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Rechtsschutz


Guest Trekkerfahrer

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Guest Trekkerfahrer

Derzeit bin ich noch nicht rechtschutz-versichert. Aber gerade wegen eventueller Inanspruchnahme eines Anwaltes überlege ich jetzt doch, endlich mal so was abzuschließen. Man kann ja nie wissen. Gerade im Straßenverkehr begibt man sich ja immer auf sehr dünnem Eis.

 

Jetzt hat mir der ADAC (bin Mitglied) seine Rechtschutzversicherung für 51€/Jahr angeboten. Auf nur ein einziges auf mich gemeldetes Fahrzeug (habe aber auch nur ein Auto). Ohne jegliche Selbstbeteiligung. Es klingt eigentlich verlockend....

Hat da schon mal irgendwer Erfahrungen zu gesammelt ? Kann man das Angebot annehmen ?

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Guest Pferdestehler

Ich habe den ADAC-Mehrfahrzeugrechtsschutz, der ist ein wenig teurer, deckt aber alle meine Fahrzeuge gleichzeitig und pauschal ab. Hat man nur die "normale" Variante, so ist nur ein Fahrzeug versichert, dessen Kennzeichen im Versicherungsvertrag festgehalten ist.

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Ich habe den ADAC-Mehrfahrzeugrechtsschutz, der ist ein wenig teurer, deckt aber alle meine Fahrzeuge gleichzeitig und pauschal ab. Hat man nur die "normale" Variante, so ist nur ein Fahrzeug versichert, dessen Kennzeichen im Versicherungsvertrag festgehalten ist.

Jeder (berechtigte) Fahrer des registrierten Fahrzeugs ist versichert, zusätzlich ist der Versicherungsnehmer in jedem anderen Fahrzeug, dass er (legal) fährt, versichert.

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Guest Pferdestehler

Und warum zitierst Du mich da? Ich habe lediglich auf Blueys berechtigten Einwand dargelegt, daß es beim ADAC verschiedene Varianten des Rechtsschutzes gibt. Gibt übrigens sogar noch eine Variante für Mietfahrzeuge.

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Und warum zitierst Du mich da? Ich habe lediglich auf Blueys berechtigten Einwand dargelegt, daß es beim ADAC verschiedene Varianten des Rechtsschutzes gibt. Gibt übrigens sogar noch eine Variante für Mietfahrzeuge.

In meinem ADAC-RS-Vertrag ist mein Fahrzeug versichert (Fahrzeugrechtschutz) sowie ich als Fahrer anderer Fahrzeuge, z.B. Mietwagen (Fahrerrechtschutz). Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es das auch nur zusammen. Genau diese Information (Fahrerrechtschutz) habe ich in deinem ersten Beitrag vermisst, deshalb habe ich mich darauf bezogen.

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Für mich erscheinen auf den ersten Blick 51€/Jahr nur für ein Fahrzeug recht teuer. Gut, ohne SB, aber in der Praxis wäre eine geringe SB bei halbem Beitrag eventuell doch lohnender, wenn man nicht gerade öfter Fälle durchzieht (und damit die Kündigung riskiert).

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Ich bin bei der WGV --> eine der billigsten auf dem deutschen Markt.

Einfach mal reinschauen: www.wgv-online.de

 

Verkehrsrechtsschutz mit 150,- EUR Selbstbeteiligung 35,90 Euro/Jahr

incl. 1 Fahrzeug und incl. Fahrerschutz

Verkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung 54,00

Fahrerrechtsschutz mit 150,- EUR Selbstbeteiligung 26,40

Fahrerrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung 38,20

 

Wer was billigeres auf dem Markt findet, sagt Bescheid.

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  • 3 weeks later...

Meine Erfahrung bei der Abwicklung von RS Anfragen bei ADAC zeigt, dass sie mit eine der schnellsten und unkompliziertesten ist. Gibts aber glaub ich nur in Verbindung mit der Plus-Mitgliedschaft. Dann ist man versichert, egal welches Auto (oder andere Kfz man fährt) . Das wäre dann Fahrer. Vorrang hat, wie bei jeder anderen RS auch aber z.B. bei beruflicher Fahrt dann eine eventuell beim Arbeitgeber bestehende RS. Besonders schön: Deckung ab Folgetag des Abschlusses 0.00 Uhr. Ohne die sonst übliche Wartezeit. Versicherungsschutz geht aber weiter, betrifft auch alle im Zusammenhang mit eigenem Fahrzeug stehenden Streitigkeiten, z.B. bei Streit z.B. mit Autoverkäufer wegen Mängeln in der Gewährleistung. Die sind (fast) die einzigen, die auch außergerichtliche Gutachten übernehmen. Bei allen anderen sind nur die Kosten eines gerichtlich bestellten Gutachters versichert. Heißt also, man muß bei den meisten anderen klagen, obwohl man eventuell auch mit einem außergerichtlichen Gutachten die Sache "erledigen" könnte. Schadengutachten wegen Unfall natürlich nicht, die sind Sache der Haftpflicht.

