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Skandal :providawagen Stellt Genüßlich


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Guest Daddy Cool

@Pferdestehler

Spurwechsel beim Provida ist ohne Relevanz für das Messergebnis. Dabei kann fleißig über drei oder mehr Spuren gewechselt werden. Praktisch kann ein Fahrzeug aus dem Blickfeld herausfahren und nach 5 Minuten wieder eingeholt werden. Entscheidend ist ausschließlich, dass die Wegstreckenentfernung beim Ende nicht kürzer ist als beim Anfang.

Es wird immer die Durchschnittsgeschwindigkeit des Provida-Fahrzeuges festgestellt.

 

Gruß

Daddy Cool <_<

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Guest Pferdestehler

@Daddy Cool

 

Also nochmal für Leute, die nicht so ganz den Thread verstanden haben:

 

Ich habe mich mit Bluey über den Spurwechsel unterhalten, der mich bei einer 6F-Messung 2000 leider nicht gerettet hat. Bluey meinte, daß ein Spurwechsel durchaus ein Ansatzpunkt gewesen wäre. Nun zitierst Du mich mit:

@Pferdestehler
Mir wurde bei einer Radarmessung vor Gericht mal erklärt, daß ein Spurwechsel den Meßwert nicht ungültig mache, solche Eventualitäten seien in der Toleranz bereits berücksichtigt. Ging allerdings um igO und etwa 100km/h. Aussage kam vom Zeugen (Polizist). 

Da schreibt man sich monatelang die Finger wund und was machen die Kerle: Vergessen alles......

Winkelveränderungen sind schon interessant. Größere Winkel +für den Autofahrer, kleinerer Winkel - für den Autofahrer. Deshalb wird aber eine Messung nicht ungültig. Ein Gutachter kann dies haargenau berechnen, bringt aber höchstens 1- 3 km/h.

Damit widersprichst Du der Aussage von Bluey! Nachdem ich das vorsichtig andeute, kommt von Dir

Das sehe ich aber ganz anders..... @Bluey bezieht sich auf 6F- Messungen die nun wirklich nichts mit ProVida gemein haben.....

<_<<_<:lol:

Bluey redet mit mir über 6F-Messungen. Du redest mit. Plötzlich bin ich der Dumme, weil Du von 6F auf ProVida springst???

 

Wer hat hier nichts mehr geblickt? Du oder ich? :P

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Entscheidend ist ausschließlich, dass die Wegstreckenentfernung beim Ende nicht kürzer ist als beim Anfang.

Es wird immer die Durchschnittsgeschwindigkeit des Provida-Fahrzeuges festgestellt.

Irgendwie kapier ich das nicht..

Was für eine Wegstreckenentfernung?

 

Kann man das mal etwas laienhafter erklären?

 

MfG

mhz

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Guest Pferdestehler

Jau:

 

Provida fährt mit einer gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeit hinter Dir her, es kann eben nicht die Geschwindigkeit DEINES Fahrzeuges genau ermittelt werden, sondern NUR die des Provida-Verfolgers. Soweit so klar? OK!

Nun will man aus der Verfolger-Geschwindigkeit auf DEINE schließen. Das geht nur, wenn Du MINDESTENS so schnell warst wie die Verfolger, die Verfolger also höchstens genauso schnell, besser erkennbar langsamer. Und das ist genau dann erreicht, wenn der Wegstreckenabstand zwischen dem Provida und DIR zu Beginn der Meßstrecke kleiner ist als am Ende der Meßstrecke, denn dann bist Du eben noch ein kleines Stück schneller gewesen, die Messung gültig, da eine garantiert überschrittene Geschwindigkeit bewiesen werden kann.

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Guest Pferdestehler

Durchfahren markanter Punkte, zum Beispiel Schattenwürfe von Lampenmasten oder Brücken. Das gehört zur Auswertung am Videoarbeitsplatz. Man mißt die Zeitdifferenz am Beginn der Messung und dann nochmal am Ende. Die am Ende muß größer sein.

