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Gast225

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Everything posted by Gast225

  1. Auch wenn sie aus einen verkehrsberuhigten Bereich kommen, muß die Vorfahrt gewährt werden.
  2. Das eine hat aber nicht mit dem anderen zu tun. Bei meinen Beispiel wird sinnloserweise die Ampel gedrückt, obwohl der "Täter" weis, das er bei rot gehen wird. Also braucht er doch nicht zu drücken, wenn er sowieso nicht warten will. Also auch auf dem Rad kann man sitzen bleiben-ist zwar nicht so bequem-, es sei denn du fährst ohne Sattel. Natürlich ist es immer dumm, wenn man an soclh sinnlos geschalteten Ampeln warten muß. Kann man die Stelle nicht umfahren. PS: Die 90 Euro + der eine Punkt sind schon ganz schön happig. Sei aber froh, dass du nicht mehr in der Probezeit bist, denn da
  3. Also wenn du wirklich noch 50 Meter entfernt warst dann war das Foto wohl deinen Vordermann gewidmet. Wie schnell warst du denn?
  4. Gast225

    Fahrerflucht

    Nicht ganz richtig: Zumindest bei zwei Straftatbeständen nennt man es konsumiert. Bsp: Bei einem "Einbruchsdiebstahl" kann die Sachbeschädigung enthalten sein. Das heißt die SB wird vom "Einbruchsdiebstahl" konsumiert. Unter Subsumtion versteht man das das "hineinquetschen" des Sachverhaltes unter die bestimmten Straftatbestände.
  5. So ich will nun doch auch mal meckern. Warum dencken die Radfahrer und Fußgänger eigentlich immer, dass die Ampeln etc. für sie nicht gelten. Auch der Vergleich mit dem Auto schlägt fehl, denn nach deiner Auffassung dürfte man ja bei freier Straße und Sicht mit den Auto auch die Kreuzung überqueren. Warum kann man nicht auch als Radfahrer oder Fußgänger an der Ampel warten bis sie grün ist-als Autofahrer kann man es schließlich doch auch. PS: Mich regen immer die Fußgänger auf die die Ampelanforderung drücken und dann doch bei Rot gehen und die Autofahrer stehen dann sinnlos an einer s
  6. Wenn die 75 km/h vom Tacho abgelesen worden sind, dann wird es sogar noch etwas billiger, da Tachovoreilung und Toleranzabzug noch zu beachten sind.
  7. Außerhalb vom Stadtgebiet kann aber auch noch innerorts sein. Falls es doch innerorts war, dann kommt doch ein Fahrverbot in Frage. Einen Bußgeldrechner findest du unter http:www.radarfalle.de .
  8. @Bluey Das mag ja sein, aber ich denke die zwei Parteien werden ja wohl nicht einer Meinung sein.Ferner meinte ich ja auch Bagatellunfälle und dabei wird nun mal nicht so intensiv ermittelt, sondern nur die eventuellen Aussagen der Beteiligten aufgenommen. Auch bei den hunderten Bagatellschäden? Hier ist das nicht so- Personalien aufnehmen, eventuelle Aussagen, Stelle angucken und das war es (vielleicht noch ein Foto-was aber nicht immer geht, da wenn die Straße etc. blockiert ist, diese immer erst geräumt wird). 1. Warum nicht einfach die Namen und/oder Kennzeichen in alphabetischer
  9. Das einzigste was du machen kannst ist abwarten und Tee trinken. Sie haben ja drei Monate und 14 Tage Zeit dir was zu schicken.
  10. Ja volle Zustimmung, vor allem die Versicherungen greifen solche Sachen schnell auf. "Der ist von der Polizei als 01 eingestuft worden also wird er wohl Schuld sein." Nur gut, das es Rechtschutzversicherungen gibt, denn sonst wird es mitunter richtig teuer. Die können sich ja auch irren, bzw. den Unfallhergang nicht genau überblicken-da sie ja nicht dabei waren und nicht die Zeit haben sich mit der Sache näher zu beschäftigen. Somit wäre es doch besser, wenn man anderes System einführen würde bzw. die Sachen mit der Nummerierung weniger beachten würde.
  11. Das stimmt so aber nicht. Ausnahme eins: Zweimal über 25 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres =>Fahrverbot (egal ob innerorts oder außerorts) Ausnahme zwei: behahrliche Pflichtverletzungen (weiß jetzt wie es heißt )=> höheres Bußgeld und Fahrverbot möglich. Zumal auch wenn es "nur" Punkte gibt, irgendwann ist das Limit auch erreicht und der Führerschein weg.
