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transistor

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    Anfänger
  1. Innerhalb der Probezeit. Zwei Monate nach der Aufforderung 1A oder 2B Verstöße, Führerscheinentzug für 3Monate Nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis 1A oder 2B Verstöße = MPU MfG. hartmut Super alles klar, dann weiß ich ja bescheid. Werde dann mal meinen Bruder fragen müssen, wird nämlich die beste Lösung sein wenn er das übernehmen könnte. Ich danke euch und wünsche noch nen schönen Tag :-) Gruß transistor
  2. Beim zweiten Verstoß, solltest Du nicht davon kommen, bekommst Du die Aufforderung freiwillig eine psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Da kannst Du hin, da musst Du nicht hin. MPU kommt erst zwei Verstöße später innerhalb der Probezeit. MfG. hartmut Hi Hartmut, zu deiner Nachricht habe ich folgendes aus der FAQ herrausgesucht: Sollte dem so sein, dann hätte ich ja nochmal glück gehabt, auch wenn ich die Sache auf mich nehmen würde, nur beim nächsten Verstoß hätte ich dann ein großes Problem. Habe auch gerade meinen Fahrlehrer vom Aufbauseminar angerufen, er sagte mir
  3. Hallo Karo! Vielen dank für deine zügige Antwort. Was mich etwas irritiert, in einem Bußgeldrechner wurde mir als Ergebnis eine recht schwammige Antwort ausgeworfen, dabei ging es um eine "freiwillige Teilnahme an einer MPU". Was bedeutet denn freiwillig? Sehe ich das richtig das es eigentlich keine Chance gibt das ich die Sache übernehme, an einem Fahrverbot und/oder MPU würde ich nicht vorbeikommen oder? Somit würde ja sowieso nur mein Bruder übrig bleiben. Viele Grüße transistor
  4. Hallo an alle! Habe jetzt eine Stunde auf dieser und diversen anderen Seiten gestöbert aber werde einfach nicht schlau. Folgender Fall: Ich hatte bereits vor einiger Zeit einen Geschwindigkeitsverstoß innerhalb der Probezeit, der mit einem Aufbauseminar geahndet wurde. Ich habe erfolgreich daran teilgenommen und habe natürlich auch die verlängerte Probezeit. Nun wurde ich wiedermals geblitzt, diesmal beträgt die Überschreitung 23 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Das KFZ gehört mir, ist wegen der günstigeren Versicherung auf meinen Vater zugelassen. Nun kam gerade eben ein Zeugenfrageb
  5. Danke für deinen netten Comment. Der "Anwalt" hat dafür kein Geld genommen, war nur ein Serviceanwalt an der Hotline von der Rechtsschutzversicherung, leider scheinen die ja sehr inkompetent zu sein :-( Viele Grüße transistor
  6. Danke Simineon für die Infos. An gerry3107: Was versuchst du mit deiner Standpauke hier zu erreichen? Ich glaube man kann einen Menschen per Ferndiagnose und dann auch noch durch das Internet wohl kaum einschätzen, also urteile nicht über mich und meine Fahrweiße und gebe nicht so einen Schwachsinn von dir. "Du bist einer der Unverbesserlichen und durch Leute wie Dich, mußten Andere unschuldig sterben !" Darüber kann ich wirklich nur lachen, ich gehe jetzt mal reifer wie du mit der Situation um und fange keine Endlosdiskussion an und werde mich auch erstrecht nicht für irgendetwas rechtfer
  7. Klar war blöd, unkonzentriert gewesen, mache ja sowas nicht vorsätzlich. Danke für eure Hilfe, das Forum und das ganze Thema ist auf jeden Fall sehr interessant :-)
  8. Hm na toll was hätte man statt dem Verweigern tun sollen, das ich für die Zukunft bescheid weiß? Danke für die Antwort
  9. Hallo an alle! Bin neuling und momentan habe ich leider ein kleines Problem. Bin im November 2008 mit meinem Auto geblitzt worden, und bin noch innerhalb der Probezeit. Geschwindigkeitsbegrenzung war 100 km/H(also außerorts :-) ) und ich wurde nach abzug der Tolleranz mit 148 km/h gemessen. Das Auto ist auf meinen Vater zwecks niedriger Versicherungskosten zugelassen. Natürlich kam prompt der Brief, natürlich adressiert an meinen Vater der ja offensichtlich der Fahrzeughalter ist. Er hat nach einem Gespräch mit dem Anwalt die Aussage verweigert, da es sich ja um einen Fall innerhalb der Famili
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