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  • 1 year later...

Ich möchte dieses Thema nochmal aufwärmen, da ich heute einen Brief vom ADAC bekommen habe, in dem mir die Verkehrs-Rechtsschutz empfohlen wird.

 

In dem Schreiben steht, dass die RSV für ein Fahrzeug 63,20 €, für mehrere Fahrzeuge 87,90 € im Jahr kostet.

 

Rechtfertigen die Leistungen vom ADAC den, zum Beispiel, doppelten Preis gegenüber dagegens Rechtsschutzversicherung?

 

 

 

Viele Grüße,

 

realer2k

 

Was mir gerade noch einfällt:

 

Kann mir jemand 'ne gute RSV empfehlen, die sich nicht nur auf's Verkehrsrecht konzentriert?

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Kann mir jemand 'ne gute RSV empfehlen, die sich nicht nur auf's Verkehrsrecht konzentriert?

Jup. Ohne Werbung betreiben zu wollen, kann ich die HUK durchaus empfehlen. Unkompliziert, nicht zu teuer und recht umfassend. Ich hab da eine Verkehrs-, Privat-, und Berufsrechtschutzversicherung.

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Ich habe die WGV gekündigt und habe mir Komplett-Rechtsschutz gesucht, war sowieso geplant, die Ereignisse mit meinem Fahrzeug haben mich nochmal daran erinnert.

 

Habe nun Komplett-Rechtsschutz (Privat, Beruf, Verkehr, Miete/Immobilie, Internet) für 229 Euro im Jahr für mich und meine Frau.

Eckdaten: Unbegrenzte Versicherungssumme, 100.000 Euro Strafkaution, weltweite Deckung, keine Wartezeit, generelle Erstberatung durch einen Anwalt, 200 Euro Selbstbeteiligung (0 Euro nach 4 Jahren ohne Versicherungsfall), 1 Jahr Laufzeit.

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Man möge bitte nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem auf die Leistungen! :geil:

Das tue ich auch! Mein Statement bezog sich auch auf das Preis-/Leistungsverhältnis. Ich bin jedenfalls mit meiner Versicherung und ihren Leistungen zufrieden.

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Was mir gerade noch einfällt:

 

Kann mir jemand 'ne gute RSV empfehlen, die sich nicht nur auf's Verkehrsrecht konzentriert?

Ich kann die Concordia empfehlen. Habe, ausgenommen Verkehrs-RS, die gesamte RS-Palette bei denen (Privat-, Berufs-RS etc.). Die haben vorallem eine wirklich gute Anwalts-Hotline, wo man sich bereits telefonisch beraten lassen kann.

 

MfG

!Xabbu

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Berufsrechtschutzversicherung.

Als Beamter?

 

------------------

Bezgl. RSV kann ich nur sagen, daß ich selber bisher keinerlei Erfahrung damit hatte, da sie bisher nie benötigt wurde.

 

Mein Bruder hat die ADAC RSV. Jedes mal ohne Probleme abgelaufen, auch wenn nicht unbedingt das als Ergebnis herauskam was beabsichtigt war.

------------

Die HUK spart im übrigen an der Vergütung gegenüber den Rechtsanwälten (Zahlung unter Mittelgebühr-erzeugt Gebührenärger den eventuell der Mandant ausbügeln muß, da er mit dem RA den Vertrag geschlossen hat und die RSV NICHT Vertragspartner ist).

 

Auch könnte es sein, daß ein Anwalt daher eventuell das Mandat ablehnt.

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Die HUK spart im übrigen an der Vergütung gegenüber den Rechtsanwälten (Zahlung unter Mittelgebühr-erzeugt Gebührenärger den eventuell der Mandant ausbügeln muß, da er mit dem RA den Vertrag geschlossen hat und die RSV NICHT Vertragspartner ist).

 

Auch könnte es sein, daß ein Anwalt daher eventuell das Mandat ablehnt.

Danke! Genau sowas meinte ich mit "auf die Leistungen achten". post-40-1118911085.gif
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Berufsrechtschutzversicherung.

