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Andeu

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About Andeu

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    Berlin
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    Bergsteigen / Sportklettern / Skifahren / Skibergsteiger / Judo / Selbstverteitigung /<br>alles Ausdauersportarten..... <br>Internet / Computer/ Foto / Video .... incl. Bearbeitung<br>Vorlieben: zügiges sichers Autofahren und einen gepflegten guten schnellen Wagen fahren.<br>Lebensziel: leben und leben lassen<br>Abneigungen: gegen Kontrolle oder Besserwisser<br>Was ich hasse: Drängler, Raser, bornierte Menschen<br>Beruf: zeige ich oft mal die rote Kelle
  1. Hier der Google Map Link : http://maps.google.de/maps?sourceid=navcli...=1&ct=title
  2. Toll..... bin mal gespannt auf die Bilder.... nach meiner Erinnerung stehen dort alle 20 m ein Baum... und in der Mitte zwischen den Bäumen diese Haltestelle mit einem orange Mülleimer. Auf den feundlicherweise beigestellen Bilder der Partnerseite "Usedomblitzer" befindet sich aber die Messstelle direkt hinter dem Mülleimer. Ich selber werde ja erst wieder, Ende August nach Meckenburg Vorpommern fahren und selber Bilder vom Ort der Messstelle machen können! Von meinem RA...habe ich nun Information, das einige Unterlagen dort aus (Pasewalk) vorliegen, jedoch fehlt der Eichschein. Das Gutachten
  3. Einen besseren Vorschlag fällt dir wohl nicht ein!!! Wo zu, ich kann doch warten!
  4. Habe heute in Wadgassen Saar, eine Beschilderung vorgefunden, die einige Fragen auf werfen. Leider konnte mir alle gefragten Autofahrer und sogar ein Fahrlehrer, keine eindeutige Antwort gegen! Fallbeschreibung: ca. 150 m vor dem Orteingangsschild steht ein 30 km/h Schild.. Ok ab dem Schild besteht eine Geschwindigkeitsbegränzung von 30 km/h.... auch wenn kein Grund zu erkennen ist.... ein Aufhebungschild ist nicht vorhanden, weder vor dem Ortseingangschild oder danach! Nun die Frage: was darf man nun innerhalb der Ortschaft fahren 50 km/h oder nur 30 km/h Wer weis da die Regelung ??
  5. Der Mülleimer ragt ´nur´ 20 % links in das Bild !? ...Egal welches Objektiv verwendet wurde: Dann ist die Messung diesbezüglich gültig. Na ja..... wenn ich mir das vorstelle das der Messtrupp alles vor die Linse (das Messgerät) halten kann und die Messung dann nioch in Ordung sein soll..... Das dürfte bestimmt nicht so ok sein, bzw. es gibt bestimmt Vorschriften der Hersteller was sein darf oder nicht! Es gibt Bespiele (Bilder auf der Partnerseite Usemdomblitzer) auf der Messtellen hinter Tarnnetzen oder sogar aus Baumkronen zu sehen ist... Bin mal gespannt was mein Gutachter dazu schreibt...
  6. Es hat sich hier im "Radardforum" leider nicht geändert, wie man aus dem Beitrag von Mace sieht... Es gibt immer noch Mitglieder die es vorziehen, grundsätzlich blödsinnige Strüche los zu lassen, gegen neue Foren Mitgliede, ohne den Versuch zu wagen, eigen Erfahrungen als Hilfestellung hier einzubringen. Aber so etwas kann mich nicht beirren um meine Ziele zu verfolgen--- Wer endlich der Toll sein wird, wir die Zeit zeigen.... Vielleicht liest mal "Mace" die Forenregeln, würde bestimmt nicht schaden!!!!!!!!!!!!!!!!Nur mal so
  7. Damit ich es richtig verstanden habe, meinst Du das Datem der "Tat" also das Datum im Bußgeldbescheid, oder welches Datum greift da ??? Bring mal Licht ins Dunkel Mir ist aber auch eine 3 Monatsfrist bekannt, oder gilt die nur bis eine Anhörungsborgen oder der Bußgeldbescheid eingeht... Aber ist das richtig ??
