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Polizei Kontrolliert Radfahrer


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In dieser Stadt scheint es üblich zu sein, gemeinsame Geh-Rad-Wege nicht per Schild als solche zu kennzeichnen.

Muß bzw. darf ggf. auch nicht gekennzeichnet sein. Hängt davon ab, wie breit der Geh-/Radweg ist.

 

Sie werden aber trotzdem von - wahrscheinlich einheimischen - Radfahrern häufig und auch in Gegenrichtung genutzt.

Wenn zulässig, ist es doch gut, wenn sie häufig genutzt werden. Ihn auch in entgegengesetzter Richtung zu befahren ist halt so eine gewisse Eigenart bei vielen Radfahrern. Wir hier kontrollieren und ahnden das rigoros.

 

Bewege ich mich regelkonform auf der Straße, werde ich von Autofahrern auf die angeblichen Radwege gehupt/gescheucht/etc.

Sollte es zulässig sein, diesen Geh-/Radweg zu befahren, kann ich das Verhalten der Autofahrer durchaus nachvollziehen.

 

So weit kann es also bei Verkehrsteilnehmern und Stadtverwaltungen nicht mit der Kenntnis der einschlägigen §§ der StVO sein.

Was konkret meinst Du wissen die nicht?

 

Kontrolliert die Polizei hier? Und wenn ja, nach welchen Kriterien?

Möglich. Weiß ich nicht. Ich weiß aber, daß die meißten Leute es kaum mitbekommen, ob oder wenn kontrolliert wird.

Und wenn, dann wird ganz sicher nach den gültigen Regeln kontrolliert.

 

 

 

Ist jemand bereit das dort zu überwachen?

Warum denn nicht?
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Ich schreibe fast täglich Anzeigen, weil jemand sein Handy während der Fahrt in der Hand hatte. Ich verwarne fast täglich nicht wenige, weil sie nicht angeschnallt sind. Manche haben TÜV/HU-Termin deu

Radfahrer sind sich scheinbar nur sehr selten ihres Fehlverhaltens tatsächlich bewußt bzw. es ist ihnen offenbar sch...egal. Deshalb kontrollieren auch wir hier seit geraumer Zeit verstärkt die Pedalt

@bluey, es ist doch so einfach! Wenn ich zu Fuss gehe sollten Radfahrer und Autofahrer stärker überwacht werden. Rote Fussgängerampel z. B. zu überwachen ist Schikane und Abzocke!   Wenn ich Radfahre

Boh ey... da will man mehr mitdenkende Verkehrsteilnehmer und weniger Schilder und Zack, da sind weniger Schilder, dennoch scheinen Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer eine sichere und funktionierende Nutzung der Straße und des Rad-Fußweges gefunden zu haben.... bis ein Naseweis auftaucht, Gesetzte, Regeln und Schilder fordert, meint es besser zu wissen und das funktionierende System stört.

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Für mich als Ortsunkundigen ist die Situation eindeutig: Kein Z237, Z240 oder Z241 zu sehen! Also muss ich die Straße benutzen. Falls noch jemand nachfragt: Und auch keine rote Markierung oder Fahrradsymbole auf dem Boden.

 

@Bluey: Wo und wann darf ein gemeinsamer Rad-Fußweg nicht gekennzeichnet werden?

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Ist jemand bereit das dort zu überwachen?

Warum denn nicht?

 

 

Weil man typischer weise, als sich im Kreisverkehr befindlicher VT, davon ausgeht, Vorrang zu haben. Es wurde eine nicht der StVO vorgsehene Schilderkombination erfunden, in die man dann, je nach Fachwissen, irgend etwas hineininterpretiert. Je nach Standpunkt weicht die Interpretation von dem Willen der Schilderkombination anornenden Behörde ab.

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@Bluey: Wo und wann darf ein gemeinsamer Rad-Fußweg nicht gekennzeichnet werden?

Ich müßte es noch einmal genau nachschauen, meine aber, daß ein Gehweg mindestens eine Breite von 2,50 m aufweisen muß, damit er als Geh-/Radweg beschildert werden darf. Wir hier haben Geh-/Radwege mit entsprechend unterschiedlicher Bepflasterung. Die Nutzung ist für Radfahrer allerdings freiwillig.

 

Edit: Hier kann man es nachlesen. Innerorts sollen es 2,50 m sein, außerorts 2 m.

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Weil man typischer weise, als sich im Kreisverkehr befindlicher VT, davon ausgeht, Vorrang zu haben. Es wurde eine nicht der StVO vorgsehene Schilderkombination erfunden, in die man dann, je nach Fachwissen, irgend etwas hineininterpretiert. Je nach Standpunkt weicht die Interpretation von dem Willen der Schilderkombination anornenden Behörde ab.

Sorry, aber ich weiß im Moment nicht, was Du meinst.
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Für mich als Ortsunkundigen ist die Situation eindeutig: Kein Z237, Z240 oder Z241 zu sehen! Also muss ich die Straße benutzen.

Ja. Wenn ich mich nicht täusche, gilt das auch für Ortskundige. Also wo genau ist da jetzt Dein Problem?

