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Moin zusammen,

ich wende mich hier heute mal an euer Forum da ich mit meiner Geschwindigkeitsmessung aus dem letzten Jahr nicht einverstanden bin (Verfahren läuft). Für mich gibt es da einige Fakten die aber laut meiner Anwältin angeblich nicht zählen (Macht eh den Eindruck als hätte sie andere wichtige Dinge zu tun).

Ich habe mir nun das Messprotokoll aushändigen lassen um selber etwas zu recherchieren. Nun liest man im Netz viel von s.g. Formfehlern. Was zählt da alles zu, bzw. was kann man anfechten.

Auffällig wäre hier zum Beispiel: Abstand des Messgerätes zum Verkehrszeichen "70" = 200meter.

Die Distanz lag nach meiner Messung aber bei 98 Metern (Blitzer stand in einer Parkbucht). Vorgegebener Abstand in Niedersachsen sind 150 Meter. Selbst wenn der Kontrolleur dieses abstreiten sollte kommt er höchstens auf einen Abstand von 156metern. Danach ist die Parkbucht zu Ende. Also, entweder hat er den Mindestabstand nicht eingehalten bzw. in jedem Fall ein Formfehler im Protokoll.

Was meint Ihr?

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1. was für eine Messung war das überhaupt? (Radar / Laser / ESO etc)

2. der Abstand des Meßgerätes zum Verkehrszeichen (in diesem Fall sogar 200 Meter!) ist rein gar nicht auffällig. Dafür aber völlig ok.

3. womit hast Du denn den Abstand gemessen? Selbst der grundsätzlich in NS einzuhaltende Abstand von 150 m kann bei entsprechender Begründung unterschritten werden.

 

Ich meine: damit bekommst Du die Messung ganz sicher nicht vom Tisch.

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ich wende mich hier heute mal an euer Forum da ich mit meiner Geschwindigkeitsmessung aus dem letzten Jahr nicht einverstanden bin (Verfahren läuft). Für mich gibt es da einige Fakten die aber laut meiner Anwältin angeblich nicht zählen (Macht eh den Eindruck als hätte sie andere wichtige Dinge zu tun).

So rein aus Interesse: welche Fakten sollen das sein? Und wenn Du Deiner Anwältin nicht traust (aber anscheinend irgendwelchen Anonymoussen im Internet), warum suchst Du Dir dann nicht eine andere, möglichst eine Fachanwältin, idealerweise eine für Verkehrsrecht?

 

Vorgegebener Abstand in Niedersachsen sind 150 Meter.

Wo auch immer Du das her hast: bei dieser Vorgabe kann es sich nur um eine Verwaltungsvorschrift handeln. Die sind regelmäßig nicht bindend, führen in keinem Fall zu einem Rechtsanspruch 'von außen' und genauso wenig zur Unverwertbarkeit der Messung.

 

Also, entweder hat er den Mindestabstand nicht eingehalten bzw. in jedem Fall ein Formfehler im Protokoll.

Zum Mindestabstand s.o. Zum Formfehler: wenn es denn einer wäre, wäre der zum einen heilbar und hätte zum anderen keinen Einfluss auf die Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Messung.

 

Mit anderen Worten: Deine Anwältin hat recht. Wenn Du gegen die Messung angehen willst, ist das o.g. allerhöchstens ein Nebenaspekt, denn man der Vollständigkeit halber erwähnen kann.

 

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@Bluey: War eine Lasermessung mit dem LeivTec XV3. Der Messabstand ist aber unter 200 Metern, evtl sogar unter 100 Metern. Den Abstand habe ich vorerst mit GPS gemessen.

 

@Biber: Sie ist eine Fachanwältin für Verkehrsrecht, macht aber nicht unbedingt einen bemühten Eindruck. Einen wechsel habe ich schon in Betracht gezogen aber nach Rücksprache mit meiner Verkehrsrechtsschuztversicherung müsste ich den Anwalt in dem Fall dann selber bezahlen. Macht nur Sinn bei Aussicht auf Erfolg den ich aber als Laie nicht beurteilen kann.

