtet. Fußgänger, Kinder und anderes unmotorisierte Gesindel erkenne ich somit früher, kann im Moment der Gefahr schneller reagieren. Das nenne ich aktive Verkehrssicherheit. Und was ist mir lieber ? 10,- € an die Wachtmänner löhnen oder ein Kind über den haufen brettern, weil ich es zu spät gesehen habe ? Und mit Optik haben die NSW nix zu tun (sind beim Passat in die HSW integriert). MfG!Xabbu Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 @GooseWenn man in einem relativ kleinen Kreis arbeitet, in dem einen der Selbe immer wieder auffällt, kann das schon vorkommen.Oder man jemanden aus irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Gründen immer wieder kontrolliert. Wenn man will findet man immer was... Quote Link to post Share on other sites
falco1 0 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Ach Blondy, das gehört doch jetzt der Vergangenheit an: Neues Auto, neues Glück! Ralph PS.: An Deiner Stelle würde ich sicherheitshalber aber auch noch zum Friseur gehen... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 @ Goose Du hast mich schon verstanden. Nicht umsonst ist das "und" unterstrichen. Wo liegt das Problem. Wenn jemand lernresistent ist kommt eben der grobe Hammer Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Eien angemessene Erhöhung des Verwarnungsgeldes ist aber durchaus möglich, die Bußgeldstellen ziehen da auch mit. Mir ist auch ein Fall bekannt, bei der eine Dame wegen beharrlichen Falschparkens (es waren, wenn ich mich recht erinnere ca. 100 Verstöße in zwei Jahren) ein Fahrverbot bekam. Also, so sehr würde ich darüber nicht schmunzeln, ausgeschlossen ist es nicht.Eine Verdopplung wegen Vorsatz würde ich einsehen, aber auch nur wenn ich nochmal am gleichen Tag oder einen Tag später erwischt werde.Aber bei einer Androhung eines Fahrverbots kann ich echt nur lachen... Das mit dem Parken kann man doch nicht vergleichen, das ist doch ein ganz anderer auch schwerwiegenderer Verstoß, da behindere ich nämlich andere. Naja, wenn ich die Zeit habe, entsprechende Kontrollen durchzuführen, hole ich im Schnitt zwei bis drei Blutproben in einer Nachtdienstwoche rein. Die Dunkelziffer möchte ich nicht wissen. Es sind mit Sicherheit etliche, die nachts besoffen fahren.Kommt bei den Blutproben auch was raus??BTW: Es fahren auch am Tag Leute besoffen. Es mag ja sein, daß du darüber lachen kannst. Trotzdem ist es möglich. Selbstverständlich kommt bei den Proben auch was rum oder glaubst du ich zapfe nüchterne Fahrer? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
blondy 1 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Selbstverständlich kommt bei den Proben auch was rum oder glaubst du ich zapfe nüchterne Fahrer? So unwahrscheinlich ist das nicht.Mich wollten sie schon nüchtern zapfen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 Naja, zu diesen Erlebnissen habe ich schon mal was gesagt, dabei sollten wir es belassen. Grundsätzlich ist es sehr unwahrscheinlich, daß ein nüchterner Autofahrer gezapft wird. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 @GooseSelbstverständlich kommt bei den Proben auch was rum oder glaubst du ich zapfe nüchterne Fahrer?Besser nicht. Überlass das denen, die es gelernt haben . MfG!Xabbu Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 2, 2005 Report Share Posted December 2, 2005 @GooseSelbstverständlich kommt bei den Proben auch was rum oder glaubst du ich zapfe nüchterne Fahrer?Besser nicht. Überlass das denen, die es gelernt haben . MfG!Xabbu Och, warum. Eins auf die Nase und Becher drunter..... Aber im Ernst: Keine Sorge, das Stechen überlasse ich schon dem Doc. Der kann das mit Sicherheit besser (und wenn's notfalls auch aus der Fußsohle ist ) und bekommt sein nettes Sümmchen dafür. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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