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Peli

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Everything posted by Peli

  1. Kann hier mal bitte jemand ein Bild reinstellen.....!!!!!..
  2. Tippe mal darauf, dass hier von verschiedenen Seiten aus mitgelesen wird/wurde! Kann gut sein, dass der Thread hier im Verfahren auftauchen könnte.... Was ich aber ganz und gar nicht verstehe...*und ich bin gewiss kein heiliger Verkehrssteilnehmer*, Du hast vom realen Leben einen deutlichen Warnschuß bekommen (andere sind bereits tot, bei solchen Geschwindigkeiten und dem Fehlverhalten), wieso währt Deine Einsicht nur so kurz? Vom praktischen Willen, die gewonnene Erkenntnis umzusetzen, will ich erst gar nicht reden. Peli
  3. PSSSSSST *sagt ihm das doch hier nicht zu laut!!!* Sonst merkt er es noch.... Peli
  4. Hallo zusammen, folgende Grundsatzfrage hätte ich zum "2x25km zu schnell innerhalb eines Jahres Sachverhalt": Wenn man aufgrund des ersten, bereits rechtskräftigen" Verstoßes schon einmal sicher drüber war, und jetzt ein zweiter Verstoß, ebenfalls über 25km zu schnell, aufgetreten ist, wird dann ein Fahrverbot zwangsläufig von den Behörde verhängt, da die Daten in Flensburg abgeglichen werden, oder kann man da auch "durchrutschen", zum Beispiel, wenn der eine Verstoß in Branden- burg und der andere in Sachsen oder Berlin passiert ist? Ich möchte keinen Anwalt einschalten und den Bescheid
  5. Hallo Daniel1 mensch jetzt mach mal langsam hier mit dem "Account-löschen-" und "Spuren-verwischen-wollen" Es ist zwar nicht unbedingt eine juristische Glanzleistung, wenn man zu dem Zu-Schnell-Fahren auch gleich noch frei raus zugibt, dass man ein Medikament genommen hat, aber was soll Dir denn bitte passieren? Hat man Dir Blut abgenommen ?, Gibt es nachweisbare Werte, dass Du nicht mehr fahrtauglich warst. Nein ?, dann kommt da auch nix "Gefährliches" mehr. Vielleicht (sehr vielleicht) kommt was, aber das könnte man leicht an- fechten. So was sag ich zwar selten, aber in diese
  6. @ Kisi Man gibt nicht einfach auf! Das sollte eine Grundeinstellung sein. Arbeite Dich hier in die Beiträge mittels der Suchfunktion rein. Entwerfe einen Plan, checke den auf Plausiblität, und wenn eine minimale Chance besteht, zieh das Ding durch. Selbstverständlich sollte man etwas langsamer fahren. Ist halt nun mal so, dass Du zur typischen Risikogruppe gehörst. Dazu ist die Probezeit ja auch da. Allerdings reicht manchmal auch schon der Schreck aus, dass man beinahe wegen zu schnell-fahren drangekommen ist. Andere brauchen dringend den Hammer und die Nachschulung. Zu welcher G
  7. @ transistor Sorry für das Mißgeschick. Wie ein Anwalt aber nur so intelligent sein kann, dass er die gebotenen, wirklich vielversprechenden Möglichkeiten nicht erkannt hat, ist für mich unverständlich. Es wäre in Deinem Fall sehr gut möglich gewesen, Deinen Vater das Verfahren in die Länge ziehen zu lassen, bis Du wegen Verjährung raus bist. Alle Vorraussetzungen waren da, eigentlich die Idealkonstellation. Wurde hier wirklich gegen Bezahlung anwaltlicher Rat eingeholt, oder war es eine Frage an einen Anwalt, denn man eben kennt? Dem Anwalt würde ich was husten, wenn er dafür auch noc
