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Gast225

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Everything posted by Gast225

  1. Es ist mir schon klar das die jeden Tag herauskommt. Ich wollte ja nur die Wochen wissen,damit man nicht soviele Zeitungen durchsuchen muß. Für den Sandmann ist es noch ein bißchen früh und die Förmchen sind gerade aus.
  2. Dann kannst du mir ja mal den Tag und das Jahr der Veröffentlichung im Bundesanzeiger nennen und ich/andere könnten dann ja mal nachsehen.
  3. Endlich mal ein neuer Volkssport. Heute schon mal an einen Starenkasten gerüttelt. Es muß sich bloß herum sprechen. Schade das es hier in der Umgebung keine gibt.
  4. Muß ja ganz wichtig sein, wenn man über gerissene Seile berichten will. Bei Euch auf der Seite habt ihr doch ein eigenes Forum,warum versucht ihr es denn nicht dort. Kann es ja nicht öffnen immer dieses blöde Javascript. PS. Mir ist beim Abschleppen auch mal ein Abschleppseil gerissen. Gab halt einen Knall und das wars dann auch. Halt ein zweites genommen. Die Telefonnummer ist auch nicht DIN-Gerecht angeben-kann man auch einen Beitrag daraus machen.
  5. Ist es aber nicht so, dass durch das korrekte Parken während der Woche und dem erneuten Eintritt des Halteverbotes eine erneute Tat begangen wird. Also bringt diese Ausrede wohls nichts.
  6. Nö, dadurch wird sie nicht unterbrochen. Ich hatte es aber so verstanden, das sie schon ihn als Verdächtigen haben und sich nur davon überzeugen wollten, das es auch stimmt (durch Vergleich Blitzfoto und reales Aussehen).
  7. Er wird sich aber wenigstens bis zum Schreiben an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten.
  8. Waren es denn über 20 km/h zu schnell oder max. 20 km/h u schnell Bei unter 21 km/h passiert wegen der Probezeit nichts. Mußt eben nur zahlen.
  9. Innerorts oder außerorts ist egal. Es müssen nur über 25 km/h zu schnell sein. Probezeit? Wenn ja bei Punkten eine Nachschulung.
  10. Also die Frist könnte durch den Besuch der Polizei unterbrochen sein, kommt ganz auf das Auftreten des Polizisten an. Da er dich aber verdächtigt, wirst du wohl nochmals drei Monate warten müssen. Aber solange werden die sich diesmal nicht Zeit lassen. Probezeit? Und wie schnell warst du denn, über 20 können auch 200 sein.
  11. Das scheint ihm schon klar zu sein. ist billiger als Bei droht ferner eine Nachschulung und Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre, sofern die Probezeit noch nicht abgelaufen ist.
  12. Ein Jurist und keine juristische Person. juristische Personen=>GmbH, OHG, KG, AG etc. Hast du keine Rechtsschutzversicherung Wenn du noch unauffällig warst kannst du ja um Gnade betteln, dass das FV gegen ein höheres Bußgeld ersetzt wird. Im Ergebnis muß man aber bedenken, ein Anwalt kann sich lohnen, denn was sind dessen Kosten (wohl eher weniger als die oben angegebenen Werte) im Gegensatz zu den möglichen beruflichen Einnahmeverlusten bei eventueller Entlassung und Arbeitslosigkeit.
  13. Wenn er nicht soweit weg wohnt, dann macht doch mal einen Besuch und dabei kannst du unter Umständen auch Beweise sichern (Fotos vom Auto). Ansonsten den Brief schreiben wobei ich Brief eins und zwei zusammenfassen würde. Ab besten aber zur Polizei-wie schon gesagt.
  14. Wenn 77 der Tachowert ist, dann kannst du mit Glück unter 21 km/h zu schnell kommen. Dann keine Punkte und somit keine Nachschulung. Außerorts wird es billiger als innerorts. Ansonsten benutze bitte die Suche rechts oben.
  15. Verstoß 1 wohl unter 41 zu schnell =>kein Fahrverbot Verstoß 2 wohl auch unter 41 zu schnell => kein Fahrverbot Verstoß 3 wenn unter 31 zu schnell => kein Fahrverbot natürlich Punkte und jede Menge Geld. Ein Fahrverbot könnte aber drohen da du wiederholt die Geschwindigkeit mißachtest hast. Es kommt darauf an wann und in welchen Abstand die Verfahren rechtskräftig abgeschlossen werden. Außerdem ist zu beachten ,wer innerhalb eines Jahres zweimal mehr als 25 km/h zu schnell ist, ist ein Monat Fußgänger.
  16. Ja so habe ich es ja auch überall gefunden nur würde ich auch gerne mal dazu eine Fundstelle einsehen (Urteil).
  17. Da frage ich mich wozu es ein solches Recht gibt, wenn man Hintenherum gezwungen wird doch Auszusagen. Irgendwie kann ich dies nicht glauben. Hast du dazu Rechtssprechung -ich habe dazu zwar immer Hinweise gefunden, aber nie eine Fundstelle dazu.
  18. Zeugenverweigerungsrecht der Angehörigen Ob du dazu gehörst, mußt du herausfinden, da ich mit diesen Sachen immer meine kleinen Probleme habe.
  19. Ich hab mal ein ausgepacktes Gerät, da es sich ja nicht im Wagen befand. Man kann es dadurch besser erkennen.
  20. @Thomas Man hat sich zu informieren, ob man Sachen in bestimmten Situationen machen darf. Das er dies nicht gemacht hat wird ihm hier vorgeworfen, jedoch eben gemildert.Auch dir kann das passieren: Auch die schönen bunten Lampen etc. die es fürs Auto zu kaufen gibt-legal, darst du nicht an deinen Auto anbauen-obwohl auf der Verpackung dafür geworben wird. Dieser Beispiele gibt es Dutzende, wo was legal erscheinen tut, es aber doch icht so ist. Bei diesen Erkundigungen sollte aber schon eine kompetende Person gefragt werden und nicht jeder der glaubt so ist es richtig. Es soll niemand bee
  21. So einigermaßen realistisch ging es doch nur beim ZDF zu. Das hieß "Streit um drei" oder so ähnlich. Bei den Shows ist es immer wieder witzig wie sich alle gegenseitig belegen und anpöbeln. Vor allem wenn der STA mitmacht, einfach nur lustig, zumal sich das Gericht dies immer gefallen lassen tut.
  22. Was mir aufgefallen ist, dass der ältere Polizist immer von vier Wochen Fahrverbot geredet hat. Dies stimmt ja aber nur, wenn es im Februar genommen wird (es sei denn es ist ein Schaltjahr). Fahrverbote werden doch nach Monaten und nicht nach Wochen berechnet.
  23. Das Gericht hat doch die Strafe der Vorinstanz wegen eines Verbotsirrtums gemildert. Also so einfach ist das nicht, wenn die Richter ständig ihre eigene Meinung durchsetzen wollen, dann bekommen sie von den Obergerichten immer was auf die Finger. Sollte dies häufig passieren, so hat es sich mit dem "richten" erledigt und man kann auch dafür bestraft werden. Auch die Jurisprodenz ist eine der drei Säulen unserer Demokratie und kann rechtsfortbildend tätig werden. Um eben solche Gerüchten zu entgegnen, sind grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen) alle Verhandlungen öffentlich. Man soll
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