Jump to content

Meister10

Member
  • Content Count

    2
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Meister10

  • Rank
    Anfänger
  1. @Bluey: War eine Lasermessung mit dem LeivTec XV3. Der Messabstand ist aber unter 200 Metern, evtl sogar unter 100 Metern. Den Abstand habe ich vorerst mit GPS gemessen. @Biber: Sie ist eine Fachanwältin für Verkehrsrecht, macht aber nicht unbedingt einen bemühten Eindruck. Einen wechsel habe ich schon in Betracht gezogen aber nach Rücksprache mit meiner Verkehrsrechtsschuztversicherung müsste ich den Anwalt in dem Fall dann selber bezahlen. Macht nur Sinn bei Aussicht auf Erfolg den ich aber als Laie nicht beurteilen kann. Quelle des Mindestabstandes ist: http://www.bussgeld-info.de/blitzer
  2. Moin zusammen, ich wende mich hier heute mal an euer Forum da ich mit meiner Geschwindigkeitsmessung aus dem letzten Jahr nicht einverstanden bin (Verfahren läuft). Für mich gibt es da einige Fakten die aber laut meiner Anwältin angeblich nicht zählen (Macht eh den Eindruck als hätte sie andere wichtige Dinge zu tun). Ich habe mir nun das Messprotokoll aushändigen lassen um selber etwas zu recherchieren. Nun liest man im Netz viel von s.g. Formfehlern. Was zählt da alles zu, bzw. was kann man anfechten. Auffällig wäre hier zum Beispiel: Abstand des Messgerätes zum Verkehrszeichen "70" = 200
×
×
  • Create New...