Guest lombi Posted April 26, 2007 Report Share Posted April 26, 2007 Hallo liebe Gemeinde, ich bin grad ziemlich ratlos weil ich auf der L532 mit angeblich 41km/h zu schnell geblitzt wurde. Das ganze ist aber mehr als mysteriös, weil es da zum Tatzeitpunkt keine Beschränkung auf gab. Es stellte sich nämlich nachweislich heraus, dass das Schild umgefahren wurde (nicht von mir) und nicht erkenntlich war. Es wurde von der Strassenmeisterei auch so im Tagebuch eingetragen.Zum Zeitpunkt der Messung gab es nur auf der linken Seite der Strasse ein Begrenzungsschild auf Auf dieser Strasse war aber reger landwirtschaftlicher Verkehr und ich habe das linke Schild definitiv nicht gesehn.Jetzt aber das Beste: Ich bekam einen BGB mit Geldbuße, Fahrverbot und 3 Punkte. Ich habe versucht mit der Bußgeldstelle zu sprechen und habe eine Stellungnahme zum Vorfall geschrieben. Antwort:Es handle sich um einen "Unfallschwerpunkt und der Strassenverlauf muss einem durchschnittlich aufmerksamen Fahrer verdeutlichen, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit vorliegen muss". Ausserdem hatte ich in meiner Stellungnahme geschrieben, dass ich "von meinem jährlichen Vertriebsmeeting gekommen bin ". Daraus schließt die Bußgeldstelle, dass "davon auszugehen ist, dass mir die Strecke mit Beschilderung bekannt sei". Ebenfalls sei ja das linke Schild in Ordnung gewesen. Was kann ich hier tun ???? Vielen DAnk für Eure Hilfe ! lombi Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted April 26, 2007 Report Share Posted April 26, 2007 nichts da auf der anderen Seite noch das Schild gewesen ist du kannest die Strecke außerdenm, wenn dort 100 gewesen wären warst du noch mit Abzug der Toleranz "11 km/h" zu schnell. Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted April 26, 2007 Report Share Posted April 26, 2007 1. Erklär denen einfach, dass das jährliche Betriebsmeeting zum ersten Mal dort war. Du kennst die Strecke also nicht.2. Müssen Schilder rechts stehen, es gibt Urteile, die das bestätigen.3. Vom Streckenverlauf auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung schließen zu müssen ist lächerlich. Schreib ihnen das am besten, wenns nichts nützt: Anwalt. Deine Chancen stehen hier m.E. nicht schlecht... Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 26, 2007 Report Share Posted April 26, 2007 Wie jetzt, da stand links ein 70er und du konntest es nicht sehen? Ich weiss nicht, aus welchem Bula du kommst, bei uns könnte das klappen!? Aber aus der Nummer rauszukommen wird schwer! dete Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted April 26, 2007 Report Share Posted April 26, 2007 nichts da auf der anderen Seite noch das Schild gewesen ist du kannest die Strecke außerdenm, wenn dort 100 gewesen wären warst du noch mit Abzug der Toleranz "11 km/h" zu schnell.Ja. Aber keine 41 km/h... Hier hab ich noch ein Urteil zu dem Standort der Schilder gefunden:Schild übersehen - RA Kotz Sehe gerade, dass das Urteil auf einer anderen Situation basiert. Sollte aber übertragbar sein, denn der Gegenverkehr könnte das Schild ja auch verdecken... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Hiwenn sich die VwV nicht geändert hat, muss ein Verkehrsschild rechts stehen (links ist "Service").Das sollte dir aber ein Verkehrsanwalt genau sagen können. ME liegen die Chancen bei einem Einspruch nicht schlecht (ohne Gewähr). Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Die Argumentation des Sachbearbeiters auf der Bussgeldstelle schreit ja geradezu danach, von einem Richter am Amtsgericht in der Luft zerrissen zu werden. Ich denke mal, da hat der gute Mann ein klassisches Eigentor geschossen, ergo: Einspruch und 'nen guten Anwalt! Halte uns bitte auf dem Laufenden! Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Mal noch ein Punkt, außer das die Schilder rechts stehen müssen: Jährliches Meeting heißt für mich, ich fahre dort einmal im Jahr hin. Innerhalb von einem Jahr kann sich viel ändern. Ich muß dort nicht die Beschilderung von 2006 im Kopf haben! GrußPizza Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Die Begründung passt ja wieder: Man soll raten, das man langsamer fahren muss. Aber wehe dem, man kommt auf die Idee und denkt mit wenn man nach ner Baustelle wieder Gas gibt, obwohl kein steht. Genauso ist es mir bis heute unverständlich das Begrenzungen nicht an Kreuzungen wieder aufgehoben sind. Das bringt auch Geld in die Kasse. Wenn aber das Schild sogar laut Meisterei umgefahren war kommst du sicher aus der Geschichte raus. Aber ich würd auf jeden Fall nen RA konsultieren. Die Bußgeldstelle reagiert leider nur auf sowas.Außerdem kann das Schild ja agebaut worden sein. Würdest du dort täglich langfahren, ist das was anderes, aber einmal im jahr. Tortz allem seh ich das auch anders: Kein Schild: Gib ihm. Ist mir doch egal, obs gestern noch da stand. Es sei denn es ist Ortsschild und man sieht noch Scheluderspur in diese Richtung. Und außerdem: Warum führen die überhaupt ne Kontrolle durch, wenn kein Schild steht? Ide müssen das doch schnallen, das da alle zu schnell sind und warum das so ist? Quote Link to post Share on other sites
Guest lombi Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Hallo, vielen Dank für Eure Antworten.Der Vorfall ereignete sich um 22.10h montags. Da war ausser den großen Traktoren weit und breit niemand auf der Strasse. Macht es Sinn, erst mal abzuwarten, was die Bußgeldstelle auf mein Einspruch schreibt oder gleich zum RA? vielen Dank !lombi Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Welchen Datums ist denn der Tatzeitpunkt? Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Auch wenn ich prinzipiell gegen den Bescheid vorgehen würde(vorallem wegen dem FV)diese AussageDa war ausser den großen Traktoren weit und breit niemand auf der Strasse.läßt darauf schließen, dass rechts und links der Straße Felder sind und es demzufolge Feldwege gibt die auf die Straße münden. Es ist also allemalmit verdreckter Straße (Rollsplitt o.ä.) zu rechnen.Weiterhin handelt es sich bei Traktoren ja nun nicht um gerade schnelle Zeitgenossen deren Geschw. aber trotzdem gerne mal unterschätzt wird.Da sind waghalsige Überholmanöver an der Tagesordnung.Am besten noch um einen nicht einsehbare Kurve Also ich kenne im Hunsrück z.B. 'ne Reihe von Strecken wo selbst Einheimischen trotz nur maximal 50-70 km/h fahren. Und wenn man dann plötzlich'nen Trecker mit 2 Anhängern und vor sich hat weiss man auch warum(das passiert übigends besonders gerne um Sonnenauf- bzw. -untergang bzw. Mittagszeit)Und trotz tw. gibt es da fast schon regelmäßig schwere Unfälle insbesondere bei den unter 30-jährigen Fahrern) Also mit pauschalen Aussagen wie von @2young2belasered wäre ich da vorsichtig.Aber mindestens das FV sollte sich vermeiden lassen ! War dar wirklich nur ein Schild (rechts und links) für die gesamte Strecke(nach einer Ortschaft ?) oder gab es da auch noch ein 'Landwirtschaftliche Fahrzeuge'- Zeichen ?Nummer ist mir gerade entfallen ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Sorry, zu spät zum editieren. Aus der obigen UrteilsbegründungAnhaltspunkte dafür, dass dem Betroffenen die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund anderer Umstände bekannt war bzw. sein musste, etwa weil er den Streckenabschnitt nach Aufstellung des Schildes häufiger benutzt hat oder die Örtlichkeit oder andere Umstände eine Geschwindigkeitsbegrenzung nahe legten, ergeben die getroffenen Feststellungen nicht.*hervorhebung durch mich*geht eindeutig hervor, dass das Gericht nicht pauschal das Übersehen toleriert hat, sondern vonden Umständen vor Ort abhängig gemacht hat. Diese Umstände wurden aber offensichtlichnicht geprüft. In diesem Fall hat der SB diesen Unterlassungsfehler aber nicht begangen, sondernist der Meinung dass die Begrenzung trotzdem erkennbar gewesen wäre. d.h. imZweifelsfall muß der Beweis erbracht werden, dass die Örtlichkeit eine Begrenzung nicht erkennen ließ. (s.o.) Und außerdem: Warum führen die überhaupt ne Kontrolle durch, wenn kein Schild steht? Ide müssen das doch schnallen, das da alle zu schnell sind und warum das so ist?Vielleicht weil die anderen VT's die Stelle bzw. die Örtlichkeit besser einschätzen können ?Die Begründung 'Es ist nichts passiert, also war es in Ordung was ich gemacht habe' zieht nicht ! Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Und außerdem: Warum führen die überhaupt ne Kontrolle durch, wenn kein Schild steht? Ide müssen das doch schnallen, das da alle zu schnell sind und warum das so ist? Also wenn ich mich nicht irre, dürfte in einem solchen Falle gar keine Messung durchgeführt werden, da die Messbeamten sich VOR Messbeginn vom ordnungsgemäßen Zustand der beschränkenden Schilder überzeugen müssen.Sollten sie trotz besseren Wissens die Messung durchgeführt haben steht hier ganz klar der Vorwurf der vorsätzlichen Wegelagerei!!! GrußSiverBanditS Quote Link to post Share on other sites
