Moin zusammen, ich wende mich hier heute mal an euer Forum da ich mit meiner Geschwindigkeitsmessung aus dem letzten Jahr nicht einverstanden bin (Verfahren läuft). Für mich gibt es da einige Fakten die aber laut meiner Anwältin angeblich nicht zählen (Macht eh den Eindruck als hätte sie andere wichtige Dinge zu tun). Ich habe mir nun das Messprotokoll aushändigen lassen um selber etwas zu recherchieren. Nun liest man im Netz viel von s.g. Formfehlern. Was zählt da alles zu, bzw. was kann man anfechten. Auffällig wäre hier zum Beispiel: Abstand des Messgerätes zum Verkehrszeichen "70" = 200