u14325 243 Posted August 12, 2014 Report Share Posted August 12, 2014 z.Z. ist die Zulassung des Filmchens aus der Dashcam "Rechtsbeugung".Wir sind nicht in Österreich. Und auch dort wird - trotz eindeutiger Rechtslage - nicht sanktioniert. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 12, 2014 Report Share Posted August 12, 2014 Wenn er die Zeugen anhören und/oder sich das /die Video(s) (sofern vorhanden) ansehen würde und im Nachhinein Bedenken gegen diese Aussagen/Video(s) geltend macht, wäre es ja ok, aber angesichts der Umstände diese Zeugen etc. gar nicht erst zuzulassen.........Richter sind nun mal in ihrer Beweiswürdigung frei. Und zu dieser Freiheit gehört auch die Nicht-Ladung von Zeugen und die Ablehnung möglicherweise illegal entstandener 'Beweismittel'. Und nun erkläre mir bitte, was an der Nichtzulassung von mehreren (Entlastungs)zeugen und/oder Aufzeichnungen einer Dashcam, die die Unschuld der/des Beklagten beweisen könnten, dagegen aber der uneingeschränkte Glaube (Glaube ist in diesem Zusammenhang ein blödes Wort, aber mir fällt gerade kein anderes ein) an die Aussagen von einem Belastungszeugen keine (vorsätzlich) falsche Anwendung des Rechts ist?!IANAL, insofern kann ich nur aus juristischen Halbwissen heraus argumentieren. Die 'Entlastungszeugen' sind, wenn ich hier nichts falsch verstanden habe, allesamt Betroffene. Es ist daher sicherlich nachvollziehbar, wenn man bei ihren Aussagen von einem hohen Eigeninteresse ausgeht und ihre Einvernahme deshalb ablehnt. Übrigens werden in vielen Prozessen immer wieder Zeugen nicht geladen, weil das Gericht der Meinung ist, sie könnten zur Wahrheitsfindung nicht beitragen. Das gefällt dann dem einen oder anderen nicht, ist aber deshalb noch lange keine Rechtsbeugung. Zu Dashcams gibt es gerade heute das erste Urteil, Tenor in meiner Zusammenfassung: für den Zweck, den die weit überwiegende Mehrheit der Benutzer damit (tatsächlich) verfolgt, nicht erlaubt. Ob das dann hier zuträfe, müßte man anhand der schriftlichen Urteilsbegründung überprüfen. Klar ist aber, daß solche Aufnahmen aufgrund fehlender unfälschbarer Zeitangaben mit Skepsis betrachtet werden müssen. Und bevor jetzt behauptet wird, der 'Belastungszeuge' sei bei seiner Aussage ebenfalls von Eigeninteresse getrieben (welches das auch immer sein mag): wird immer wieder gern behauptet, aber von Gerichten regelmäßig nicht so gesehen. Was ich auch genauso regelmäßig für richtig halte. Unabhängig von allem anderen ist Rechtsbeugung ein äußerst selten angeklagtes und noch seltener als solches abgeurteiltes Delikt. Die Anforderungen an den Tatbestand sind außerordentlich hoch, die Ablehnung von Zeugen reicht für die Verwirklichung dieser Straftat wohl mit ziemlicher Sicherheit nicht aus. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 12, 2014 Report Share Posted August 12, 2014 z.Z. ist die Zulassung des Filmchens aus der Dashcam "Rechtsbeugung".Wir sind nicht in Österreich. Und auch dort wird - trotz eindeutiger Rechtslage - nicht sanktioniert. Darum geht es mir nicht. Das Einführen eines möglicherweise illegal erworbenen Beweismittels in einen Prozess kann "Rechtsbeugung" sein. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 12, 2014 Report Share Posted August 12, 2014 Das Einführen eines möglicherweise illegal erworbenen Beweismittels in einen Prozess kann "Rechtsbeugung" sein.Worüber aber letztlich der Richter entscheidet. