Jump to content

Gast225

Mods
  • Content Count

    24,230
  • Joined

  • Last visited

  • Days Won

    97

Everything posted by Gast225

  1. Hab da auch was zu bieten. So gar eine Warnung von offizieller Seite Der Blitzer stand dann 500 Meter weiter auf der B 7 in Jena in Richtung EIS. PS: Ein Nachteil hat es, da das Schild ja immer dort hängt auch wenn keine Messungen stattfinden. Wie wäre es mit einen Klappschild.
  2. Täglich wird es schneller Wollen wohl alle ins G.-buch der Rekorde Quelle dazu Ganz schon happig. Bietet jemand mehr als das 3,37-fache (außer bei Schrittgeschwindigkeit).
  3. Ups übersehen. Ich dachte aber die werden nicht wie normale Ampeln bestraft. *verwirrtist*
  4. Ich denke die haben schon Fotos und damit Beweise für >1 sec. Als Zeuge wird eben der angeben, der in der Bußgeldstelle die Bilder auswerten tut. Sie haben vermutlich die Kopien der Bilder nur nicht mitgeschickt.
  5. Hier wurde nicht gemessen, sondern es fand ein Verkehrssicherheitstag der Polizei statt. Dabei wurden die verschiedenen Meßmethoden vorgestellt. Der Verkehrssicherheitsstag fand im Juli 2002 auf der Raststätte Osterfeld an der A9 in Richtung Berlin statt. Er ist jedes Jahr in der Ferienzeit, um den Reisenden eine Pause zu gönnen und über die Gefahren der Raserei zu informieren. Eine ganz nette Sache jedes Jahr. Hier noch weitere Fotos
  6. Natürlich können Gerichte die Gesetze auch auslegen. Wenn sie die §§ hier eben so verstehen, wie auch zahlreiche Juristen in der Literatur, dann werden sie eben so entscheiden. Ferner können die Richter auch gegen den Gesetzeswortlaut entscheiden (contra legem), wobei dies allerdings auf gefestigter Rechtssprechung passieren muß und sich durch "lange Übung" durchgesetzt haben muß. Ferner können die obersten Bundesrichter-mal laienhaft ausgedrückt-auch indirekt Gesetzegebungstechnisch tätig werden. Und zwar dadurch, dass sie Gesetze als verfassungswidrig einstufen und der Regierung aufgeben G
  7. Hat zwar nichts mit dem Gewicht zu tun, dennoch mit Kleintransportern. zur Quelle
  8. So weit ich weis stellt Warp 9 die Höchstgeschwindigkeit der Enterprise dar und entspricht neunfacher Lichtgeschwindigkeit. Wer es besser weis, sollte mich verbessern.
  9. Also bei amazon gibt es es Buch kaufen Kostet fast 30 Euro.
  10. Das kostet 5 Euro, ob dafür der Aufwand lohnt.
  11. Ich war zwar nur ein paar Stunden dort, da ich igentlich in der Nacharstadt war, aber soweit ich weis, war da eine schnurgrade Eingangsstraße mit allerhand Einkaufsmöglichketen (Supermärkte, Drogerien etc,) und ein McDonalds. Da wäre es möglich, wobei da alle 50 Meter Ampeln waren-ob die in der Nacht aus sind weis ich nicht. In der Innenstadt ist eher alles etwas verwinckelt. PS: Vom Berg hat man eine Sicht auf die Stadt, wenn es das Wetter zuläßt, was bei mir leider nicht der Fall war.
  12. hier geht es zur Quelle Ganz schon flott der junge Mann unterwegs gewesen. Und ich war erst vor zwei Monaten in dieser Stadt unterwegs (schöne Gegend)- da haben sich eigentlich alle besonnen benommen, wenn auch die Stadt ziemlich unübersichtlich bezüglich der Straßenführung ist.
  13. Und jeder hat vor Fahrtantritt das Licht, die Reifen, Kennzeichen und die Hupe zu überprüfen, ob alles funktioniert. Bloß wer macht denn das schon. Des weiteren will ich nicht an einem großen Parkplatz wohnen, wenn wirklich jeder seine Hupe vor Fahrtantritt überprüft. Ich bin auch für eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit für diese Kleintransporter, aber hier bekommt jemand die volle Härte zu spüren, obwohl er ahnungslos war. Andererseits hätte er sich auch vorher informieren können, wenn er ein so schwer beladenes Auto fährt. Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe. Fer
  14. Wenn die Hausverwaltung bei der Sache so schön mituieht, dann frag die doch einfach mal, ob die nicht irgendwie die Einfahrt der fremden Fahrzeuge verhindern können. Dies könnte durch ein Tor, Schranke etc. erfolgen. Ich denke auch andere Mieter werden das problem haben und wenn sich genug beschweren, dann wird der Verwalter-schon um seinen Frieden zu haben- etwas sinnvolleres dagegen unternehmen.
  15. Du hast ja vom StVG geschrieben ud nicht vom Bußgeldkatalog. Und in dem stehen nun mal alle Verkehrsregeln die man in der Fahrschule gelernt hat. War sowieso als Joke gedacht. PS: Mit dem GG kenne ich mich im übrigen gut aus. Voran das wohl liegt.
  16. Wenn da mal nicht einer den Bußgeldbescheid zurückdatiert hat. Eine solch lange Postlaufzeit ist schon irgendwie unglaubwürdig.
  17. Gast225

