dummdidumm 0 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 Guten Tag allerseits, am oben genannten Tag auf genannter BAB bei km 405,950 wurden 2 unbekannte vor mir fahrende Autos und ich nachts geblitzt. Wieso und warum? Nun: Sonst gilt auf jenem BAB-Abschnitt freie Fahrt, in jener Nacht jedoch wurden festinstallierte sonst nicht einsehbare Schilder ausgeklappt um den Verkehr so zu regulieren, damit auf einen Rastplatz LKWs rausgeleitet werden konnten zwecks Kontrolle(Zoll, BAG, nicht genau gesehen). Problem bei der ganzen Angelegenheit waren jedoch ausgerechnet die Verkehsschilder, die Verwirrung geschafft haben, wesswegen sowohl wahrscheinlich meine Vorrausfahrer alsauch ich ziemlich skeptisch und auch nur halbherzig die Vorderungen jener Schilder umgesetzt hatten! Jenes Schild habe ich mal angehangen um die Problematik zu verdeutlichen. Jene 3 Verkehrshinweise waren, wie im Anhang, direkt untereinander gesetzt. Ich als "Vielfahrer" habe schon öfters solch ähnliche Kombinationen gesehen, jedoch immer in einer Anordnung, bei der das Oberste von den zwei Unteren durch einen gewissen Abstand räumlich getrennt war, sodass das oberste Schild eben für alle Verkehrsteilnehmer gilt, das mittlere eben nur in Kombination mit dem Untersten für bestimmte Verkehrsteilnehmer. Eine andere logische Vorgehensweise, wie man an solche Kombinationen herangeht, habe ich noch nie gehört. So nun wäre doch logisch, dass bei Diesem Schild hier die beiden oberen "60"+"Überholverbot" nur für unten genannte Verkehrsgruppen gelten?!Naja anscheinend nicht, sonst wären wir alle nicht geblitzt worden? Hat da irgendjemand Ahnung/Vorschläge, wie soetwas zu werten ist? Ich sehe es nämlich nicht wirklich ein, nur wegen solchen augenscheinlich uneindeutigen Verkehrszeichen 135€ zu zahlen! P.S. ich war auch in einem pkw OHNE anhänger unterwegs... Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 Gemäß der Regel, dass mehrere Verkehrschilder untereinander sich so in ihrer Bedeutung ergänzen, dass das oberste durch jedes weitere darunter um dessen "Einschränkung" in der Wirkung eingegrenzt wird war da für einen Pkw kein Tempolimit wirksam angeordnet. Heißt das Tempolimit von 60 km/h, sowie das Überholverbot galt nur für LKW, Busse und Pkw mit Anhänger. Hast du denn eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen?Wieviel zu schnell warst du denn? Quote Link to post Share on other sites
dummdidumm 0 Posted July 12, 2013 Author Report Share Posted July 12, 2013 Ich wurde inkl. Abzug des Toleranzwertes mit 83 km/h (d23 km/h)gelasert. Bis jetzt kam nur ein Zeugenfragebogen. Quote Link to post Share on other sites
Cabriojanni 26 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 Meiner Meinung nach 60 km/h für alle KFZ, Überholverbot nur für LKW, Bus und Auto mit Anhänger Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 Ich wurde inkl. Abzug des Toleranzwertes mit 83 km/h (d23 km/h)gelasert. Bis jetzt kam nur ein Zeugenfragebogen.Wer ist denn der Haltes des Fahrzeugs? Meiner Meinung nach 60 km/h für alle KFZ, Überholverbot nur für LKW, Bus und Auto mit AnhängerHast du auch eine Begründung warum das Tempolimit für alle gilt, das Überholverbot aber nur für die auf dem Schild darunter? Quote Link to post Share on other sites
Cabriojanni 26 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 Ja, denn Zusatzschilder beziehen sich nur auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 Die Geschwindigkeitsbegrenzung und das Überholverbot können in einer derartigen Kombination nur für die auf dem unteren Schild gezeigten Verkehrsteilnehmer gelten.Falls die Experten das anders sehen, bitte begründen. Quote Link to post Share on other sites
