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Samos

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  1. Und im SuperExtremfall, wird dies durch Sicherstellung der Uhr gemacht, d. h. die Kiste kann zur Beweissicherung auch abgeschleppt werden. (So ein Aufwand wird aber eher selten beid er Verfolgung von OWig's betrieben)
  2. Samos

    Software Frage

    Hallo Jungs und Mädels. Hat jemand von euch auch diese Propleme mit Firefox ? Dieses "E-Mail" Zeichen habe ich in fast jedem Beitrag. Die Darstellung mit dem IE ist dagegen kein Problem MfG Samos http://abi02.ab.funpic.de/firefox.jpg
  3. Um es nochmal abzurunden: Die grüne Behörde hat geschlafen. Dies gilt auch für einen weiteren Geschwindigkeitsverstoß aus dem Monat Feb. Irgendwie bin ich vom Glück verfolgt. Mfg Samos Um es nochmal abzurunden: Die grüne Behörde hat geschlafen. Dies gilt auch für einen weiteren Geschwindigkeitsverstoß aus dem Monat Feb. Irgendwie bin ich vom Glück verfolgt. Mfg Samos
  4. ALso als ich TÜV bei A.T.U. gemacht habe, haben die mir freundlicher Weise schon einen Kasten und ein Warndreieck in den Kofferaum gelegt und auf die Rechnnug geschrieben. BTW. ich finde die Diskussion über den Austausch von Verbandmaterial etc. unnötig. Wo ist das Problem, dass Ding alle paar Jahre zu tauschen?
  5. Die sollten lieber mal was Sinnvolles tun und gegen Die Radfahrer-Ohne-Licht-Plage etwas unternehmen. @dagegen Tut mir Leid, dass sie Dich erwicht haben, da 100@80 auf der Stadtautbahn immer toleriert wird! (Verkehrsfluss) Falls mir jemand nochmal hier (geblitzt) weiterhelfen kann, wäre ich dankbar. MfG Samos
  6. Haben die sich vermeint oder war der Fehler vermeidbar ?
  7. Hallo, Wie lange liegt der Vorfall zurück? Bedenke, dass deine Firma eine Fahrtenbuchauflage bekommen kann, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Was steht auf dem Anhörungsbogen? Sehr gehrte Dame/Herr? Sehr geehrter Herr X ? 3.) Nein, dass soll die Polizei ersteinmal selbst ermitteln; der GF ist aber auskunftspflichtig. 4.) Wieviele Pünktchen hast Du denn schon auf dem Konto? Samos
  8. Du, So mit ein bisschen "Guten Tag" und "Bitte" und "Danke" und so höhrt sich dein Problem gleich viel netter an. Zur Sache: 1. Deine Ex hat doch nur nach "bestem Gewissen" gehandelt? Der Schuß könnte aber auch nach hinten loßgehen, wenn man ihr nicht glaubt, dass sie deine aktuelle Adresse nicht kennt. Also Ex-Freunde lügen sich ja nie an... 2. Wieso sollte deine Ex einen neuen Anhörungsbogen bekommen, wenn Sie Dich als in Frage kommenden Fahrer genannt hat? 3. Die Verfolgungsbehörde hat genügend Mittel und Wege deine aktuelle Adresse herauszufinden! Du mußt wohl noch ca. 14 Tage ausharren.
  9. Danke an Trekkerfahrer für die einzige Antwort! Vielleicht kann ich das eine oder andere Gemeindemitglied mit einer (fiktiven) Bonusfrage anspornen, seine Meinung kund zu tun. Wenn jemand so wie bei obigen Link beschrieben vorginge, und ein Richter das Verfahren einstellen würde, stellt sich doch die durchaus spannende Frage, ob dieser oder die zuständige Behörde ein Fahrtenbuch (hohe Kosten!) auferlegen könnte? Bitte bitte bitte Mit freundlichen Grüßen Samos
  10. Nachtrag. Der Verstoß war am 01.09.2005, Anhörungsbogen v. 12.10.2005, eingegangen am 18.10.2005 Danke mfg Samos
  11. Liebe Leser. Ich bitte zu entschuldigen, dass ich mit dem „leidigen“ Thema „Angehörige/Zeugnisverweigerungsrecht“ einen neuen Tread aufmache, da dies schon häufig gefragt wurde; jedoch stellt sich hier der Fall anders dar. Vielleicht könnte mir jemand mit "Erfahrungsberichten" (d. h. keine Rechtsberatung) helfen. Ich wurde in einem Firmenwagen mit 24 km/h + innerorts (Berlin) geblitzt. Der Geschäftsführer der Firma ist mein Vater. - Sollte mein Vater sagen, dass er nicht weiß, wer gefahren ist, oder dass er die Aussage verweigert mit dem Hinweis auf "Angehörige"? - Sind Mitarbeiter der Fi
  12. Warum eigentlich nicht - dann fliegen hoffentlich die Grünen hier raus!
  13. Herzlichen Dank, dass Du meinen Beitrag gelesen hast 63 x 60€ = 3780 63 x 18€ = 1134 30 x 5€ = 150 30 x 18€ = 540 machen bei mir immer noch 5404 € !!! Selbst wenn aus den 30 x 5€, 30 x 60€ werden würden käme man immer noch auf 7054, nicht aber auf 7500€ ! Hast Du dafür auch eine Erklärung? Gruß Samos
  14. BILD hat doch genau recherchiert: ... Nach einem Monat hatte sie 30 Knöllchen à 5 Euro. Sie zahlte nach eigenen Angaben auch – allerdings weniger als gefordert – und parkte weiterhin dort. ... Ab dem 31. Vergehen gab’s keine Knöllchen mehr, sondern Bußgelder über 60 Euro. Und jeweils einen Punkt in Flensburg. Innerhalb eines halben Jahres schaffte es Brigitte Schönebeck-Klan so auf 63 Punkte – und 7500 Euro Geldbuße. Ihr Führerschein wurde auf unbestimmte Zeit eingezogen. „Die Bescheide sind rechtskräftig“, erklärt Ralf Schmidt (38), Sprecher des Landkreises, „deshalb können wir vollstrecke
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