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stromer

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  1. So hab ich das jetzt aber auch verstanden. Neuaustellung beantragt, kein Geld für die Gebühren gehabt und deshalb nicht im Besitz eines Führerscheines, wohl aber einer Fahrerlaubnis. Was ich nicht begreife ist was anderes. Wer ist einerseits so beliebt das alle Kollegen für ihn schwindeln würden, aber andererseits ihm nicht mal 180 Eu leihen ? Borg dir doch die Kohle, geh zum Amt, hol deinen FS. Geben Sie ihn dir nicht können dann ja nur Gründe für eine Entziehung vorliegen, die sie dir dann sagen müssen. (mit Bescheid)Du mußt denen doch von dem Foto nichts erzählen. Übrigens: hat dein Koll
  2. Die Bilder sind ja echt interessant (war übrigens ein Ford Transit, kein T4), aber kann die Messeinheit zwei Fotoeinheiten ansteuern ? Und wenn ja, wovon ich ausgehe, wie erkennt die ES auf welcher Spur sich das zu messende Fahrzeug bewegt ? Oder wird da einfach "parallel " geschaltet ? Dann gibts ja immer eine leeres Foto und eins auf dem man das gemessene Fahrzeug erkennt. Wie bekommt man aber das zweite Foto, welches eigentlich leer sein müßte ? Kann ja sein das noch ein anderes Fahrzeug mit im Erfassungsbereich der 2. Fotoeinheit war !? Fragen über Fragen !
  3. Ich hatte erwähnt das ich zuerst in der Technik nachgesehen habe ? Es geht nicht um einen fliegenden Sprinter, aber das LS 4.0 nimmt Konturmessung an der Karrosserie vor. Der Sprinter rutscht aber auch nicht auf der Karrosse über die Straße.
  4. Kann mir hier jemand sagen (bitte kein Hinweis auf die Technik, da hab ich schon nachgesehen), in welcher Mindesthöhe über Straßenoberkante ein LS 4.0 aufgebaut sein muß ? Folgender Sachverhalt: Gemessen wurde ein Sprinter. Links und rechts der Fahrbahn sind Leitplanken montiert. Die Straße selbst hat eine relativ starke halbrunde Form, also starkes Quergefälle nach links und rechts. Dadurch muß m.E. die LS in einer bestimmten Minimalhöhe aufgestellt sein, da ansonsten (das jeweilge Fahrzeug steht ja durch das Quergefälle auch schräg) sozusagen unter dem Fahrzeug (und nicht dessen Seite) gemes
  5. Bin jetzt die Strecke gefahren. Bilder habe ich auch. Sind aber nicht ganz so toll. Die Kilometerangabe stimmt. Da ist jetzt ne Brücke. Die Büsche stehen auch da. Interessant war aber etwas anderes. Gestern war dort folgende Beschilderung: ca. 1km vor Messung 120, dann 100, dann 80 und erst auf Höhe Brücke (gestern) 60 kmh. In etwa auf gleicher Höhe mit damaliger Messtelle. Da hat sich aber in den letzten Wochen ständig was geändert. Kann man sicher nur rausfinden wenn man den Beschilderungsplan per 24.9.2005 ansieht.
  6. Jetzt hab ich mir das Bild nochmal angesehen. Irgendwas ist komisch. Die Kilometerbezeichnung schin nicht zu stimmen. Früher war die Ausfahrt aus der BAB selbst ca. bei Km 96 (Bitterfeld/Halle). Die nächste (Landsberg/Delitzsch) war bei km 104. Die bei km 104 ist geschlossen worden. Dort stehen solche Bäume wie auf dem Bild. Die ehemals bei km 96 wurde Ri Norden verlegt. Ca. 1,5km. Alle Bäume und Büsche wurden wegen der Bauarbeiten abgeholzt. Bei dem angegebenen km ist doch gar keine Ausfahrt. Ich seh bei Gelegenheit mal nach.
  7. Das ist die neu gebaute Abfahrt Halle/Bitterfeld an der BAB 9. Ist wirklich derzeit bekloppt gelöst. War meiner Erinnerung nach auch am Meßtag schon so. Es gehen zwei Spuren nach rechts ab, die Baustellenspuren sind noch gelb überklebt und kaum erkennbar, da im Bereich der Ausfahrt die Leitlinien für den ersten Moment etwas verwirrend ausssehen. Außerdem ist ab Rasthof Köckern die gesamte Straße augenscheinlich frei, es standen nur noch die Baustellenbaken am Rand. Einschränkungen gab es keine mehr. Man erkennt tatsächlich nicht, dass man noch in einer auf 60 beschilderten Baustelle ist. Genau
  8. Haben deine Eltern keine RS Vers ? Bist dann noch versichert, wenn du zu Hause wohnst und wirtschaftlich nicht selbständig. Ansonsten sollte man Aufwand und Nutzen sehen. Anwalt kann Akte anfordern und eventuell Beweisanträge stellen. Dann beauftragt Gericht Gutachter. Zu welchem Ergebnis der kommt erfährst du erst in der Hauptverhandlung, wenn also alle Kosten entstanden sind. Kostet mindestens das 10fache der Geldbuße (inklusive Fahrkarten für einen Monat). Nach deinen Fotos kann man dort ohne Probleme messen. Es sei denn, dir kam genau in dem Moment ein Fahrzeug (fast auf gleicher Höhe ) e
  9. Hochinteressante Frage: Eine 24 h täglich geöffnete Tanke betreibt auf dem (ungetrennten) Betriebsgelände eine Werkstatt mit kleinem Autohandel. Das Gelände ist daher wohl öffentliche Straße im Sinne von StVO. Nun muß der Angestellte der Werkstatt ein nicht angemeldetes Fahrzeug, welches zum Zweck des Verkaufs vor der Werkstatt steht, in diese Werkstatt fahren. Er verläßt dabei nicht das Gelände der Tanke, fährt aber z.B. 50 m. Nimmt er damit am öffentlichen Straßenverkehr teil und begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (Fahren ohne Haftpflichtversicherung). Alternative wär
  10. stromer

