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Fahrzeug-/Personenkontrolle bei verschlossenem Wagen ?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Fahrzeug-/Personenkontrolle bei verschlossenem Wagen ?!
By Rennfahrer (217.85.212.135) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 13:55:

Sorry, wenns schon mal durchgekaut wurde, habe jetzt auf die schnelle nichts passendes gefunden.

Hier meine Frage, darf die Polizei einen kontrollieren (hab gerade in einem anderen Thread was ueber Polizei-/Personenkontrolle gelesen), wenn man in einem verschlossenen Fahrzeug sitzt und vielleicht noch schlaeft ?!

Das Auto hat ja nicht den gleichen Wert einer Wohnung, aber den einer "Nebenräumlichkeit" der WOhnung.

Das ist bezogen auf einen Hausdurchsuchungsbefehl, bei nicht dringendem Verdacht sind nur die "Haupträumlichkeiten" zu durchsuchen, bei "groesseren Angelegenheiten" auch die Nebenräumlichkeiten, wozu die Kueche, das Badezimmer und auch das Auto gehoeren.

Darf die Polizei einen also "wecken" oder an die SCheibe klopfen, nur um eine Kontrolle durchzufuehren ?!

By farendil (217.85.230.15) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 14:00:

ja, das darf sie! Sie braucht aber einen grund für die Durchsuchung. Der muß Dir aufd Anfrage genannt werden....

Fragt sich nur, ob die Polizei einen wach bekommt, wenn jemand nicht aufwachen will..
*g*

By Rennfahrer (217.85.212.135) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 14:06:

Personen- oder Fahrzeugkontrolle ?!
Oder ist beides zulaessig ?

By devil (217.227.101.66) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 14:23:

Wie ist das dann, wenn man zuviel getrunken hat und im Auto schläft?

Mag zwar jetzt ne blöde Frage sein, aber da kann ja eigentlich nichts passieren, oder?

By Rennfahrer (217.85.212.135) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 14:25:

solange du den Motor startest.. ?!

So viel ich weiss, duerfen sie dir den Schluessel abnehmen, wenn sie dich auf der Strasse rumtorkeln sehen, aber im Auto geht das ja schlecht, wie willst du dann abschliessen ?!

Hab auch von einem Freund gehoert, er hat den guten Rat bekommen, doch auf den Parkplatz in 100m Entfernung zu fahren, als er den Motor startete ...

By Polizist (217.3.253.24) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 22:42:

Was jetzt - Kontrolle oder Durchsuchung? Sind zweierlei paar Stiefel. Mich würde aber einiges interessieren: Das Auto hat ja nicht den gleichen Wert einer Wohnung, aber den einer "Nebenräumlichkeit" der WOhnung
Wo steht denn das? Und wo soll der Unterschied bei einer Durchsuchung sein ?
Das ist bezogen auf einen Hausdurchsuchungsbefehl, bei nicht dringendem Verdacht sind nur die "Haupträumlichkeiten" zu durchsuchen, bei "groesseren Angelegenheiten" auch die Nebenräumlichkeiten In einem Durchsuchungsbefehl ist normalerweise aufgeführt wo durchsucht werden darf. Das hierbei eine Trennung nach "Haupträumlichkeiten" und "Nebenräumlichkeiten" gemacht wird, ist mir völlig neu.

Im übrigen hat beides nichts mit einer normalen Kontrolle eines Autoinsassen zu tun. Ich würde ihn nach § 36(5) kontrollieren, wenn er auf dem Fahrersitz sitzt.

Bei einem besoffenen auf dem Fahrersitz kann ich die Fahrzeugschlüssel beschlagnahmen.

@farendil:Fragt sich nur, ob die Polizei einen wach bekommt, wenn jemand nicht aufwachen will Ich hab Ammoniak-Lavendel Richstoff dabei :)
Wenn du da nicht aufwachst, bist du vermutlich tot und ich hol das DRK...