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Guest Pferdestehler

Bin mir nicht so sicher. Dazu muß ein Cop was sagen können. Weiß nur, daß Messungen ja wohl per Handbedienung manuell gestartet und gestoppt werden. Wenn man sicher ist, daß das verfolgte Fahrzeug am Beginn der Messung (Drücken von Start) näher dran war als zum Schluß (Drücken von Stop), dann dürfte das Ergebnis im Display wohl feststehen. Die Videoauswertung dürfte da nur in Zweifelsfällen noch was entscheidendes ändern können.

 

Nur so meine Vermutung.

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Hmmm, jetzt steht also Aussage Bluey irgendwie im Widerspruch mit Aussage Daddy Cool? <_<

Irgendwie schon und irgendwie auch nicht. Zur Verdeutlichung noch einmal das Zitat aus der Bedienungsanleitung:

 

Es gilt folgende Regelung für die Auswertung (lt. Empfehlung der PTB):

 

- Finden Schrägfahrten innerhalb eines Fahrstreifens statt, können die Messergebnisse ausgewertet werden.

 

- Finden Schrägfahrten aufgrund von Fahrstreifenwechsel statt, sind diese Messergebnisse nicht auszuwerten.

 

Für NRW (!!!) jedenfalls heißt daß, daß diese Messungen nicht verwendet werden dürfen ("sind nicht auszuwerten" !!). Wenn es in RLP anders ausgelegt wird (was mich allerdings denn doch etwas wundern würde), kann ich das schwer beurteilen. Hier ist es so, wie ich es schrieb. Mein derzeitiger Kenntnisstand ist gerade mal 2-3 Wochen alt. Die Verfahrensweise und auch die Bedienungsanleitung dürfte sich also noch nicht geändert haben.

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Danke an Daddy Cool

 

Deine Aussagen decken sich mit den mir zugetragenen der Videofahrer:

 

Danach wurde die Durchschnittsgeschwindigkeit des Omegas ermittelt, den K. ja überholt hatte (Beginn der Messung). Das brächte eine kleine OWI ein, ev. ein Pünktlein.

 

Ob verwertbare Messungen innerhalb der Verfolgungsfahrt zustande kamen, konnte die Besatzung nicht sicher sagen, dabei war von zwei Versuchen über je 300 Meter die Rede. Das werde man prüfen, es würde dann teurer.

 

Unabhängig davon sei eine Esomessung erfolgt (die zufällig am Wegesrand gestanden habe), deren Messung aber wegen des gerade erfolgten Spurwechsels eventuell ungültig gewesen sein könne).

 

Ach ja: K. wurde, wie auch ich, an einem Sonntag geboren. Das soll ja für ein wenig Glück gut sein. <_<

 

 

Auf jeden Fall werde ich bei negativem Ergebnis K. dazu raten, die Auswertungsergebnisse sehr genau zu prüfen / prüfen zu lassen.

 

Dazu ist jeder Hinweis willkommen!

 

 

MfG

 

Kaimann

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Wenn dem so ist, wie es Bluey sagt, dürften fahrspurwechsel eben doch zur Ungültigkeit des meßergebnisses führen?

Beim Radar!!!. Nicht beim Provida!

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Kaimann: Zu den Messbedingungen und Toleranzabzügen gibt es keine einheitlichen Vorschriften; sie sind Ländersache, insbesondere, was die Toleranzen angeht. Für Berlin siehe den Hyperlink "Video in Berlin" links auf meiner Seite. Ob dies auch auf Brandenburg übertragbar ist, muss ich noch herausfinden. Demnächst dazu mehr; ich muss mal meine Videosammlung durchforsten.

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  • 1 month later...

Heute gab´s Post:

 

3 Punkte und runde 100 Euro.

 

Genau gelesen habe ich es noch nicht, geht eh zum Anwalt, um mal ein wenig die Auswertungsunterlagen einzusehen.

