Blackman 0 Posted August 8, 2003 Report Share Posted August 8, 2003 Hi ! Ich hätt da mal so ne Frage ... Ich habe in meinem Auto einen Strafzettel, Datum vor zwei Monaten, anderes Kennzeichen, anderer Autotyp, andere Stadt, den heb ich aber auf. Und nun zum Sinn, ich hab den schon zweimal unter den Scheibenwischer geklemmt, wenn ich mal im eingeschränkten Halteverbot parken "musste" (hab doch kein Geld )Da hat das auch geklappt, ich hab kein "neues" Knöllchen bekommen, Politesse hat den Wisch gesehen, und ist abgezogen, ohne ihn genauer anzuschauen. Was könnte mir nun passieren wenn das doch mal ne Politesse bemerkt ?Die Ausrede das Kinder den Zettel aus ner anderen Stadt, von vor 2 Monaten gemopst haben, und dann an mein Auto gesteckt haben, ist ja wohl irgendwie blöd ... Please help me ! BLACK Quote Link to post Share on other sites
Schwätzer 0 Posted August 8, 2003 Report Share Posted August 8, 2003 Hi Blackman, besorg Dir doch einen Strafzettel aus der gleichen Stadt, dann ist die Ausrede glaubwürdig. Ich finde grundsätzlich nie Strafzettel an meinem Wagen, irgend wer entfernt die immer ... könnte ja sein um sie Dir dann als Scherz unter den Wischer zu klemmen ... (gibt es auch einen unschuldig pfeifenden Smily?) Du mußt jedenfalls nicht begründen, wie der Wisch an Deinen Wagen gekommen ist (Täterwissen, macht verdächtig). GrüsseSchwätzer Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted August 8, 2003 Report Share Posted August 8, 2003 Pech hast du mit dieser Methode allerdings dann, wenn du in eine Stadt kommst, wo keine "Knöllchen" mehr geschrieben werden.In vielen Kommunen werden Parkverstöße nur noch auf einem Handcomputer erfaßt und am Fahrzeug wird eine Benachrichtigungskarte angebracht, daß demnächst eine schriftliche Verwarnung/Anhörung an den Halter ergehen wird. Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 8, 2003 Report Share Posted August 8, 2003 Wo steht, dass es strafbar ist, sich (fremde) Tickets anzuheften? Hier in Berlin siehst Du sehr viele Autos mit Zettel rumfahren Du könntest Dir die Zettel sogar selbst drucken und dir an dein eigenes (!) Auto anheften, nicht aber als ein Dokument in den Verkehr bringen (Streiche spielen) Übrigens Glück gehabt. Die Aufschreiberin hätte selbstverständlich einen neuen Zettel ausstellen können. Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 10, 2003 Report Share Posted August 10, 2003 Wo steht, dass es strafbar ist, sich (fremde) Tickets anzuheften? Hier in Berlin siehst Du sehr viele Autos mit Zettel rumfahren Da kann ich mich immer wieder nur wiederholen!Der Bußgeldkatalog geht von einer fahrlässigen Begehung aus. Kommt man dahinter, dass der Strafzettel falsch ist, von gestern, von nem anderen Auto etc... kann man Vorsatz unterstellen.Sprich: Autofahrer wusste, dass er falsch parkt, sonst hätte er ja den Zettel kaum unter seinen Wischer geklemmt.Die Bußgeldbehörde kann in diesem Fall das Bußgeld deutlich erhöhen. Hab ich selbst schon 1-2 mal gemacht. Kurzes Anschreiben an die Bußgeldstelle und die haben das mit durchgezogen. mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 11, 2003 Report Share Posted August 11, 2003 Der Bußgeldkatalog geht von einer fahrlässigen Begehung aus. Kommt man dahinter, dass der Strafzettel falsch ist, von gestern, von nem anderen Auto etc... kann man Vorsatz unterstellen.Sprich: Autofahrer wusste, dass er falsch parkt, sonst hätte er ja den Zettel kaum unter seinen Wischer geklemmt.Die Bußgeldbehörde kann in diesem Fall das Bußgeld deutlich erhöhen. Hab ich selbst schon 1-2 mal gemacht. Kurzes Anschreiben an die Bußgeldstelle und die haben das mit durchgezogen.Hallo Matze. Ich würde gerne wissen, wo geschrieben steht, dass es strafbar ist/geahndet werdern kann, ist sich eigene/fremde/oder