Autip 0 Posted December 16, 2003 Report Share Posted December 16, 2003 Hi @ all! Mein Kumpel ist nach dem Umparken auf dem Disco-Parkplatz (OBI-Parkplatz) von der Polizei angesprochen worden.Fazit: Blasen, Blutabnahme, 1,75 Promille!!! Er hatte das Auto wirklich nur wenige Meter umgestellt und den PARKPLATZ dabei NICHT VERLASSEN. Er wurde auch erst NACH dem einparken angesprochen und nicht etwa von der Polizei aufgefordert da bitte anzuhalten. Wie ist dort die Rechtslagen? Es steht kein Schild am Parkplatz, dass dort die StVO gilt. Ist der Führerscheinentzug also rechtens?Ich mein bei mir in der Hofeinfahrt darf ich doch auch betrunken fahren wie ich will. Danke schon mal! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 16, 2003 Report Share Posted December 16, 2003 Es handelt sich bei dem Parkplatz um öffentlichen Verkehrsraum, das Fahrzeug wurde also im Verkehr geführt, somit liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
focht 1 Posted December 16, 2003 Report Share Posted December 16, 2003 Huhu, Er hatte das Auto wirklich nur wenige Meter umgestellt und den PARKPLATZ dabei NICHT VERLASSEN. Er wurde auch erst NACH dem einparken angesprochen und nicht etwa von der Polizei aufgefordert da bitte anzuhalten. Nunja, die Beschreibung lässt zumindest den Schluss zu, dass unseren grünen Freunden die Örtlichkeit bekannt war....Das Auflauern mag zwar moralisch verwerflich sein - prinzipiell ist der Vorgang (Pappe lochen, Strafanzeige) bei diesem Blutalkoholgehalt aber rechtens. Ciao Quote Link to post Share on other sites
L'âme 0 Posted December 17, 2003 Report Share Posted December 17, 2003 Wenn Du bei fast 2 Promille noch in der Lage warst, Dein Auto umzuparken, würde ich mir eh um ganz andere Sachen Sorgen machen... Wie schon gesagt wurde, öffentlicher Parkplatz, Dumm gelaufen... Quote Link to post Share on other sites
Holger 0 Posted December 17, 2003 Report Share Posted December 17, 2003 Welchen dringenden Grund gibt es eingendlich, sein Auto auf einem Parkplatz umzuparken - und das bei fast 2 Promille? Da hätte ich ganz andere Sorgen (abgesehen davon, dass ich bei so viel Alk im Blut wahrscheinlich gar nicht mehr wüßte, wo mein Auto steht ...)! Warst du dabei? Dann hättest du ihm den Schlüssel abnehmen sollen - jetzt ist wohl nicht mehr viel zu machen. Da ein öffentlich zugänglicher Parkplatz von Autofahrern und Fußgängern frequentiert wird, die gefährdet werden könnten, entspricht die Anwendung von § 316 StGB meinem persönlichen Rechtsempfinden. Ich möchte nicht von so einer Ballerbirne über den Haufen gefahren werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 17, 2003 Report Share Posted December 17, 2003 @Autip Er hatte das Auto wirklich nur wenige Meter umgestellt Zur Verwirklichung des Tatbestandes des §316 StGB reicht es schon aus das Fahrzeug mit dem Vorsatz es gleich zu bewegen anzulassen.Aus purer Dummheit bei einer Straftat erwischt worden (zum Glück) ...selbst schuld. Ich mein bei mir in der Hofeinfahrt darf ich doch auch betrunken fahren wie ich will.Solange da keine geschlossene Schranke oder Ähnliches ist meine ich aber was anderes... Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 17, 2003 Report Share Posted December 17, 2003 Mein Kumpel ist nach dem Umparken Er hatte das Auto wirklich nur wenige Meter umgestellt und den PARKPLATZ dabei NICHT VERLASSEN. Ist klar. Blau gewesen und gemerkt, daß der Parkplatz doch etwas zugig fürs Autochen ist. Nur umparken.. Wie wärs denn damit : Schnappsdrossel taumelt in die Karre, heizt los, bemerkt den Streifenwagen und parkt schnell ein. Zu spät. "Wollte nur mein frierendes Auto blah blah" , rein hypothetisch angenommen mal? MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Schnabeltier 1 Posted December 17, 2003 Report Share Posted December 17, 2003 Mein Kumpel ist nach dem Umparken auf dem Disco-Parkplatz (OBI-Parkplatz) von der Polizei angesprochen worden.Fazit: Blasen, Blutabnahme, 1,75 Promille!!!Du meinst wohl pusten.... Er hatte das Auto wirklich nur wenige Meter umgestellt und den PARKPLATZ dabei NICHT VERLASSEN. Er wurde auch erst NACH dem einparken angesprochen und nicht etwa von der Polizei aufgefordert da bitte anzuhalten.Nun ja, ein Parken mitten aud dem Weg wäre ja auch Behinderung. Nun mal ehrlich, der Kumpel hat diese Behandlung verdient! Wenn er sich mit 1,75 Promille noch sicher fühlt(!!) , ein Auto umparken zu können (und dann wahrscheinlich noch von der hintersten Ecke bis dicht vor den Eingang, damit sein neugewonnenes Mädel nicht zu lange laufen und frieren muß), wie sicher wird er sich dann einige Stunden später fühlen, wenn er nach Hause fahren will?? Kommt er dann noch zuhause an, oder verbringt er die Nacht am Baum oder im Graben? Sorry, aber manchmal kann ich die Handlungsweise der s gut verstehen. Hier aufzulauern, macht entschieden mehr Sinn, als vermeintliche Raser abzuzocken! Wie ist dort die Rechtslagen? Es steht kein Schild am Parkplatz, dass dort die StVO giltAuf dem Führerschein steht auch nicht explizit drauf, daß man nicht besoffen fahren darf. Und man darf's trotzdem nicht. Eine Suffahrt mit einem fehlenden Schild entschuldigen zu wollen, ist die vielleicht tollste Ausrede, die ich je gehört habe. . Nun ja, die Rechtslage wurde ja schon ge"schilder"t. Pech gehabt! Quote Link to post Share on other sites
Autip 0 Posted December 17, 2003 Author Report Share Posted December 17, 2003 Wow, hab ich ja ganz schön für Gesprächststoff gesorgt... Zu den Fragen:- Nein ich war nicht dabei. Es waren aber 2 andere dabei die in etwa gleich betrunken waren. Die bezeugen auch dass er die Polizei beim abstellen des KFZ noch nicht gesehen hatte. - Er hat das Fahrzeug nur aus dem Grund umgeparkt, da ein Teil des Platzes Nachts wohl immer durch eine Schranke abgeperrt wird. Da er vor hatte das Auto am nächsten Tag abzuholen stellte er es auf den Teil des Platzes der nicht verschlossen wird. Leider habe ich keine möglichkeit zu beurteilen wie viel 1,75 %o tätsächlich sind. Woher sollte ich auch vergleichswerte nehmen. So wie ich eure Reaktion deute ist es wohl doch ziemlich viel... Eine Suffahrt mit einem fehlenden Schild entschuldigen zu wollen, ist die vielleicht tollste Ausrede, die ich je gehört habe. Ich mein auf einem Parkplatz gilt doch auch kein Rechts vor links so wie ich es gelernt habe. Und zwar deshalb weil es ein Privatgelände ist und nur die StVO dort gilt wenn auch das Schild an jeder Zufahrt steht. So hab ich das in der Fahrschule gelernt.Es hätte also gut sein können dass der Führerscheinentzug dadurch nicht korrekt war.Ihr kennt euch damit besser aus als ich, deshalb hab ich nachgefragt. Jetzt weiß ich dass er wohl doch keine Hoffnung mehr zu haben braucht. Das kannst aber auch ganz normal antworten, ich hab auch normal gefragt. Mich wunderts auch warum ihr ihm hier so vile unterstellt. Wenn ich sag es waren wenig Meter dann waren es wenige. Und er wollte definitiv nicht heimfahren. Ich brauch euch doch nicht anlügen! Warum auch? Klar wars ne riesen Dummheit. Das weiß ich und er selbst auch. Aber jeder macht mal Fehler. Naja, und wenn kein Mensch mehr auf dem Parkplatz ist und er ja nur nen 'guten' Hintergedanken hat... Andere fahren so noch heim und werden leider nicht erwischt. Aber glaubt mir, er lernt