Cabriojanni 26 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 So wie ich es geschrieben habe. Alles andere macht keinen Sinn. Stell dir vor: oben 120 km/h, drunter 80 km/h darunter Zusatzzeichen "bei Nässe" Nach Eurer Argumentation darf man bei Nässe 120 fahren 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 Ich als "Vielfahrer" habe schon öfters solch ähnliche Kombinationen gesehen, jedoch immer in einer Anordnung, bei der das Oberste von den zwei Unteren durch einen gewissen Abstand räumlich getrennt warDann wirst Du als 'Vielfahrer' ja auch festgestellt haben, daß bei diesen Kombinationen regelmäßig ein Männchen mit Warnweste und Winkekelle am Straßenrand rumstand, dem - wenn Du hingesehen hast - dann gern auch noch eine selbständig vor sich hinarbeitende optische Dokumentationseinheit folgte. Was hat Dich also bitte zu dem Gedanken verleitet, nur wegen der fehlenden paar Zentimeter Abstand wäre das jetzt plötzlich anders? Hat da irgendjemand Ahnung/Vorschläge, wie soetwas zu werten ist?Als Geschwindigkeitsübertretung von 23 km/h nach Abzug der Toleranz. Wenn Du die Deckungszusage hast von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die Du nach Abschluß des Verfahrens nicht mehr zwingend brauchst, kannst Du Dir irgendeinen Advokaten suchen, dem das Schmerzensgeld der RV ausreicht und dementsprechend versucht, Deine These vor Gericht durchzusetzen. Ich bin überzeugt, daß es beim Versuch bleibt. Ansonsten kannst Du hier im Forum lesen und reichlich Informationen über mögliche Vermeidungsstrategien finden. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 Ich kenne das ebenfalls so, dass das obere Schild, hier zunächst für alle gilt. Darunter (und nur direkt darunter) kann es für bestimmte Fahrzeuge eingegrenzt werden. Hier aber nicht der Fall, sondern Überholverbot (zunächst für alle). Unter dem Überholverbot wird dies eingegrenzt (PKW mit Anhänger, Busse usw.). Ansonsten kannst Du hier im Forum lesen und reichlich Informationen über mögliche Vermeidungsstrategien finden. War es nicht so, dass er gelasert wurde? Dann dürfte es vielleicht etwas schwer werden, die Personalien werden ja feststehen... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 12, 2013 Report Share Posted July 12, 2013 War es nicht so, dass er gelasert wurde?Ja, hatte ich auch gelesen, allerdings nicht ernstgenommen, rein technisch gesehen. Der Blitzer steht bei solchen Gelegenheiten regelmäßig auf Höhe des Rastplatzes, also hinter dem Winkemännchen. Aber zur Sicherheit: dummdidumm, hat man Dich tatsächlich gelasert und dann angehalten oder hast Du Post mit Foto bekommen? Quote Link to post Share on other sites
dummdidumm 0 Posted July 12, 2013 Author Report Share Posted July 12, 2013 Zumindest auf dem Zeugenfragebogen steht die "Messung mit Lasergerät und Foto" als Beweismittel. Aber nagut, mit der Logik von cabriojanni kam bei mir auch ein wenig Einsicht...Danke für die zahlreichen Meinungen! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 Stell doch die Frage mal im Verkehrsportal. Mal sehen was die dazu sagen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 Es gibt da in den Verwaltungsvorschriften den Satz 45 Besteht bei Verkehrszeichen an einem Pfosten kein unmittelbarer Bezug, ist dies durch einen Abstand von etwa 10 cm zu verdeutlichen. http://www.verwaltun...S3236420014.htm Mit Abstand, dann für , ohne Abstand dann nur die auf dem Zusatzzeichen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted July 13, 2013 Report Share Posted July 13, 2013 Zumindest auf dem Zeugenfragebogen steht die "Messung mit Lasergerät und Foto" als Beweismittel. Also wurdest Du nicht sofort angehalten? Klingt nach Leivtec... Quote Link to post Share on other sites
