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brightstar

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Everything posted by brightstar

  1. Statt der 300€ für die VPB lieber Nudeln für die 2. Hälfte des Monats kaufen. Der Besuch der VPB ist freiwillig. Ich würde sie nicht besuchen egal ob ich das Geld hätte oder nicht. Das du in Zukunft aufpassen solltest versteht sich von selbst. Beim nächsten probezeitrelevanten A-Verstoß (2 Monate nach Eingang der Aufforderung bei Nichtbesuch) wird die FE entzogen. mfg brightstar
  2. Gerade das hatte Mr.T glaub ich nicht geschrieben. Wie schon geschrieben gibt es für Unfälle im Bußgeldkatalog x Möglichkeiten diesen zu ahnden. Nicht alle sind A-Verstöße. Deswegen sollte man abwarten was nun genau vorgeworfen wird. mfg brightstar known as darkstar in VP PS: Als ich vor ca. 1 Jahr meinen Unfall hatte mußte ich auch erst kurz überlegen was ich den erzähle und was nicht. Hätte ich die Wahrheit erzählt wäre es nicht ohne Punkte abgegangen.
  3. Richtig. §§ 2a Abs 2/2a StVG Hier gab es keine Maßnahme nach §§ 2a Abs 2 Nr 1 StVG, folglich auch keine PZ-Verlängerung. mfg brightstar
  4. JaNein. Warum sollte Sie? Natürlich verjährt sie analog zu den Tilgungsfristen. Siehe auch klick oder klick mfg brightstar
  5. Die wenigsten Traktoren dürften zweirädrig sein sein. §§ 6 FeV Und L ist in M nicht enthalten. Die Berechtigungen findest du in §§ 6 Abs 3 FeV. Nur wenn man bereits eine andere Klasse wie z.B. B oder A1 besitzt bei der die PZ beginnt. Ansonsten siehe Goose. Und ich wieviele posten obwohl sie kein Plan haben. mfg brightstar
  6. Das Zusammenrechnen mag bei 2-3 OWI noch gut funktionieren, spätestens wenn Aufbauseminare also Maßnahmen nach §§ 4 Abs 3 StVG ins Spiel kommen wird es kritisch. Teilweise liegen die Schwierigkeiten auch im Zusammenspiel von Tilgung, Punkteabbau durch Seminare, Reduzierungen nach § 4 Abs. 5 StVG, zeitliche Überschneidungen, Tattagsprinzip oder Rechtskraftprinzip von Aufbauseminaren usw.In manchen BL gilt laut Gerichtsurteilen bei Aufbauseminaren das Tattagsprinzip in anderen das Rechtskraftprinzip ein paar Urteile dazu kannst du ab hier nachlesen. Das kann im Einzelfall den einen vor dem Entz
  7. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 StVG erteilt werden. Nein. Ja. Unbeschadet der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis hat die Fahrerlaubnisbehörde zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen. PunkteMPU: ca. 335€ Die Frage ist aber ob du wirklich 18 Punkte erreicht hast, das Punktsystem ist hinreichend kompliziert d
  8. 3. Führerscheinrichtlinie - Richtlinie 2006/126/EG Wenn du in eine neue Klasse erwirbst, dann wäre die korrekte Vorgehensweise gewesen: den dt. FS zurückzugeben und einen neuen ausländischen FS mit den dt. Klassen und der neuerworbenen Klasse zu bekommen. Auch die 2. FS-RiLi die 1991 beschlossen wurde enthielt schon den gleichen Satz wie in Artikel 7 Abs 5a. mfg brightstar
  9. War mir noch gar nicht aufgefallen aber du hast Recht. Bei mir erscheinen sie (nüvi 300) ab 50m. Auf jeden Fall erscheinen sie bei Annäherung. Das geht durchaus. mfg brightstar
  10. Bei meinem Garmin werden diese nur bei Annäherung in die Karte eingeblendet. Zusätzlich nochmal POI Einstellungen im Menü kontrollieren. mfg brightstar
  11. Dies gilt NICHT für OWIs nach §§ 24a StVG siehe §§ 29 Abs 6 StVG. mfg brightstar
  12. Soweit mir bekannt und in einem alten Gesetzesentwurf nachzulesen soll die neue Regelung in einem §§24c StVG ab 1.August 2007 in Kraft treten. mfg brightstar
  13. Heilbarer Mangel. Wenn du keine Zweifel am Meßverfahren glaubhaft machen kannst: aussichtslos. mfg brightstar