daraus. Er ist eigentlich eh ein recht 'Vernünftiger'. Also, danke nochmals für die Zahlreichen antworten. Jetzt weiß ich wo mein Freund dran ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 Ich mein auf einem Parkplatz gilt doch auch kein Rechts vor links so wie ich es gelernt habe. Und zwar deshalb weil es ein Privatgelände ist und nur die StVO dort gilt wenn auch das Schild an jeder Zufahrt steht. So hab ich das in der Fahrschule gelernt.Also das halte ich für ein Gerücht. Auf einem frei zugänglichen Parkplatz gilt auf jeden Fall die StVO, somit auch Rechtsfahrgebot bzw. Alkoholgrenzwerte. Ist halt öffentlicher Raum.Ein möglicherweise vorhandenes Schild "hier gilt die StVO" hat nmE nur eine zusätzliche Hinweisfunktion. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 @Pferdestehler Nein, denke, der Eigentümer des Parkplatzes (der Hausrecht hat) kann selbst entscheiden, ob er rechts vor links oder links vor rechts haben möchte. Ob der Verkehrsraum öffentlich ist kann er aber nur durch eine Schranke/Zaun oder sowas in der Richtung bestimmen, da ists ja wurscht, ob auf dem Parkplatz die StVO gegolten hat oder nicht, das StGB gilt überall und der §316 gilt immer im öffentlichen Verkehr. Quote Link to post Share on other sites
Schnabeltier 1 Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 - Er hat das Fahrzeug nur aus dem Grund umgeparkt, da ein Teil des Platzes Nachts wohl immer durch eine Schranke abgeperrt wird. Da er vor hatte das Auto am nächsten Tag abzuholen stellte er es auf den Teil des Platzes der nicht verschlossen wird.Dann wäre der Platz doch wieder offen.....1,75 Promille brauchen 11,5 Stunde, um vollständig abgebaut zu werden, die sicheren 0,3 Promille werden daher auch erst nach 9,5 Stunden erreicht. Da die interessanten Teile der Disconacht erst nach Mitternacht kommen (und der Allolospiegel auch erstmal ertrunken werden muß), wäre es bei Nüchternheit (allerdings mit Kater) schon längst hell. Und im übrigen meine ich, daß 1,75 Promille wirklich heftig sind. Für viele beginnt bei diesen Werten schon die Karussellfahrt; ich glaube nicht, daß man dann noch fahren kann. Quote Link to post Share on other sites
Autip 0 Posted December 18, 2003 Author Report Share Posted December 18, 2003 Hab ich das richtig verstanden, also dass der Parkplatz eine Schranke hat (die aber offen war) nützt ihm auch nichts?! Keine Ahnung was von seiner Tat im StGB und was im §316 verboten wird. Bin ja nur 'Laie' Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 Hab ich das richtig verstanden, also dass der Parkplatz eine Schranke hat (die aber offen war) nützt ihm auch nichts?!Ja, das hast du richtig verstanden. Keine Ahnung was von seiner Tat im StGB und was im §316 verboten wird. Bin ja nur 'Laie' § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr (1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. (2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht. Also genau das, was dein Kumpel gemacht hat. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Autip 0 Posted December 18, 2003 Author Report Share Posted December 18, 2003 Mit welcher Strafe muss er dann rechnen? Fürerschein 1 Jahr weg, Psychologisches Gutachten, ... ?! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 Bei einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt gibt es idR eine Sperre bis zur Wiedererteilung der FE von 6 bis 9 Monaten und zwischen 30 und 60 Tagessätzen Geldstrafe. Weiterhin ist ab einer BAK von 1,6%o eine MPU beinahe unumgänglich. Mit diesem Wert könnte ich wohl kaum noch am Boden liegen ohne mich festzuhalten, wer damit noch fährt legt die Vermutung nahe, ein Alkoholproblem zu haben. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Christian Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 Frage: Was wäre wenn er sein Fahrzeug ohne es anzulassen geschoben hätte? Gruß Christian Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 Nix wäre passiert..(vielleicht Muskelkater, Erkältung und ähnliches) Willst du/er das als Ausrede vor Gericht verwenden?! Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 Frage: Was wäre wenn er sein Fahrzeug ohne es anzulassen geschoben hätte? Dieses Problem hatte man zu Zeiten der Ölkrisen und der Sonntagsfahrverbote in den 70ern: Ganz Schlaue hatten da ein Pferd vor ihren PKW gespannt und waren damit herumgekutscht. Mit der Ausred, es handele sich ja in dem Fall um eine "Kutsche" und nicht um ein Kraftfahrzeug.. Dieser Argumentation sind die Gerichte damals nicht gefolgt. Festgelegt wurde, daß soetwas nur mit (ex) PkW´s geschehen dürfe, wenn der Motor ausgebaut sei. Vielleicht ist diese Denkweise hier übertragbar. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 Schau mal hier. In diesem Thread hat der Betreffende auch nur im Auto gesessen und dieses wurde geschoben. Trotzdem haben die ihm den FS abgenommen! Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 18, 2003 Report Share Posted December 18, 2003 Den Berg runter rollen lassen reicht auch. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 @GooseBei einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt gibt es idR eine Sperre bis zur Wiedererteilung der FE von 6 bis 9 Monaten und zwischen 30 und 60 Tagessätzen Geldstrafe. öhm, also bei den tagessätzen würde ich dir ja zustimmen, aber die sperre ist schon ein bischen länger.ich tipp mal eher auf 10 - 12 monate. und vorher macht ne mpu auch keinen sinn. nur mal angemerkt. ciao Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 @guest:bei Straftaten wird immer ein Urteil oder Strafbefehl folgen, der sich an den Tatumständen des Einzelfalls orientiert.Es kann sein, daß das Urteil härter ausfällt, es kann auch sein, daß es milder ausfällt. Man wird sehen. Die Werte, die ich genannt habe sind Erfahrungen aus etlichen Prozessen, an denen ich teilgenommen habe, es kann natürlich sein, daß woanders die Sperre länger ausfällt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 Mit diesem Wert könnte ich wohl kaum noch am Boden liegen ohne mich festzuhalten, wer damit noch fährt legt die Vermutung nahe, ein Alkoholproblem zu haben. naja.. jetzt übertreibt mal net.. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 @Goose,naja, also 6 Monate bei einem 316 hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört. selbst unter9 monaten gibts eher ganz ganz selten. also ich hab meine werte auch nur von derjurathek-seite. da posten viele betroffenen und dann kann man sich schon ein gutesbild machen. aber vielleicht ist ja in deiner gegend die staatsanwaltschaft und derrichter eher milder gestimmt, kann ja sein. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 @devil: das ist nicht übertrieben. Wer mit 1,7%o noch geradeaus laufen kann ist mit Sicherheit gut im Trainig.Das sind Werte, die man sonst kaum erreicht und die eindeutig ein Alkoholproblem vermuten lassen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 wie alt ist den dein Freund ? und weißt du ob er schon öfters unter Alkoholeinfluss gefahren ist ? "100 gehts gut "und dann läuft es eben dumm. Durch sollche Fahrer werden leider genug unschuldige Menschen getötet. @Guest wieso sollte die Staatsanwaltschaft milde stimmen bei dem Wert ist es echt fahrlässlich zufahren. Quote Link to post Share on other sites
