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Überholen Auf Autobahnparkplatz


Guest Gast_Gustav

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Guest Gast_Gustav

Folgender Sachverhalt:

nicht überholbarer Schwertransport ist nachts unterwegs. Nach langem Hinterhertuckern (bzw neben Polizei fahren) mit Tempo 60km/h bin ich auf den Parkplatz raus und habe überholt. danach vor dem Schwertransport wieder auf die Autobahn gefahren und freie Fahrt gehabt. jetzt hab ich einen Brief bekommen "Sie fuhren.... mit nicht angepasster Geschw." Zeugen sind die 2 Polizisten im Polizeiauto, die die nachkommenden Autos vor dem Überholen bewahren wollten.

Was soll ich jetzt tun?

Vielen Dank für eure Tips!

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Hi

das ist mittlerweile durch die Rechtsprechung entschieden, dass es sich dabei um verbotenes Rechtsüberholen handelt.

Allerdings wird dir das gar nicht vorgeworfen (wäre auch arg pingelig), sondern, dass du zu schnell gefahren bist.

Auf einem Autobahnparkplatz kommt es vor, dass dort Leute "zu Fuß" gehen und auch die Straße überqueren - insbesondere Nachts, wo dort auch LKWs ihre vorgeschriebene Ruhepause machen.

Da ist 60 km/h einfach zu schnell weil nicht angepasst.

 

Jetzt ist nur die Frage, ob die dich irgendwie erkannt haben. :angry:

 

Gruß

Hawethie

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Da dein Vater sich nicht genau erinnern kann, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, mögen sie ihm doch bitte ein Foto vorlegen..Er möchte ja niemanden falsch beschuldigen.

Allerdings könnte dann aber auch ein Fahrtenbuch als Auflage drohen.

 

Welche Strafe steht denn auf dem Anhörungsbogen ?

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Was für Probleme die :geil: manchmal haben...

 

Hier hat jemand clever eine Möglichkeit gefunden an dem Schwertransport verbeizukommen. Anstatt das die Polizisten augenzwinkernd schmunzeln, gibt es eine Anzeige. Toll sowas! :angry:

 

Und sich dann über Stammtischparolen aufregen!

 

Grobi

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Hm... also ich habe im Text des TEs folgendes gelesen:

 

jetzt hab ich einen Brief bekommen "Sie fuhren.... mit nicht angepasster Geschw."

 

Was hat denn nun der Vater als Halter mit der Sache zu tun? Es liest sich auch nicht als Zeugenbefragungsbogen, sondern als Anhörungsbogen. Der Fahrer steht demzufolge wohl fest.

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Tja großes Rätselraten Bluey.

 

Aber ich denke, der Vater hat den Ab bekommen und der hat ihn an Sohnemann weitergereicht, da er wohl ausschließlich den Wagen nutzt.

 

Und sicher wäre es interessant, wie die Strafe denn aussieht.

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Aber ich denke, der Vater hat den Ab bekommen und der hat ihn an Sohnemann weitergereicht, da er wohl ausschließlich den Wagen nutzt.

Nun, er hat aber eindeutig geschrieben, daß ER den Schrieb erhalten hat.

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@herzi

Sorry, aber

1. schreibt er "Ich habe .... bekommen" UND

2. steht in der Anzeige: "Sie fuhren..... ." => Das ist keine Halteranzeige, sondern eindeutig eine Anzeige gegen den Fahrzeugführer. Demzufolge muß der Fahrzeugführer feststehen. Ansonsten wäre der Halter angeschrieben und aufgefordert worden, den Fahrzeugführer zu benennen.

 

Vielleicht wird der TE noch einmal etwas mehr Licht ins Dunkel bringen. :angry:

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@Gast_Gustav

Hoffentlich kriegst Du richtig eine reingedrückt, in meinen Augen sowieso Straßenverkehrsgefährdung.