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted August 12, 2014 Report Share Posted August 12, 2014 Hi, Mann mann, mann, das sind "Argumente".Hier wird also ca. 150 möglichen Belastungszeugen per se ein "Eigeninteresse" an einer uneidlichen Faschaussage unterstellt, durch die sie vielleicht (so sie noch nicht gezahlt haben) 15 oder 25 Euro (einige siche auch mehr) Verwarngeld "sparen" würden. Dagegen hat der eine superfleißige, bar jeden Zweifels stehende (ich schreibe jetzt mal) Blitzerbediener, der möglicherweise hier den Bock seines Lebens geschossen und im ersten der Prozesse mit seiner Aussage (möglicherweise) schon eine uneidliche Falschaussage hinter sich hat, selbstverständlich keinerlei Eigeninteresse an (einer oder weiteren möglichen) uneidlichen Falschaussage(n). Und die böse, böse Dashcm hat das Recht der (evtl. nicht vorhandenen) Verkehrszeichen am eigenen Bild verletzt und deshalb ist das Video selbstverständlich ein illegal erworbenes Beweismittel. Und/oder derjenige, dem die Kamera gehört, hat sich die Arbeit gemacht (und auch das nötige Fachwissen dazu, das ist schließlich heutzutage bei 99,99% der Bevölkerung vorhanden), Datum und Zeit zu fälschen, damit er hier als Entlastungsheld auftreten und sich feiern lassen kann. Ja nee, is klar! :wand: Der TE hat sich ja nicht mehr gemeldet, aber für mich wäre immer noch der Zähler der Blitzekiste der Punkt, an dem man ansetzen könnte. Oder auch am Blitzerprotokoll. Die Autos müssen ja hier fast im Minutentakt geblitzt worden sein. GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 13, 2014 Report Share Posted August 13, 2014 Wenn du dich mit dem illegal erworbenes Beweismittel auf das aktuelle Urteil aus Bayern beziehst hast du das Urteil nicht wirklich verstanden. Da ging es um einen Anwalt der Anzeigen gegen andere VT erstattet hat und die Aufnahmen als Beweismittel einbrachte.Eine Aufnahme zu privaten Zwecken laufen zu lassen und gegebenenfalls als Gedächtnisstütze zu benutzen, halte ich für möglich. Und das wäre hier im Thread nützlich. Während die Schilder bewusst auf vorhanden sein von kontrolliert wurden, haben die 150 Betroffene -vermutlich- unbewusst keine Schilder gesehen bzw. übersehen. Oder gibt es einen der sagen kann, genau an der Stelle war kein Schild? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 13, 2014 Report Share Posted August 13, 2014 (edited) rth, on 12 Aug 2014 - 22:14, said: u14325, on 12 Aug 2014 - 19:50, said: rth, on 12 Aug 2014 - 19:06, said:z.Z. ist die Zulassung des Filmchens aus der Dashcam "Rechtsbeugung".Wir sind nicht in Österreich. Und auch dort wird - trotz eindeutiger Rechtslage - nicht sanktioniert. Darum geht es mir nicht. Das Einführen eines möglicherweise illegal erworbenen Beweismittels in einen Prozess kann "Rechtsbeugung" sein. Wieso dass, das wird in D mit Unterstützung der Obergerichtlichen Rechtsprechung täglich gemacht. Die Früchte des vergifteten Baumes gibt es hier nicht.http://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BCchte_des_vergifteten_Baumes#Rechtslage_in_Deutschlandhttp://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot Edit:Hier mal noch etwas zur rechtsbeugunghttp://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeugung Edited August 13, 2014 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 13, 2014 Report Share Posted August 13, 2014 Mann mann, mann, das sind "Argumente".Ja, die Realität kann ausgesprochen grausam sein. Hier wird also ca. 150 möglichen Belastungszeugen per se ein "Eigeninteresse" an einer uneidlichen Faschaussage unterstelltBleiben wir doch mal bei dem, was der TE schrieb:es gibt mehr als 1o Betroffene, die alle keine schilder gesehen haben, und ich hoffe es werden sich noch einige finden lassen.Daraus wurde dannEs wurden in kurzer Zeit mehr als 150 KFZ geblitztNähere Angaben gibt es nicht - weder, woher die Zahl stammt, noch, was er unter in kurzer Zeit versteht (die Zahl ist übrigens