Quelle des Mindestabstandes ist: http://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/

 

Zu Formfehlern: Es ist zum Beispiel zwingend erforderlich das der Messkoffer des Geräts während der Messung unbedingt geschlossen ist. So steht es in der Bedienungsanleitung. Es gibt dazu ein Urteil das ansonsten die Messungen nicht gültig sind. Aufgrund dieses Urteils ist seit dem sogar ein Kästchen zum abhaken auf den Protokollen (so auch bei mir). Grund für den geschlossenen Koffer sind "nur" Witterungseinflüsse.

 

Da aufgrund solcher banaler Fehler Messungen angefochten werden denke ich das im Protokoll zumindest der tatsächliche Abstand des Messgerätes zum Vz zu stehen hat und nicht irgendein Fantasiewert weil Herr Messkontrolleur zu faul war es auszumessen. Es ist immerhin ein PROTOKOLL !

 

Zu meinen Fakten die sicherlich die Rechtssprechung nicht ändern aber beeinflussen könnten.

1. Keine Auffälligkeiten wg. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder sonstiges in den letzten Jahren.

2. Da ich die Messung bewusst wahr genommen habe, der Kontrolleur aber noch übergebeugt am Messgerät beschäftigt war bin ich zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen das er sich noch im Aufbau bzw. Einmessen befindet. Laut Protokoll war er um 5:50Uhr fertig. Meine Messung erfolgte um 5:51Uhr. Passt iwie zeitlich nicht... egal.

3. Fahre die Strecke seit 7 Jahren täglich 2x und halte mich in der Regel an die Begrenzungen. Bestreite nicht zu schnell gefahren zu sein, nur die Höhe (43 Km/h) kann ich nicht nachvollziehen.

Wie gesagt, unrelevante Fakten aber Formfehler sollten schon zu berücksichtigen sein.

Hab versucht das Protokoll hier hoch zu laden, funktioniert aber iwie nich.

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@Bluey: War eine Lasermessung mit dem LeivTec XV3. Der Messabstand ist aber unter 200 Metern, evtl sogar unter 100 Metern. Den Abstand habe ich vorerst mit GPS gemessen.

Ok. Mit dem Gerät kenne ich mich leider nicht aus.

Grundsätzlich ist der genannte Meßabstand überhaupt kein Problem.

Was den Abstand betrifft: den würde ich schon genau ausmessen, nicht per GPS.

 

Quelle des Mindestabstandes ist: http://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/

Wie Du bemerkt haben wirst - und das hat @biber ja auch schon geschrieben - handelt es sich dabei um Erlaßvorgaben der jeweiligen Bundesländer, die jedoch keine Rechtsbindung haben. Man SOLL diesen Abstand grundsätzlich einhalten, aber man MUß es nicht zwingend. Vor allem dann nicht, wenn man es entsprechend begründen kann. Die Messung wird dadurch jedenfalls nicht automatisch unbrauchbar.

 

Zu Formfehlern: Es ist zum Beispiel zwingend erforderlich das der Messkoffer des Geräts während der Messung unbedingt geschlossen ist. So steht es in der Bedienungsanleitung. Es gibt dazu ein Urteil das ansonsten die Messungen nicht gültig sind. Aufgrund dieses Urteils ist seit dem sogar ein Kästchen zum abhaken auf den Protokollen (so auch bei mir). Grund für den geschlossenen Koffer sind "nur" Witterungseinflüsse.

Aber diese Vorgabe wurde ja obbenbar eingehalten.

 

Da aufgrund solcher banaler Fehler Messungen angefochten werden denke ich das im Protokoll zumindest der tatsächliche Abstand des Messgerätes zum Vz zu stehen hat und nicht irgendein Fantasiewert weil Herr Messkontrolleur zu faul war es auszumessen. Es ist immerhin ein PROTOKOLL !

Angefochten werden Messungen sehr oft wegen völlig irrsinniger Behauptungen. Meistenteils mit dem Erfolg, daß der Betroffene verurteilt wird oder - wenn er klug ist - den Einspruch zurückzieht.