 

Wenn einer einen Parkplatz als Überholspur nutzt, aus welchen Gründen auch immer, der hat in meinen Augen auf der Straße nichts zu suchen

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@Gast_Gustav

Hoffentlich kriegst Du richtig eine reingedrückt, in meinen Augen sowieso Straßenverkehrsgefährdung.

 

Wenn einer einen Parkplatz als Überholspur nutzt, aus welchen Gründen auch immer, der hat in meinen Augen auf der Straße nichts zu suchen

Nun mach mal hier nicht so eine Welle. Meistens ist die LKW Spur, die parallel zur Fahrbahn verläuft menschenleer. Und wenn man dann dieses nutzt, um den Schwerlaster zu überholen, dann ist dies sicher nicht so hart zu bewerten, als wenn man besoffen eine Unfall mit Todesfolge hinlegt. Solche Leuchte gehören nicht auf die Straße.

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@Gast_Gustav

Kann denn die Polizei auch nachweisen, daß es dein Auto war, das vor dem Schwertransport auf die Autobahn auffuhr? Du hättest doch auch auf dem Parkplatz anhalten können, und dabei gerade noch sehen können, wie ein anderer Wagen den Parkplatz verließ. Solche Zufälle kann man nicht mit völliger Sicherheit ausschließen. :geil:

 

@Hawethie

insbesondere Nachts, wo dort auch LKWs ihre vorgeschriebene Ruhepause machen.
...wird die Fahrspur eines Autobahnparkplatzes sogleich zur Flaniermeile. Und besonders nachts sind herannahende Autos auch unsichtbar, da Fußgänger ja durch deren gleißendes Scheinwerferlicht geblendet werden. Daß dieser Parkplatz leer und überschaubar war ist natürlich völlig unmöglich, denn die Anzeige der :angry: s muß ja ihre Berechtigung haben. :geil:
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@Herzi

setzte Dein Gehirn in Bewegung und fange an zu rechnen. Er schreibt, er ist mir 60 km/h rausgefahren und hat dann überholt.

Es liegt doch wohl auf der Hand, dass man dann "auf`s Gaspedal drückt" um am "Gegner" vorbeizukommen.

 

Mir der Fähigkeit, sagen wir mal um auf 3 zählen zu können, kann man sich doch ausrechnen, warum die Polizie von "nicht angepaßter Geschwindigkeit" spricht.

 

Nich angepaßt heist aber immer, dass da Gefährdungspotenial (VORSATZ) mit im Spiel ist.

 

Und deswegen wiederhole ich meine begründete Bitte, drückt dem Raser richtig eine rein. Da erfahrungsgemäß Punkte und die paar €`s nicht dauerhaft abschreicken, nehmt dem Buben mal den Lappen ab, nach 3 Monaten auf Schusters-Rappen.....

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Guest Mr_Biggun
@Herzi

setzte Dein Gehirn in Bewegung und fange an zu rechnen. Er schreibt, er ist mir 60 km/h rausgefahren und hat dann überholt.

Es liegt doch wohl auf der Hand, dass man dann "auf`s Gaspedal drückt" um am "Gegner" vorbeizukommen.

 

Mir der Fähigkeit, sagen wir mal um auf 3 zählen zu können, kann man sich doch ausrechnen, warum die Polizie von "nicht angepaßter Geschwindigkeit" spricht.

 

Nich angepaßt heist aber immer, dass da Gefährdungspotenial (VORSATZ) mit im Spiel ist.

 

Und deswegen wiederhole ich meine begründete Bitte, drückt dem Raser richtig eine rein. Da erfahrungsgemäß Punkte und die paar €`s nicht dauerhaft abschreicken, nehmt dem Buben mal den Lappen ab, nach 3 Monaten auf Schusters-Rappen.....

Neee, reicht nicht. Kopf ab. Sofort!