Autip 0 Posted December 19, 2003 Author Report Share Posted December 19, 2003 Er müsste eigentlich 20 sein wenn ich mich jetzt nicht täusch.'Alkoholproblem' würd ich es nicht nennen was er hat. Er ist eher das Spiegelbild des Durchschnittlichen 20jährigen. D.h. unter der Woche trinkt er nichts, am Wochenende dafür schon. Am besagten Abend war eben 99Cent-Party, weshalb er wohl etwas mehr getrunken hat als sonst - genau wie der Rest der Disobesucher übrigens auch! Betrunken fährt er nie!!! Ich kenn zwar andere die manchmal angeiheitert hinters Steuer sitzen, die hören aber auch immer das dementsprechende von mir. Leider immer erst im Nachhinein weil ich da nie dabei ben... Wie gefährlich das ist braucht ihr mir nicht sagen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 Also alles über 1,5 Promille und noch einigermaßen laufen können hier sogar Auto fahren (geht vielleicht einfacher, da man ja sitzt), stellt schon eine Gewöhnung an Alkohol dar und ist mit einer Suchtlage zu vergleichen. Ein Gelegenheitstrinker kann bei solchen Werten sich kaum noch aufrecht halten. Quote Link to post Share on other sites
Guest Nakal Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 @ Goose Meines Wissens ist ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille die MPU auf jedenfall vorgeschrieben, völlig unabhängig davon, ob der Betreffende ab diesem Wert einen Unfall baut oder "nur" sein Auto umparkt. Oder irre ich diesbezüglich? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 @Nakal: Das ist richtig GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
tomcat02 0 Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 Zur Verwirklichung des Tatbestandes des §316 StGB reicht es schon aus das Fahrzeug mit dem Vorsatz es gleich zu bewegen anzulassen. Da muß ich aber widersprechen: Das Anlassen des Motors, um das Fahrzeug in Bewegung zu setzen, ist mangels Versuchsstrafbarkeit straflos. (Tröndle/Fischer § 316 Rn. 4 über BGH 35, 390) Zur Strafzumessung, ohne konkret auf einen Einzelfall einzugehen:Strafen für Ersttäter liegen meist im Bereich von 25 - 50 Tagessätzen Geldstrafe. (BA 77, 310) thomas Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 (edited) @tomca02 Da gibts ein Urteil, der Betroffene wollte sein Fahrzeug einige hundert Meter nach Hause fahren. Wurde von den Polizisten dabei beobachtet, wie er das Abblenlicht zunächst einschaltet, dann, nachdem er sie beobachtet hatte wieder ausschaltete, ich glaub der Motor lief auch. Im alten Forum hatte ich es mit @farendil mal darüber gehabt, müsste das Urteil aber raussuchen. [edit]hab das Urteil nachgeschlagen, ist der Fall, nur etwas anders, er hat die Beamten nicht gesehen. Ich such mal im alten Forum[edit] Edited December 20, 2003 by rennfahrer² Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 hier der alte thread. Weiß jetzt auch nicht, was da in meinem Kopf rumgespuckt ist. Logischerweise werden nur Bewegungszustände vom §316 StGB umfasst. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 He Leute, hab Neuigkeiten: Die s ließen meinen Kumpel zuerst blasen. Ergebnis: 1,78 Danach nahmen sie ihn mit ins Krankenhaus um Blut abzunehmen. Ergebnis 1,46 !!! D.h. erst ist zu seinem Glück unter der Wichtigen Grenze von 1,6.In allen Reportagen bringen sie aber immer ganz groß dass die Geräte für Atemkontrolle IMMER zugunsten des Angeklagten ausgelegt seien. Die würden immer weniger anzeigen als die Blutabnahme ergibt. Hier wohl definitiv nicht! Krass dass die Werte so stark abweichen!!! Quote Link to post Share on other sites
