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Gast225

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Everything posted by Gast225

  1. Zwar kein Mercedes, aber ein BMW. Also auf die schnelle würde ich nicht denken, das es ein Zivilwagen der Polizei ist. Vom Blaulicht einmal abgesehen.
  2. obiger Beitrag stammt von mir. Man erscheint als eingelogt und nach Abgabe des Kommentares war man es doch nicht.
  3. Gast225

    2,34 Promille

    2,34 Promille spricht für ein großeres Alkoholproblem.
  4. Also für § 315c StGB muß noch eine KONKRETE Gefahr für Leib oder Leben bestanden haben oder fremde Sachen von bedeutenden Wert gefährdet werden. In wie weit dies vorliegt kannst nur du beantworten. Wenn der Zug schon in Sicht war, könnte man das unter Umständen schon annehmen. Wie andere schon sagten, fangen die roten Lichter am Andreaskreuz schon mehrere Sekunden bevor sich die Schranken senken, zu blinken an. Bei uns so etwa 10 - 15 Sekunden.
  5. Also so weit ich weis darf in LSA die Gemeinde nur im Gemindegebiet blitzen. Das klingt zwar sehr gut, aber der Haken ist, überall da wo die Gemeinde nicht blitzen darf oder will, kann es der zuständige Landkreis machen. Oder eben die Polizei. Somit hat vielleicht der Landkreis seine Mitarbeiter auf Fotos sammeln geschickt.
  6. In einer Bibo findest du bestimmt ein solches Buch. Unseres hatte über 50.000 davon, wenn auch manche eher unter idiotisch fallen müßten. Ansonsten einfach mal googeln.
  7. Das gleiche Problem tritt auf, wenn Schilder in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung angebracht sind und sehr hoch hängen. Diese kann man dann wegen des Fahrzeughimmels manchmal nicht sehen (beim abbiegen nach rechts im 90 Grad-Winkel). Es ist nicht immer vom Vorteil, wenn man etwas größer ist.
  8. Solche Ergebnisse kenne ich auch. Zweispurige Straße Am ersten tag über zweihundert FahrerInnen zu schnell Je mehr Tage folgten, desto weniger hielten sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit-am letzten Tag kaum noch extreme Überschreitungen. Fazit: Man muß den Leuten eben deutlich machen, das sie jederzeit mit einer Kontrolle rechnen müssen. Erst dann kapieren sie es. Das Ziel weniger Unfälle zu erreichen kann nur so auf diesen Abschnitten erreicht werden.
  9. Ich glaube du hast es nicht richtig interprediert. Auch bei nicht Teilnahme, kommt es bei erst bei einen weiteren A-Verstoß zum Entzug. Allerdings beginnt die beachtenswerte Zeit erst zwei Monate nachdem du den Brief erhalten hast.
  10. Ich denke ihm war schon klar, das er an Kreuzungen rüber muß. Er wollte nur wissen bis zu wieviel Meter sich die Kreuzung ausdehnt, eher er ohne einen Verstoß zu begehen die Straßenseite wechseln kann. In einer Entfernung von der Ampel von 5m, 10m, 20m. 25m oder 50Meter.
  11. plus Nachschulung die etwa 200 bis 400 € kostet. Und dieser Brief von der Führerscheinstelle schlägt auch noch mit 36? Euro zu buche.
  12. Wieder einmal Glück im Unglück gehabt. Quelle
  13. Gast225

    Scheik?