  8. Meinem Vorreder anschließ. 1. Fristen nicht verpassen (bitte rechtzeitig per Einschreiben, Fax oder Ähnliches) 2. Deine Mutter ist ganz raus aus der Sache, keine Chance mehr bei diesem Ansatz 3. Als Sohn bist sehr schnell im Visier, dass sollte verhindert werden 4. Wenn sich jemand für Dich irrtümlich bereit erklärt, gefahren zu sein (der muss das konsequent durchziehen), halte Dich aus der "Schusslinie" raus. Du wirst Besuch zu Hause bekommen, ggf. wird die Nachbarschaft befragt werden (so bin ich mal verraten worden). Da es hier um eine Fahrverbot + Punkte geht, rechne j
  9. Die letzten drei Poster haben wohl einen wesentlichen Punkt übersehen: Am 20.02.09, wenn mein Kumpel dort hingeht, und er sich zu 95% als Fahrer outet, ist die Sache bereits für ihn VERJÄHRT. Da wird es dann auch keinen arbeitswütigen Richter mehr geben, wenn er als Fahrer durchgeht. Selbstverständlich bekommt er eine Vollmacht von mir. Ferner, falls er Lust hat dort hinzu- gehen, gibts auch noch meinen Personalausweis mit, auf dem ich völlig anderst aussehe, als heute. Und zun Leuten, die sagen, zahlt doch einfach wennn Du zu schnell warst. An sich auch für mich kein Problem. ABER,
  10. Die Argumente von einigen hier, daß ich einfach zahlen soll lassen den Schluß zu, dass bei entsprechend niedriger Summe wohl jeder von den Damen und Herren nach einer Verwarnung wegen überhöhter Geschwindigkeit bereit wäre, anstandslos und in gutem Glauben das Geld zu bezahlen. Darüber freuen sich die Behörden und spekulieren sicher auch darauf. Meine Strategie sieht derzeit vor, daß ich einen Kumpel, der mir ähnlich sieht, sofern er Zeit und Lust dazu hat, am 20.02.09 vor Ort aufmaschieren lasse. Wenn er sich in dem Bild dort wiederzuerkennen glaubt, ist die Sache schon verjährt. Wenn
  11. Zum Thema mal was Grundsätzliches: Die Fahrtroute von Berlin in die Urlaubsgebiete an der Ostsee gilt als sogenannte "Goldeselroute". Inbesondere fahren dabei die *leckeren* Urlauber durch Landkreise, in denen freiwillig sonst niemand eine müde Mark lassen würde. Es liegt auf der Hand, dass wenn das Geld eben nicht von selbst "fließt", man etwas nachhelfen muß. Selbstverständlich würde in den besagten Landkreisen dass niemand zugeben. Aber jeder weiß es. Wer öfters die Strecke von Berlin nach Usedom oder Rügen fährt, kann ein Lied davon singen. Hier geht es nicht mehr nur um Verkehrsüberwach
  12. Hallo liebe Forumsgemeinde, um Folgendes gehts: 1. Zu schnell gefahren, soll 35 Euro bezahlen (will ich aber nicht) 2. Bin Halter und Fahrer 3. Das Foto muss sehr schlecht sein, denn es war stockdunkel, es regnete in Strömen und zum Zeitpunkt der Messung war kein Scheibenwischer an, die Frontscheibe also voll mit Wasser (mit voll meine ich richtig voll!) 4. Tattag: 16.11.2008, aber schon zwei Anhörungsbögen, der Letzte am 10.01.09. Auf mein Schreiben vom 15.01.09, dass das Fahrzeug am Tattag ausnahmsweise mehreren Personen zur Verfügung stand, und ich daher um Übersendu
  13. Wieso wurde hier nicht gleich mit dem Ersatzfahrer reagiert? Dieser gibt den Verstoß irrtümlich zu. Das Bild ist aus Sicht des VT wirklich gut. Das könnte genausogut ich sein (sehe ähnlich aus). Jetzt ist da wohl ohne Anwalt nichts mehr drin. Peli, der denkt, dass hier eine sehr gute Gelegenheit aus der Hand gegeben wurde