Tiefkühlpizza 9 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Also Abends 22:10 Uhr ist es dunkel. Da kann man als Polizist soetwas übersehen. Was mich etwas zweifeln läßt, ist die Tatsache, da trotz Eintrag der Straßenmeisterei über das Schild das Vergehen trotzdem weiterverfolgt wird. Auch Trecker um viertel Elf auf der Straße sind etwas ungewöhnlich. Evtl. sind dadurch Zweifel gegenüber dem TE aufgetaucht. Wer weiß, wer weiß GrußPizza Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 steht hier ganz klar der Vorwurf der vorsätzlichen Wegelagerei!!!OT: Der steht in meinen Augen bei jeder Messung... Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Hallo Was mich etwas zweifeln läßt, ist die Tatsache, da trotz Eintrag der Straßenmeisterei über das Schild das Vergehen trotzdem weiterverfolgt wird.Nö, das läßt mich überhaupt nicht zweifeln. Es gibt schliesslich keine Vorschrift, das Schilder rechts stehen müssen. In der StVO heißt es nur: Schilder stehen regelmäßig rechts. Das ist keine Muss-Vorschrift. Und wie von den Behörden angegeben muss der Autofahrer sich auch an den tatsächlichen Umständen orientieren. Wenn z. B. auf der rechten Seite ein umgeknicktes Schild zu erkennen ist, auch wenn die Bedeutung nicht sichtbar ist und links sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung befindet, darf der Autofahrer, sofern er für den heutigen Strassenverkehr geeignet ist, schon schlußfolgern, das es sich auch bei dem Schild um eine Geschwindigkeitsbegrenzung handelt. Auch wenn man sich z. B. außerhalb geschlossener Ortschaften einer Ampel nähert spricht erst mal alles dafür, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet ist, auch wenn man kein Schild wahrnehmen sollte. Komischerweise kenne ich niemanden der Schwierigkeiten hat, wenn sich ein Aufhebungs- oder Ortsende-Schild nur auf der linken Seite befindet. Ausserdem kenne ich kein Urteil, in dem jemand an der Strafe was drehen konnte, wenn er auch die ihm bekannte Geschwindigkeitsbegrenzung (hier 100km/h) bereits überschritten hat. Wenn so was vor Gericht geht muss er sich in aller Regel vorhalten lassen, das er bei Beachtung der ihm bekannten Geschwindigkeitsbegrenzung auch die neue Begrenzung hätte wahrnehmen können. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted April 27, 2007 Report Share Posted April 27, 2007 Und wie von den Behörden angegeben muss der Autofahrer sich auch an den tatsächlichen Umständen orientieren. So sollte ich mal argumentieren, wenn ich auf ner komplett freien 3-spurigen BAB an der stehen, mit 140 geblitzt werde. Ich habe mich ja auch nur an den Umständen orientiert. In dem heutigen Staat wird nachdenken nicht mehr verlangt. Halte die an die Regeln. Punkt. Und deshalb isses unfair, zu sagen, man hätte sich aber an dem Umständen orientieren sollen. Wie schnell iss das dann? mitm Prosche 120, weil der tolle Bremsen hat und mit nem Polo 80? Hätte er da 60 fahren sollen? 80? Von was soll man da ausgehen? Quote Link to post Share on other sites
Guest lombi Posted April 28, 2007 Report Share Posted April 28, 2007 Also, der Tattag war der 22.01.07 abends um 10 Uhr. Die Strasse hat sehr weite Strecken, wo nur Leitplanken sind und es waren keine Einfahrten. Das Schild habe ich ja gar nicht gesehen, weder ein schiefes noch ein umgefahrenes, es war einfach keines zu erkennen. Festgestellt hat das mein Kollege, der am Morgen danach vorbeigefahren ist und der speziell nach einem Schild (nach Bitten von mir) geschaut hat. Das umgeknickte Schild war hinter der Leitplanke(die zwar nur etwas verschrammt war) und muss von einem Transporter, Trecker, o.