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arenk

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  1. Zu 1: Du hast es erfasst; es ist rechtlich falsch und somit auch unzulässig. Zu 2: calectra hat dir ja schon geholfen...
  2. Unglaublich von was für einer Tachoabweichung ihr teilweise ausgeht. Wenn der TE sagt, sein Tacho geht 1,7% falsch und er ist maximal 85 gefahren, so war er tatsächlich mit etwa 82 km/h unterwegs (ein Tacho geht immer vor). Ich habe noch nie in meinem Leben einen Auto-Tacho gesehen, der mehr als 10% vorgeht; das ist auch bei Polizeiautos ganz bestimmt nicht der Fall. 82 + eben diese 10% sind aber relativ genau 90 km/h, nicht 100. Um hier überhaupt vernünftig diskutieren zu können, muss man davon ausgehen, dass der TE hier wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Sollte das wie hier schon öfters v
  3. M.E. dürfte hier gar nichts passieren. Du wirst eine Aufforderung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten, diese ist allerdings freiwillig. Erst der dritte A-Verstoß wird dann ernsthafte Konsequenzen für dich haben. Zumindest hatte ich das noch so in Erinnerung. EDIT: Bei noch verbleibenden 3 1/2 Jahren Probezeit würde ich aber mal mit dem Kollegen sprechen; vielleicht nimmt er die Strafe ja auf sich...
  4. Ob das nicht ein Schuss in den Ofen war ? Nach dem Motto: Wenn ich jetzt schon 1 Bier getrunken habe, kann ich auch gleich 3-4 trinken, die Strafe wird ja dann erst ab 1,1 Promille deutlich höher?!? In meinen Augen auf jeden Fall schon mal ansatzweise ein Hinweis, dass der Großteil der vernünftigen Jugendlchen sich von solch einer schwachsinnigen Regelung nicht einschränken bzw. sie schlicht ignoriert...
  5. Na dann schauen wir uns doch mal die SPD-Antwort an. Mit den ersten beiden Absätzen braucht man sich nicht ernsthaft zu beschäftigen - der erste suggeriert lediglich, dass die Entscheidungsfindung der SPD als objektiv zu betrachten sei; der zweite lässt sich relativ einfach auf die Formel "Unser Programm ist unfassbar toll" reduzieren - in Verbindung mit Schmeicheleinheiten an den (versteckten) Nationalstolz der Deutschen. Zu Beginn des dritten Absatzes versucht man die Thematik in einen größeren Zusammenhang zu bringen - in der Hoffnung, die hierfür vorgebrachten Argumente/Forderungen (Redu
  6. 1. obige Posts lesen 2. Nachdenken 3. weitere Infos gemäß obiger Anleitung einholen (-> Suchfunktion) 4. Nachdenken 5. Fragen Kurzum: Du hast die ersten 4 Schritte vergessen...
  7. Einladung zur freiwilligen Teilnahme an eben dieser Beratung. Im Klartext: Keine Folgen, abgesehen davon, dass deine FE nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an dieser Beratung (m.W. 4 Monate oder sowas) beim nächsten A-Verstoß weg ist... Schema
  8. Wie McStraße oben schon geschrieben hat ist Selbstbeschuldigung keine Straftat. Da kein Foto dabei ist, kann sich derjenige auch irren. Problem wird nur sein, eine Person zu finden, die die 2 Monate Fahrverbot auf sich nimmt. Muss aber nicht funktionieren, vor allem bei großem Altersunterschied / anderes Geschlecht ist die Chance wohl eher gering. Wichtig ist auf jeden Fall, dass du nicht ins Spiel kommst. Äußerungen wie "weiß nicht wer gefahren ist" usw. wären also kontraproduktiv, schließlich ist der Weg von Mutter zu Sohn nicht besonders weit. Du musst also dafür sorgen, dass die Behörd
  9. ADAC-Intensivtraining am Hockenheimring; habe ich selbst bereits gemacht... Intensiv deshalb, weil die Inhalte wirklich mehr Spaß machen (bspw. die sog. "Schleuderplatte") und m.E. auch mehr Nutzen mit sich bringen. Die Anlage ist top, und wenn man Glück hat darf man auch noch am Berg mit langer Kurve auf dem "Eisbelag" fahren (30% Haftung oder so ähnlich). EDIT: Beim ersten Training immer mit eigenem Auto kommen. Primär sollte es darum gehen, das Auto besser kennenzulernen, mit dem man sich auch im Alltag bewegt. Spaßtrainings à la Porsche-Training sollten eher anschließend gemacht werden
  10. arenk

    Frau Meier?

    Du weißt schon, was es mit dem Begriff "Firma" auf sich hat? Mit Sicherheit ist damit nicht der Name eines Mitarbeiters gemeint. Dieser ist auch kein Bestandteil der Firma...
  11. In diesem Fall existiert das Foto ja ohnehin, es ist also gleich egal... Eine falsche Verdächtigung jedenfalls lässt sich daraus wohl kaum konstruieren - diese Lüge würde also ohne Konsequenzen bleiben. EDIT: Falls sich das Ganze in der Nähe des Wohnortes abgespielt hat, könnte man auch einfach schreiben, dass man gar nicht mehr wisse, wer denn gefahren ist. Unglaubwürdig wird das nur bei Entfernungen, die weiter als 50 km vom Wohnort weg sind - an solche Fahrten erinnert man sich für gewöhnlich
  12. Allein die Tatsache, dass man anschließend versucht hat, ihm in einem Streifenwagen zu folgen spricht doch gegen Deine Vermutungen. Wieso sollte ich einem Geblitzten nachfahren, wenn ich ohnehin schon ein Foto/Video von diesem habe? Deshalb genau das machen was JosefStadler und Gast225 vorgeschlagen haben. Bitte um ein Foto zwecks Fahrerfeststellung, da mehrere Möglichkeiten.
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