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Gast225

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Everything posted by Gast225

  1. Beiden Verstöße könnten knapp über 21 km/h liegen und daher gibt es Punkte. Beim zweiten wäre am ehesten wegen Tachovoreilung und Toleranz ein max. 20 zu schnell möglich. Ein Fahrverbot droht bei diesen Werten noch nicht. Deine Anspielung bezgl. des Fahrverbotes wegen mehrerer Verstöße trifft hier aus zwei Gründen nicht zu. Zuerst muß man innerhalb eines Jahres min. zwei mal 26 km/h zu schnell sein. Und zweitens zählt die Zeit erst ab Rechtskraft des ersten Verstoßes. Der Freund hat im übrigen gegenüber dir KEIN Zeugnisverweigerungsrecht. Dein Vater schon, wobei unter ungünstigen Umständ
  2. Bei über einer Sekunde kommt noch ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.
  3. Wenn man sich von der Staatsmacht so einschüchtern läßt. Deshalb sollte man es ja anders machen und sagen, alle sind zu diesen Zeitpunkt gefahren. Da dies technisch nicht geht, haben die ermittelnten Beamten wohl eine schwerere Nuss zu knacken, da man als Beschuldigter ja Schweigen kann. Ob es klappt weis ich aber nicht.
  4. Das ist aber ganz schön teuer-wußte ich ja garnicht. Ist aber auch gefährlich, wenn mal so ein Laster rüberzieht und sei es nur, um keinen durchzulassen.
  5. Hat er dich angehalten? Wenn nein dann mußt du warten ob überhaupt was kommt. Sollte ein Brief kommen, dann kannst du dich ja noch einmal hier melden.
  6. Am Besten die Zulassungstelle informieren denn sonst kann es eine Menge Ärger geben, wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet und Sche*** baut. siehe auch hier
  7. Die rechtskraft möglichst solange herausziehen bis die anderen Punkte verfallen sind (2 Jahre). Ansonsten ist wenig möglich da du als Fahrer identifiziert bist. Wie wäre es mit Urlaub nehmen, wenn möglich oder um erhöhtes Bußgeld bitten.
  8. So um zur Sache zurückzukehren: Bei 100 Tacho geht ja erst noch die Tachovoreilung ab. Diese ist aber unterschiedlich und kann bei ziemlich genau sein. Ferner noch Toleranzabzug vom 3 km/h. Alles was über 20 km/h zu schnell ist, ist für dich wegen der Probezeit schlecht. Es kommt zur Nachschulung (300 Euro). Wegen der Abschiebung der Strafe benutze die Suche.
  9. Sollte es der Tachowert gewesen sein, dann wird es sogar noch etwas billiger, da Tachovoreilung und Toleranzabzug.
  10. In der Probezeit zählt der Tag des Verstoßes. Also Pech gehabt- Oder mal die Suche benutzen oben rechts-Ersatzfahrer, Alberto, Dauer Gast (ich hoffe mal den schreibt man so ) etc.
  11. Bußgeldrechner benutzen
  12. Ich wußte garnicht das ich dich schon mal verbessert/konkretisiert habe. Das mit den Kosten ist schon klar. Mir ist bekannt das eine Rückrechnung des Alkoholkonsums zum Tatzeitpunkt bzw. ein Nachdrunk von einem Gutachter grundsätzlich zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (Anflutung etc.). PS. Es gibt auch Menschen die aufgrund körperlicher Nachteile das Meßgerät nicht ordnungsgemäß bedienen können (zu wenig Luftvolumen wegen Atemerkrankungen). Schönen Gruß ins Sachsenland.
  13. Das ist aber nicht ganz richtig. Bei mir wirst du bzw. eben der Arzt nicht um eine Blutprobe herumkommen, denn pusten werde ich grundsätzlich nicht. (diese dann natürlich freiwillig, man will ja schließlich keine blaue Flecken haben ) Man muß sich ja nicht selber überführen. Die Kosten einer eventuellen Probe fallen dann aber der Staatskasse zu Lasten, denn ich trinke keinen Alkohol. PS. natürlich ist daher die Chanche in eine solche Kontrolle zu geraten sehr gering.
  14. Punkte verfallen idR nach zwei Jahren-Ausnahme ganz schwere Sachen-. kommen aber in diesen zwei Jahren neue dazu (Sache wird rechtskräftig), dann erfolgt KEINE Löschung aller Punkte. sondern die zwei Jahre beginnen von neuen. Daher ist eine eventuelles hinausziehen der Rechtskraft des erneuten Verstoßes manchmal sinnvoll. Zu diesem Regelfall gibt es eine Ausnahme, nämlich das die Punkte spätestens nach fünf Jahren gelöscht werden. Allerdings immer nur die, die seit fünf Jahren bestandskräftig sind. Sollten weitere Fragen bestehen, dann einfach fragen.
  15. Man könnte von einem "unabwendbaren Ereignis" sprechen, sodass eine Zahlung nicht in Frage kommt. Bezüglich aufgewirbelter Steine gibt es Urteile mit diesem Ergebnis.
  16. Das wird schwierig ohne die Akten zu kennen. Es reicht ja, wenn der Mitarbeiter einen Vermerk macht. Falsch es nicht stimmen sollte, bitte ich um Verbesserung. PS: Schweigen wäre besser gewesen bzw. erst garnicht die zu besuchen.
  17. Wie schnell warst du denn und wieviel war denn erlaubt-innerorts oder außerorts. Vielleicht droht ja kein Fahrverbot. Mit Anwalt könnte die Sache vielleicht bis Mai 2004 hingezogen werden, sodaß die Punkte vorher gelöscht werden. Hättest du damals keinen Einspruch eingelegt, dann müßte man es nur bis Dez 2003 ziehen. Bezüglich eines anderen Fahrers bitte die Suche oben rechts benutzen.
  18. Versuch es mal hier die können in solchen Sachen besser helfen.
  19. In Italien kostet so etwas um die 140 Euronen.
  20. falsch bis 100 km/h sind es 3 km/h und ab 101 km/h sind es 3 Prozent, wobei immer auf die volle Zahl aufgerundet wird. Macht also bei 150 km/h 4,5 also insgesamt 5 km/h Toleranz Abzug. PS: Ein Fahrverbot gibt es außerorts erst ab 41 km/h zu schnell.
  21. Gast225