  14. Das verändert die Lage. Solltest du mehr als 20 km/h zu schnell gewesen sein dann ist das ein A-Verstoß. Ein A-Verstoß in der Restprobezeit fürht in der Regel zu einer MPU. Solltest du bis 20 km/h zu schnell gewesen sein dann passiert nichts da es auch kein B-Verstoß ist. (Nur Bußgeld) §§ 2a Abs 5 StVG Die Behörde wird dich also nach Rechtskraft des BGB erneut auffordern eine MPU beizubringen mit Fristvorlage von ca. 2 Monaten. Bringst du die nicht bei folgt der FS-Entzug. VerkehrsrechtsMPU: ca. 330€. mfg brightstar
  15. Es zählt das Datum der Rechtskraft des BGB. Mit Ausnahme von OWIs nach §§ 24a StVG. Dort ist keine absolute Tilgungsfrist vorhanden. Die aber komplett unverbindlich ist. Ich hörte von vielen Bescheiden wo das Datum der Tilgung nachträglich handschriftlich geändert wird. Sobald viele Eintragungen vorhanden sind und Aufbauseminare angeordnet werden wird es sehr kompliziert, da manche Gerichte und damit FEB das Tattagsprinzip anwenden. Andere wiederum das Rechtskraftprinzip der letzten Verurteilung/Verstoßes. Oder auch hier klicken. mfg brightstar
  16. Schön geschrieben PhantomRaser aber einerseits beantwortet das nicht GM_s Frage und andererseits falsch. Es wäre besser gewesen zuerst in den Urteilen nachzuschlagen. BGH (Beschl. v. 18.01.1990 - 4 StR 292/89) BGH 27.10.1988 - 4 StR 239/88 OLG Brandenburg (Beschl. v. 20.12.2005 - 2 Ss (OWi) 266 8/05) Haben wir im VP ständig bei Fahrern die unter Alkohol im Auto einschlafen und von der Polizei aufgegabelt werden... In D ist für das Führen etwas mehr nötig, als lediglich den Motor anzulassen. Das ist aber in anderen Ländern soweit ich weiß anders. Ein Urteil im Sinne von GM_ wäre OLG Ol
  17. Du solltest mal besser das lesen was ich verlinkt hatte. Der FS ist solange gültig bis er nicht zurückgenommen wird. Das funktioniert zur Zeit nichtmal bei FS die unter einer MPU-Auflage erworben wurden. CZ und PL antworten einfach nicht. Kannst du in allen möglich dt VG-Urteilen nachlesen. Schwachsinn, denn ein Führerschein und damit eine FE besteht. Was soll eine Anfrage denn bitte bringen? Dann bekommt er einen Registerauszug die bestätigt das seine FE registriert ist. Im übrigen brauche ich keine Dokumente mit mir rumschleppen die Bestätigen das der FE gültig ist. Der FE spricht für sich
  18. Bitte träume weiter wenns recht ist. Hier wurde unzweifelhaft die 2./3.FS-RiLi verletzt, das steht aber einer Benutzung des Scheins in D nicht entgegen siehe auch diesen oder jenen Post bzgl. Wohnsitz von mir. Bei dem Versuch den FS umzuschreiben wird aber die FEB auf jeden Fall Zicken machen und das meiner Meinung nach zurecht. Weiterhin könnte durchaus versucht werden eine Rücknahme des FS zu erreichen, was in der Praxis aber ziemlich kompliziert ist, da dies nur der erteilende Staat darf. @pumba26: Gibt es Gründe dafür das du den Schein in BUL gemacht hast? Wenn hier z.B. in D eine MPU a
  19. Nö kann sie nicht, sie muß im Rahmen der geltenden Gesetze handeln. Andernfalls würde sie nämlich vom zuständigen VG kurz abgebürstet. Mir ist bekannt das der BKat nur auf Fahrlässigkeit abstellt und Strafen auch erhöht werden können. Aber es gibt nach einer OWi keine Sperrfrist. Ja klar, das eine Urteil liegt mir auch vor. Aber es gibt keine Sperrfrist. Aber es gibt keine Sperrfrist. Das entscheidet ein Richter nach einer Straftat und nicht die FEB. Es fehlt einfach die Rechtsgrundlage nach einer OWI eine Sperrfrist zu verhängen. Wo sind denn deine Gesetzestexte? Er ist nach
  20. Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? Gesetzestexte erbeten. Eine Sperrfrist ist nicht zu erwarten. mfg brightstar
  21. § 2a Abs. 5 StVG: Schließe mich dem Schelm an, wenn dir die Konsequenzen schon nach der MPU bewußt waren dann verstehe ich den Post noch weniger. Den Psychologen wird es brennend interessieren warum du schon wieder da bist. mfg brightstar
  22. Siehe entsprechenden Post im VP. Aber eine zweite Meinung einholen ist legitim. mfg brightstar known as darkstar in VP
  23. Wer sich das mal Urteil komplett durchlesen will der muß mal hier <klicken>. Wurde auch im VP schon mißtrauisch beäugt. mfg brightstar
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