 

Mal schauen, wie die eigentlich so gewertet haben, soll 32 oder 33? zu schnell gewesen sein..

 

Im Grund ist es mir egal, kein Fahrverbot, vielleicht kann mn noch zwei Pünktchen klemmen, was solls (trifft ja keinen falschen :lol: ).

 

Mehr Details morgen.

 

Dennoch werde ich weiter künftig jede Aktion zum Schaden von Meßanlagen, Verkehrsüberwachungen, Überwachungsgesetzen usw mit großer Freude und klammheimlicher Freude verfolgen.

 

Nie aktiv, aber immer aufmerksam.

 

Auch werde ich gerne spenden, um armen fehlgeleiteten Gewalttätern gegen Meßtechnik zu helfen, schließlich werden sie ja durch eine fehlgeleitete Verkehrspolitik in diese Richtung gedrängt und verdienen Unterstützung bei ihrer Resozialisation, gelle.

 

 

Mit gutem Langzeitgedächtnis und einem ausgeprägten Gefühl für Gerechtigkeit

 

Kaimann

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Auch werde ich gerne spenden, um armen fehlgeleiteten Gewalttätern gegen Meßtechnik zu helfen, schließlich werden sie ja durch eine fehlgeleitete Verkehrspolitik in diese Richtung gedrängt und verdienen Unterstützung bei ihrer Resozialisation, gelle.

Da können wir schnell zu kommen. Vor ein paar Tagen hat hier jemand einen Starenkasten abgeflext, nachdem er geblitzt worden ist. Jetzt kommen Kosten in Höhe von ca. 30.000,- € plus Strafe auf ihn zu, denn leider leider wurde er von jemandem dabei beobachtet, wie der das gute Stück in den Kanal warf. Dumm gelaufen, aber finanzielle Hilfe könnte er bestimmt gebrauchen. An wie viel hast Du doch gleich gedacht?? :lol:

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o, hier die Details:

 

Festgestellt 153 nach Toleranzabzug in 120 er ( :lol:;) ) Strecke.

 

Vidista Auswertung (sagt mir nix).

 

3 Punkte 75 Euro + Gebühren = gesamt 99,23 Euro, also noch ziemlich billig.

 

 

Den Paragrafenwald werde ich später mal durchsehen, das geht nun erstmal zum Anwalt.

 

Wer noch Tipps zur Vidistaauswertung hat, möge mir diese bitte bekanntmachen.

 

 

MfG

 

Kaimann

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  • 2 weeks later...

Jau.

 

Runde 100 Euro und 3 Punkte.

 

Akteneinsicht durch Anwalt ist beantragt. Mal sehen, ob eine Cassette mitkommt, sonst wird eine Leerkassette hingeschickt. Das will ich sehen.

 

Und dann wird die Auswertung überprüft.

 

Widerspruch vor einer Woche eingelegt, also noch viel Zeit.

 

 

MfG

 

Kaimann

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  • 2 weeks later...

Bei den Bilder achte man auf die Höhe der Meßrahmen über dem PKW (soweit die Bilder das zulassen).

 

Die Höhe muß eine Rolle spielen, da sie explizit vermerkt wurde.

 

 

Übrigens ist die Meßstrecke nur etwa 175 Meter lang !!

 

Kaimann

post-6-1113222923.jpg

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  • 1 month later...

Mittlerweile wirde die Übersendung der Cassette beantragt.

 

Leider war man nicht so arglos, das Original zu versenden, sondern schrieb zurück, daß man eine Leercassette von uns bräuchte.

 

Die kam nun diese Woche, habe sie aber noch nicht angesehen (wenig Zeit für Lappalien :lol: ). Im Übrigen urlaubt der Anwalt bis Ende Juni.

 

Mehr in der nächsten Woche.