 

Weil man typischer weise, als sich im Kreisverkehr befindlicher VT, davon ausgeht, Vorrang zu haben.

Ja. Wenn ich mich nicht täusche, ändert daran auch die (Deiner - bisher unbegründeten - Meinung nach nicht-StVO-konforme) Beschilderung nichts. Also wo genau ist da jetzt Dein Problem?

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@Bluey: Wo und wann darf ein gemeinsamer Rad-Fußweg nicht gekennzeichnet werden?

Ich müßte es noch einmal genau nachschauen, meine aber, daß ein Gehweg mindestens eine Breite von 2,50 m aufweisen muß, damit er als Geh-/Radweg beschildert werden darf. Wir hier haben Geh-/Radwege mit entsprechend unterschiedlicher Bepflasterung. Die Nutzung ist für Radfahrer allerdings freiwillig.

 

Edit: Hier kann man es nachlesen. Innerorts sollen es 2,50 m sein, außerorts 2 m.

 

Die Situation ist klar geregelt: Dann ist es kein gemeinsamer Rad-Fußweg, sondern ein Gehweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei". Nur aus der Pflasterung darf laut StVO kein Benutzungsrecht oder gar -pflicht abgeleitet werden. Dazu braucht es Schilder.

 

Hier in Bremerhaven hängen halt gar keine Schilder und die - vermutlich einheimischen - Radfahrer und Autofahrer interpretieren das als benutzungspflichtigen Radweg.

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Die Situation ist klar geregelt: Dann ist es kein gemeinsamer Rad-Fußweg, sondern ein Gehweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei". Nur aus der Pflasterung darf laut StVO kein Benutzungsrecht oder gar -pflicht abgeleitet werden. Dazu braucht es Schilder.

Ich kann Dir nur sagen, was ich vor einiger Zeit darüber in Erfahrung gebracht habe, weil ich es für einen Unfall wissen mußte. Und das von Kollegen, die es wissen müssen. Es bedarf in diesem Fall keinerlei Beschilderung.

Wurde auch durch einen Verkehrsrechtsanwalt, Rechtsabteilung einer Versicherung und Bußgeldstelle verifiziert.

 

Hier in Bremerhaven hängen halt gar keine Schilder und die - vermutlich einheimischen - Radfahrer und Autofahrer interpretieren das als benutzungspflichtigen Radweg.

s.o.
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...

Bewege ich mich regelkonform auf der Straße, werde ich von Autofahrern auf die angeblichen Radwege gehupt/gescheucht/etc.

Sollte es zulässig sein, diesen Geh-/Radweg zu befahren, kann ich das Verhalten der Autofahrer durchaus nachvollziehen.

Ich ausdrücklich nicht. Wir benötigen keine selbsternannten Oberlehrer.

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Ich ausdrücklich nicht. Wir benötigen keine selbsternannten Oberlehrer.

Das hat mit Oberlehrer IMHO nichts zu tun. Wir brauchen aber auch keine unnötigen Verkehrsbremser. Was spricht dagegen, einen Geh-/Radweg zu nutzen?!
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Ich ausdrücklich nicht. Wir benötigen keine selbsternannten Oberlehrer.

Das hat miz Oberlehrer IMHO nichts zu tun. Wir brauchen aber auch keine unnötigen Verkehrsbremser. Was spricht dagegen, einen Geh-/Radweg zu nutzen?!

 

Der Konfliktreichtum solcher Konstrukte. Sei es Geisterradler, die nicht wissen, auch welche Seite sie ausweichen sollen, sei es Fußgänger, die zu nebeneinander laufen, so den Platz eng machen. Parkende oder Ein/Ausfahrende Autos, die gerne mal Radfahrer übersehen, die Oberfläche, die in aller Regel schlechter als die der Fahrbahn ist, tun sein übriges, die Beliebtheit Geh/Radwege zu verringern. Außerorts ist es eine andere Sache.

 

@ Bluey Magst Du das mal etwas mehr beschreiben, was es mit Pflasterungen von Geh/Radwegen zu tun hat? Das irritiert mich etwas, der Nichtbenutzungspflichtige Wege für Radfahrer kennt.

 

 

Lesestoff für Interessierte:

http://bernd.sluka.de/

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Ich ausdrücklich nicht. Wir benötigen keine selbsternannten Oberlehrer.

Das hat mir Oberlehrer IMHO nichts zu tun. Wir brauchen aber auch keine unnötigen Verkehrsbremser. Was spricht dagegen, einen Geh-/Radweg zu nutzen?!
Nichts, aber was spricht - dann - gegen Oberlehrer die stur und exakt 130 km/h auf der BAB fahren, natürlich links, exakt 30 km/h in der Zone und jeden behindern / belehren der schneller fahren will usw.?

Wenn die Polizei ihren Auftrag erfüllt, sehr gerne. Die wissen (hoffentlich) was zu tun ist.

Die selbsternannten Hilfssherrifs möchte ich möglichst nicht sehen. Weder als Fussgänger, Radfahrer und auch nicht als Autofahrer.

