Also bei Gericht hier wird sehr darauf geachtet, ob die Schilder auch wirklich auf beiden Seiten der Straße stehen. Es gibt sogar Pläne in denen alle Schilder inklusiver der betroffenen Straßen abgelichtet sind. Ferner kann ich sagen das eine Landeshautstadt ebenfalls nach einen Einspruch nichts mehr von sich hören lies und somit die Eingabe akzeptiert hat. Dies kann zwar Zufall sein, aber einen Versuch ist es wert und wenn man die Vorschrift noch anführt - ferner noch die Kopie der obigen Quelle - dann werden die schon nachgeben. *gg* PS: Ich denke aber schon, dass diese Regelung auch