By NetGhost (217.82.18.229) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 23:06:

Ich hab Ammoniak-Lavendel Richstoff dabei

Ist ja spannend! Stellt sich die Frage wie du diesen Duftstoff in mein Auto bringen willst. Scheibe einschlagen?

By NetGhost (217.82.18.229) on Freitag, den 10. Mai, 2002 - 23:13:

im Auto geht das ja schlecht, wie willst du dann abschliessen ?!

Neuere Autos haben eine Taste zur Verriegelung im Innenraum. Viele verriegeln auch automatisch wenn man Automatik auf D stellt, anfährt oder über 7 km/h fährt (lt. Anleitung "Fahrgeschwindigkeit"). Bei mir gehört das Verriegeln zur Anlaßprozedur. Die verriegelte Tür hat mich mal vor einem gaaaanz coolen Holland-Sheriff gerettet. Haben wir gelacht...

By farendil (217.85.239.146) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 00:30:

@polizist: für nen pkw brauchst du keinen durchsucheungsbefehl, nur einen "begründeten verdacht".

zum riechstoff hat netghost ja schon alles gesagt....


@netghost: Die verriegelte Tür hat mich mal vor einem gaaaanz coolen Holland-Sheriff gerettet. Haben wir gelacht...
und warum hast du die geschichte noch nicht erzählt?? will auch mal lachen!

By Goose (217.225.234.95) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 10:15:

@netghost: liegt eine Person im Fahrzeug und reagiert nicht auf mein Klopfen, so sollte man tatsächlich überlegen, ob man die Scheibe einschlägt. Woher soll ich denn wissen, ob die Person tatsächlich nur einen sehr tiefen Schlaf hat oder sich nicht in hilfloser Lage (Schlaganfall, Suizidversuch etc.) befindet.
(bevor jetzt wieder alle drüber herfallen: vorm Einschlagen erst über 2-3 Minuten kräftig gegen die Scheibe klopfen.)

Gruß
Goose

By farendil (217.235.60.41) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 10:50:

@goose: schlaganfall, suizidversuch auf nem parkplatz, sitz in liegestellung (oder gar auf der umgeklappten rückbank) mit decke drüber....
*gröl*


aber wie gesagt: schlag ruhig die scheibe ein! das wäre in dem falle keine handlung im sinne des betroffenen, ergo zahlt die behörde die sicherstellung über nacht, meine taxifahrt zu hotel (und die dort entstehhenden kosten), die rep. der scheibe und schlussendlich noch den mietwagen für die rep.-dauer...

p.s.: es gibt tatsächlich leute, die so fest schlafen, daß man sie wegtragen kann, ohne daß die aufwachen...

By Goose (217.225.234.95) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 11:05:

@farendil: schon gehabt, ob du es glaubst oder nicht ;-)

Gruß
Goose

By farendil (217.235.60.41) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 11:29:

@goose: allegemein einen solchen fall im verschlossenen pkw - möglich.
in einer wie von mir beschriebenen situation?? - völlig unwahrscheinlich.

By Goose (217.225.234.95) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 11:40:

PKW im hinteren Bereich eines Großparkplatzes, Person (bekleidet mit Anzug und Krawatte, Fahrzeug: Benz E-Klasse) liegt auf Rückbank, zugedeckt mit Jackett, Nachmittag, bei genauerem Hinsehen erkannte man, daß er sich die Pulsadern aufgeschnitten hat (kleines Blutrinnsal lief unter dem Jackett hervor). Bei einem flüchtigen Blick hätte man aber auch meinen können, er schläft.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.60.41) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 11:52:

@goose: und - was hättest du getan, wenn du das blut nicht gesehen hättest??