tangokilo 0 Posted August 28, 2013 Report Share Posted August 28, 2013 Hallo dummdi dumm,kannst Du dich erinnern, ob nur ein einziges "Klappschild auf der rechten Fahrbahnseite aufgestellt war ? Ich bin leider auch in diese echte Radarfalle mit knapp 120 km "hineingerast" mit allen jetzt folgenden Konsequenzen. Wohl angemerkt, auf der Autobahn bei vorher "! freier Fahrt ". Ich nehme mir allerdings die Freiheit, bis vors Gericht zu gehen. Der heutige Bescheid scheint automatisiert geschrieben zu sein, Argumente werden in einem kleinen Zwischensatz, Zitat: "Ihre Einwendungen halte ich nicht geeignet, Sie von dem Vorwurf zu entlasten" einfach abgebügelt. Ein Autofahrer ist doof, wir helfen ihm.....naja wird ein langer Kampf. Die Kosten werde ich tragen, bin ja Nichtraucher und habe somit dem Fiskus ja sowieso noch nichts gegönnt. Dafür werden die einen Haufen Schreibkram ausfüllen müssen und sind somit sinnlos beschäftigt. Bin mal gespannt wie ich abgebügelt werde, ich Raser. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 29, 2013 Report Share Posted August 29, 2013 Ich bin leider auch in diese echte Radarfalle mit knapp 120 km "hineingerast" mit allen jetzt folgenden Konsequenzen. Wohl angemerkt, auf der Autobahn bei vorher "! freier Fahrt ".Vorher war garantiert nicht von "freier Fahrt" auf 60 km/h. Da hast Du armer gebeutelter Bürger vorher wohl ein paar Schilder übersehen...Aber als Nichtraucher hast Du die 240 Euro plus Gebühren plus 4 Punkte plus einen Monat Fahrverbot ja locker... Ich nehme mir allerdings die Freiheit, bis vors Gericht zu gehen.Ist Dein gutes Recht. Der heutige Bescheid scheint automatisiert geschrieben zu sein, Was hattest Du denn erwrtet? Handgeschrieben mit Sütterlin und nur für Herrn @tangokilo noch mit ein paar Herzchen versehen? Argumente werden in einem kleinen Zwischensatz, Zitat: "Ihre Einwendungen halte ich nicht geeignet, Sie von dem Vorwurf zu entlasten" einfach abgebügelt. Da interessieren mich ja brennend Deine "Einwendungen"... ob sie zu schallendem Gelächter des Sachbearbeiters geführt haben oder ob Du Dich so um Kopf und Kragen geschrieben hast, dass jetzt Vorsatz und damit eine Verdoppelung des Bußgeldes im Raum steht... Dafür werden die einen Haufen Schreibkram ausfüllen müssen und sind somit sinnlos beschäftigtDuuuuuu, das kratzt die gar nicht... Bin mal gespannt wie ich abgebügelt werde, ich Raser.Mit der Fage des Richters ob Du den Einsppruch nicht lieber zurückziehen oder ein richtiges Urteil wünschst... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 29, 2013 Report Share Posted August 29, 2013 @tangokilo: waren denn an diesem Tag auch die Schilder wg LKW Kontrolle ausgeklappt? Quote Link to post Share on other sites
tangokilo 0 Posted November 12, 2013 Report Share Posted November 12, 2013 Habe endlich den Termin Mitte Januar erhalten. Meine Verteidigung steht. Bin gespannt wie ich abgebügelt werde. ich melde mich wenn's rumm ist :-)) Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 13, 2013 Report Share Posted November 13, 2013 ich melde mich wenn's rumm ist :-)) Wäre schön, wenn Du Dich auch dann melden würdest wenn Du auf die Nase gefallen bist... Quote Link to post Share on other sites
tangokilo 0 Posted January 22, 2014 Report Share Posted January 22, 2014 Hallo erst mal....... Ja ich bin abgebügelt worden wie erwartet, aber sehr spannend. Der Richter hat mit aller Gewalt vermieden sich auf meine Argumente mit den für mich zugeklappten Schildern einzulassen und ritt nur auf die korrekte Einstellung des Lasers herum. An diesem Tag sind von ca 18:00 Uhr bis ca 23:30 Uhr 524 vermeintliche Verstöße größer 79 km/h in die Falle gegangen. Das sind alle 37 Sekunden ein Blitz ! Spätesten hier wäre ich als Richter etwas hellhörig geworden, denn bei dreifach gestaffelten türgroßen Schildern müssen praktisch alle Vorbeifahrenden geschlafen haben, denn es werden ja nur die geblitzt, die gerade nicht