ä. mit überstehender Ladung umgedrückt worden sein. So steht's ja auch im Protokoll der Strassenmeisterei. Macht es denn Sinn, ohne Anwalt einen Einspruch zu schreiben ? hat man da denn überhaupt eine Chance? Wer zahlt denn eigentlich die Kosten?lombi Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 28, 2007 Report Share Posted April 28, 2007 Kosten Einstellung duFreispurch idR Staatskasse Den Einspruch kann man schon selber schreiben. Zur Not kann der Anwalt ja noch später eingreifen vor allen falls es dann vor Gericht gehen sollte. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted April 28, 2007 Report Share Posted April 28, 2007 Also Abends 22:10 Uhr ist es dunkel. Da kann man als Polizist soetwas übersehen.als polizist kann mans übersehen, aber als ottonormalbürger nicht? der muss das am boden liegende schild erkennen oder wie? Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted April 28, 2007 Report Share Posted April 28, 2007 Bei einer Einstellung muss man die Kosten selbst tragen? Obwohl man unschuldig ist?Kann man dagegen vorgehen? Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted April 28, 2007 Report Share Posted April 28, 2007 Bei einer Einstellung muss man die Kosten selbst tragen? Obwohl man unschuldig ist?Kann man dagegen vorgehen?einstellung des einspruchs, also quasi "verurteilung" Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted April 29, 2007 Report Share Posted April 29, 2007 Hallo Was mich etwas zweifeln läßt, ist die Tatsache, da trotz Eintrag der Straßenmeisterei über das Schild das Vergehen trotzdem weiterverfolgt wird.Nö, das läßt mich überhaupt nicht zweifeln. Es gibt schliesslich keine Vorschrift, das Schilder rechts stehen müssen. In der StVO heißt es nur: Schilder stehen regelmäßig rechts.Komischerweise kenne ich niemanden der Schwierigkeiten hat, wenn sich ein Aufhebungs- oder Ortsende-Schild nur auf der linken Seite befindet. Hier vergleichst Du nun aber (Pferde-)Äpfel mit (Glüh-)Birnen!!!Wenn ich die Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung - wodurch auch immer - übersehe, dann wird mir daraus kein rechtlicher Nachteil (sprich Strafe) erwachsen... Höchstens der Unmut derjenigen, die hinter mir herfahren!!! Ausserdem verstehe ich unter "regelmäßig", dass sie der Regel entsprechend rechts zu stehen haben, zusätzlich aber durch ein Schild links ergänzt werden können! Schließlich könnte das ausschließlich links stehende Schild auch ein - durch wen auch immer - umgedrehtes Schild für die Gegenrichtung sein!!! GrußSilverBanditS Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted April 29, 2007 Report Share Posted April 29, 2007 Und wie von den Behörden angegeben muss der Autofahrer sich auch an den tatsächlichen Umständen orientieren. So sollte ich mal argumentieren, wenn ich auf ner komplett freien 3-spurigen BAB an der stehen, mit 140 geblitzt werde. Ich habe mich ja auch nur an den Umständen orientiert. In dem heutigen Staat wird nachdenken nicht mehr verlangt. Halte die an die Regeln. Punkt. Und deshalb isses unfair, zu sagen, man hätte sich aber an dem Umständen orientieren sollen. Wie schnell iss das dann? mitm Prosche 120, weil der tolle Bremsen hat und mit nem Polo 80? Hätte er da 60 fahren sollen? 80? Von was soll man da ausgehen? Paßt zwar nicht wirklich hierher, aber die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nun mal für alle gleich (Ausnahme: LKW und Gefahrguttransporte).Wo kämen wir den hin, wenn sich auf der gleichen Strecke ein Fiat 500 mit 40 km/h und ein Bugatti Veyron mit über 300 km/h bewegen darf.Außerdem würdest Du, wenn Du in der obigen Situation nachweislich nur ein übersehen hast, garantiert anders behandelt werdenals auf eine Landstraße in der gleichen Situation. Zur Erinnerung auf AB gilt Richtgeschwindigkeit 130 km/h.Ein Argument für kann übrigends auch Lärmschutz sein (ob es jetzt sinvoll ist oder nicht, kannst Du nicht entscheiden)Außerdem sind auf BAB's selten Traktoren und Gegenverkehr .... Schließlich könnte das ausschließlich links stehende Schild auch ein - durch wen auch immer - umgedrehtes Schild für die Gegenrichtung sein!!!Eben, und deshalb sollte man sich im Zweifelsfall an die niedrigere (angeordnete) Geschwindigkeit halten. Dazu gibt es Urteile. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.