Polizist 0 Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 In allen Reportagen bringen sie aber immer ganz groß dass die Geräte für Atemkontrolle IMMER zugunsten des Angeklagten ausgelegt seien.Dafür kann es verschiedene Gründe haben, die nicht unbedingt mit dem Gerät zusammenhängen. Zum einen kann es sein, dass der letzte Schluck Alkohol noch nicht lange zurücklag, und daher noch eine ziemliche "Fahne" im Mund war. Sind die Werte im Grenzbereich, wird dem Probanten angeboten, seinen Mund mit Wasser auszuspülen. Das ändert häufig schon viel am Anzeigewert. Zum anderen kann es aber auch sein, dass dein Kumpel schon wieder in der Abbauphase war. Und häufig vergeht zwischen der Kontrolle vor Ort und der tatsächlichen Blutentnahme einiges an Zeit, Zeit für den Körper Alkohol abzubauen. Natürlich kann es auch mal an dem Gerät liegen. Die sind aber in aller Regel sehr genau und unterliegen regelmäßigen Eichungen. Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 und unterliegen regelmäßigen Eichungen. Wenn ich mal ketzern darf :I Im Revier mit freiwilligen Probanden aus den Reihen der aufopferungsvollen Kollegen ? MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Klaus 0 Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 Schon wieder mal der Kumpel (der "Bekannte", ein "Freund", ...) ? Wieso postet der liebe Kumpel usw. seine Probleme nicht selbst? Wenn man schon Blödsinn (oder ein wenig mehr) gebaut hat, dann sollte man doch wenigstens dazu stehen und nicht immer wieder den angeblichen Bekannten vorschieben. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 Es soll sogar in D noch Leute geben die haben keinen Internetanschluß. Ferner muß er ja nicht im Auftrag des Freundes schreiben, sondern informiwert sich nur da es ihn interessiert. Quote Link to post Share on other sites
Klaus 0 Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 Für diese Annahme gibt es meiner Meinung nach zu viele Anfragen für Kumpels usw. in diesem Forum, die alle nach dem gleichen Schema formuliert sind. Ich verfolge das Forum schon seit einigen Jahren, habe hin und wieder auch einen ketzerischen Beitrag geschrieben, aber langsam wird es langweilig. Intelligente oder auch leicht provokative Poster (Farendil, Alberto u.a. in gewissem Sinne auch Landy ... ) werden immer seltener. Stattdessen häufen sich die Klagelieder pubertierender Probezeitler, die mit Mühe und Not ihre Tastatur quälen, von Grammatik und Rechtschreibung und der StVO noch nie etwas gehört haben und in fast schon beängstigender Weise dieErgebnisse aller bisherigen Pisa-Studien bestätigen.Armes Deutschland!! Quote Link to post Share on other sites
Schnabeltier 1 Posted December 22, 2003 Report Share Posted December 22, 2003 Stattdessen häufen sich die Klagelieder pubertierender Probezeitler, die mit Mühe und Not ihre Tastatur quälen, von Grammatik und Rechtschreibung und der StVO noch nie etwas gehört haben und in fast schon beängstigender Weise die Ergebnisse aller bisherigen Pisa-Studien bestätigen.Armes Deutschland!!Tja, Klaus, da kann ich dir nur zustimmen. Allerdings muß ich den anderen (also den Leuten mit Schulbildung, gutem Charakter und Verantwortungsbewußtsein etc. pp.) zugute halten, daß sie i.d.R. nicht so fahren, daß sie hier im Forum die allseits bekannten Fragen stellen müssen. Vielleicht ist der Fragesteller selbst der Kumpel...wer weiß? Was mich viel eher stört, (und darum bin ich manchmal so gehässig) ist die auch gern wiederholte Tatsache, daß viele dieser "Leute" einfach keine Einsicht in ihr Tun zeigen wollen. Da wird z.B. die Gelbphase einer Ampel ausgereizt und dann "bin versehentlich bei Rot rübergerutscht" gepostet. Da heizt einer "vorsichtig" bei