Als Beamter?

Natürlich. Ich bin nicht über meinen Dienstherrn/das Land versichert.

 

Die HUK spart im übrigen an der Vergütung gegenüber den Rechtsanwälten (Zahlung unter Mittelgebühr-erzeugt Gebührenärger den eventuell der Mandant ausbügeln muß, da er mit dem RA den Vertrag geschlossen hat und die RSV NICHT Vertragspartner ist).

 

Auch könnte es sein, daß ein Anwalt daher eventuell das Mandat ablehnt.

Ich habe meine RS bislang 2mal nutzen müssen. Ohne Probleme. Die Versicherung hat nicht gemuckt und mein Anwalt auch nicht.

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Berufsrechtschutzversicherung.

Als Beamter?

Natürlich. Ich bin nicht über meinen Dienstherrn/das Land versichert.

So meinte ich das auch nicht. Soviele Streitigkeiten gibt es einfach nicht, das Beamte soetwas bräuchten.

 

Oder hast du Angst bei einer Beförderung übergangen zu werden und willst du dagegen vorgehen. :)

War im übrigen heute auch Teil der Prüfung was man da machen kann. :koch:

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So meinte ich das auch nicht. Soviele Streitigkeiten gibt es einfach nicht, das Beamte soetwas bräuchten.

 

Oder hast du Angst bei einer Beförderung übergangen zu werden und willst du dagegen vorgehen. :koch:

War im übrigen heute auch Teil der Prüfung was man da machen kann. :koch:

1. es gibt eine ganze Menge an Möglichkeiten und Gelegenheiten, wo man eine RS auch als Beamter brauchen kann.

 

2. nein, diese Angst habe ich grundsätzlich nicht. Aber nichtsdestotrotz soll es vorkommen, daß andere Mitbewerber grundlos/unberechtigt vorgezogen werden (sollen). Dagegen sollte man sich schon wehren.

Im heutigen Zeitalter der Frauenquote muß man zudem auch noch damit kämpfen, daß Frauen nur aufgrund ihres Geschlechts bevorzugt werden. :)

 

3. und? was kann man dagegen unternehmen? IdR zunächst einmal leider nicht viel, wie ich einmal erleben durfte. Da heißt es zuerst: abwarten und aufpassen.

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2. nein, diese Angst habe ich grundsätzlich nicht. Aber nichtsdestotrotz soll es vorkommen, daß andere Mitbewerber grundlos/unberechtigt vorgezogen werden (sollen). Dagegen sollte man sich schon wehren.

Im heutigen Zeitalter der Frauenquote muß man zudem auch noch damit kämpfen, daß Frauen nur aufgrund ihres Geschlechts bevorzugt werden. :)

 

Man könnte ja dann Art 33 GG in Betracht ziehen und dann auf Art 3 verweisen. Aber wie will man bei gleicher Eignung auswählen. Los ziehen?

 

3. und? was kann man dagegen unternehmen? IdR zunächst einmal leider nicht viel, wie ich einmal erleben durfte. Da heißt es zuerst: abwarten und aufpassen.

Das ist genau der Fehler. Man darf NICHT abwarten bis zur Ernennung-Stichwort Ämterstabilität.

 

Die Beförderung des Konkurrenten muß verhindert werden und sei es erst einmal durch eine Eilentscheidung des Gerichts (§ 123 VwGO). Nach der Ernennung geht nichts mehr in Bezug auf diese Beförderung (keine Rücknahme möglich wegen der Ämterstabilität).

 

Dann geht man gegen das Auswahlverfahren vor. Wiederspruch (wegen § 126 BRRG) und dann Klage.

 

Edit:

Ämterstabilität - Wikipedia

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Die Beförderung des Konkurrenten muß verhindert werden und sei es erst einmal durch eine Eilentscheidung des Gerichts (§ 123 VwGO). Nach der Ernennung geht nichts mehr in Bezug auf diese Beförderung (keine Rücknahme möglich wegen der Ämterstabilität).
Krass. Mobbing von Amts wegen! ;) Unglaublich! :cop01: Ich weiss schon, weshalb ich selbständig bin! :geil:
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Nix Mobbing. :cop01:

 

Wir sind schließlich ein Rechtsstaat, da hat man ein Anrecht auf rechtmäßige Entscheidungen egal ob es im Beamtenrecht oder Strafrecht ist.

 

Und anders kann man es nun mal nicht verhindern, sofern die Auswahl bei der Beförderung falsch war.

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