 

MfG

 

Kaimann

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Hallo,

 

kenn mich da jetzt nicht wirklich aus, aber der Berechnung zufolge wird die Fahrzeughöhe bei der Korrektur

der Abstandsveränderung berücksichtigt. Möglicherweise ein Effekt der verwendeten Abstandsmessung

(bei Radar spielt die Größe der reflektierenden Fläche z.B. eine Rolle)

 

Ich dachte bisher, der gemessene Abstand spielt keine Rolle solange er nicht kleiner geworden ist.

Aus dem Meßprotokol geht aber explizit hervor, daß der in der Meß-Strecke berücksichtigt wurde.

 

Ob die Länge der Meß-Strecke wirklich eine Rolle spielt ?

Bei der anderen Messung (Lichtschranke, Piezo-Sensoren) reichen ja auch wenige Zentimeter.

Und durch Messung von Strecke, Zeit und Abstand gibt es da wohl kaum Fehlermöglichkeiten.

Insbesondere da bei dieser Art der Messung die Geschwindigkeit der Fahrzeuge keine Rolle spielt und keine

Wegemarkierungen zur Auswertung nötig sind. Bilderzählen ist auch nicht notwendig, da die exakte Zeit

eingeblendet ist. (Das funktioniert bei 10 km/h wie bei 250 km/h, in der Wüste und in jeder Allee).

 

Gemein,gemein ....

 

Trotzdem toi,toi, toi,

 

anrera

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Nochmal ich,

 

habe beim editieren zu lange gebraucht.

 

Das sieht eher so aus, als ob die Fahrzeughöhe als Kalibrierung für die

Abstandsmessung dient. Daher auch die horizontalen Striche im Video.

 

Ist K. vielleicht deutlich tiefer als die 1418 mm unterwegs ?

Vielleicht lassen sich ein paar km/h rausholen.

 

 

Bilderzählen ist wohl auch nicht, da der Bilderzähler eingeblendet ist.

Bei bekannter Framerate kann man exakt auf die Zeit schließen.

(4.08 Sek, 102 Bilder => 25.0 Bilder / sek)

 

Gruß, Anrera

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@Bluey

Ich habe erst kürzlich wieder eine Beschulung hinsichtlich Radarmesstechnik gehabt. Wird der Meßwinkel kleiner, so vergrößert sich der angezeigte Geschwindigkeitswert, d.h. die angezeigte Geschwindigkeit ist höher als die tatsächlich gefahrene. Wenn also jemand überholt und im Moment der Messung wieder einschert (Schrägstellung des Fahrzeuges auf dem Foto!!!), so ist die Messung laut der neuen Bedienungsanleitung nicht zu verwerten.

Kurze Zwischenfrage: Gilt das auch für Starenkästen oder nur für mobile Geräte ?

 

Grüße

!Xabbu

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Meine Kenntnis von der Rechtsprechung gibt mir keinen Fall in die Erinnerung, wo auf der BAB 100m Meßstrecke durchgegangen wären.

Da es dafür aber keine gesetzliche Vorgabe gibt, liegt das in der Rechtsprechung, generell kann man sagen, das innerorts kürzere Strecken (durchaus auch mal 100m) als Meßstrecke anerkannt werden, außerorts aber ganz andere Anforderungen gestellt werden.

Zum Thema, aus 100m mach 1000m im Bericht... geht, ist aber schwer, wenn als Beweismittel dsa Video herangezogen wird, weil, wenn dieses korrekt ist, steht dort die Meßstrecke drin.

Ansonsten reicht die Messung mit geeichtem Tacho und als Beweismittel die Beamtenaussage, und da kann die Meßstrecke schon variieren..... :licht:

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  • 4 weeks later...
Meine Kenntnis von der Rechtsprechung gibt mir keinen Fall in die Erinnerung, wo auf der BAB 100m Meßstrecke durchgegangen wären.