einem Laster vedeckt vorbeifuhren. Um kurz nach 19:00 Uhr war die rechte Seite vollständig von Lastern besetzt. Ich hatte zwei Zeugen mit im Auto die keine aufgeklappten Schilder sahen-oder sagen wir wahrnahmen und sicher wie auch ich gesehen haben, daß das Aufhebeschild am Ende des Parkplatzes Dottenberg, 570m hinter dem Blitz zugeklappt waren. Das spricht dafür, dass zu diesem Zeitpunkt die Schilder, die übrigens nicht von der Polizei selbst bedient werden, ebenfalls zu waren. Da ich bis zum Blitz nur die linke Fahrbahnseite wg. der Lasterkolonne benutzen konnte und im Verkehrsfluss mitfuhr kann man ausrechnen wieviel Autos bei korrektem Abstand vor mir fuhren: Nämlich ca 24 ! Wenn nur einer vor mir die Schilder gesehen und beachtet hätte und abgebremst hätte, wäre es mir rein physikalisch betrachtet nicht möglich gewesen schneller als die Vorausfahrenden zu sein. Als Zeugen hatte ich die beiden das Protokoll unterschreibenden Polizisten laden lassen. Beides POK's einer in Saft und Kraft, der Andere seiner baldigen Pension entgegensehnend und sich selbst als Hifi bezeichnend. Auf meine Frage, ob sie das Aufhebeschild auch kontrolliert hätten sagte der Jüngere, er habe es von der Messstelle gesehen.....worauf ich ihn hinwies, daß dieses Schild 570m entfernt sei. Daraufhin und nach kurzem Grübeln, sagte der Fastpensionär: Er würde, da das Lasergerät hinter einem Erdwall stände, immer zur Parkplatzausfahrt laufen und von hinten schauen, ob nicht ein Auto angehalten hätte um sich an dem Gerät zu schaffen machen würde ! Dabei könne er das Aufhebeschild sehen, sich aber nicht erinnerrn, ob es geöffnet war. Übrigens eine gute Idee.... :-) So läuft also der motivierte Fastpensionär, mehrmals 570 m und auch wieder zurück um von hinten an Lasergeräten Herumschaffende bei frischer Tat zu ertappen. Respekt ! Also die Verhandlung war Live-Kabarett und sind die 240 Euro allemal Wert :-)) Ich mußte mehrmals die Arschbacken zusammenkneifen um nicht laut loszulachen. Auf einen Hinweis meines RA's fuhr ich nicht gerade, sondern war bei Blitzauslösung beim Spurwechsel, das Foto also möglicherweise nicht ganz korrekt. Sofort wollte der Richter ein Gutachten erstellen lassen und die Verhandlung vertagen; er war richtig erregt: Die Auflösung: Das Gutachten hätte vielleicht eine Geschwindigkeitsreduzierung um 2-3 km/h erbracht, also für mich nichts. Auf meine Frage, was dies kosten würde hat er wohlwissend...er hat ja studiert...gesagt 800 Euro. Alles klar oder !? Ich habe dankend abgelehnt. Dann bot er mir noch an, wenn ich einige Aussagen zurücknehme, freie Wahl des Zeitpunktes meiner 30 Tage Fahrverbot hätte. Ich habe auf ein Urteil bestanden, so muß er sich für sein Glaubensbekenntnis die richten Formulierungen einfallen lassen. Mein Anwalt hat Rechtsbeschwerde eingelegt, so werden die Aphorismen auch noch künstlich in die Länge gezogen. Bin sehr gespannt :-) Dummdidumm, hast Du wirklich an diesem Tag die Schilder gesehen ? Ich weis bis heute nicht wie die aussehen. Der Fastpensionär hat sie übrigens nach seiner Aussage mit der TASCHENLAMPE kontrolliert....ich könnte brüllen vor Lachen. Genug für heute, bei Interesse gibts noch mehr Highlights Euer tangokilo: Raser 240, 30Tage Ruhe und vier (PAYBACK)Punkte PS.:Es gab auch helle Momente....es wurde richterlich erwähnt, daß ich so gesehen kein Raser wäre. Danke ! Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 @tangokilo: Bitte noch mehr Kabarett . Man sieht wieder schön, wie unprofessionell bei solchen "temporären" Beschilderungen gearbeitet wird. Gab es denn laut Protokoll zumindest einen theoretisch bestätigten Trichter? Die Kontrolle mit Taschenlampe zu fuß? Auch Mittelstreifen? Quote Link to post Share on other sites
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