  8. Kann mir nicht vorstellen, das die Beamtenversorgung anderst (besser) geregelt ist wie im Öffentlichen Dienst bzw. im Rentenrecht! Die Grundlage ist doch einheitlich das SGB Mein Vater war Beamter und hatte zusätzlich eine Renten bei der BfA, aus der Zeit vor seiner Beschäftigung als Beamter..... Diese Zusatzrente wurde mit seiner Pension verrechtet! Auch meine Mutter hatte eine eigene BfA Rente.... nach dem mein Vater gestorben war, hat sie zwar 60 (55)% der Ruheversorgung von meinem Vater erhalten, aber ihre eigene Rente der BfA wurde verrechnet. Genaue Beträge kennen ich nicht... da gibt e
  9. Das meine ich auch, aber wie wird es berechnet.... bin mir da nicht sicher..... eigentlich müßte vom Gericht ja eine Benachrichtung kommen.... oder hat da auf dem Gericht nur jemand geschlafen.... Für mich ist es schon wichtig zu erfahren, ob ich mit meinen Einwendungen im Bezug auf die "Zulässigkeit der Meßstelle", bei Gericht nun durch kam oder nicht! Wichtig für viele andere Fälle, bzw. meinen neusten Fall, mit 56 km/h in Meklenburg Vorpommern Dumm wenn ich nun bei Gericht anfragen würde..... und die Sache wurde dann neu aufgelegt... Bisher habe ich auch nichts, wegen der Gerichtskos
  10. Ob es nun 1 Jahr oder 3 Jahre bzw. 5 Jahre Wartezeit sind ist die Frage, die noch zu klären währe? Aber sicher ist auch bei einer Beamtenversorgung, das die eigene Versorung bzw. Rente, je nach dem... angerechnet wird.... zwei Versorungen also eigene Versorgung zu 100 % + die Versorgung als Witwe 60 % greift nicht! Ist aber auch so im Rentenrecht.... Gleiches Recht auch für Witwer.... wenn die Ehefrau einen eigenen Rentenanspruch hatte und früher stirbt wie der Ehemann!! Wurde gerne mit der Wartezeit es genau erfahren.... wie lange die wirklich ist??? Gruß
  11. Hallo, war leider einige Zeit nicht im Land.... habe aber unterwegs schon die Beiträge zu meinem Thema gelesen! Leider bin ich in meinem Urlaub diesmal nicht nach Mecklenburg Vorpommern gekommen um vielleicht Bilder von solchen Abzock Radarfallen oder von meiner !!Messstelle zu machen. Aber das von mir hier hochgelade Bild mit der Radarmessstelle hinter einem orange Mülleimer ist vergleichbar und stammt, soweit ich das erkennen kann aus dem gleichen Ort! Dort stehen die Bäume 20 m auseinander! Genau in der Mitte zwischen den Bäumen ist die Busshaltestelle, also steht das Radargerät direkt hi
  12. In einem anderen Beitrag, habe ich mal hier eingebracht, das ich in einer noch 50ziger Zone <(Orstausgang) auf einer 4 Spurigen Ausfallstrasse (50m) vor dem Ortsausgangsschild und einen 60 Km/h Schild beblitzt wurde mit angeblich 61 km/h. Der Bußgeldbescheid, gegen den ich nach einer Anhörung, Einspruch eingelegt habe, kam vor 2 Jahren. Vor einem Jahr gab es in der Sache eine Gerichtsverhandlung, in der ich alle Fakten vortragen habe. Unter anderem auch ein Schreiben der Landesregierung, das an dieser Messstelle kein Unfallschwerpunkt wegen der Geschwindigkeit ist, sondern nur wegen dem ver
  13. Also ich glaube das ist im Beamten-Versorungsrecht wie im Öffentlichen Dienst geregelt! Von einer Altersbegrenzung weiß ich nichts..... aber es gibt da noch zwei Dinge die da eine Rolle spielen: !. die eigene Rente oder Vorsorgung, das ist wie bei der BfA, da wird auch die Renten verechnet 2. man muß 3 oder sogar 5 Jahre verheiratet sein, bevor einen Wittenanspruch entsteht. Aber ich glaube, duch das Vermögen vom "alt Kanzler" ist die NEUE!! super abgesichert!
  14. Warum werden die Seiten hier im Forum nicht auf einen neuen Stand gebracht??? Und das von Dienstanweisungen abgewiesen werden darf dürfte wohl im Bereich der Märchen liegen! In einigen Tagen dürften wir ja diese Dienstanweisung erhalten und auch die Einsicht ins Messprotokoll..... incl. dem Fachkundenachweis.... und wann die letzte Wartung und Eichung vorgenommen wurde... Wenn bisher sogar der genaue Ort der Messung nicht mit geteilt wurde..... dürfte jeder Anwalt leichtes Spiel haben..... Warte wir es ab... Zu der Willkür, oder der Meinung die Messfirmen könnten messen wo sie wollen, habe
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