Schneeglätte, gerät auf die Gegenspur und es kracht. Dieser jemand beschwert sich über das unangepaßte Geschwindigkeitsknöllchen. Andere rasen im Nebel und lamentieren über das dabei gemachte Blitzerfoto! Hier: Billig-Alk, aber kein Geld für'n Taxi (er hätte mittels eines solchen kommen können). Und immer: Null Einsicht!! Viele solcher Poster halten es wohl noch nichtmal für nötig, die FAQs zu lesen..... Das ist es, was ich eher zum armen Deutschland rechnen würde Im Übrigen: Diskussionen über ernsthafte Postings sind nützlich und sinnvoll. Auch in diesem Thread ist die Frage, ob und inwieweit eine folgenlose (d.h. unfall- und belästigungsfreie) Alkoholfahrt auf dem Parkplatz geduldet wird, sehr interessant. Nicht dagegen die Begleitumstände... Quote Link to post Share on other sites
Autip 0 Posted December 22, 2003 Author Report Share Posted December 22, 2003 Schon wieder mal der Kumpel (der "Bekannte", ein "Freund", ...) ? Wieso postet der liebe Kumpel usw. seine Probleme nicht selbst? Wenn man schon Blödsinn (oder ein wenig mehr) gebaut hat, dann sollte man doch wenigstens dazu stehen und nicht immer wieder den angeblichen Bekannten vorschieben. Was soll denn diese provokative Frage an dieser Stelle?Zum Glück gibt es noch Andere die eine andere Ansicht haben. Gast225 hat mir die Worte bereits aus dem Munde genommen:Es gibt wirklich noch Leute die kein Internet haben! (Man höre und staune!) Und mein Kumpel gehört eben dazu. Ist das in irgend einer Weise schlimm?! Ändert das irgend etwas an der Sache und der Diskussion? Dann bilde dir einfach ein ich wäre es selbst gewesen und schreib wieder zum Thema und beteidige dich produktiv. Der Grund warum ich das hier geschrieben habe ist einfach der:Ich hatte selbst eine Frage Zwecks AB der auf einen falschen Namen ausgestellt ist. Auf der Suche nach Infos habe ich dieses Forum entdeckt, worüber ich sehr froh bin. Nachdem ich dann mein Problem unter http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...t=ST&f=6&t=6739 erläutert hatte dachte ich ich frag gleich mal die Experten was sie vom Fall meines Freundes halten. Ich hab oben schon mal geschrieben als falsche Dinge unterstellt wurden dass ich nicht Lüge und dazu auch gar keine Veranlassung sehe. Das würde mir doch eher schaden wenn ich euch die Sachlage nicht korrekt darlege.Wär ich es selbst gewesen hätte ich das mit den tatsächlich nur 1,46 Promille auch früher mitteilen können. Fazit:-> Also, wenn ich es selbst gewesen wäre würde ich es zugeben!-> Hätte mein Freund die Möglichkeit selbst hier zu schreiben würde er es machen. Hat er aber nicht. Die einzige Möglichkeit die er hat ist zum Anwalt zu gehen. Das hat er bereits getan. Ich hoffe diese Offtopic-Diskussion hat sich hiermit erledigt und wir sind ab sofort wieder schön freundlich zueinander Quote Link to post Share on other sites
Autip 0 Posted December 22, 2003 Author Report Share Posted December 22, 2003 @Schnabeltier:Kann dem 2. Teil deines Beitrags nur zustimmen. Man sollte zuerst die FAQs lesen (hab ich gemacht)Man sollte Einsicht in sein Tun zeigen (das tut mein Kumpel, das könnt ihr mir glauben.)Man sollte die Tatsachen nicht verdrehen und somit herunterreden (das mach ich nicht, auch wenns mir kaum einer glaubt. Wie gesagt, es gibt 2 Zeugen die vor Gericht aussagen würden, dass nur das Umparken geplant und durchgeführt wurde) Deshalb lasst uns einfach die ernst gemeinte Frage "ob und inwieweit eine folgenlose (d.h. unfall- und belästigungsfreie) Alkoholfahrt auf dem Parkplatz geduldet wird" vollends erörtern. (Zum ersten Teil kann ich nur sagen dass ich hoffe dass nicht ich damit gemeint bin.Ich bin 24, somit weder in der Probezeit noch pupertieren, studiere an einer Universität und erhielt im Gymnasium einen Preis, was genügend über meinen Verstand aussagen sollte. Und habe bisher gerade einmal 1 Strafzettel wegen Falschpakens erhalten.) Quote Link to post Share on other sites