(Und das Gewaltmonopol bleibt bitte bei der Polizei, und nur dort.)

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Weil man typischer weise, als sich im Kreisverkehr befindlicher VT, davon ausgeht, Vorrang zu haben. Es wurde eine nicht der StVO vorgsehene Schilderkombination erfunden, in die man dann, je nach Fachwissen, irgend etwas hineininterpretiert. Je nach Standpunkt weicht die Interpretation von dem Willen der Schilderkombination anornenden Behörde ab.

Sorry, aber ich weiß im Moment nicht, was Du meinst.

 

Nur 215 mit 205 wird in der StVO aufgeführt. Nicht 215 mit 206. Also gilt rechts vor links. Dem im Kreisverkehr befindlichem VT fehlt ein 301 oder 306 so das er Vorfahrt hat.

 

Die an der Stoppstelle einfahrenden müssen auch blinken wenn sie in den Kreisverkehr einfahren. Oder nicht?

 

§ 8 StVO Vorfahrt Kreuzungen Kreisverkehr

 

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.

 

 

 

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Ich ausdrücklich nicht. Wir benötigen keine selbsternannten Oberlehrer.

Das hat mir Oberlehrer IMHO nichts zu tun. Wir brauchen aber auch keine unnötigen Verkehrsbremser. Was spricht dagegen, einen Geh-/Radweg zu nutzen?!

 

Wenn der Weg nicht per Schild angeordnet oder freigegeben ist, dann darf ich laut StVO einfach nicht! (Außer ich bin bis einschließlich 10 Jahre alt oder - neueste Gesetzgebung - begleite als Erwachsener ein solches Kind)

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Was spricht dagegen, einen Geh-/Radweg zu nutzen?!

Nun, da gibt es durchaus schon Argumente, die dagegen sprechen. So z.B. der Zustand des Radweges im konkreten Fall und die - zumindest innerstädtisch - höhere Sicherheit für den Radfahrer ganz allgemein.

 

Nichts, aber was spricht - dann - gegen Oberlehrer die stur und exakt 130 km/h auf der BAB fahren, natürlich links

Wenn er überholt, ist das grundsätzlich okay. Wenn nicht, natürlich nicht.

 

exakt 30 km/h in der Zone und jeden behindern / belehren der schneller fahren will usw.?

:30: in einer :30:-Zone kann niemanden behindern (irgendwelche LaLüLaLa-Fahrten lassen wir mal außen vor).

 

Die Einhaltung der Geschwindigkeitsregeln durch andere gilt doch vielen mittlerweile schon als Behinderung. Kannst Du tagtäglich in Autobahnbaustellen beobachten, in denen die LKW 85 - 90 km/h, also zu schnell, fahren und an denen sich trotzdem ganz viele glauben vorbeidrängeln zu müssen. Gerne Fahrzeuge der Sprinter-Klasse, die über 2.20 m breit sind und auf der linken Spur regelmäßig nichts zu suchen haben. Wenn da der LKW auf seiner Spur so weit links fährt, daß die Überholer es sich doch noch mal überlegen, finde ich das völlig okay.

 

Nur 215 mit 205 wird in der StVO aufgeführt. Nicht 215 mit 206. Also gilt rechts vor links.

Nö. Eine Beschilderung mit 'offiziellen' Verkehrsschildern wird nicht ungültig, nur weil eine Kombination nicht explizit in der StVO aufgeführt ist.

 

Dem im Kreisverkehr befindlichem VT fehlt ein 301 oder 306 so das er Vorfahrt hat.

Nö. Da es diese Beschilderung per se in Kreisverkehren nicht gibt (ich kenne zumindest keinen) und er bei der Einfahrt an Zeichen 206 angehalten hat und dieses Zeichen auch noch bei der Fahrt durch den Kreisverkehr an den jeweiligen Einfahrten erkennen kann, sollte auch noch dem letzten Deppen klar sein, daß er Vorfahrt hat.

 

Die an der Stoppstelle einfahrenden müssen auch blinken wenn sie in den Kreisverkehr einfahren. Oder nicht?

Nö. § 8 I regelt die Vorfahrt doch eindeutig, § 8 II klärt prinzipiell nur das nicht-blinken-dürfen.

 

Es soll sogar Kreisverkehre mit Ampeln geben - wie sind denn Deiner Meinung nach die Regeln in solchen Fällen?

 

Man kann natürlich aus allem ein Problem machen. Wir sind schließlich in Deutschland, das Land, in dem alles verboten ist, was nicht explizit erlaubt wurde. Vielleicht solltest Du einfach mal den Kreisverkehr an der Gartenstraße in Brilon besuchen und Dich dort so verhalten, wie es Deiner Auslegung der StVO entspricht. Mit ein wenig Geschick sollte es nicht allzulange dauern, bis Du jemand findest, mit dem und dessen Versicherung Du dann gerichtlich klären lassen kannst, wie die Rechtslage ist. Bitte halte uns auf dem Laufenden.