    Scheich Elvira (0 30) 4 XX XX XX Scheich Helga (0 30) 6 XX XX XX Scheich Oliver (0 30) 66 XX XX XX Scheich Renate (0 30) 2 XX XX XX Ich hoffe die reichen erstmal, wenn nicht dann mußt du selber suchen.
  14. Habe ich, war aber am ersten Tag nach der Eröffnung-es kann also sein das es jetzt anders ist.
  15. Ernste Antwort: jede Menge. Auch sehr an Deutschland interessierte.Aber das mit den 5 Jahren stimmt leider nicht (überall). Und LebensabschnittsgefährtInnen gibt's nicht, normalerweise scheidet erst der Tod. Da wir eine promovierte Juristin haben die sich um die Ansprüche geschiedener Landsleute kümmert, kannst Du Dir den zukünftigen Ärger bei einer Scheidung selbst ausmalen. Die sittenwidrige "Aufwandsentschädigung" für die Heirat reicht bestimmt nicht für die Unterhaltszahlungen nach der Scheidung. MfG Thomas Dafür gibt es doch einen Ehevertrag. In diesem kann man grundsätzlich alles
  16. Wie schon gesagt es hat nicht unbedingt mit einen Geschwindigkeitsverstoß zu tun. Vielleicht hat das hindere Fahrzeug bzw. dessen Besatzung irgendetwas nicht gepaßt und den anderen Wagen informiert, dieser hat dann den Blitz manuell ausgelöst. Woher weist du eigentlich, dass der Blitz manuell ausgelöst worden ist?
  17. Also als ich durch die Tunnel gefahren bin hat in allen das Autoradio NICHT funktioniert. (Kein Empfang).Das Handy ging aber. Also 10 Grad sind es im Tunnel mit Sicherheit nicht. Zur Eröffnung hätte ich da gefroren. Eher so 15 bis 20 Grad.
  18. Vieleicht telefoniert oder nicht angeschnallt gewesen?
  19. Die Polizei fängt doch richtige Raser Hermsdorfer Kreuz A 9/A 4 am vergangenen Wochenende einen Fahrer aus Potsdam mit 215 !!! km pro Stunde erwünscht. Erlaubt sind im übrigen 100 km/h. Insgesamt wurden über 1.000 FahrerInnen mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt. Zum Thema: Die LKW-Kontrollen die ich bis jetzt mitbekommen habe wurden aller ausreichend vorher durch zig Tafeln angekündigt (Geschwindigkeitstrichter). Dabei waren die Tafeln ca. 3 mal 1,5 Meter groß und enthielten neben der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Ankündigung der Kontrolle incklusive der Entfernung zum Kontrollpun
  20. LTI2020 hat es richtig verstanden Es reichen allein die unter 315 c StGB aufgeführten Verstöße aus. Hinzu kommen muß die konkrete Gefährdung von Leib, Leben einer ANDEREN Person oder fremder Sachen von bedeutenden Wert. Im übrigen reicht fahrlässige Begehung bzw. fahrlässige Gefahrverursachung bereits aus.
  21. Wie schon gesagt, einfach im Forum mal suchen. Bei uns wird im übrigen an einer Stelle sogar direkt hinter dem Schild geblitzt. Ist besser war mal ein Unfallscherpunkt als noch keine Bitumendecke aufgetragen war. Schöne Abzocke bei der es auch recht häufig blitzt. Die Polizei ist da gnädiger und lasert erst rund 50 Meter hinter dem Schild. Der Standort ist bei dem Wetter auch recht angenehm, da er im Schatten liegt. Im übrigen im Süden von Sachsen-Anhalt. Ein weinroter Golf.
  22. Also wie ich damals auf das Marzipan gekommen bin weis ich nicht mehr. Und dabei mag ich das Zeug eigentlich nicht, da es viel zu süüüüüß ist. Der Rest ist aber verbürgt.
  23. Es heißt nicht, dass das RG dies so entschieden hat, sondern das die Rechtsprechung seit dieser Zeit so geblieben ist. Dies ist ständige Rechtsprechung. Für aktuelle Urteile mußt du schon selber suchen. Wobei dies idR wohl nur Urteile des Amtsgerichtes sein werden, da die Sache seit Großvaters Zeiten festzementiert ist.
  24. Gast225

    stinkefinger

    Ich glaube kaum das Straftaten in drei Monaten verjähren. Beleidigung § 185 StGB - Strafe bis zu 1 Jahren oder Geldstrafe Verjährung § 78 III Nr. 5 StGB .. die Verjährungsfrist ... drei Jahre bei den übrigen Taten. außerdem kann ein Fahrverbot drohen § 44 StGB Allerdings glaube ich nicht, dass der Andere dich angezeigt hat, denn sonst hätten die sich schon gemeldet. Es ist ein Strafantrag erforderlich, welcher aber nur kurze zeit (drei Monate) gestellt werden kann. Somit wohl Glück gehabt und das nächste Mal sich eben dasselbe denken.
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