selbstgemachte Strafzettel unter das eingene (!) Wischerblatt zu klemmen ??? Erkläre mir doch dann bitte mal deine Auffassung von der rechtlichen Bedeutung eines Strafzettels. Ein Strafzettel schützt nämlich nicht vor einer (erneurten) Bestrafung. Ist dann nicht jedes Falschparken vorsätzlich ??????????? (Bla bla bla man muss sich ja vorher umgucken wo man steht usw. ) Gegen den Rechtsakt, den Du da mit der "Behörde" durchgezogen hast, hätte ich sofort Beschwerde eingelegt. Gruß Samos Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 11, 2003 Report Share Posted August 11, 2003 @ Samos: Hallo Matze. Ich würde gerne wissen, wo geschrieben steht, dass es strafbar ist/geahndet werdern kann, ist sich eigene/fremde/oder selbstgemachte Strafzettel unter das eingene (!) Wischerblatt zu klemmen ??? Sorry Samos, da hast du mich wohl falsch verstanden.Es ist nicht strafbar oder was auch immer, wenn man einen anderen Strafzettel unter seinen Wischer klemmt. Allerdings kann man demjenigen durchaus Vorsatz unterstellen, da er ja mit dieser Tat bekunden wollte dass er schon einen Strafzettel hätte. (Auch das ist noch nicht vorwerfbar) Jedoch kann man dann sagen, dass der Fahrzeugführer wusste, dass es offensichtlich falsch parkt, sonst müsste er ja keinen Zettel unter seinen Wischer klemmen bzw. das er falsch steht da sonst das Nachbarauto keinen Strafzettel dran hätte! So meinte ich das. Und das ist dann ein vorsätzliches Begehen einer Ordnungswidrigkeit und kann von der Bußgeldstelle im Satz erhöht werden.Der Bußgeldkatalog geht nur von einer fahrlässigen Begehung aus! Ist dann nicht jedes Falschparken vorsätzlich ??????????? (Bla bla bla man muss sich ja vorher umgucken wo man steht usw. ) Nicht zwingend. Man kann ja so ein Schild schon mal übersehen. Und da man bei der Ahndung von OWI's nun mal von der Unschuldsvermutung ausgeht, kann man nicht immer einen Vorsatz unterstellen sonder muss erst mal davon ausgehen, dass dem Betroffenen diese OWi nicht bewusst war. Darum fahrlässig. mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 11, 2003 Report Share Posted August 11, 2003 Ich habe Dich schon verstanden. Nur hapert deine Argumentation, dass ein angepappter Zettel eine Vorsatzvermutung rechtfertigt. Natürlich wird der Zettel in der Praxis angepappt um sich vermeintlich vor Strafzetteln "zu schützen", aber deswegen ist doch das Vergehen nicht "vorsätzlicher" als Parken ohne Strafzette l!!! Was würdest Du denn machen, wenn ich heute einen Parkschein vom 11.07.2003 reinlegen würde? Auch Vorsatz ? Dieser Parkschein hat rechtlich keine Bedeutung/Funktion mehr (er ist abgelaufen). Also Dürftest Du ihn nicht beachten. Würdest Du mir da auch Vorsatz unterstellen ? Gruß Samos Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 11, 2003 Report Share Posted August 11, 2003 Natürlich wird der Zettel in der Praxis angepappt um sich vermeintlich vor Strafzetteln "zu schützen", aber deswegen ist doch das Vergehen nicht "vorsätzlicher" als Parken ohne Strafzette l!!! Vermutlich hast du Recht, jedoch erleichtert uns der alte Strafzettel, den Vorsatz im Einzelfall zu begründen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 11, 2003 Report Share Posted August 11, 2003 @ Samos: Sorry. Womöglich versteh ich deine Auffassung nicht ganz und andersrum!Kann man nix machen... Aber ich kann es ja noch ein 3. mal schreiben. Selbstverständlich kann man auch so vorsätzlich falschparken. Mach die meisten ja auch. Aber nachweisen kann man es eben schwer bzw. liegt es nicht wirklich so sehr in unserem Interesse.Ein eigener Zettel hinter der Scheibe belegt aber, dass der Fahrer absichtlich und wissentlich falsch parkt! Somit kann man hier, wie Goose schon schrieb, den Vorsatz besser nachweisen. Und so hatte ich es ja auch schon mal