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Nichts, aber was spricht - dann - gegen Oberlehrer die stur und exakt 130 km/h auf der BAB fahren, natürlich links, exakt 30 km/h in der Zone und jeden behindern / belehren der schneller fahren will usw.?

Wenn die Polizei ihren Auftrag erfüllt, sehr gerne. Die wissen (hoffentlich) was zu tun ist.

1. das ist eine Richtgeschwindigkeit, mehr nicht. Man darf auch schneller fahren. Und es gilt auch auf der BAB das Rechtsfahrgebot. Ansonsten habe ich aber auch kein Problem damit, wenn jemand mit 130 einen Lkw überholt. Es sei denn, er schert kurz vor mir aus.

2. 30 km/h in der 30er-Zone sind denke ich auch völlig ok, obwohl man ja effektiv langsamer ist (Tachovorlauf). Jeden wird man dadurch sicherlich nicht behindern, nur jene, die da schneller fahren wollen. Und von "belehren" sprach ich auch nicht.

3. ich weiß ganz sicher, was zu tun ist. Nur stößt das recht häufig auf Unverständnis oder Widerstand. Denn die Fehler werden immer woanders gesucht, nie bei sich selbst.

 

Die selbsternannten Hilfssherrifs möchte ich möglichst nicht sehen. Weder als Fussgänger, Radfahrer und auch nicht als Autofahrer.

(Und das Gewaltmonopol bleibt bitte bei der Polizei, und nur dort.)

Jemand, der einen Radfahrer anhupt, weil der den Radweg nicht benutzt, ist für mich noch kein Hilfssheriff. Ich halte es sogar für durchaus sinnvoll, so eine Schnarchnase darauf aufmerksam zu machen, daß es auch noch andere Wege gibt.

 

Wer hat denn gesagt, daß das Gewaltmonopol auch irgendwem anders zugesprochen werden sollte?

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Nur 215 mit 205 wird in der StVO aufgeführt. Nicht 215 mit 206. Also gilt rechts vor links.

VZ 206 hab ich iVm einem Kreisverkehr bislang noch nie gesehen. Wo oder wann soll rechts vor links gelten?

 

Dem im Kreisverkehr befindlichem VT fehlt ein 301 oder 306 so das er Vorfahrt hat.

Nö. Ich wüßte nicht, warum das dort fehlen sollte. Es ist ein Kreisverkehr und als solcher auch beschildert. Es ist keine allgemeine Straße

 

Die an der Stoppstelle einfahrenden müssen auch blinken wenn sie in den Kreisverkehr einfahren. Oder nicht?

Siehe oben. Ansonsten: ich glaube nicht, daß sie dort blinken müssen.

 

 

Findest Du nicht, daß Du das Ganze ein WENIG zu kleinlich betrachtest? Man kann auch Probleme konstruieren, wo eigentlich gar keine sind.

 

 

 

Wenn der Weg nicht per Schild angeordnet oder freigegeben ist, dann darf ich laut StVO einfach nicht! (Außer ich bin bis einschließlich 10 Jahre alt oder - neueste Gesetzgebung - begleite als Erwachsener ein solches Kind)

Siehe oben. Doch, man darf ggf. durchaus. Auch dann, wenn man älter als 10 Jahre ist.

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Nun, da gibt es durchaus schon Argumente, die dagegen sprechen. So z.B. der Zustand des Radweges im konkreten Fall

Ja, aber um diese Fälle ging es ja grundsätzlich nicht.

 

und die - zumindest innerstädtisch - höhere Sicherheit für den Radfahrer ganz allgemein.

Ich meine nicht, daß es igO für den Radfahrer auf der Straße sicherer ist als auf dem Radweg. Ganz im Gegenteil.
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@ Bluey Magst Du das mal etwas mehr beschreiben, was es mit Pflasterungen von Geh/Radwegen zu tun hat? Das irritiert mich etwas, der Nichtbenutzungspflichtige Wege für Radfahrer kennt.

Bei uns gab es einen kombinierten Geh-/Radweg, bei dem Geh- und Radweg farblich unterschiedlich gepflastert sind. Anfangs war es auch entsprechend als Geh-/Radweg beschildert. Nachdem es auf diesem Weg zu einem Unfall kam zwischen Auto- und Radfahrer (Auto kam von rechts aus einer langen Hofeinfahrt und war für den Radfahrer nicht rechtzeitig erkennbar, Auto offenbar auch zu flott und fuhr zu weit nach vorn), hab ich mir die Örtlichkeit genauer angeschaut und mich gewundert, daß die Beschilderung fehlte. Auf Nachfrage teilte man mir dann seitens kundiger Kollegen und der Straßenverkehrsbehörde mit, daß der Weg zu schmal sei, um ihn beschildern zu dürfen. Der entsprechend markierte Radweg sei daher nicht verpflichtend, sondern freiwillig nutzbar. Die Gegenseite hatte nämlich argumentiert, der Radfahrer hätte ja unzulässigerweise einen Gehweg befahren. Dem war aber nunmal nicht so.

