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Gast225

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Everything posted by Gast225

  1. Gast225

    Schuldfrage

    Wer sagten,dass der Roller gefahren ist. Er ist umgefallen und ein Stück über den Asphalt gerutscht. Aber Vorsicht, wenn es auffliegen sollte-ich weis von nichts.
  2. Hallo goose, ...Aber rundrum abschliessbar und mit meist eindeutigem Besitzverhältniss. Daher würde ich das als befriedeten Besitz bezeichnen. Mit freundlichem Gruß Christian Falsch schon das Reichsgericht hat anders entschieden RGSt Band 32, 371. Dies ist im übrigen die herrschende Meinung unter den Juristen.
  3. Und in der anderen Richtung steht der "Stab" etwa 100 bis 200 Meter vor dem Tunnel-es gilt . Dieser blitzt auf alle Fälle rot. Ob die Bilder auch ausgewertet werden weis ich nicht, da es ja den vor mir erwischt hat, als er wie ein Irrer von der Einfahrt auf die Überholspur gewechselt hat und wohl zu schnell war. Nach dem Blitz ist er dann mehr als Vorschriftsmäßig gefahren, so um 70-war wohl ein Schock. Erst nachdem wieder eine Weile hat er mich wieder überholt. Ach noch vergessen: Viele haben so eine Angst vor den Blitzern in den Tunneln, das sie max durchfahren und kaum einer t
  4. Hier kannst du es dir im besten Beamtendeutsch durchlesen hier gehts zur Information
  5. das streite ich nicht ab, allerdings halte ich es nicht in jeden Fall für rechtmäßig (RW). Bsp.1: Polizist, sieht ein Fahrzeug und sagt sich den halte ich mal an, um zu sehen ob er im Auto einen RW hat. Diese Durchsuchung wäre mM nach rw. Die Rechte des Verkehrsteilnehmers sind höher zu bewerten. Bsp.2: Polizist sieht wie Verkehrsteilnehmer einen kleinen Gegenstand im Auto versteckt. Dann würde mM nach die Durchsuchung gerechtfertigt sein.
  6. Dies entspricht aber nicht der herrschenden Meinung und ist wohl eine kaum vertretene Mindermeinung rechtswidrig ist kein Tatbestandsmerkmal des § 123 (OLG Hamburg NJW 1977, 1831; Gössel JR 1978, 292; Kommentar zum StGB von Schönke/Schröder § 123 Rn 31 etc.) Aber wie schon gesagt, kann ein Einschreiten der Polizei gerechtfertigt sein. Bei einen Radarwarner meiner Meinung aber nicht, da muß schon mehr hinzukommen, als ein bloßer Verdacht.
  7. Gast225

    Schuldfrage

    Aber die Privathaftpflicht-ich hoffe die Familie hat eine
  8. Kommt auf die Verfehlung an. zBsp. Zweimal mehr als 25 km pro Stunde zu schnell innerhalb eines Jahres ergibt einen ein monatigen Fußmarsch. Andere wiederum werden wie schon gesaft einzeln abgerechnet. Bei ständig gleichen Verstößen kann auch die Strafe höher ausfallen.
  9. Obiger Beitrag ist von mir Mist irgendwie hat es mich wieder mal ausgeloggt. Ist dass hier Zeitbegrenzt?
  10. Dennoch kann man sich herausreden, nämlich wenn man beweisen kann, dass der Unfall auch bei korrekten Abstand passiert wäre (objektive Zurechenbarkeit).(Andere Ansicht Risikoerhöungslehre-die aber abzulehnen ist) BGHSt 11,1 "Als ursächlich für einen schädlichen Erfolg darf ein verkehrswidriges Verhalten nur dann angenommen werden, wenn sicher ist, daß es bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zu dem Erfolg gekommen wäre. Allerdings steht der Bejahung der Ursächlichkeit die bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs nicht entgegen; vielmehr muß sich eine solche Möglichkeit auf Grund
  11. Du hast ja immernoch dein Warndreieck hoffe ich, dass du dann aufstellen mußt. PS: Auch bei uns reißt dieses Verhalten immer mehr ein. Mann oder Frau stellt sich einfach irgentwo hin und schaltet den Warnblinker ein. Als ob dies ihr Verhalten legalisieren würde.
  12. Was ist den an dich gekommen? Ein AB => schlecht, da Frist neu beginnt Ein Zeugenbefragungsbogen=>gut, da Frist nicht unterbrochen Auch wenn die Frist heute abläuft ein paar Tage kannste schon noch warten.
  13. Ich habe da auch noch ein paar Ansichten hier noch ein paar Bilder des Meßgerätes
  14. Stimmt hat sich ja 1998 um eins verschoben. Immer diese verflixten Verschiebungen der Gesetzesnummern.
  15. Fahrlässige KV ist immer noch § 230 StGB. Ferner könnte unter Umständen aber ein besonderes öffentliches Interesse bestehen, sodass ein Strafantrag nicht erforderlich ist.
  16. Hier mal ein paar Preise Und dann noch wie billig es angeblich ist
  17. Die Bedeutung ist schon klar. Ich wollte ja nur wissen, ob die Zonen auch mit EINEN Verkehrsschild angeordnet werden können, oder ob für jede Anordnung zwingend ein eigenes Schild nötig ist.
  18. Man sollte aber Bedenken das die Oma auch einen Führerschein hat, denn sobst droht ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. </ironie> Ich glaube kaum dass dies gehen wird. So blind ist ja noch nicht mal ein Sachbearbeiter. Es sei denn dein Vater sient wie eine 83-jährige Frau aus.
  19. Die Striche dienen schon der Abstandsmessung. Die dauerhaften "Kameras" sind zu 99,9 Prozent zur Zählung des Verkehrsaufkommens Kameras zur Abstandsmessung werden zur Zeit in D vorwiegend temporär angebracht.
  20. Und es könnte ja auch das Bild am Ende der Messung gewesen sein. Also Feierabend gemacht die Jungs oder Mädels.
  21. Irgentwas kann da nicht hinhauen, denn die 10 Prozent werden ja von der Geschwindigkeit abgezogen und nicht von der Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier müßte nach der Rechnung der Polizei ja die zulässige Höchstgeschwindigkeit NULL gewesen sein. Da ja 31 zu schnell-10 Prozent-macht 3,1-macht aber 27 (- 4), da ja aufgerundet wird. Irgendwie alles komisch.
  22. Das ist allso nur eine Kamera die alle Fahrstreifen filmt? Ich hab gedacht, dass pro Fahrstreifen eine Kamera verwendet wird.... In dem Kasten sind doch glaube ich zwei Kameras. Hier aber eben wegen dem Kasten nicht zu sehen.
  23. Habe da auch noch zwei Fotos von Meßgeräten im Raum WSF in Sachsen-Anhalt.
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