By Goose (217.225.234.95) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 17:45:

In dieser Situation das gleiche. Ich konnte nicht ausschließen, daß sich die Person in hilfloser Lage befand (stell dir vor, du schaust in ein Fahrzeug, in diesem liegt eine Person. Du klopfst an die Scheibe, die Person reagiert nicht. Du denkst dir "der schläft bestimmt nur", steigst ein und fährst. Zwei Tage später bekommst du einen Einsatz, weil da Fliegen aus einem Auto herausquillen. Bestimmt ein scheißgefühl, oder?)

Gruß
Goose

By officer (213.187.79.47) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 19:13:

Ich schließe mich Goose an, in so einer Situation, wenn man eine Gefahr für eine Person nicht ausschließen kann, wäre die Scheibe dran.

Kollegen von mir hatten letztens den Fall, daß sich ein Fahrer im Fahrzeug einriegelte um die beschlagnahme eines Radarwarners (noch vor dem 01.03.2002) zu vereiteln. Spätestens als er versuchte mit Decken seinen Innenraum zu verhängen, wäre die Schreibe drin gewesen. Hier spielt auch die Eigensicherung einen nicht unerheblichen Aspekt. Für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bekam er 3 Monate auf 3 Jahre Bewehrung und 250 Stunden allgemeinnützige Arbeit. Er hatte allerdings schon mehrere Vorstrafen.

By Nachtkutscher (62.180.171.155) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 20:03:

Ich weiß ja nicht, ob ihr jetzt mit echten oder konstruierten Fällen von der Ursprungsfrage ablenkt. "Rennfahrer" fährt ´nen Kleintransporter (hat er mal geschrieben - oder verwechsle ich da etwas?). Also meint er wohl: er macht sein pflichtgemäßes Päuschen (viele seiner Zunft schlafen im leeren Laderaum) und irgendsoein Beamter meint ihn mal eben kontrollieren zu müssen. Also in diesem Fall: darf der das?

Wäre fast noch ´ne separate Diskussion wert: LKW steht ordnungsgemäß geparkt mit zugezogenen Gardinen mehrere Tage irgendwo herum - er wird nicht gesucht und auf Klopfen reagiert keiner. Was tut die Polizei?

By Rennfahrer (217.85.213.119) on Samstag, den 11. Mai, 2002 - 20:07:

@Nachtkutscher

Nein, meine Caddy fahr ich nicht mehr ;)

Meine Frage bezog sich darauf, wenn man nachts auf einem Parkplatz steht, sieht, dass Polizei kommt und man sich schlafend stellt ...

Aber wurde ja schon beantwortet, so in der Art, wie ich es gemeint hatte ...

Rennfahrer

By Grobi (217.85.36.231) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 00:09:

Hmm, interessante Fragestellung.
Als ich noch in Kiel studierte, habe ich mal die Schlüssel fürs Wohnheim vergessen und im Auto genächtigt (Sitze umgeklappt, etc). Vorher habe ich mit einem Bekannten das ein oder andere Bier "verhaftet". Kann man mir in solch einem Fall eine Trunkenheitsfahrt unterstellen?
Macht es einen Unterschied, ob der Motor läuft oder nicht?(Kurz den Wagen heizen)
Hoffe, unsere Polizisten können was dazu sagen.

Grobi

By faraday (217.5.112.150) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 12:41:

@ farendil

wenn du mal bewußtlos nach einer langen autoreise auf dem rastplatz im auto zusammen brichst und dir nicht mehr selbst helfen kannst, wirst du der ente oder dem officer danken daß sie die scheibe eingehauen haben ...

By farendil (217.85.234.109) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 18:19:

@officer/goose: angenommen es schläft wirklich einer tief und fest (wie gesgt, es gibt leute, die kann man WEGTRAGEN, wenn sie schlafen) - wer zahlt dann die scheibe??

By officer (213.187.79.38) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 19:15:

Wenn die Polizei ihre Handlungen als rechtmäßig begründen kann, wird der Fahrer auf seinen Kosten sitzenbleiben. Er kann natürlich den Klageweg beschreiten. Ich denke das wird so laufen, wie bei den Kosten für die Eigentumssicherung wenn einer sein Fahrzeug offen verläßt.