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Das hat mit Oberlehrer IMHO nichts zu tun. Wir brauchen aber auch keine unnötigen Verkehrsbremser. Was spricht dagegen, einen Geh-/Radweg zu nutzen?!

Mir sind Radler auf der Straße lieber. Für gemeingefährlich halte ich die Gehwege mit Radfahrer frei. Das gibt ständig Konflikte mit Fußgängern, denn kaum ein Radler will mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. Die netten Konstrukte von roten Furten vermitteln dem Radler gerne, freie Fahrt für freie Radler. Was aber auch so wieder nicht stimmt. Jede Kreuzung von Radweg und Kfz-Verkehr ist ein kritischer Bereich, besonders wenn der Radweg versetzt als straßenbegleitend verläuft.

 

Die ganzen Straßenmarkierungen und Beschilderungen schaffen mehr Probleme als das sie Sicherheit schaffen.

 

Radler gehören auf die Fahrbahn, und zwar als ganz gewöhnliche Verkehrsteilnehmer. Mit mal einen Radler überholen habe ich weniger Probleme wie Radler unter dem Auto vorziehen.

 

MfG.

 

hartmut

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Radfahrer auf der Fahrbahn sorgen auch für Probleme. Nämlich dann, wenn die Fahrbahn nicht sonderlich breit ist, Radfahrer widerrechtlich nebeneinander fahren, der Radfahrer nicht ziemlich weit rechts fährt und der Fahrzeugverkehr ständig aufgehalten wird, weil sich viele nicht trauen, den Radfahrer zu überholen. Mir sind sie lieber auf dem Radweg.

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Wahrscheinlich bin ich etwas gelassener wie Du. Wenn es mal nicht schneller geht, ist es eben so. Hat man auch bei anderen Verkehrsteilnehmer, seien es Mofas, Traktoren, Straßenreinigung usw. Die paar Sekunden wende ich gerne für mehr Sicherheit auf.

 

Wenn ich sehe was teilweise geplant wird, und als Sicherheitsgewinn verkauft wird, rollen sich mir die Fußnägel auf.

 

MfG.

 

hartmut

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Radfahrer auf der Fahrbahn sorgen auch für Probleme...

Überhaupt kein Widerspruch.

Nur hupen ist innerhalb geschlossener Ortschaften nur zur Gefahrenabwehr erlaubt, dichtes vorbeifahren, schneiden oder ausbremsen sind überall verboten.

An die eigene Nase fassen ist hilfreich ...

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Wenn der Weg nicht per Schild angeordnet oder freigegeben ist, dann darf ich laut StVO einfach nicht! (Außer ich bin bis einschließlich 10 Jahre alt oder - neueste Gesetzgebung - begleite als Erwachsener ein solches Kind)

Siehe oben. Doch, man darf ggf. durchaus. Auch dann, wenn man älter als 10 Jahre ist.

 

Dazu fehlen mir momentan die entsprechenden §§ der StVO, hast Du ein paar Nummern?

 

Um zum Threadthema zurückzukommen: Kontrollierst Du (oder Deine Kollegen) diese Situation und sprecht Ihr ggf. eine Verwarnung gegen den Radfahrer aus, der in nicht beschilderten Fällen auf der Straße unterwegs ist?

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Mal ein Link aus polizeilicher Sicht... https://www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/privater-strassenverkehr/detailansicht-privater-strassenverkehr/artikel/radweg-oder-strasse.html?gclid=EAIaIQobChMI-ezI7pPC3QIVx4jVCh1fAAxaEAAYAiAAEgKR1PD_BwE

 

So lange kein blauer Lolli zu sehen ist darf ich als Radfahrer genauso die Straße benutzen wie ein Auto oder Motorrad.

Ist ein Radweg ohne Lolli vorhanden, ist es meine freie Entscheidung ob ich auf dem Radweg oder auf der Straße fahre, egal wie sich die Autofahrer aufregen oder nicht.

Da entscheidet einfach mein persönliches Sicherheitsempfinden, was mich persönlich als Radfahrer meistens dann auf der Straße fahren lässt, weil häufig die Autofahrer die aus Ausfahrten etc. kommen ihren Blick leider auf die Straße und nicht auf die vorher geführten Radwege richtet.

Und es nützt mir wenig, wenn auf meinem Grabstein steht aber sie fuhr doch auf dem Radweg...

 

Als Autofahrer stören mich die paar Sekunden die ich hinter einem Radfahrer herzuckel absolut null...

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Vor Jahren waren hier die breiten Bürgersteige mit dem an der Fahrbahn gelegenen Seite alle mit Streifen für Radfahrer gekennzeichnet. Dann wurde der ganze Ort Tempo-Zone 30/km/ . Die Fahrradstreifen auf den Bürgersteigen wurden jeweils rechts auf die Fahrbahn verlegt und mit kleinen Fahrradsymbol versehen. Wie ich selber schon gesehen habe, haben Polizisten auf dem Bürgersteig fahrende Radfahrer aufgefordert, die Fahrbahn zu benutzen.

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Tempo-Zone 30/km/ .

