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Kaefer9

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  1. Wenn auf einer Straße zugelassen ist, doch diese zulässige Höchstgeschwindigkeit wegen einer Baustelle auf beispielsweise oder gesent wird, werden dann auch die Starenkästen dieser zulässigen Geschwindigkeit angepasst?
  2. Wird so etwas auch in 30-Zonen benutzt oder bei mobilen Roltlichtüberwachungen?
  3. Geht es denn in kleinen Städten, wenn man praktisch vor seiner Haustür geblitzt wird, schneller?
  4. Habe mir jetzt auch mal diese Tatbestandsseite angeschaut. Aber warum steht da, das es einen Punkt für die Nichtbenutzung der rechten Fahrbahn bei baulich voneinander getrennten Fahrbahnen gibt? Das hätte dann doch eine Nachschulung zur Folge. Aber es gibt doch erst ab 40 EUR Punkte?!?
  5. Was ist eine TBNR??? Naja. Fassen wir mal zusammen: Wenn es sich bei Mario um eine Straße mit zwei baulich voneinander getrennten Fahrbahnen handelt (keine Kraftfahrstraße), dann erwartet ihn nur ein Verwarngeld, da er gegen das Rechtsfahrgebot, durch Nichtbenutzen der rechten Fahrbahn bei zwei baulich voneinander getrennten Fahrbahnen, verstoßen hat. Wenn es doch eine Kraftfahrstraße war, macht es dann bei der Bestrafung einen Unterschied, ob man aus Versehen auf der falschen Seite gelandet ist, da vielleicht die Kreuzung etwas unübersichtlich war? So wie ich das aus dem Ausgangsposting v
  6. Würde denn Mario auch schon als Geisterfahrer gelten? Ich meine, er hat seinen Fehler ja sofort gemerkt und ist sofort wieder umgekehrt. Wenn es bei ihm keine Kraftfahrstraße war, dann dürfte er auch höchstens ein Verwarngeld bekommen, oder?
  7. Also, ich habe gerade noch mal nachgeschaut und möchte es jetzt doch auch mal genauer wissen. Fährt man auf einer Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung, so gibt das nen Punkt. Aber was ist, wenn es sich nicht um eine Kraftfahrstraße handelt? Kriegt man da auch nen Punkt? Ich verstehe nicht so recht, ob das unter "Gegen das Rechtsfahrgebot auf baulich getrennten Fahrbahnen verstoßen" fällt. Weiß da einer was Näheres?
  8. Also, soweit ich das verstanden habe, handelt es sich weder um eine Autobahn, noch um eine Kraftfahrtstraße. Das bedeutet meines Wissens, dass du lediglich mit einem Verwarnungsgeld rechnen müsstest. Wenn überhaupt. Jedenfalls hast du gegen das Rechtsfahrgebot auf baulich getrennten Fahrbahnen verstoßen. Soweit ich das beurteilen kann, ist in deinem Fall keine Gefährdung anderer entstanden. Das würde dich dann 25 EUR kosten. Mit Nachschulung und Verlängerung der Probezeit musst du dann nicht rechnen! P.S.: Bitte berichtigt mich, wenn ich etwas Falsches gesagt habe! P.P.S.: Du kannst auch e
  9. Also, ich denke, du kannst da ruhig auf ein Verwarngeld hoffen! 3 km/h Toleranz werden dir sowie abgezogen und dann kommen noch mal ein paar km/h runter, weil der Tacho ja bekanntlich voreilt! Allerdings muss ich ja mal sagen, dass ich es überhaupt nicht ab kann, wenn jemand gerade seinen Führerschein bekommen hat und gleich so tun muss, als ob er der coolste Raser überhaupt wäre! Das kann absolut böse enden und ich würde kein reines Gewissen mehr bekommen, wenn ich jemand anderen gefährden würde!
  10. Hallo Mareike! Du musst dir erst Gedanken machen, wenn du 21 oder mehr zu schnell warst. Denn für alles darunter gibt es bloß ein Verwarnungsgeld, dass keinerlei Auswirkungen auf deinen Führerschein hat! Also: Bezahlen und gut is´!
  11. Das ist ja ganz schön link! Ich find´s ja echt unglaublich, was die sich alles einfallen lassen! Wie ist das eigentlich mit der Alberto-Methode. Ich wurde nicht geblitzt oder so (glaub ich zumindest ), aber wenn es mir doch mal passieren sollte, wäre es dann aussichtsreich, zu behaupten, man wisse nicht mehr, wer gefahren sei? Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen und meine ältere Schwester sieht mir ziemlich ähnlich...
  12. Uuuups! Da hat mich wohl jemand erwischt! Ich glaube, ich bin einfach zu ungeduldig und wenn ich bei einem Threat keine Antwort bekomme, dann probier ich´s halt in nem andren! hihi! Aber so langsam weiß ich ja jetzt Bescheid! Jedenfalls was die Sache mit dem "gelb - oder doch schon rot?" angeht...
  13. Das stimmt natürlich und ich weiß das ja auch. Aber trotzdem kommt doch eigentlich jeder mal in eine Situation, wo er sich eigentlich hätte anders verhalten müssen. Das muss ja auch keine Absicht sein. Ich habe meinen Führerschein noch nicht sehr lange und daher kann ich es noch nicht so gut abschätzen, wann ich vor einer A,pel noch rehctzeitig zum stehen kommen kann, und wann ich lieber weiterfahre. Ich war letztens in einer Situation, in der ein Auto sehr dicht hinter mir hergefahren ist. Es war in einer 50-Zone und die Ampel an der Kreuzung vor mir war schon längere Zeit grün. Kurz vor mir
  14. Also, jetzt möchte ich es doch mal genau wissen: Es gibt ja zwei Induktionsschleifen an einer Ampel mit Blitzer. Die erste befindet sich 1-2 Meter hinter der Haltelinie und die zweite mitten auf der Kreuzung. Handelt es sich nur um einen Rotlichtverstoß, wenn ich zweimal geblitzt wurde? Oder ist es auch ein Verstoß, wenn ich bei gelb über die erste Schleife fahre und bei rot über die zweite? Irgendwo habe ich gelesen, dass man nur mit einem Verwarnungsgeld rechnen muss, wenn man zu dem Zeitpunkt, an dem die Ampel auf rot schaltet schon über die Haltelinie gefahren ist. Stimmt das? Dann wü
  15. Bei Rotlichtüberwachungen muss man also nicht angehalten werden? Aber bei Geschwindigkeitskontrollen werde ich angehalten, wenn die Verkehrssituation es zulässt? Ist das bei allen Kontrollmethoden üblich (Laser, Video, etc...)? Und wie ist das nachts? Ist es möglich, nachts Geschwindigkeitskontrollen ohne den Einsatz von Blitz durchzuführen? Mit Video beispielsweise? Oder würde man den Fahrer dann nicht erkennen?
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