By farendil (217.85.231.197) on Sonntag, den 12. Mai, 2002 - 22:14:

@officer: Ich denke das wird so laufen, wie bei den Kosten für die Eigentumssicherung wenn einer sein Fahrzeug offen verläßt.
das ist doch was anderes.
bei der eigentummsicherung handelst du ganz offensichtlich im sinne des eigentümers des kfz.

hier ist das jedoch in dem fall nicht gegeben.

und noch mal sonderfall: der schläfer im fahrzeug ist nicht der eigentümer.
wer zahlt dann die scheibe?
der eigentümer? - nein, er hat sich ncihts zu schulden kommen lassen
der schläfer? - welche obliegenheitsverletzung hat er denn begangen? ich glaube kaum, daß man jemandem, der im fahrzeug übernachtet, fahrlässigkeit unterstellen kann! (frag mal bei einer privaten haftpflichtversicherung nach - die lacht dich aus!)

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 13:53:

@Grobi

Macht es einen Unterschied, ob der Motor läuft oder nicht?(Kurz den Wagen heizen)
Hoffe, unsere Polizisten können was dazu sagen.


Hab was nachgelesen:

Trunkenheit im Verkehr:
Der Begriff des "Fahrzeugführens" erfasst auch bei §316 nur Bewegungsvorgänge im Verkehr; das bloss Ansetzen dazu (zB durch Anlassen des Motors) fällt in den Beriech des hier nicht mit Strafe bedrohten Versuchs. Unter der Voraussetzung, dass der Fahrzeugführer infolge berauschender Mittel, deren Mitursächlichkeit genügt, nciht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, stellt das Gesetz diese Tätigkeit unter Strafe. Die Tat ist sowohl vorsätzlich als auch fahrlaessig begehbar, wobei für das Führen bei allen Verkehrsdelikten immer Vorsatz erforderlich ist.

Hoffe, dir hilft das weiter...

Wirkt auf mich etwas gespalten..

Anlassen erlaubt, aber wenn besoffen, strafbar;
das muesste sich ja nur auf das "Führen" beziehen, demzufolge ist das Anlassen s.o. erlaubt, wenn man nicht vor hat, das Fahrzeug zu bewegen...

Rennfahrer

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 14:05:

hab grad noch ein Urteil nachgelesen, ist ja logisch...

das Führen bei
allen Verkehrsdelikten immer Vorsatz erforderlich ist.


--> Wenn du nicht vorhattest, mit dem Auto wegzufahren, kann dir auch nichts passieren...!

By farendil (217.85.234.102) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 14:43:

@rennfahrer: in der paraxis kenne ich es nur so, daß die beamten immer warten, bis sich die räder drehen...

By Rennfahrer (134.155.62.88) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 15:08:

@farendil

hab das aus einem urteil so rausgelesen

BGHSt 35, 390

Der Fahrer hatte der Polizei gesagt, er wolle sein Auto nicht dort stehenlassen, weil es dort haeufig zu Einbruechen gekommen ist.
Der Motor war an, der Richter sprach den Mann gem. §316 Trunkenheitsfahrt schuldig.

By farendil (217.85.234.102) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 15:28:

@rennfahrer: Der Fahrer hatte der Polizei gesagt, er wolle sein Auto nicht dort stehenlassen na klar, dann hat er ja die absicht zugegeben.

hätte er geantwortet: mir ist kalt, ich will den motor laufen alssen, damit es warm wird, wäre er nciht schuldig gesprochen worden...

By Rennfahrer (80.132.17.10) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 18:13:

@farendil

das hab ich ja gemeint, wenn die beweisen koennen, dass man vorhatte, wegzufahren und wenn man noch so bloed ist und nicht den Mund haelt...

Aber auf Grobis Frage bezogen ist das Anlassen des Motors noch nicht strafbar...


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