Damit sind theoretisch alle Blauschilder, Radwege, Radschutzstreifen, Ampeln Geschichte. Es soll sich ja der Kfz und Radverkehr mischen. die Radler sollen den Kfz-Verkehr verlangsamen.

 

Wie gesagt, theoretisch, bei uns heißt es dann immer Bestandschutz, selbst wenn die Radschutzstreifen, Radfahrerampeln usw nachträglich gekommen sind.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Fahrradstreifen auf den Bürgersteigen wurden jeweils rechts auf die Fahrbahn verlegt und mit kleinen Fahrradsymbol versehen.

Das sind keine Radwege.

 

Wie ich selber schon gesehen habe, haben Polizisten auf dem Bürgersteig fahrende Radfahrer aufgefordert, die Fahrbahn zu benutzen.

Und mit was? Mit Recht!

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Nur hupen ist innerhalb geschlossener Ortschaften nur zur Gefahrenabwehr erlaubt

D'accord! Aber ich würde ja auch niemals hupen, um ihn auf den Radweg zu scheuchen, sondern nur, weil er vor mir rumeiert und mir das gefährlich erscheint. ;)

 

dichtes vorbeifahren, schneiden oder ausbremsen sind überall verboten.

Natürlich. Etwas gegenteiliges habe ich auch nicht geschrieben.

 

An die eigene Nase fassen ist hilfreich ...

Ich nutze Radwege, wo sie vorhanden sind, konsequent. Und man darf auch von Radfahrern verlangen, daß sie vorausschauend fahren und eben auch mal schauen, bevor sie - selbst wenn sie Vorrang haben - eine Straße queren. Zur Not und der Gesundheit zuliebe muß man halt auch mal auf sein Recht verzichten. Das machen Autofahrer auch.

 

 

 

Dazu fehlen mir momentan die entsprechenden §§ der StVO, hast Du ein paar Nummern?

Hab ich derzeit nicht und mir seinerzeit auch keine §§ benennen lassen.

 

Kontrollierst Du (oder Deine Kollegen) diese Situation und sprecht Ihr ggf. eine Verwarnung gegen den Radfahrer aus, der in nicht beschilderten Fällen auf der Straße unterwegs ist?

Wieso sollte ich da eine Verwarnung aussprechen? Keine Beschilderung => keine Verpflichtung, den Weg zu nutzen.
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Zöllner, on 17 Sept 2018 - 15:58, said:snapback.png

Wie ich selber schon gesehen habe, haben Polizisten auf dem Bürgersteig fahrende Radfahrer aufgefordert, die Fahrbahn zu benutzen.

Was auch völlig korrekt ist.

 

Das habe ich nicht bewertet, sondern nur geschildert. Und habe auch angenommen, dass diese im Recht sind.

 

Allerdings ist es so, wie Hartmut schon schrieb: In vielen 30-Zonen wird keine Rechts vor Links Regel durchgehend angewendet. Dort stehen dann Vorfahrt gewährende Schilder - "nur für diese Kreuzung" - und "Vorfahrt gewähren" Schilder in den Nebenstraßen.

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Nur hupen ist innerhalb geschlossener Ortschaften nur zur Gefahrenabwehr erlaubt

D'accord! Aber ich würde ja auch niemals hupen, um ihn auf den Radweg zu scheuchen, sondern nur, weil er vor mir rumeiert und mir das gefährlich erscheint. ;)

 

Danke!

Eine so ehrliche Antwort und Eingeständnis der Voreingenommenenheit hatte ich nicht erwartet.

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Ich bin nicht voreingenommen. Ich meine es genauso wie ich es schrieb: wenn der vor mir herumeiert (=> offensichtlich unsicher fährt), dann bekommt er die Hupe. Ansonsten würde ich ganz sicher nie einen Radfahrer auf den Radweg hupen, ihn aber im Dienst ganz sicher darauf ansprechen und wenn Nutzungspflicht besteht auch zahlen lassen. Kannst also wieder den Druck vom Kessel lassen. ;)

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Nicht nur für Radfahrer entstehen verwirrende Verkehrsführungen am Kreisverkehr. Nach Anhalten an der Stoppstelle hat man dort Vorfahrt. An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Ist jemand bereit das dort zu überwachen?

https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/viele-unfaelle-stoppschild-am-kreisel-gartenstrasse-in-brilon-id214326003.html

Am Kreisverkehr Gartenstraße / Hoppecker Straße ist ein Stoppschild aufgestellt worden. Hintergrund sind steigende Unfallzahlen im Kreisverkehr.

 

Zeichen 206

Halt! Vorfahrt gewähren!

Das unbedingte Haltgebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie (Zeichen 294). Das Schild steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. Das Haltgebot wird außerhalb geschlossener Ortschaften angekündigt durch das Zeichen 205 mit Zusatzschild

 

 

 

 

 

Nur 215 mit 205 wird in der StVO aufgeführt. Nicht 215 mit 206. Also gilt rechts vor links.

VZ 206 hab ich iVm einem Kreisverkehr bislang noch nie gesehen. Wo oder wann soll rechts vor links gelten?