per nicht ungewöhnlich hoch, wenn man sich z.B. die Ergebnise des - mehrfach ausgeschilderten - Blitzers auf der A 2 bei Bielefeld ansieht), noch, wie viele der Geblitzten vor Gericht gezogen sind. Wenn es nur zehn Verfahren gegeben hat, darf man wohl getrost davon ausgehen, daß die Schilder dort standen. durch die sie vielleicht (so sie noch nicht gezahlt haben) 15 oder 25 Euro (einige siche auch mehr) Verwarngeld "sparen" würden.Täusche ich mich oder ging es auch um Fahrverbote? Dagegen hat der eine superfleißige, bar jeden Zweifels stehende (ich schreibe jetzt mal) Blitzerbediener, der möglicherweise hier den Bock seines Lebens geschossen und im ersten der Prozesse mit seiner Aussage (möglicherweise) schon eine uneidliche Falschaussage hinter sich hat, selbstverständlich keinerlei Eigeninteresse an (einer oder weiteren möglichen) uneidlichen Falschaussage(n).Zirkelschlußspekulationsargument. Du unterstellst einen Fehler (für den es keinen Beweis gibt), schließt daraus auf eine Falschaussage und leitest daraus ein Interesse an weiteren Falschaussagen ab. Alles schön ummantelt mit möglicherweise. Streichen wir möglicherweise, haben wir nicht eine, sondern zwei astreine Zeugenaussagen, dennbeiden Zeugen vom Ordnungsamt BabenhausenUnd deren Aussage wird durch die der Baustellenmitarbeiter gestützt:Die Beschäftigten der Baufirma sagten aus, daß während ihrer Tätigkeit bis ca. 12 Uhr mittags (...) und bei der Fortführung ihrer Tätigkeitam nächsten Morgen, die Schilder aufgestellt waren. Wie und ob die Schilder in der Zwischenzeit noch standen, konnten sie nicht bestätigen.Und komm jetzt bitte nicht damit, daß irgendjemand die Schilder nach Arbeitsende der Bauarbeiter abgebaut und am nächsten Morgen wieder aufgestellt hat. Und die böse, böse Dashcm hat das Recht der (evtl. nicht vorhandenen) Verkehrszeichen am eigenen Bild verletzt und deshalb ist das Video selbstverständlich ein illegal erworbenes Beweismittel. Und/oder derjenige, dem die Kamera gehört, hat sich die Arbeit gemacht (und auch das nötige Fachwissen dazu, das ist schließlich heutzutage bei 99,99% der Bevölkerung vorhanden), Datum und Zeit zu fälschen, damit er hier als Entlastungsheld auftreten und sich feiern lassen kann.Zur Frage der Zulässigkeit einer Dashcam mußt Du Dich mit dem Gericht auseinandersetzen. Aus Deinem Kommentar schließe ich, Du hast nicht mal die Berichte über das Urteil gelesen.Das ändern der Datum- / Zeiteinstellung an einer Kamera und das anschließende, erneute Abfahren der Strecke dürfte interessierte Menschen, die aufgrund ihrer Geschwindigkeit und angesichts des regelmäßig nicht zu übersehenden Blitzes nicht überfordern. Wenn du dich mit dem illegal erworbenes Beweismittel auf das aktuelle Urteil aus Bayern beziehst hast du das Urteil nicht wirklich verstanden.Steile These, so ohne schriftliche Urteilsbegründung. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted August 13, 2014 Report Share Posted August 13, 2014 Hi, 150 Geblitzte sind 150 mögliche Zeugen. Und wenn, wie der TE schrieb ... innerhalb kurzer Zeit auf einer wenig befahrenen Straße...." eben diese 150 Fahrzeuge geblitzt wurden, dann sind das, selbst wenn man mal 5 Stunden ansetzt, alle 2 Minuten ein Blitz bei teilweise erheblicher Überschreitung der zHG. Und das alles eben am Nachmittag, nachdem die Baustelle (wie auch immer) "geräumt" war.Und immer wieder: Wie viele Fahrzeuge sind dort insgesamt langgefahren? Dazu könnte man noch gucken, in welchem Bereich die Überschreitungen liegen. Liegen viele knapp über den 30+Toleranz, dann ist IMHO die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass dort Schilder standen, deren Sinn sich den Fahrern auf Grund der nicht besetzen Baustelle nicht wirklich erschlossen hat. Liegt dagegen das Gros der Überschreitungen im Bereich >50 km/h oder drüber, müsste man der überwiegenden Zahl der Fahrzeugführer Blindheit oder Ignoranz unterstellen, wenn man weiterhin den Blitzermenschen glauben will.Die Bauarbeiter sind als Zeugen nicht wirklich brauchbar, solange keiner von ihnen definitiv sagen kann, dass die Schilder nicht ab- und am nächsten Morgen wieder aufgestellt wurden. Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 13, 2014 Report Share Posted August 13, 2014 150 Geblitzte sind 150 mögliche Zeugen.Genau. Wenn es nur zehn Verfahren gab, haben die zehn Betroffenen 140 (auf den Überweisungsträgern jetzt schon schriftlich vorliegende) Zeugenaussagen gegen sich. Und wenn, wie der TE schrieb ... innerhalb kurzer Zeit auf einer wenig befahrenen Straße...." eben diese 150 Fahrzeuge geblitzt wurden, dann sind das, selbst wenn man mal 5 Stunden ansetzt, alle 2 Minuten ein Blitz bei teilweise erheblicher Überschreitung der zHG.Ja und? Was soll uns das sagen? Das jede Menge Deppen unterwegs sind? Das ist bekannt. Und das alles eben am Nachmittag, nachdem die Baustelle (wie auch immer) "geräumt" war.Die war noch da, da hat bloß keiner gearbeitet. Und immer wieder: (...)Wer soll das denn tun? Das Gericht? Warum? Wegen irgendwelcher popligen OWI's so einen Aufriss? Kann ein Betroffener ja tun, aber ich bezweifle, daß er damit weiterkommt. Bewiesen würde dadurch nämich exakt nichts. Die Bauarbeiter sind als Zeugen nicht wirklich brauchbar, solange keiner von ihnen definitiv sagen kann, dass die Schilder nicht ab- und am nächsten Morgen wieder aufgestellt wurden.Schön gesehen. Sie bezeugen allerdings, daß die Schilder bei Arbeitsende und Arbeitsbeginn vorhanden waren. Die beiden O-Amt-Mitarbeiter bezeugen, daß sie beim Blitzen vorhanden waren. Was glaubst Du, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, daß irgendjemand die Schilder nach Arbeitsende und Wegfahrt der Arbeiter entfernt und rechtzeitig vor Ende des Blitzens und der entsprechenden Nachkontrolle durch die O-Amtler wieder aufgebaut hat? Nichts ist unmöglich, klar. Es gibt auch nach wie vor Menschen, die der festen Überzeugung sind, irgendwo in den USA würden Aliens aufbewahrt. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 13, 2014 Report Share Posted August 13, 2014 Wenn du dich mit dem illegal erworbenes Beweismittel auf das aktuelle Urteil aus Bayern beziehst hast du das Urteil nicht wirklich verstanden.Steile These, so ohne schriftliche Urteilsbegründung. Ist nur logisch da das eine, nichts mit dem anderen zu tun hat.Es sind zwei unterschiedliche Parteien mit unterschiedlichen Beweggründen. Einmal die Partei der Anklage/Anzeigeerstatter, im Fall von Bayern die unbegründete verdachtslose Daueraufnahme zur Beanzeigung von Ordnungswidrigkeiten. Im hier vorliegenden Fall die Partei der Verteidigung, zum Zweck der Dokumentation der vorhanden Beschilderung. Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted August 13, 2014 Report Share Posted August 13, 2014 Hi, also die Sache mit den Aliens, da glaube ich auch dran. Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Moin Moin Im hier vorliegenden Fall die Partei der Verteidigung, zum Zweck der Dokumentation der vorhanden Beschilderung. Das wäre aber auch mit einem Fotoapparat getan. Außerdem möchte man die nicht vorhandene Beschilderung dokumentieren. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 14, 2014 Report Share Posted August 14, 2014 Im hier vorliegenden Fall die Partei der Verteidigung, zum Zweck der Dokumentation der vorhanden Beschilderung.Das wäre der Fall, wenn ein Geblitzter zurückgefahren wäre, um per Video zu dokumentieren, daß er zu unrecht geblitzt wurde. Das wäre sicher legal, davon war aber nicht die Rede. Hier wurde auf irgendjemanden gehofft bzw. es-wäre-in-diesem-Fall-doch-schön-wenn-es-ihn-gäbe, der die Kamera laufengelassen hat. Der müßte nun allerdings dem Richter glaubhaft machen, daß er seine Kamera immer laufen liesse, weil er während der Fahrt die Landschaft filmen wolle. Womit wir wieder bei dem Richter sein Hut und dem Bagger wären. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 15, 2014 Report Share Posted August 15, 2014 Was für einen Hut vom Richter und Bagger? Ich habe die Wörter "Bagger" und "Richter" hier im Faden gesucht und nur in deinem Beitrag #114 gefunden. Filmen ist auch nichts anderes als mehrere Fotos in schneller folge hintereinander auslösen. KunstUrhG § 23 (1) 2. erlaubt Landschaftsaufnahmen. Ein Teil der Landschaft besteht aus Schildern an der Fahrbahn und ein größerer Teil davon hat keine Schilder. KunstUrhG § 23 erlaubt sogar die Veröffentlichung und zur Schau stellung Im Nachhinein kann ich dann überprüfen -für mich daheim- ob der Vorwurf stimmt. Ich könnte auch Freunden den Film zeigen oder kopieren. Es geht mir ja nur darum festzustellen ob tatsächlich Schilder da waren oder nicht. Und nicht, ob ein Amtsrichter das auch als Beweismittel zu lassen muß. KunstUrhG § 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 15, 2014 Report Share Posted August 15, 2014 Moin Moin Filmen ist auch nichts anderes als mehrere Fotos in schneller folge hintereinander auslösen.Das ist soweit richtig.Das von dir zitierte KUG (überwiegend seit 1966 außer Kraft) spricht aber nicht von Filmen, sondern von Bildern. Von Filmen ist erst im Urhebergesetz von 1966 geändert 2013 die Rede. In dem von dir zitiertern § geht es um das Verbreiten und Zurschaustellen.In dem Ansbacher Urteil geht es aber schon um das Anfertigen. Dem Kläger wurde zudem aufgegeben, die Filme wieder zu löschen.Datenschutz ist also höherrangiger als Urheberrecht. Ist ja auch eigentlich logisch. Man kann ja erst dann Inhaber von Urheberrechten sein, wenn das Machwerk legal angefertigt wurde.Ein Dieb kann auch nicht Eigentümer an der gediebten Sache werden. Bei der Argumentation nur Landschaftsaufnahmen zu machen, sind wir wieder bei dem Richter, seinem Hut und einem Bagger. Mehr zu dem Ansbacher Urteil:http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Ansbach_AN-4-K-1301634_Dashcam-Verfahren-Heimliche-Aufnahmen-unbeteiligter-Dritter-grundsaetzlich-nicht-zulaessig.news18664.htm Gruß Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 15, 2014 Report Share Posted August 15, 2014 Was für einen Hut vom Richter und Bagger?'tschulligung, ich dachte, der wäre bekannt. Also: wer meint, er könne einem Richter in so einem Fall bzw. ganz grundsätzlich tatsächlich glaubhaft machen, er liesse seine Kamera immer laufen, weil er während der Fahrt die Landschaft filmen wolle (was nach dem aktuellen Urteil zulässig wäre), der glaubt auch, daß Richter sich den Hut mit 'nem Bagger aufsetzen. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 16, 2014 Report Share Posted August 16, 2014 Ich sehe mich in meiner Argumentation bestätigt: Aus Sobbels Link, fett durch mich. Die deshalb nach dem Bundesdatenschutz vorzunehmende Abwägung zwischen den Interessen des Klägers, die Aufnahmen zu den von ihm genannten Zwecken zu fertigen, und den Interessen der Personen, die ohne ihr Wissen von der Dashcam des Klägers erfasst werden, fällt nach Auffassung des Gerichts zu Ungunsten des Klägers aus. Wenn ich meinem Richter meine mehrere 100 Fotos, von nicht der StVO entsprechenden Verkehrszeichen vorlege die ich besitze, schauen wir mal ob der Richter einen Bagger bestellt. Meine Filmaufnahmen dienen halt nunmal der Dokumentation der Beschilderung und nicht der Beanzeigung anderer VT. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 16, 2014 Report Share Posted August 16, 2014 Moin Moin Die deshalb nach dem Bundesdatenschutz vorzunehmende Abwägung zwischen den Interessen des Klägers, die Aufnahmen zu den von ihm genannten Zwecken zu fertigen, und den Interessen der Personen, die ohne ihr Wissen von der Dashcam des Klägers erfasst werden, fällt nach Auffassung des Gerichts zu Ungunsten des Klägers aus.Ich hab da mal was anderes Fett gemacht. So macht das nämlich Sinn. Wenn ich meinem Richter meine mehrere 100 Fotos... Meine Filmaufnahmen dienen halt nunmal der Dokumentation der Beschilderung und nicht der Beanzeigung anderer VT.Wenn du aus einem DashCam Film Standbilder ziehst, sind das zwar einzelne Bilder, aber immer noch keine Fotos im herkömmlichen Sinn.Daher mein Hinweis in #113.Mit dem Fotoapparat kann eine leere Verkehrssituation abgepasst werden. Selbst wenn dies nicht möglich ist, wäre ja nur eine überschaubare Anzahl an Fotos vorhanden und nicht hunderte. Deine Filmaufnahme dient zunächst mal etwas anderem. Die würde sich nämlich niemals jemand angucken, wenn nichts passiert wäre.Erst irgendein Ereignis (hier die Blitzerei) macht diesen Film bzw. den ja nur sekundenlangen Ausschnitt sehenswert.Und genau darum geht es wohl dem Richter. Gruß Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted August 16, 2014 Report Share Posted August 16, 2014 Ich verstehe nicht was du mit "So macht das nämlich Sinn" meinst. http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-stop-making-sense-a-261738.htmlMeinst du, deine Markierung ist für deine Argumentation sinnvoll? Ich verstehe das du die Persönlichkeitsrechte höher bewertest, als meine Beweggründe zum Aufzeichnen der Verkehrszeichen. Aber über meine Beweggründe hat das Gericht nicht geurteilt. Ich habe schon Bilder vor Gericht vorgelegt. Den Richter hat es nicht interessiert, ob die aus einem Film extrahiert wurden oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 16, 2014 Report Share Posted August 16, 2014 Moin Moin Meinst du, deine Markierung ist für deine Argumentation sinnvoll?Ich hab das darum umgefettet, weil dein gefettetes nicht die zu ungunsten des Klägers ausgefallene Abwägung enthielt.Das aber ist der Kernsatz. Ich verstehe das du die Persönlichkeitsrechte höher bewertestDas Gericht hat das getan.Ich hab lediglich versucht das Urteil auf diesen Fall zu beziehen.Deine Beweggründe verstehe ich sehr wohl und ich sehe auch das Interesse daran.Allerdings sehe ich die Notwendigkeit, das mit einem DashCam Film zu beweisen, nicht.Jedes Handy macht heutzutage einzelne Fotos. Die sind vor jedem Gericht unbestritten.Warum also auf ein "Beweismittel" zurückgreifen, was u.U. verworfen wird und für deine Sache nicht zur Verfügung steht. Ich habe schon Bilder vor Gericht vorgelegt. Den Richter hat es nicht interessiert, ob die aus einem Film extrahiert wurden oder nicht.Das könnte sich zukünftig ändern. Auch wenn -oder gerade weil- ich Polizist bin, bin ich auf eurer Seite.Wenn eine Messstelle manipuliert wurde, gehört sich das nicht. Das ist illegal. So zu arbeiten haben wir und auch die Stadtblitzer nicht nötig.Das gehört angeprangert und Urteile aufgrund der Manipulation darf es nicht geben, auch keine Bußgelder.Nun ist das aber so, daß der, der behauptet auch beweisen muß.Warum also muss das mit "fragwürdigen" Filmchen versucht werden, wenn es anders geht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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