  14. @ dete Es war definitv kein Blitz vorhanden. Die Nacht war stockdunkel, der Mond war durch dicke Wolken verdeckt. Ich fahre nachts immer mit Sonnenbrille . Einen Sonnenbrille hatte ich nicht auf. Wie gesagt, es war ein, kurzes sanftes Aufleuchten zweier dunkelroter, kreisförmiger Flächen mit einem Durchmesser von (geschätzt) ca. 10 cm, die auf einer Ebene lagen. Ein Aufblitzen, wie man es zum Beispiel bei fest installierten Starenkästen sieht, gab es definitiv nicht. Vielleicht habe ich ja das neue "geheime Supermessgerät" entdeckt..... Peli
  15. Hallo Zusammen, dass man auch nachts mittels Radarfalle auf einer Autobahn erwischt werden kann, ist klar. Insbesondere mit ESO ES.3.0 Meine Frage ist, ob es auch zwangsläufig Blitzen muss. Bei einem mir nachts knapp vorrausfahrenden Fahrzeug waren am Straßenrand rechts - unterhalb der Leitplanke - plötzlich zwei hintereinander aufleuchtende, tiefdunkelrote Kreise zu sehen. Beide waren auf der selben Höhe, aber seitlich leicht versetzt. Einen echten Blitz gab es aber NICHT Es war eben nur ein Aufleuchten. Der Durchmesser der rot aufleuchten Kreise entspricht recht gut denen des ESO ES3.0 Ein
  16. Die Behörde wird niemals ein Auge zudrücken. Sie darf, kann, will und wird es nicht (ist in Deutschland so). Insoweit ist es für Dich wichtig, nicht als Fahrer "erkannt" zu werden. Wie der Vorposter schon gesagt hat, gibt es Mittel und Wege, Deine Mutter im Spiel zu halten, bis für Dich die Verjährung eingesetzt hat. Diese Möglichkeiten wirst Du hier im Forum finden, und auch bei konkreten Fragen Antworten dazu be- kommen. Es "lohnt" sich finanziell auf jeden Fall, dass Ding noch in Deinem Sinne rumzureißen. Alles was dadurch später kommt, kann sehr schnell teuer werden. Viel Erfolg, Peli
  17. @ Pharao dann ist das eine klare Sache! Die Behörde war entgegenkommend. So kann man es auch regeln. Zahlen und (vorsichtig) Weiterfahren. Peli
  18. Verjährungsfrist: 3 Monate Wenn die Tatzeit am 19.06.07 war und der AB erst am 30.10.07 ankam (sicher am 30.10.07 ???!) war die Sache verjährt. Die Verjährung trat am 19.09.07 ein. Da nützt auch ein Anhörungsbogen vom 30.10.07, der, wenn er rechtzeitig ageschickt worden wäre, die Verjährung hätte unterbrechen könnte, nichts mehr. Erklär mir mal bitte, wieso Du Dich nicht vor Deiner Frage in die FAQ´s eingelesen hast. Damit wäre alles sehr leicht zu beantworten gewesen. Wie langsam kann eine Behörde eigentlich arbeiten...... Und wie dreist kann man sein, dann noch am 28.12
  19. @ Lennox Mensch, laß Dich hier von manchen Kommentaren nicht verrückt machen. Es gibt hier definitiv nicht wenige Leute, die es sehr gerne hätten, wenn Du definitv die volle Strafe aufgebrummt bekommst. Einfach weil es ihr täglich Brot ist und sie wohl nicht aus ihrem Beruf mehr gedanklich rauskommen. Es gibt diverse Möglichkeiten, lies Dich bitte in alte Fälle sehr gründlich ein, benutze die Suchfunktion und studiere noch ein bißchen weiter. Du hast ja noch Zeit! Erst wenn der Anhörungsbogen da ist, wird es etwas knapper. Nutze also die Zeit mit Recherchieren und verplempere Sie nicht mit d