 

 

Findest Du nicht, daß Du das Ganze ein WENIG zu kleinlich betrachtest? Man kann auch Probleme konstruieren, wo eigentlich gar keine sind.

 

Stoppschild mit Kreisverkehr habe ich am 15 Sept 2018 verlinkt. Autonomes Fahren kann nur mit kleinlichen Interpretationen (Regeln) funktionieren, so das man dann als autonomer VT am falsch ausgeschilderten Kreisverkehr, irgendwann unter § 1, entsprechend eingefahren wird. Das kann nicht der Wille/Wunsch/Absicht der schilderaustellenden Behörde sein. Oder doch? --> Verkehrssicherheit... durch Verwirrung der VT vs. Leichtigkeit des Verkehrs.

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Ich bin nicht voreingenommen. Ich meine es genauso wie ich es schrieb: wenn der vor mir herumeiert (=> offensichtlich unsicher fährt), dann bekommt er die Hupe...

1. Innerorts verboten, 2. ganz sicher für Radler nicht hilfreich.

Zusammengefasst ein Zeichen von voreingenommenen Autofahrer.

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1. Innerorts verboten, 2. ganz sicher für Radler nicht hilfreich.

Zusammengefasst ein Zeichen von voreingenommenen Autofahrer.

1. natürlich darf ich innerorts bei einer (auch vermeintlichen) Gefahr hupen. Wenn der Radfahrer "rumeiert" (Definition s.o.), dann stellt das durchaus eine Gefahr dar. Ergo: Hupen erlaubt.

2. nunja, das liegt wohl im Auge des Betrachters. Für mich ist es sehr wohl hilfreich und für den Radfahrer denke ich auch, wenn er durch das Hupen auf seine Fahrweise aufmerksam gemacht wird.

 

Wo bitte siehst Du da Zeichen von Voreingenommenheit?

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Stoppschild mit Kreisverkehr habe ich am 15 Sept 2018 verlinkt. Autonomes Fahren kann nur mit kleinlichen Interpretationen (Regeln) funktionieren, so das man dann als autonomer VT am falsch ausgeschilderten Kreisverkehr, irgendwann unter § 1, entsprechend eingefahren wird. Das kann nicht der Wille/Wunsch/Absicht der schilderaustellenden Behörde sein. Oder doch? --> Verkehrssicherheit... durch Verwirrung der VT vs. Leichtigkeit des Verkehrs.

Ok. Jetzt sind wir schon beim autonomen Fahren. Was für ein Sprung, aber egal. Was denkst Du, wie lange es wohl noch dauern wird, bis das (voll)autonome Fahren bei innerörtlichem Verkehr möglich und auch erlaubt sein wird? Ich denke, daß das noch recht lange (etliche Jahre) dauern wird. Und bis dahin betrachte ich die ganze Sache denn doch ziemlich gelassen und mache mir keine Gedanken über Dinge von Übermorgen.

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1. Innerorts verboten, 2. ganz sicher für Radler nicht hilfreich.Zusammengefasst ein Zeichen von voreingenommenen Autofahrer.

1. natürlich darf ich innerorts bei einer (auch vermeintlichen) Gefahr hupen. Wenn der Radfahrer "rumeiert" (Definition s.o.), dann stellt das durchaus eine Gefahr dar. Ergo: Hupen erlaubt.2. nunja, das liegt wohl im Auge des Betrachters. Für mich ist es sehr wohl hilfreich und für den Radfahrer denke ich auch, wenn er durch das Hupen auf seine Fahrweise aufmerksam gemacht wird.Wo bitte siehst Du da Zeichen von Voreingenommenheit?

Wenn du es nicht siehst kann ich dir nicht helfen. (Polizist als Oberlehrer nur weil er gegenüber Radfahrern erkennbar voreingenommenen ist.)

Hier fehlt die erforderliche, professionelle Neutralität.

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Wenn Du es nicht erklären kannst, was genau Du meinst........ auch, wenn ich mich wiederhole: ich bin nicht voreingenommen. Aber das magst Du anders sehen. Egal. Und was hier ggf. fehlt, hast Du weder zu beurteilen noch zu entscheiden.

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Autonomes Fahren kann nur mit kleinlichen Interpretationen (Regeln) funktionieren, so das man dann als autonomer VT am falsch ausgeschilderten Kreisverkehr, irgendwann unter § 1, entsprechend eingefahren wird.

Das autonom auf den Kreisverkehr zufahrende Fahrzeug wird vor Einfahrt in den Kreisverkehr am Stop-Schild anhalten, das autonom im Kreisverkehr fahrende Fahrzeug wird einfach weiterfahren. Wo sollte da ein Problem auftreten? Mal ganz abgesehen davon, daß sich dieses Problem mit ziemlicher Sicherheit in der Realität erst in einigen Jahren stellen wird.

 

Wenn du es nicht siehst kann ich dir nicht helfen.

Mir dann auch nicht.

 

Polizist als Oberlehrer nur weil er gegenüber Radfahrern erkennbar voreingenommenen ist.