Da es dafür aber keine gesetzliche Vorgabe gibt, liegt das in der Rechtsprechung, generell kann man sagen, das innerorts kürzere Strecken (durchaus auch mal 100m) als Meßstrecke anerkannt werden, außerorts aber ganz andere Anforderungen gestellt werden.

Zum Thema, aus 100m mach 1000m im Bericht... geht, ist aber schwer, wenn als Beweismittel dsa Video herangezogen wird, weil, wenn dieses korrekt ist, steht dort die Meßstrecke drin.

Beim Provida reichen mitunter auch 50 m Meßstrecke. Egal, ob i.g.O. oder a.g.O..

 

Ansonsten reicht die Messung mit geeichtem Tacho und als Beweismittel die Beamtenaussage, und da kann die Meßstrecke schon variieren.....  :nolimit:

Right!

Hey, kennst Du @lac123? Erzähl dem das mal. :mecker::licht:

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Gestern hat mir K. das Band mit der Aufnahme des Videowagens gezeigt.

 

Neige fast dazu, ihm zu raten, den Widerspruch zurückzuziehen.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde nur im äußersten Notfall einmal annnähernd eingehalten. Eine ESO wurde durcheilt, welche jedoch beim Spurwechsel auslöste. Einige hektische Spurwechseler provozierten ev. den einen oder anderen Abstandsverstoß (wobei ich nicht sicher bin, ob man diese hinterherfahrend aus PKW -schatten nachweisen könnte.

 

Der Videowagen erreichte Spitzenwerte von 169 km/h (bei 120), was aber ausdrücklich nicht K.´s Geschwindigkeit war, sondern dem Aufholen diente.

 

Erfreulich die Mustergültige Beachtung des Rechtsfahrgebotes durch K. auch im dichten Verkehr. Allein das würde eine Verfahrenseinstellung rechtfertigen.

 

Vielleicht kann ja P. mal mit K. über eine Digitalisierung des Bandes verhandeln, um Einblicke in die nervenzerfetzende Polizeiarbeit zu geben.

 

 

MfG

 

Kaimann

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50m Messstrecke? Ist das ein neues System?

Ich weiß nicht genau, wie lange es schon im Einsatz ist, aber es nennt sich ProViDa 2000. Ist letztendlich aber auch egal, da es beim Provida keine vorgeschriebene Mindestmeßstrecke gibt.

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50m Messstrecke? Ist das ein neues System?

Ich weiß nicht genau, wie lange es schon im Einsatz ist, aber es nennt sich ProViDa 2000. Ist letztendlich aber auch egal, da es beim Provida keine vorgeschriebene Mindestmeßstrecke gibt.

M.W. beträgt die vom Hersteller festgelegte Mindestmessstrecke 100m, darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern Richtlinien, die Mindestmessstrecken für ProViDa-Fahrzeuge festlegen, in Sachsen sind das beispielsweise 500m. Die Infos stammen von einem ProViDa-:vogelzeig:, Stand 4/2004.

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@Bluey

 

Richtlinien hin oder her, wie gesagt, ich kenne aus der Rechtsprechung (mal die AG`s ausgelassen) keinen Fall, wo auf der BAB eine Meßstrecke von unter 300m ausgereicht hat.

Auch egal, was für ein Meßgerät, da es nicht darauf ankommt, sondern um einen möglichst kosntanten Wert bei gleichbleibendem Abstand zu erhalten.

Soll heißen, ich würde da gar nichts zurückziehen sondern mich wegen der ultrakurzen Meßstrecke rumstreiten.

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@Hugo Klein / realeasy

 

Nun, ich wurde letzten Monat am Provida ausgebildet => keine Mindeststrecke. Weder auf Land- oder Bundesstraßen noch auf der BAB. 50 m reichen aus, besser sind natürlich ca. 150 bis 250 m. Aber eine Vorschrift dahingehend gibt es wohl nicht.

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Guest
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