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@herzi

 

2. steht in der Anzeige: "Sie fuhren..... ." => Das ist keine Halteranzeige, sondern eindeutig eine Anzeige gegen den Fahrzeugführer. Demzufolge muß der Fahrzeugführer feststehen. Ansonsten wäre der Halter angeschrieben und aufgefordert worden, den Fahrzeugführer zu benennen.

wenn die herren von der BGB oder von wo auch immer aber davon ausgehen, dass der vater gefahren ist, können sie es auch ihm mit diesen worten vorwerfen....

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Was die Geschwindigkeit betrifft:

 

Ein begleiteter Schwertransport ist vermutlich etwa 50 bis 80 m lang. Wenn der mit ca 60 kmh unterwegs ist,

musst Du aber schon ganz ordentlich angasen, um diesen auf Parkplatzlänge ( 200, 300 m lang?) zu überholen. wobei es egel ist, ob legal auf der Überholspur, oder, wie hier, über einen Rastplatz. Auf dem vermutlich auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist.

 

Ganz schön cool, die Aktion.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Wenn der mit ca 60 kmh unterwegs ist,

musst Du aber schon ganz ordentlich angasen, um diesen auf Parkplatzlänge  ( 200, 300 m lang?) zu überholen. wobei es egel ist, ob legal auf der Überholspur, oder, wie hier, über einen Rastplatz. Auf dem vermutlich auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist.

 

Ein Autobahn-Rastplatz mit Geschwindigkeitsbegrenzung?

Habe ich bisher bewußt noch nicht gesehen!

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Wenn der mit ca 60 kmh unterwegs ist,

musst Du aber schon ganz ordentlich angasen, um diesen auf Parkplatzlänge  ( 200, 300 m lang?) zu überholen. wobei es egel ist, ob legal auf der Überholspur, oder, wie hier, über einen Rastplatz. Auf dem vermutlich auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist.

 

Ein Autobahn-Rastplatz mit Geschwindigkeitsbegrenzung?

Habe ich bisher bewußt noch nicht gesehen!

An Raststätten sieht man inzwischen manchmal :geil: oder gar :angry:, aber an normalen Rastplätzen ist mir so etwas auch noch nicht untergekommen.

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Und deswegen wiederhole ich meine begründete Bitte, drückt dem Raser richtig eine rein.

Ich habe auch eine Bitte: :angry: Gebt HaHu das zehnfache von dem, was er anderen wünscht.

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@gerre

für mich bist Du blos ein dumpfer Parollenschreier. Das Du, zumindest nicht viel, in der Birne hast, beweist verdachtsweise Dein überaus "substantierter Vortrag", welcher dermaßen hohl ist das man denselben nicht weiter zu kommentieren braucht.

Von diesen Parkplatzrasern geht eine reale Gefahr aus. Im übrigen halte ich diese Typen i.d.R. nicht für voll zurechnungsfähig, wie auch, ein normaler, verantwortungsbewußter Fahrer macht das einfach nicht.

 

Wenns denn einen erwischt, ok, immer feste druf!

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streitigkeiten bitte über pn die muß man nicht umbedingt in der öffentlichkeit austragen

Genau! Und daher an Hahu eindringlich die Aufforderung, sich etwas im Ton und in der Ausdrucksweise zu mäßigen!!!

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Zu Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahn-Rastplätzen.

 

Natürlich stehen dort Schilder, wär keines da, könntest du ja mit den üblicherweise auf Autobahnen erlaubten 130 kmh durch den Rastplatz brettern. Bei uns jedenfalls stehen bei der Einfahrt zu Rastplätzen immer Schilder, soweit ich mich erinnere, mit 50, und bei der Ausfahrt wird das wieder aufgehoben.

 

Obwohl bei euch manches seltsam ist, aber Rastplätze durchrasen ist sicher auch bei euch nicht gestattet.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Natürlich stehen dort Schilder, wär keines da, könntest du ja mit den üblicherweise auf Autobahnen erlaubten 130 kmh  durch den Rastplatz brettern.
Ich kann mich wirklich nicht erinnern, jemals ein :) o.ä. an einem Rastplatz gesehen zu haben!

