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  1. Moin zusammen, ich wende mich hier heute mal an euer Forum da ich mit meiner Geschwindigkeitsmessung aus dem letzten Jahr nicht einverstanden bin (Verfahren läuft). Für mich gibt es da einige Fakten die aber laut meiner Anwältin angeblich nicht zählen (Macht eh den Eindruck als hätte sie andere wichtige Dinge zu tun). Ich habe mir nun das Messprotokoll aushändigen lassen um selber etwas zu recherchieren. Nun liest man im Netz viel von s.g. Formfehlern. Was zählt da alles zu, bzw. was kann man anfechten. Auffällig wäre hier zum Beispiel: Abstand des Messgerätes zum Verkehrszeichen "70" = 200
  2. Meine Frau ist auf der Autobahn geblitzt worden. Laut Anhörungsbogen war sie 25 kmh zu schnell. Da wir den Anhörungsbogen (Klärung des Fahrers) nicht rechtzeitig beantwortet haben wurde mir nun als Halter die Überschreitung zur Lasten gelegt. Nur diesmal ist die angeblich Übertretung 26khm. Ist dies ein Formfehler der zur Einstellung des Verfahrens führt? Schließlich sind sich die Behörden selbst nicht sicher, wie hoch die Überschreitung tatsachlich ist. Immerhin ist der eine KM pro Stunde maßgeblich ob es 1 oder 3 Punkte gibt.Danke Schon mal für Euer Feedback.
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