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L'âme

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About L'âme

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    Mitglied
  • Birthday 10/19/1977

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  • Website URL
    http://www.auto-treff.com/bmw/userpages/Lame2.html
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Profile Information

  • Location
    Osnabrück
  • Interests
    BMW, Motorsport, Tuning, Computer, Lesen, Skifahren
  1. Ok, aber eine Frage dazu hätte ich noch: Es heißt ja, 14 Tage nach Zustellung. Die Zustellung erfolgte am 24.12, das Schreiben ist allerdings auf den 19.12 datiert. Muß ich beweisen, daß die Zustellung so lange gedauert hat, oder nehmen die mir das einfach so ab? War eine sogenannte "förmliche Zustellung", wobei der Postbote das Datum auf dem Umschlag vermerkt.
  2. Frohe Weihnachten! Und passend zu Heiligabend wurde mir auch gestern der Bußgeldbescheid durch ein Einschreiben zugestellt. 23km/h zu schnell, d.h. 58,10 Euro (inkl. Gebühren) und 1 Punkt Auch nicht gerade nett, daß die kurz vor Weihnachten noch Bescheide zustellen. Sollte man dadurch seinen Führerschein für ein paar Monate verlieren, ist das Fest wohl gelaufen... Bin aber immer noch am zweifeln, ob ich jetzt Einspruch einlegen soll, oder nicht. Sind noch 32 Tage,die ich die Sache rauszögern müsste... Hmmm...
  3. Ob dürfen oder nicht, solange der Verkehr dann flüssiger und ohne Unfälle kurz vor Weihnachten abläuft, ist es doch in Ordnung.
  4. Dann komm mal mit Deinen tollen Eintragungen nach Osnabrück, dort wird Dir schön wieder alles gestrichen und Dein Wagen zur genaueren Überprüfung abgeschleppt. Deine Freunde, können danach ihren Kittel und Stempel gleich abgeben...
  5. @Goose Wie gesagt, es wurden Ausfallerscheinungen festgestellt. @rennfahrer² Sorry, habe mich wohl falsch ausgedrückt. Der Führerschein wurde 1999 (Monat weiß ich nicht) erstmals erteilt und im Februar 2003 entzogen. Also vor 10 Monaten. Die Person musste den FS nicht neu machen, sondern "nur" eine MPU und eine psychologische Betreuung über ein halbes Jahr. Gab aber definitiv einen neuen Führerschein mit Ausstellungsdatum 16.12.2003 Ich kenne das eigentlich auch für Deutsche mit den 240-260% (außer der Wagen wird als Zweitwagen der Elternangemeldet natürlich) So kann man sich ja kaum ein A
  6. Keine Ahnung, ob da was fehlt. Wüsste auch nicht was. Kann es auch nur so wiedergeben, wie es mir erzählt wurde und vertraue der Person auch. Warum sollte sie denn irgendwelche Halbwahrheiten erzählen. Die 1,05 Promille, sowie die Anordnung der MPU stimmen auf jeden Fall, das habe ich gesehen. Also keine 0,0 in der Probezeit? Oder haben die 0,6 für eine Nachschulung gereicht, weil vielleicht doch noch etwas anderes dazukam (zu schnell, verbotenes Überholen o.ä.)?
  7. Wenn Du bei fast 2 Promille noch in der Lage warst, Dein Auto umzuparken, würde ich mir eh um ganz andere Sachen Sorgen machen... Wie schon gesagt wurde, öffentlicher Parkplatz, Dumm gelaufen...
  8. Hallo! Mich betrifft es zwar nicht, interessiert mich (und die Person) aber doch brennend. Führerschein erworben im Jahr 1999, im Jahr 2000 (also während der Probezeit) mit 0,6 Promille angetroffen worden. Damals galt zwar noch 0,8 Promille als Höchstgrenze, aber während der Probezeit 0,0 (war mir auch neu) Deshalb folgte eine Nachschulung und verlängerte Probezeit. Im Februar 2003 erneut alkoholisiert am Steuer angetroffen worden mit 1,05 Promille. Dies führte dann zum Führerscheinentzug, hoher Strafe (975€) und einer Sperre von 10 Monaten. In beiden Fällen kein Unfall und keine beson
  9. L'âme

    kleine umfrage

    Habe meinen Führerschein seit Dezember 1995 (mit einem Monat Pause im Februar 2001 ) und bin seitdem beruflich und privat knapp 500.000 Kilometer gefahren Davon etwa 30.000 km mit LKW's Also in den 8 Jahren schon mehr, als so manche 40-jährige Hausfrau, die mir was von Erfahrung erzählen will.
  10. Das habe ich ja eigentlich auch vor. Nur überlege ich noch, ob es sich von den Kosten her lohnt. Wenn ein Gerichtstermin anberaumt wird und ich dann den Einspruch zurücknehme, kostet mich das ja IMHO ca. 60€.
  11. Schade. Naja, vielleicht "verliest" sich das KBA ja auch und vernichtet meine alten Punkte zu früh. Ansonsten warte ich erstmal ab und je nachdem wann der Bussgeldbescheid bei mir eintrudelt (oder bei meinen Eltern ), reagiere ich entsprechend oder beisse in den sauren Apfel.
  12. Warum schon so früh? Ich dachte, es zählt das Datum, an dem die Punkte rechtskräftig geworden sind (Eingang des Bußgeldbescheides + 14 Tage) und nicht der Tag des Verstoßes oder ein anderes?
  13. Am 12.01.2002 bekam ich damals meinen Bussgeldbescheid ( 118,12 EUR, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) Rechtskräftig war der Bescheid also am 26.01.2002 Also wäre mein Punktekonto am 26.01.2004 wieder auf Null.
  14. Ja, hat sie denen wohl gesagt, sie würde niemals Polizisten anlügen. Hatte mich auch damals bei der GEZ angemeldet, als die vor der Tür standen. Zu dem Zeitpunkt war ich aber beruflich im Ausland und hatte weder einen Fernseher, noch ein Radio. Aber das ist ein anderes Thema... Denke schon, daß sich die ganze Geschichte noch etwas hinzieht. Ehe die die EMA-Anfrage machen und diese bearbeitet ist (vielleicht habe ich noch Glück mit den Feiertagen), dann die Sache weiter bearbeiten, mir den Bussgeldbescheid zusenden, ich lege Einspruch ein usw. Da sollte es schon Ende Januar werden, denke ic
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