Vielleicht, weil ich zu schnell war? :lol:

 

Obwohl bei euch manches seltsam ist...

 

Was ist denn bei uns so seltsam, außer den vielen Radarfallen? :lol:

 

:(

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@hawethie: Rechtsüberholen? Ich kann doch jederzeit mit der Absicht z. B. des Telefonierens auf einen Parkplatz fahren, dann aufgrund einer Absichtsänderung doch wieder vom Parkplatz runterfahren. Wenn in dieser Zeit VT wie ein Schwertransporter mit :) im Rücken langsamer unterwegs waren: Pech für sie!

 

Aber es ist klar, daß die :lol: hier allergisch reagieren und einem "ungepassste" Geschwindigkeit reindrücken. Wenn auch noch zwei :P dies behaupten, dann ist das mehr als die reinste Wahrheit. :(:P

:lol:

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Der Anhörungsbogen ging an meinen Daddy.

 

Der Schwertransport war überhaupt nicht lang, nur etwas breiter (hat 5 cm auf die linke Fahrspur geragt). Ich habe auf dem Parkplatz auf max 70km/h beschleunigt und bin mir 100% sicher, dass die Polizisten nicht erkennen konnten, dass ich es war, der wieder auf die Autobahn aufgefahren ist, denn 1. war es dunkel, 2. war es ein langer Parkplatz und ich kam mind. 300 Meter vor dem Schwertransport wieder auf die Autobahn (durch Beschleunigung auf dem Beschleunigungsstreifen). Da zwischen Autobahn und Parkplatz dichter Busch- und Baumwuchs war und auch noch etliche LKW standen, konnte die Polizei mich auch schlecht mit den Augen verfolgen.

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YES Volltreffer

 

 

BLUEY was bekomme ich jetzt ??? *liebguck*

 

Spaß beiseite. Habe ich doch geahnt, das sein Dad den AB bekommen hat.

Nun, da wäre es wohl angebracht, das der Vater mal nach einem Foto fragt oder ?? Denn immerhin ist er sich nicht sicher, wer zu diesem Zeitpunkt sein Auto gefahren hat.....

 

 

@Gustav

 

welche Strafe droht ?

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Guest Mr_Biggun

Wie lange ist das denn her? Wenn es länger her (3 Wochen+), ist darf man vergeßlich sein. AB's sollen bekanntlich ab und an von der Post verschludert werden (die schlümmen Finger... :lol: ). Und da kein Foto vorhanden ist, ist es auch mit dem Erkennungsvermögen Asche. Gute Chancen.... :(

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Guest Mr_Biggun
YES Volltreffer

 

 

BLUEY was bekomme ich jetzt ??? *liebguck*

Streß' ihn bitte nicht. Dem armen Kerl ist gestern abend schon im Chat gar Schlümmes widerfahren...er braucht etwas Ruhe und Beschaulichkeit. :(:lol::)

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YES Volltreffer

 

 

BLUEY was bekomme ich jetzt ??? *liebguck*

Streß' ihn bitte nicht. Dem armen Kerl ist gestern abend schon im Chat gar Schlümmes widerfahren...er braucht etwas Ruhe und Beschaulichkeit. :(:lol: :lol:

Warum, was habt ihr pösen Puben mit ihm gemacht ??? :)

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Warum, was habt ihr pösen Puben mit ihm gemacht ??? :)

Das ist kaum wieder gut zu machen! Obwohl............... wenn ich es mir recht überlege............. :lol::(:lol:

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@HugoKlein:

 

Dafür gibt's zum Glück § 1 StVO. Mit diesem Paragraphen wurden im übrigen auch zwischen 1952 und 1957, als nicht einmal innerorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung galt, verantwortungslose Fahrer entsprechend zur Kasse gebeten und bestraft.

 

Wer sich unangepaßt verhält, kann durch § 1 immer zur Verantwortung gezogen werden, und das ist auch richtig so.

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