  12. Also die 14 Euro sind so eher 18 Euro (Verwaltungsgebühren, Porto etc.). Ferner kostet die Nachschulung ca. 250-350 Euro plus rund 30 Euro wegen der Aufforderung zur Nachschulung. Wegen des anderen benutze bitte die Suche oben rechts.
  13. Mal noch eine Frage: Warum hast du nicht in höheren Instanzen weitergekämpft? Dann hätte man ja vielleicht mal eine höchstrichterliche Rechtsprechung gehabt. LG, (OLG, BGH,) BVerfG, EuGH, etc.
  14. Seid wann darf man beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Wohl nicht richtig in der Fahrschule aufgepaßt. Gemessen wird die v immer kurz vor dem Blitz. Immer bedenken die 50 sind das Maximum und nicht das Minimum. Also gehen eigentlich 40 iO, wobei allerdings dies nervig ist. Bei 60 bei zulässigen kann dies schon eine Behinderung darstellen, wobei natürlich die Örtlichkeiten etc. zu beachten sind. Wenn du Glück hast dann sind es unter 21 km/h zu schnell. Dann kostet es max. 35 Euro (wegen Tachovoreilung und Toleranzabzug von 3 km/h). Wenn nicht dann gibt
  15. Ja, hat einer: irgendwas von "gesamter obergerichtlichen Rechtsprechung". Trotzdem konnte ich es mir nicht verkneifen, die Geschichte hier anzubringen. Gerade ein mit der DDR-Vergangenheit belasteter Richter hätte mal zeigen können, was ein unabhängiger Richter alles kann, statt zu demonstrieren, dass er wieder genauso willfährig gegenüber der Obrigkeit ist, wie zu DDR-Zeiten. Woher weist du überhaupt, dass der Richter aus der DDR war. Nach der Wende sind viele Richter aus dem alten Bundesländern in den Osten gekommen und haben hier Recht gesprochen. Ferner sind gerade an Amtsgerichten viele
  16. Ja, warum auch nicht. Siehe die anderen Beiträge dazu.
  17. Die am Unfall beteiligten werden mit 01 beginnend auf dem Bogen angegeben. Wobei man davon ausgeht, das derjenige mit der 01 die Hauptschuld trägt (reine Meinung des aufnehmenden Beamten). Dies ist aber alles eine Spielerei und das Gericht kann dies natürlich alles ganz anders sehen.
  18. Aber die 14 Tage Postlaufzeit nicht vergessen.
  19. Es gibt auch Systeme die zeichnen ohne Blitz auf (Laser mit Videokamera). Siehe dazu unter http://www.Radarfalle.de unter Technik nach. Vielleicht warst du aber auch nicht schnell genug, einfach das nächste mal mehr Gas geben, dann klappt es auch mit dem anhalten.
  20. Könnte noch was kommen, ist ja noch ein bißchen Zeit bis zur Verjährung (3 Monate und 14 Tage Postlaufzeit). Also noch eine Weile zittern ist angesagt.
  21. Warum sollten die denn nicht zwischen den einzelnen Schildern blitzen dürfen? Bezüglich des Umgehens des Fahrverbotes benutze bitte die Suche oben rechts (Ersatzfahrer oder erhöhtes Bußgeld-je nachdem was du machen willst). PS: Sei doch froh, das die zwischen den Schildern geblitzt haben. 127 km/h bei 60 (wo ist der Smilly), wäre um einiges teurer geworden.
  22. Sind es nicht 3,00 Meter die zwischen Auto und durchgezogener Linie frei bleiben müssen?
  23. Weis ich nicht, müßte man in den entsprechenden Buch nachsehen. Hier noch was für Bayern Ich weis aber nicht, ob es sich bei dem Proof-Speed-Messgeräten um solche wie Provida handelt.
  24. Sie ging ja von und nicht aus. Siehe Kommentar darüber
  25. nur mal noch zur Anmerkung: innerorts: Fahrverbot ab 31 km/h zu schnell außerorts: Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell Ausnahme wie oben schon beschrieben-zweimal innerhalb eines Jahres über 25 km/h zu schnell Ausnahme zwei: Erhöhung der Strafe durch die Behörden bei zahlreichen Verstößen (das exakte Wort fällt mir jetzt nicht ein ).
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