gemacht.... mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 11, 2003 Report Share Posted August 11, 2003 Hallo Goose, Hallo Matze Das kann doch nicht wahr sein! Ihr wollt jemanden der einen nicht vom selben Tag datierten Strafzettel unter dem Wischer kleben hat VORSATZ zur Begehung einer OWI damit nachweisen ??? Wie ich schon oben beschrieben habe. Der "abgelaufene" Strafzettel/Parkschein hat doch keine rechtliche Bedeutung/Funktionalität mehr. Es kann mir doch nicht zum Nachteil ausgelegt werden, wenn ich diese nicht entferne.Ihr stellt also einen VT der an der selben Stelle wie ich falsch parkt, besser, weil er seine zettelchen abgemacht hat ??? Hilfe ! Die Staatsgewalt hat es auf mich abgesehen! Das ist doch ein bisschen an den Haaren herbeigezogen! (Theoretisch habt ihr ja recht, aber das könnt ihr doch nicht einfach so unterstellen !!!) Hat das schonmal ein Gericht bestätigt ? Wenn ihr mir das reinschreibt, würde ich damit sogar bis zum BVerfG damit ziehen. Gruß Samos! @Matze Wie ist das beim o. b. Parkscheinbeispiel ? Quote Link to post Share on other sites
Brati 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 @Samos Mensch lies doch mal richtig! Durch das Anstecken des falschen "Knöllchens" will man doch einem neuen entgehen, also parkt man vorsätzlich falsch. Niemand wir 2 Monate ein Knöllchen spazieren fahren. Ist nichts am Auto dann "In dubio pro reo", er könnte ja fahrlässig falsch geparkt haben. Genauso ist es mit einem Parkschein, ist er abgelaufen dann vorsätzlich, weil man ja wußte wie lange man stehen durfte. Ist keiner drin fahrlässig. Wobei man bei einem uralten auch von fahrlässig ausgehen könnte. Aber ich glaub du möchtest dich gar nicht belehren lassen, sondern lieber deine Freiheit auf der Strasse ausleben, die StVO behindert das manchmal und dann kommen noch die bösen Ordnungshüter. In diesem Sinne Brati Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Der Nachweis des Vorsatzes in beiden angesprochenen Fällen dürfte schwierig zu führen sein:- innenliegender Parkzettel -> Fahrer bisher noch nicht dazu gekommen, das Auto aufzuräumen (es besteht auch keine Verpflichtung, alte Parkscheine zu entfernen).- Knöllchen am Scheibenwischer -> dürfte kaum nachzuweisen sein, daß der Fahrer den selbst angebracht hat; könnte genau so gut ein Spaßvogel oder ein Anwohner gewesen sein.Eine Klage gegen die Unterstellung des Vorsatzes hätte insoweit wohl Erfolg. Quote Link to post Share on other sites
Brati 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Beim Parkzettel ist das richtig. Da gillt nur Vorsatz, wenn er abgelaufen ist. Beim angeklemmten Knöllchen würde ich immer die Vorsatzanzeige schreiben. Quote Link to post Share on other sites
KJK 1 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Ist das die allgemeine Auffassung: Gar kein Parkschein ist besser als ein abgelaufener???Seh´ ich irgendwie nicht ein: Durch Erwerb eines Parkscheins habe ich meinen guten Willen zum erlaubten Parken bekundet. Leider dauert meine Besorgung / Arztbesuch, o. ä., länger als geplant (oder der verd... Zug hat Verspätung). Und dann werde ich schlechter gestellt als jemand, der gleich ohne Zettel parkt, weil ich angeblich vorsätzlich gehandelt habe?!? Dagegen würde ich mich aber auch wehren! Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Hallo Schlau-Brati. Ich habe schon verstanden, was deine Kollegen meinen. Ich bin auch nicht unbelehrbar. Aber wie soll ich es für Dich ausdrücken??? Ich parke mit einem Strafzettel, den ich um 9Uhr in der Straße A bekommen habe, um 10Uhr in Straße B, um THEORETISCH einem neuem Ticket zu entgehen. Ich könnte doch wieder fahrlässig versäumt haben, einen Parkschein zu lösen. WIE WILLST DU MIR DENN NUN VORSATZ BEWEISEN ???????????? Es könnte ja auch sein, dass ich Starfzettel als Schmuck/Trophäe mit mir herumfahre. Es geht hier um das BEWEISEN. Natürlich habt ihr recht, dass der VT euch verarschen will, aber ihr könnt es nicht BEWEISEN Habt ihr keine Angst vor nem Richter, der Euch megamäßig auslachen wird ??? Brati, lass bitte deinen Status ändern (--> Sherriff) und erkläre nun für den Super Unbelehrbaren, wie Du deine Vorsatzanzeige aufrecht erhalten willst? Sportlicher Gruß (Ich kann deine Antwort kaum erwarten)Samos Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Ist das die allgemeine Auffassung: Gar kein Parkschein ist besser als ein abgelaufener???.... Und dann werde ich schlechter gestellt als jemand, der gleich ohne Zettel parkt, weil ich angeblich vorsätzlich gehandelt habe?!? Dagegen würde ich mich aber auch wehren! Leider ist das ganz genauso, wie Du es eben gefragt hast. Armes Deutschland ! Mein Problem mit den Sherriffs bezieht sich nicht auf abgelaufene Parkscheine, sondern auf das Parken ohne Parkschein mit einem (altem)Strafzettel unter dem Wischer. Das soll gleich vorsätzlich sein. Gruß Samos Quote Link to post Share on other sites
Brati 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 @ samos Hallo Samos. Wo kann ich denn den Status ändern lassen? Es geht nicht um den Parkzettel den du 1h vorher bekommen hast. Es geht hier um einen 2 Monate alten, also nicht den Fall verdrehen. Und die Umstände sind bei jedem Fall neu zu würdigen. (Es gibt auch ganz schlaue, die nehmen den Zettel vom Nachbarauto, was dann 100pro Vorsatz ist, aber anderer Fall.) Und auslachen lassen muß ich mich dafür lange nicht. Stell dir vor, die Fahrlässigkeit wird auf jeden Fall auch vor Gericht Bestand haben. Gewisse Umstände lassen den Verdacht des vorsätzlichen Handelns zu und somit wird auch die Anzeige in diesem Sinne geschrieben. Das damit nicht jeder Richter einhergeht ist gut möglich, habe aber bis jetzt nur gute Erfahrungen. Es geht auch nicht darum dem gerade schussligen "Bürger" ordentlich eine überzubügeln, hab mir gestern leider auch ein Ticket gefangen (sogar in Berlin ). Aber wer nunmal mit Absicht falsch parkt, hat man es nicht anders verdient. Vielleicht fällt die erste Anzeige, aber die zweite kommt bestimmt und dann erklär dem Richter mal glaubhaft, dass es sich hierbei um deine Trophäe handelt. Ich glaub dann lacht er dich aus und du gibts ihm noch einen weiteren Grund den Vorsatz anzunehmen. MfG Brati Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Hallo Brati!Also das mit der Trophäe war ja auch nicht ernst gemeint! Das Verdrehen solte nur dazu dienen, meine Meinung zu verdeutlichen. (Warum stimmt mir eigentlich niemand zu? ) Meine Argumentation bleibt auch bei einem zwei Monate alten Strafzettel der auf mein Kennzeichen ausgestellt ist, die Gleiche. Bitte widerlegen Sie diese. Weise mir Vorsatz an dieser Stelle falsch geparkt haben zu wollen nach. Gruß Samos PS Für das Ändern des Ufers musst mal einen anderen Sheriff fragen. Quote Link to post Share on other sites
Brati 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Da bin ich wieder. Der Richter wird dir dann etwas von einem unbeteiligten Dritten und normalen Verhaltensweisen eines Verkehrsteilnehmer usw. erzählen. Kannte mal einen Richter, der lies dann gerne Gutachten anfertigen, man könnte es also mit dem 2 Monate alten Strafzettel als Beweisstück auf die Spitze treiben, was dann wieder typisch deutsch und etwas unverhältnismäßig wäre. Also wie geschrieben, es bleibt beim unterstellten Vorsatz, wenn nicht trifft man sich vorm Richter, für mich wäre es Dienstzeit. MfG Brati Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Also: Zettel mit Handynr. auf dem Armaturenbrett -> Vorsatz Altes Knöllchen am Wischer -> Kein Vorsatz, denn a) nützt ein altes Knöllchen normalerweise