Du wirst davon ausgehen können, daß der Abstand des Meßgerätes zum VZ mit Hilfe des Gerätes gemessen wurde. Das ist auf jeden Fall genauer als Dein GPS. Das geht innerhalb weniger Sekunden und ist völlig unproblematisch, weshalb ich auch nicht glauben mag, daß der "Herr Meßkontrolleur zu faul" gewesen sein soll.

 

1. Keine Auffälligkeiten wg. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder sonstiges in den letzten Jahren.

2. Da ich die Messung bewusst wahr genommen habe, der Kontrolleur aber noch übergebeugt am Messgerät beschäftigt war bin ich zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen das er sich noch im Aufbau bzw. Einmessen befindet. Laut Protokoll war er um 5:50Uhr fertig. Meine Messung erfolgte um 5:51Uhr. Passt iwie zeitlich nicht... egal.

3. Fahre die Strecke seit 7 Jahren täglich 2x und halte mich in der Regel an die Begrenzungen. Bestreite nicht zu schnell gefahren zu sein, nur die Höhe (43 Km/h) kann ich nicht nachvollziehen.

Wie gesagt, unrelevante Fakten aber Formfehler sollten schon zu berücksichtigen sein.

Hab versucht das Protokoll hier hoch zu laden, funktioniert aber iwie nich.

1. das ist bei vielen so, verhindert aber idR nicht, daß sie für ihre Missetat das zahlen müssen, was dafür vorgesehen ist.

2. warum sollte das zeitlich nicht passen? Wenn er 5:50 Uhr fertig war, konnte er mit der Messung beginnen. Warum also sollte er Dich eine Minute später nicht gemessen haben können?

Wenn er nach vorn gebeugt stand, könnte das damit zusammengehangen haben, daß er Deine Überschreitung protokolliert hat. Die Messung selbst wirst Du kaum bewußt wahrgenommen haben können. Man sieht sie nicht, man hört sie nicht, man fühlt oder riecht sie auch nicht. Du wirst höchstens den Meßbeamten gesehen haben können. Aber idR ist die Messung selbst in dem Moment schon gelaufen.

3. fein. IdR hältst Du Dich dran. An diesem Tag leider nicht. Und Du dementierst es ja auch nicht zu schnell gewesen zu sein. Die Höhe der Überschreitung können sich recht viele Leute nicht vorstellen (oder geben das zumindest vor). Nichts desto trotz zeigt das Gerät nunmal einen Wert an. In Deinem Fall eben die 43 km/h über der zHG. Pech, würde ich sagen.

 

Wenn diese Deine Fakten unrelevant sind, kannst Du Dir deren benennung sparen. Und Formfehler konnte ich bis jetzt leider auch nicht entdecken.

 

Das Protokoll entweder einscannen oder abfotografieren. Dann kannst Du es hier auch einstellen.

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Man sieht sie nicht, man hört sie nicht, man fühlt oder riecht sie auch nicht.

 

 

Einzig der AL Priority erkennt sie nicht nur zuverlässig sonder stört diese auch ebenso (Selbst getestet bei 30 in D mit mehr als 100 ohne Meßergebniss durch. :licht::geil:

 

Gruss gery41

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@Meister10: Da ja auch noch zu berücksichtigen ist, dass der Messbereich der XV3 mindestens 30m (bis zu 50m) vor dem Standort des Messgerätes liegt, und von der Messung ein Beweisvideo gespeichert wurde, aus welchem der tatsächliche Standort recht genau zu ermitteln sein sollte, sehe ich da durchaus Chancen einen Richter milde zu stimmen. Gerade bei dieser Überschreitung würde ich da nicht im Vorfeld aufgeben. Es gibt Sachverständigenorganisationen, welche sich auf die Verkehrsüberwachung spezialisiert haben, vielleicht sollte deine Anwältin sich mal mit einer solchen kurzschließen. (z.B. VUT Verkehr)

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Also gerade bei + 43 sehe ich da keinen milden Richter. Der kann sich durchaus sagen, der TE war schon vorher mit min. 114 (@ 100?) unterwegs und hat gar keine Anstalten gemacht, zu bremsen etc. Ist auch die Frage, ob das :70: an dieser Stelle das erste war, welches ignoriert wurde.

Und der Meßbeamte kann sich während der Messung so oft über das Gerät beugen, wie er will.

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