    Rechtsschutz

    Meine Erfahrung bei der Abwicklung von RS Anfragen bei ADAC zeigt, dass sie mit eine der schnellsten und unkompliziertesten ist. Gibts aber glaub ich nur in Verbindung mit der Plus-Mitgliedschaft. Dann ist man versichert, egal welches Auto (oder andere Kfz man fährt) . Das wäre dann Fahrer. Vorrang hat, wie bei jeder anderen RS auch aber z.B. bei beruflicher Fahrt dann eine eventuell beim Arbeitgeber bestehende RS. Besonders schön: Deckung ab Folgetag des Abschlusses 0.00 Uhr. Ohne die sonst übliche Wartezeit. Versicherungsschutz geht aber weiter, betrifft auch alle im Zusammenhang mit eigene
  11. Auf den Fotos der LKW muß ja der Fahrer nicht erkennbar sein. Dafür gibts ja noch den Fahrtenschreiber. Leider. Ist hier auch so. Fahrer eigentlich nicht zu erkennen. Vmax zulässig auf der Straße 100. Grenzwert für LKW angeblich auf 74 kmh eingestellt. LKW angeblich gemessen mit 84 kmh (ohne abzug) Laut fahrtenschreiberblatt aber genau zu dieser zeit gefahrene V ca. 75 kmh. Sehr eigenartig.
  12. Danke für das Verschieben. Also muß der jeweilige Beamte eine Taste drücken, nachdem er vorher den LKW erkannt hat ?
  13. Habe mal wieder ein Problem. Wie läuft es bei Messung mit LS 4.0, wenn auf Straße 100 kmh (LKW 60 kmh) zugelassen sind und auch LKW gemessen werden ? Kann man bei dem Meßgerät zwei verschiedene Geschwindigkeiten einstellen ? Wie erkennt dann das Gerät die Fahrzeugart ? Bitte keine Hinweise auf Technik, da find ich nichts. Meiner Meinung nach kann man doch dann nur per Hand auslösen. Ich habe den Beitrag mal ins richtige Forum verschoben.
  14. Das mit dem PC sollte ein abstraktes Beispiel sein, um nur nochmal den Unterschied zur Rep zu verdeutlichen. Aber ihr werdet mir ja Recht geben wenn ich weiterhin behaupte, es handelt sich nach einem Update nicht mehr um das Gerät, welches bei der Eichung geprüft wurde.
  15. Nicht Reparaturen, updates der vorhandenen Software auf einen aktuelleren Stand. Das sind genau genommen ja auch keine Reparaturen, sondern Wartungsarbeiten, die aber trotzdem die Eichung ungültig werden lassen, da das Gerät eben mit einer anderen Softwarevers. geeicht wurde. Also nochmal: Mein PC wird mit Betriebssystem ME geeicht, ich spiel XP ein, Eichung futsch (aber eben keine Rep)
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