nix, denn es gibt ja die "Eskalationsstufen länger als 1 Std, länger als 2 Std, usw". Außerdem kann ein unbeteiligter Dritter das Knöllchen an den Wischer geklemmt haben (ist ja frei zugänglich) Mit dieser Argumentation ziehen sich die Behörden übrigens gerne raus, wenn es um Beschädigungen am Wischer/Lack/Scheibe geht: " Es ist nicht sicher, daß die Knolle von der Politesse falsch plaziert wurde..." Ich denke also nicht, daß man dann wg. Vorsatz verknackt werden kann. Wenn doch, bitte Urteile! Grobi Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Altes Knöllchen am Wischer -> Kein Vorsatz, denn a) nützt ein altes Knöllchen normalerweise nix, denn es gibt ja die "Eskalationsstufen länger als 1 Std, länger als 2 Std, usw". Außerdem kann ein unbeteiligter Dritter das Knöllchen an den Wischer geklemmt haben (ist ja frei zugänglich) Amen! Übrigens bei uns stecken die netten Kontrolleure die Zettel genau zwischen die Rillen. Die berühren also gar nicht den Wischer. Gruß Samos Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Also wie geschrieben, es bleibt beim unterstellten Vorsatz, wenn nicht trifft man sich vorm Richter, für mich wäre es Dienstzeit.Für mich wäre es Spaßzeit ! Gruß Samos Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 @Samos:Übrigens bei uns stecken die netten Kontrolleure die Zettel genau zwischen die Rillen. Die berühren also gar nicht den Wischer.Das scheinen die nach Lust und Laune zu machen. Einige stecken die Knolle rein, andere hängen sie unter den Wischer... Quote Link to post Share on other sites
Brati 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 Die Eingangsfrage was passieren könnte ist auf jeden Fall beantwortet und so würde ich es auch anzeigen. Vielleicht ergibt sich mal ein Urteil, über jenes sich dann Samos freut es zitieren zu dürfen, oder ich Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 @ Brati: Klasse Einstieg hier! Und wie gesagt, ich hab bislang zweimal durchgezogen und die Bußgeldstelle hat mitgemacht. Der Bürger scheint auch gezahlt zu haben. Ne Vorladung hab ich jedenfalls nicht bekommen! mfg matze Quote Link to post Share on other sites
squirrel 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 @LTI2020:Aber es war Dein Glück, dass die Autofahrer nicht in Widerspruch gegangen sind. Denn ansonsten hätte doch nur die Halterhaftung angewendet werden können. Oder habe ich hier etwas überlesen? Quote Link to post Share on other sites
cheffe 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 @LTI2020, Brati Und wie gesagt, ich hab bislang zweimal durchgezogen und die Bußgeldstelle hat mitgemacht. Der Bürger scheint auch gezahlt zu haben. Ne Vorladung hab ich jedenfalls nicht bekommenAlso wie geschrieben, es bleibt beim unterstellten Vorsatz, wenn nicht trifft man sich vorm Richter, für mich wäre es Dienstzeit Behaupten kann man vieles. Im Zweifelsfall klärt das - wie ja korrekt erkannt - ein Richter. Nur - ob ich mich wegen 15 oder 20 Euro durch die Mühlen der Justiz kämpfen würde, wage ich mal zu bezweifeln. Ob man gewinnt oder verliert, der finanzielle Verlust gemessen an der verbrauchten Zeit ist auf jeden Fall vorhanden. Im Siegfall halt 15 oder 20 Euro geringer - ein zu vernachlässigender Faktor. Für mich ist das halt keine Dienstzeit. Es ist also keineswegs gesichert, daß Euer Verhalten korrekt war/ist. Wo kein Kläger, da kein Richter. Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 @ cheffe: Es ist also keineswegs gesichert, daß Euer Verhalten korrekt war/ist. Wo kein Kläger, da kein Richter. Auch wieder richtig! Ich bin meinerseits davon allerdings überzeugt. Im Prinzip hebt mich sowas auch nicht wirklich weiter an. Aber in den beiden Fällen von mir war es so offensiv und dreißt, dass ich mich einfach gezwungen sah, irgendwas zu machen.Und denk nicht, dass es einfach ist. Hab dazu locker ne handschriftliche A4 Seite geschrieben um deren Verhalten zu begründen. Is aber auch egal.Von meinem Standpunkt aus war es korrekt so und wer das nicht so sieht der kann ja vor Gericht ziehen. Klar lohnt es sich vermeintlich nicht wegen 20-30 Euro vor den Richter zu treten aber auch solche Leute gibt es."Wer sein Recht nicht wahrnimmt, der gibt es preis!" und auch Polizisten sind Menschen und machen mal Fehler oder sehen Dinge anders. Es gibt ne Menge Dinge die auch für uns nicht immer klar sind und wir hoffen, dass es dazu endlich mal Urteile gibt. Nur um mal kurz vom Thema abzukommen:Ich schreibe z.B. schon seit nem halben/dreiviertel Jahr jedesmal wenn ich diese "Blauen Leuchtdioden" an Fahrzeugen sehe "Erlöschen BE" weil der Gesetzgeber uns mit manchen Dingen einfach allein lässt. Das es nicht i.O. ist is klar aber wie ahndet man das. Also schreib ich fleißig, in der Hoffnung, einer zieht mal vor Gericht. Dann hätte ganz Deutschland ein Urteil dazu und die Lage wäre klar! mfg matze Quote Link to post Share on other sites
cheffe 0 Posted August 12, 2003 Report Share Posted August 12, 2003 @LTI2020 "Wer sein Recht nicht wahrnimmt, der gibt es preis!"Richtig. Aber - wie schon gesagt - ist es halt auch eine Kosten-/Nutzenfrage. Also schreib ich fleißig, in der Hoffnung, einer zieht mal vor Gericht. Dann hätte ganz Deutschland ein Urteil dazu und die Lage wäre klar!Wäre sehr wünschenswert. Das sollte doch in einem Land, wo es Gerichtsurteile gibt wann und wie oft ein Hahn krähen darf, machbar sein. jedesmal wenn ich diese "Blauen Leuchtdioden" an Fahrzeugen sehe "Erlöschen BE" weil der Gesetzgeber uns mit manchen Dingen einfach allein lässtIst vollkommen OK von Dir. Du siehst als Polizist den Sachverhalt so und stellst ihn dar. Was mich allerdings wundert ist, daß diese Frage nicht geregelt ist. Erlöschen BE ist ja nicht gerade als Kleinigkeit zu werten. Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted August 13, 2003 Report Share Posted August 13, 2003 @ Cheffe: Wäre sehr wünschenswert. Das sollte doch in einem Land, wo es Gerichtsurteile gibt wann und wie oft ein Hahn krähen darf, machbar sein.Leider war. Ist wohl ne alte preußische Tugend das alles geregelt und vorgeschrieben werden muss. Aber irgend nen Rahmen brauch man ja, an den man sich halten kann. Ist vollkommen OK von Dir. Du siehst als Polizist den Sachverhalt so und stellst ihn dar. Was mich allerdings wundert ist, daß diese Frage nicht geregelt ist. Erlöschen BE ist ja nicht gerade als Kleinigkeit zu werten. Is wohl war. Zumal die meisten VT danach ja nach hause laufen müssen oder die Dinger vor Ort ausbauen bzw. Kabel zerschneiden müssen.Aber ich hab mich wirklich bemüht. Hatte mit einigen Verkehrsrechtsexperten bei uns gesprochen. Sogar mit Ausbildern aus den Polizeischulen, die DEKRA hab ich angerufen und mit der Bußgeldstelle diskutiert.Jeder hatte ne andere Idee also nehm ich das was ich meine. Bußgeldstelle: "Keine Ahnung! Machen sie wie sie denken... wir machen das dann schon mit..." (so in etwa hieß es da) DEKRA: "Ähm... also... nicht zulässig..." (hab's mal etwas gekürzt) Lehrer: Dort reichten die Vorschläge von 5,- Euro (Nicht zulässige Beleuchtung) über "nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug" nach der 30 StVZO (Summe hab ich jetzt nicht im Kopf) bis hin zu Erlöschen BE (ich glaub 50 €/3Pkt.)! Du siehst also auch Gutachter, die Polizei und die Bußgeldstelle (Ordnungsamt) sind nicht immer allwissend. mfg matze Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Na dann ist ja alles wieder gut. [ich verabschiede mich hiermit in den urlaub ] Gruß @ all Samos Quote Link to post Share on other sites
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