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Schnabeltier

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  1. Zurück zum Thema. Heute soll der Elbtunneldurchgangsverkehr als Folge der schlechten Arbeitsbedingungen so ab 15 Uhr stark gedrosselt werden.
  2. Dann hättest du u.U. erst nach dem Blitzen gemerkt, daß sie gar keinen Führerschein hat?? Sorry, aber ich lasse mir die Papiere vorher zeigen. Zum einen aus purem Interesse (es gibt da nämlich einen weiblichen Vornamen, auf den ich nur so abfahre... wäre schade, die ganze Zeit neben einer solchen zu sitzen und es nicht zu wissen...). Zum anderen muß man sich vor Augen halten, daß noch mehr passieren könnte. Kämet ihr beispielsweise in eine Routinekontrolle und hätte die gute Frau dann gar keine Fahrerlaubnis, wärest auch du ganz schön gelackmeiert. Bei einem eventuellen Unfall sähe es
  3. Wieder so ein kaputtes Thema Streiks können in manchen Fällen sinnvoll sein. Es kommt auf die Umstände an. Ich bin allerdings der Meinung, daß es Einrichtungen gibt, die einfach unantastbar sein müssen. So wenig ich Verständnis für den New Yorker U-Bahn-Streik habe, so wenig kann ich die künstliche massive Verkehrsbehinderung durch Beeinträchtigung des Elbtunnelsbetriebs gutheißen. Worte wie "Sockenschuß" können da schnell ins Bewußtsein kommen. Weniger Knöllchenverteilen findet da durchaus meine Zustimmung. Der Sicherheit zuliebe sollten die rücksichtslosen Falschparker weiterhin abges
  4. Das mag ich nun gar nicht so recht glauben, denn die Warnblinkanlage soll nun mal vor Gefahren warnen. Und wie anders koennte man denn einen Stau auf einer Autobahn bezeichnen, fuer den der mit voller Fahrt von hinten auf ihn zufaehrt? Es gibt keine Verpflichtung, die Warnblinkanlage in diesem Falle einzuschalten, der gesunde Menschenverstand aber gebietet es...... Verboten kann es auf gar keinen Fall sein....... Keine Sorge, das Einschalten des Warnblinkers war tatsächlich mal verboten. Ist jetzt aber (d.h. schon seit ca 10 Jahren) offiziell erlaubt, jedoch keine Pflicht.
  5. Wer "persönlich" mit h schreibt... . Und Hartz VI ("Hartz sechs") bekommt man nicht, sondern zahlt es! Nun mal, Luft ablassen, lieber Limbo! Der TE hatte sein Gaspedal auf der Autobahn nicht unter Kontrolle... Wenn Kinder auf der Autobahn herumkrebsen, haben sie auch den Aufprall verdient....deine Aufplusterei ist als völlig unangebracht!
  6. Ja, von so etwas spreche ich hier. Ein krasses Beispiel, wo falsch aufgestellte Schilder schlimmer sind als gar keine. Während das blaue Schild Vorrang bedeuten soll und sich das auch in der Wahrnehmung des Autofahrers manifestiert hat, bedeutet es im Kopfstand nicht selten auch: Kein Vorrang. Normalerweise erkennt man den Sinn von hängenden, verbogenen oder verschobenen Schildern schon - so ganz redundant sind sie nun auch nicht. Ich vermute mal, daß der TE von der kompletten Ungültigkeit eines (wahrscheinlich Tempo-)Schilds ausgegangen ist. Schilder werden als ungültig gekennzeichnet
  7. Oder stellt beide zusammen auf. Siehe Hollenstedt-Staersbeck. Der Blitzer, dessen Mast auf dem zweiten Foto rechts neben dem blauen Wagen erkennbar ist, steht keine zehn Meter vom Smiley entfernt. So schnell bremst man nicht von dreistellig auf die innerörtlichen herunter!!
  8. Das hängt wahrscheinlich davon ab, ob man sie sinnerhaltend/sinngemäß erkennen kann.... Ein Tempolimit wird sehr wahrscheinlich auch dann erkannt werden können, wenn es auf "halb acht" hängt, oder gar kopfstehend montiert wurde. Vorfahrtsschilder heben sich so gut aus der Masse der Verkehrszeichen heraus, daß man auch dann erkennen können wird, wenn sie lose oder abgeknickt sind. In der Fahrschule habe ich mal gelernt, daß man das Zeichen http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/308.gif, wenn es auf dem Kopf steht, als "Gegenverkehr hat Vorrang" interpretieren sollte, weil es manchmal dumm
  9. Er ist bei mit 29 Sachen zuviel geblitzt worden. Das sind also echte 92 km/h, keine 100 und auch nicht darüber!
  10. Für Doppelpostings wird's bald einen Strafzettel geben! Hier geht's weiter!
  11. Erinnert mich ein bißchen an diesen Thread hier: Link Man könnte folgende Faustregel anwenden: [*] Es wird geguckt, ob das Bild zum Halter passen könnte. Abweichendes Geschlecht oder stark abweichendes Alter führen zum Nachbohren. [*] Ist das Fahrzeug auffällig (oft geblitzt worden), könnte intensiver nachgeforscht werden [*] Liegt die Tat im Punktebereich, wird nachgeforscht, insbesondere, wenn der Fahrer auffällig jung erscheint (Probezeit!!) [*] Mit steigendem Bußgeld steigt das Risiko [*] Liegt die Tat im Fahrverbotsbereich, wird definitiv nachgeforscht Erfahrungsgemäß wird um Verstöße
  12. Eine dermaßen geringe Überschreitung liegt doch im Verwarngeldbereich. Hast du den BGB nur deshalb bekommen, weil du ein VG nicht bezahlt hast??
  13. Yep.. Die sind aber wirklich dafür um das Foto direkt zu übertragen. Lars und den hier Da steht nirgendwo, daß ein Foto(!) damit übertragen wird. Es handelt sich nur um Statusabfragen. So weiß man immerhin, wie voll der Film ist. Ein "Rüttelsensor" mahnt ebenfalls zur Vorsicht: Wer einen Becher voll Thermit auf den Blitzer stellen will, sollte keine Anlegeleiter benutzen...
  14. Ich weiß eine Antwort. Jedoch nicht, ob es die richtige ist.... Zunächst wird man annehmen können, daß die Antenne als eine Handyantenne fungiert. Über ein GSM-Modul kann der Starenkasten mit einer Alarm- oder gar Steuerungszentrale kommunizieren. Somit können auf jeden Fall Sabotageversuche erkannt werden. Es ist auch denkbar, daß der Kasten von außen ferngesteuert werden kann. Beispielsweise um ihn verkehrsprognosenabhängig scharfschalten zu können. Bei den niedrigen Preisen für GSM-Module im Vergleich zum Preis für den ganzen Kasten kann man getrost davon ausgehen, daß diese Anten
  15. Da sich cookie87 geistig abgemeldet hat, wäre es im Sinne des Forums nicht besser, diesen Thread zu schließen? Die Folgen einer Alkoholfahrt sind ja offensichtlich jedem anderen Forumsteilnehmer wohlbekannt
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