  20. Hallo ! Wenn Du etwas Genugtuung für eine Deiner Ansicht nach erlittene Ungereichtigkeit haben willst, davon gehe ich zumindest nach Deinen Äußerungen aus, gibt es viel elegantere und preisgünstigere Wege, als die Ideen, die Du hast. Wenn es die Kommune oder die Stadt war, und die das Geld erhält, hol Dir doch Dein Geld dort einfach auf andere Art wieder... Genauere Hinweise will ich Dir hier aber nicht geben. Mit etwas Überlegen wird Dir schon einfallen, wo welche Geldströme von Dir nach da fließen. Von eine Bababa-Banküberfall hab ich aber nix gesagt . Vielleicht war die Lasermessung
  21. Hallo Daniel, mein Fahrzeug ist wie Du in eine Induktionsschleife reingefahren. Erlaubt 60 (von erlaubten 100 auf 60 km/h in 30 m!), gemessen 119 abzüglich Toleranz. Foto des Fahres sehr gut. Laß Dir erst einmal das Foto kommen bzw. lass über einen Anwalt Einsicht nehmen. Wenn Du Glück hast, ist es schlecht, meistens sind die aber ausreichend gut. Du kannst immer noch sagen lassen (wenn Du zum Beispiel in einer Firma eine Dritte Person hast), daß Dir das Fahrzeug am Tattag nicht zur Verfügung stand bzw. jemanden sich irren lassen, dass er wohl gefahren ist. Dies verschafft Dir auf jede
  22. Die sehr elegante Lösung geht jetzt nicht mehr, aber was Du immer noch machen kannst ist, wie kleiner Schelm schon sagte, Dir das Foto zeigen lassen. Es ist nämlich nicht sicher, ob dieses auch tatsächlich gut genug geworden ist. Vielleiht ist es unbrachbar. Freiwillig wird Dir das die Behörde oder die Polizei auf keinen Fall sagen, da sie auf den Erfolg aus sind. Nämlich einen Fahrer für den Verstoss zu bekommen, der dann auch zur Kasse gebeten wird. Herzlichen Gruss Peli
  23. Hallo, schließe mich auch der schon genannten Ansicht an. Es ist zu schaffen, aber es wird knapp. Bitte jetzt nicht als lehrerhaft verstehen, aber vielleicht kannst Du Dir vornehmen, die 50 km schon vor dem Ortschild hinzubekommen. Meine wirklich dumme Angewohnheit war früher, dass ich zu häufig erst NACH dem Schild angefangen habe runterzubremsen. Natürlich war ich dann innerorts zu schnell. Was mich auch Geld gekostet hat. Auch bei den Ampeln habe ich eine zeitlang darauf gezielt, bei Gelb noch durchzukommen. Das ging dann soweit, wenn ich festgestellt hatte, dass die Fußgängerampel
  24. Hmmm, was spricht denn dagegen, wenn Du es erstmal bestreitest, Dich also irrst? Bei mir hat die Sekräterin den AB ausgefüllt mit dem Kommentar, daß lt. den Firmenunterlagen das Fahrzeug mir zum Tatzeitpunkt nicht zur Verfügung stand und der Fahrer sich ferner beruflich längere Zeit woanderst aufhällt. Dieser AB wurde dann fristgerecht auf den letzten Termin hin abgeschickt. Das Foto war sehr gut. Das Bild im Ausweis war allerdings dem jetzigen Fahrer nicht mehr ganz so ähnlich (da ist jemand "fetter" und bärtiger geworden ). Und es lohnt sich wohl, seine Auweise nicht so schnell erneuern
  25. @MarioFc Lieber Mario, Du hast jetzt hier wohl das Problem, das man Dir wirklich sehr ausführlich Hinweise gegeben hat, aber Du es nicht wirklich verstanden hast, Deine Chance zu nutzen! War das Trägheit, Faulheit.....?: 1. Du verpennst den Zeugenbefragungsbogen! Ich glaube Du hast immer noch nicht wirklich begriffen, welche Chance Du da vergeigt hast! (sonst würdest Du nicht im letzten Post fragen, was Du jetzt als Nächstes schreiben sollst) 2. Du willst wirklich wortwörtlich von den Leuten hier wissen, was Du der Behörde schreiben sollst?????? Zum Einen ist kein Fall ge
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