Polizist 0 Posted December 22, 2003 Report Share Posted December 22, 2003 Wenn ich mal ketzern darf :IIhr dürft, ihr dürft Im Revier mit freiwilligen Probanden aus den Reihen der aufopferungsvollen Kollegen ? Natürlich! Jedesmal zu Dienstbeginn muss jeder Kollege/jede Kollegin in dieses Gerät pusten. Das LBG verbietet Beamten ja, alkoholisiert zum Dienst zu erscheinen und natürlich auch den Genuss desselben während des Dienstes. Daher werden von den unmittelbaren Vorgesetzten immer mal wieder solche Kontrollen auch während des Dienstes durchgeführt. Das Ergebnis lag bisher aber imm bei 0,00 mg/L... Quote Link to post Share on other sites
Guest BSC Posted December 22, 2003 Report Share Posted December 22, 2003 [...]pupertieren[...] [...]Falschpakens[...] Naja, in Deutsch hast du den Preis zumindest nicht erhalten... scnr Quote Link to post Share on other sites
Grisu 0 Posted December 22, 2003 Report Share Posted December 22, 2003 Danach nahmen sie ihn mit ins Krankenhaus um Blut abzunehmen. Ergebnis 1,46 !!!Und häufig vergeht zwischen der Kontrolle vor Ort und der tatsächlichen Blutentnahme einiges an Zeit, Zeit für den Körper Alkohol abzubauen. Es besteht evtl. auch die Möglichkeit, das die BE fehlerhaft durchgeführt wurde. Unter anderem darf keine Luft in die Vacutainer-Röhrchen gelangen. Dies kann bei entsprechend langer Transport- oder Lagerzeit ggf. zu falsch niedrigen Blutwerten führen. GrußGrisu Quote Link to post Share on other sites
Autip 0 Posted December 22, 2003 Author Report Share Posted December 22, 2003 Hier noch eine Ergänzung zu meiner Aussage weiter oben, dass auf einem Parkplatz kein Rechts vor Links gilt: Auf der Sat1-Videotext-Seite 521 ist derzeit folgendes zu lesen: Auf Parkplätzen ist die Vorfahrt nicht unbedingt nach dem Rechts-vor-Links-Prinzip geregelt. Vielmehr unterliegen Autofahrer dort der sogenannten Verständigungspflicht: Das eigene Verhalten muss durch Blicke und Gesten mit dem des anderen abgestimmt werden. Daran erinnert der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München.(...) @BSC: Auch dir ein großes Dankeschön für den produktiven Beitrag.Selbstverständlich gilt: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 22, 2003 Report Share Posted December 22, 2003 Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Der § 316 StGB ist erfüllt, wenn die Trunkenheitsfahrt im Verkehr stattfindet (und da ist der Straßenverkehr nur ein Beispiel. Ebenso erfüllt den § 316 StGB der besoffene Kapitän oder Zugführer).Bei der Strafzumessung wird sicherlich berücksichtigt, daß dein Kumpel das Fz "nur" auf einem Parkplatz bewegt hat, aber um einen Entzug der FE wird er wohl nicht herumkommen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Autip 0 Posted December 22, 2003 Author Report Share Posted December 22, 2003 Das ist klar.Solange das Urteil 'milde' ausfällt wär er ja schon zufrieden.Wie gesagt, zum Glück waren es letztendlich ja doch 'nur' 1,46 %o.Ist somit mit einer MPU noch zu rechnen? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 23, 2003 Report Share Posted December 23, 2003 Das wird wohl auf das Gericht ankommen und eventuelle andere Verstöße in der Vergangenheit. Ferner könnte das Auftreten gegenüber der Polizei eine Rolle spielen. Quote Link to post Share on other sites
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