    Gelbe Ampel!

    So was kommt mit der Zeit. Zumal wenn man die Strecke öfter fährt. Also nicht entmutigen lassen und nicht zuviel Gas geben, denn man kann an solchen Stellen auch die Geschwindigkeit überwachen.
  22. Zu den Kosten und meiner Meinung kannst du ja in dem anderen Beitrag kundig machen. Warum sollte die Polizei nicht das Signal 2 von ihren Standort aus sehen können? PS: Natürlich halte ich Ampeln die am Tag ihre Berechtigung haben mögen, aber in der Nacht sinnlos sind für falsch. Weise doch mal deine Stadt etc. darauf hin, das man mit dem Abschalten in der Nacht jede Menge Geld sparen-in dieser Zeit ja ziemlich nötig-kann. Natürlich weis ich nicht, ob dies eine gefährliche Kreuzung mit hohen Unfallaufkommen ist, welches obiges nicht ermöglichen tut. Aber dennoch sollte bzw. muß man sich,
  23. Bei Probezeit wird es erst bei über 20 km/h zu schnell problematisch. Vielleicht war es auch nur eine Spiegelung, da auf der Autobahn idR erst bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt wird. Es könnte aber auch ein niedrigeres Tempolimit gegolten haben.
  24. Kann sein muß aber wohl nicht. Kommt wohl auch auf die Länge der Bauarbeiten an.
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