    Mobile Kasse

    Und was soll ich dann mit meinen 70 50cent-Münzen machen, wenn jetzt alles bargeldlos geht.
  18. Das mit der Unterlassungserklärung ist auch eine gute Idee, wobei allerdings nur der neauftragte Anwalt kassiert. Aber vielleicht lädt er dich bei der haufenweise besorgten Arbeit mal zu einem Essen ein. Das Einparken ist wie oben schon gesagt Nötigung. Ein weitere Möglichkeit ist kleine Zettelchen anzuertigen und ins Auto zu legen, sobald einer darauf parkt einfach wie die Knöllchenschreiber einen Zettel unter den Wischer. Text in etwa so: Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer/Verkehrsteilnehmerin sie parken auf einen von mir gemieteten Parkplatz. Sollte dies nocheinmal geschehen, so bin i
  19. Außerdem sollte man bei der Ausrede-ich bin da doch dort eingebogen beachten- das man die Geschwindigkeit auch bis zum Blitzer erreichen kann, die du gefahren bist. Bei einer Stoppstraße wird das unter Umständen schwierig.
  20. Hier mal ein paar Fundstellen, wobei ich zZ keinen Zugriff auf den Text habe. Quelle: Tröndle, Kommentar zum StGB, § 34 Rn 22. Die Rechtsprechung ist zwar schon ein bißchen angestaubt, aber mit Hilfe eines Anwalts (unbedingt erforderlich), kann die Sache gut ausgehen. Sofern deine Freundin nicht so sehr verletzt ist, würde ich den Anwalt sofort aufsuchen und ihm die Sache erklären, damit er schnell etwas unternehmen kann. So kann er auch beantragen, dass der Führerschein wieder herauszugeben ist-was im Ergebnis aber eine Entscheidung des Richters bleibt. Eine Rechtsschutzversicherung is
  21. Wie hast du denn da den Führerschein geschafft? Wenn du noch Probezeit hast, dann kommt noch eine Nachschulung hinzu und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
  22. Name an der Klingel ist schon blöd-am besen ab machen-man will ja keine "Amtshilfe" leisten. Am Allerbesten ist es zu deiner Freundin zu ziehen, solange die Frist läuft oder zumindest sich nicht in deiner Wohnung treffen, falls Besuch kommt. Also rein lassen mußt du die nicht, warum auch (ausnahme die holen einen Durchsuchungsbeschluß, den sie hier aber NIE bekommen würden). Wenn sie das Foto dir unter die Nase halten, dann müßten die dich vorher belehren und wenn sie es nicht machen, dann frag doch als "Unwissender" aber gesetzestreuer Staatsbürger die einfach nach deinen Rechten. Wen
×
×
  • Create New...