Äääh - nö. Wenn der Polizist als Polizist unterwegs ist und aktiv wird, ist er kein Oberlehrer, sondern Polizist. Wenn der Polizist als Privatmann unterwegs ist und hupt, ist das nichts anders als bei jedem anderen VT. In beiden Fällen ist das unter den von Bluey geschilderten Prämissen durchaus verständlich.

 

Hier fehlt die erforderliche, professionelle Neutralität.

Das verstehe ich jetzt nicht. Wie soll sich denn die professionelle Neutralität bei einem Polizisten auswirken, wenn er dienstlich unterwegs ist und er meint, einen VT bei einer OWi zu beobachten?

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Hieraus:

Viele Städte haben in den vergangenen Monaten an bestimmten Stellen die Pflicht für Radfahrer aufgehoben, die Radwege zu nutzen.
....
1998 in dieser Form geltenden § 45 Abs. 9 StVO wurden schärfere Sicherheits- und Qualitätskriterien eingeführt,
...
...Ende 2010 das Bundesverwaltungsgericht entschieden,
...
unterscheidet man bei Sonderwegen für Radfahrer zwischen Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen.

@bluey: Wie soll da ein einfacher Radfahrer, wie ich es wäre, durchsteigen? Nicht einmal hier im Thread sind sich die Experten einig. Und als Gipfel der ADFC mit einer wissenschaftlichen Untersuchung und Theoriegeschwurbel über Sichtbeziehungen.

:nolimit:

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@ Bluey: Du scheinst ja Hupen hinter Radfahrern zu befürworten. Dummerweise hört Radfahrer es nicht der Hupe an,wie das Hupen gemeint sein soll.Ich interpretier das zusammen mit dem engen überholen desselben,das Radfahrer auf der Fahrbahn nie, auch wenn es nur einen Gehweg gibt, etwas auf der Fahrbahn zu suchen hat.

Viele Radfahrer werden dadurch auch zu Gehwegradlern!Immer, in alle Richtungen...Was das Leben dieser deutlich gefährlicher macht.

Was vielen Kraftfahrern in den Kram passt,weil sie freie Bahn haben,bis zum nächsten Rechtsabbiegen.

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Wenn Du es nicht erklären kannst, was genau Du meinst........ auch, wenn ich mich wiederhole: ich bin nicht voreingenommen. Aber das magst Du anders sehen. Egal. Und was hier ggf. fehlt, hast Du weder zu beurteilen noch zu entscheiden.

Nur zur Klarstellung: Selbstverständlich kann ich das, wie jeder andere auch, für mich beurteilen. Entscheiden darf letztendlich immer nur ein Richter.

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@bluey: Wie soll da ein einfacher Radfahrer, wie ich es wäre, durchsteigen?

Das ist eine wahrlich gute Frage. Aber da Du ja sicherlich der Meinung bist, daß Du als einfacher Autofahrer durch die Regeln steigst, die dieses Fortbewegungsmittel betreffen, sollte es beim Fahrrad sicherlich nicht sooo schwer sein.

 

Nicht einmal hier im Thread sind sich die Experten einig. Und als Gipfel der ADFC mit einer wissenschaftlichen Untersuchung und Theoriegeschwurbel über Sichtbeziehungen.

Welche Experten meinst Du?
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@ Bluey: Du scheinst ja Hupen hinter Radfahrern zu befürworten. Dummerweise hört Radfahrer es nicht der Hupe an,wie das Hupen gemeint sein soll.Ich interpretier das zusammen mit dem engen überholen desselben,das Radfahrer auf der Fahrbahn nie, auch wenn es nur einen Gehweg gibt, etwas auf der Fahrbahn zu suchen hat.

Viele Radfahrer werden dadurch auch zu Gehwegradlern!Immer, in alle Richtungen...Was das Leben dieser deutlich gefährlicher macht.

Was vielen Kraftfahrern in den Kram passt,weil sie freie Bahn haben,bis zum nächsten Rechtsabbiegen.

Kann ich so weder nachvollziehen noch bestätigen. Letztlich würde das andere Verkehrsteilnehmer ja gleichermaßen betreffen. Niemand kann etwas dafür, wenn es die Zielperson anders als gemeint auslegt. Und ob dadurch viele Radfahrer zu Gewegradler werden, konnte mir bislang auch noch niemand schlüssig darlegen.

Nur zur Klarstellung: Selbstverständlich kann ich das, wie jeder andere auch, für mich beurteilen. Entscheiden darf letztendlich immer nur ein Richter.

Nein, nicht ganz. Du kannst einer gewissen Meinung sein. Nur beurteilen kann es nur jemand, der es auch weiß. Und das ist bei Dir definitiv nicht der Fall.
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Ich muß mir nicht von irgendwem vorhalten lassen, ich sei ein Oberlehrer oder voreingenommen, der mich überhaupt nicht kennt. Und wer mir so dämlich kommt und nicht in der Lage ist, mal etwas deutlich zu erklären, so wie es @rth hier praktiziert, der hat sich für mich eh in jedweder Hinsicht disqualifiziert.

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