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Angebliche Fahrerflucht


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Ein Bekannter hat mir den Link dieses Forums gegeben und gemeint, dass man mir hier vielleicht helfen könnte.

 

Hier der Fall:

Anfang Februar erhielten meine Elter einen Brief (mein KFZ ist noch auf meinen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern angemeldet), der keinerlei offizielles Äußere hatte. Daher habe sie ihn auch nicht geöffnet. Mitte Februar habe ich ihn dann abgeholt und geöffnet. Darin war ein Zettel eines Mitarbeiters der Zulassungstelle mit der Mitteilung, dass der beiliegende Brief an den Halter meines KFZs zugestellt werden soll. Der Brief war ohne Format geschrieben und ein mir Unbekannter teile mir mit, dass mein KFZ am 23.12. Das Fahrzeug, welches er gesteuert hätte, beim ausparken angefahren hätte und dann geflohen sei. Ich rannte sofort zu meinem Wagen und suchte nach Spuren. Er bescheieb einen "heftigen" Aufprall, ein "verschieben" seine Fahrzeugs und einen "sehr lauten" Knall. An meinem KFZ waren keine Spuren zu sehen. Da wir das Auto mit insgesamt drei Leuten teilen, befragte ich die anderen und wir stellente fest, dass ich selbst zu der besagten zeit am genannten Ort war. Ich habe allerdings keinen Zusammenstoß bemerkt.

Ich schrieb zurück, dass ich keinen Zusammenstoß bemerkt habe, aber gerne bereit wäre mit ihm zu einer Werksatt zu fahren, um ein Gutachten machen zu lassen. Falls ich versehentlich sein Fahrzeug angefahren hätte, würde dies meine Versicherung sofort bezahlen. Als Antwort erhielt ich wenige Tage später einen aufgeregten Anruf meiner Mutter, da sie von der Polizei angerufen war, die sie angeschnauzt hatten wo der Verbrecher (ich) zu finden sei.

Ich rief sofort selbst bei der Polizei an und bot an mein Fahrzeug schnellstmöglich bei der Polizei vorzuführen, damit diese sich überzeugen könnten, dass an meinem Wagen kein Schaden wäre. Da ich gerade meine Diplomarbeit ausdruckte und binden lies, die ich noch an diesen Tag abgeben musste, konnte ich keinen festen Zeitpunkt nenen, wann ich vorbei kommen könnte. Daraufhin wurde ich mit heftigsten Beschimpfungen belegt und aufgefortdert um 15Zhr und keine Minute später auf dem Revier zu erscheinen. Ich ließ alles stehen und leigen und ging nach Hause mein Auto zu holen. Ich wollte gerade los, als die Wachtmeister wieder anrief und mit hämischer Stimme rief: "Und da sind doch Spuren!" Ich fragte wo und er wurde noch patziger. Ich überprüfte den angeblichen Schaden. Ein etw 1cm langer Kratzer an der hinteren linken Schürze, also an der LINKEN Seite des KFZ. Über den Vorgang wollte er mir nichts sagen, da ich ja wüßte, was ich gemacht hätte. Ich ging sofort zum Anwalt (Gott sei Dank rechschutzversichert!) und der forderte Akteneinsicht. Es gab drei Zeugenaussagen, die sich nur in zwei Punkten einig waren. Mein KFZ hätte das andere Auto angefahren. Der Vorgang als solches Unterschied sich bei allen drei. Und mein KFZ für gerade Rückwärts in das andere KFZ!

Man Anwalt meinete, dass das Verfahren eingestellt würde. Leider habe ich einen neuen Stattsanwalt erwischt, der sich ein paar Lohrbeeren verdienen will. Dieser Bestellte einen Gutachter, was ja in meinem Sinne war. Ich fuhr zum Ansichtstermin. Leider allein, ein großer Fehler wie sich heraus stellte. Der Gutachter war höflich und hat mir genau erklärt, warum mein KFZ nicht an dem Unfall beteiligt sein könnte. Er riet mir sogar der Versicherung erstaml die Auszahlung an den Unfallpartner zu verweigern, da er meinte, dass dies alles sehr komisch sei.

Ich war beruhigt. Als das schriftliche Gutachten kam, standen dort ganz andere Sachen drin. Immerhin bestätigte er, dass ich den Zusammenstoß werden hören, noch sehen konnte. Allerdings hätte ich ihn spüren müssen. Allerdings beschreibt er eine Geschwindigkeit, bei der, nach seiner eigenen Aussage die Plastikstruktur im Stossfänger beschädigt hätten werden müssen, was nicht der Fall ist.

So bekam ich letzte Wochen meinen Strafbefehl: 30 Tagessätze oder 30 Tage Knast + 3Monate Fahrverbot

Natürlich habe ich Einspruch einlegen lassen und nun kommt es zu einem Prozess.

 

 

Was könnte ich nun noch tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen damit?

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Das Verfahren ist bereits in der Endphase. Du solltest Dich daher an Deinen Rechtsbeistand halten. Hier im Forum wird Dir wohl niemand Tipps aus eigener Erfahrung geben können, die sich so einfach auf diesen speziellen Fall übertragen lassen.

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Vorneweg: Ich bin kein Anwalt und habe auch keine Ahnung wie die Chancen in deinem Fall stehen. Aber Reht ist Recht und Unrecht ist Unrecht. Und Unfallflucht setzt soweit ich weiß Vorsatz voraus.

Wenn der nicht gegeben ist würde ICH FÜR MICH PERSÖNLICH einen Strafbefehl, der mich nen Haufen Geld Geld und für drei Monate meinen Lappen kostet nicht akzeptieren.

 

In wie weit das "habe keinen Zusammnestoß bemerkt" durch die Schwere des Unfalls, durch die Zeugen und den Rest gestützt oder geschwächt wird kann ich ebenfalls nicht beurteilen. Anwalt fragen.

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Gerade solche Gutachten zur Bemerkbarkeit sind ein extrem schwieriges Feld - und für den Gutachter oftmals "Routinekram".

 

Hintergrund:

Viele Gutachter für Verkehrsunfälle arbeiten sehr eng mit StA und Gerichten zusammen, diese sind die Hauptauftraggeber. Trotz allem Bemühen um Objektivität kann eine gewisse Form der wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht bestritten werden. Vorliegend handelt es sich offenbar um ein Strafverfahren, wird das Verfahren eingestellt/endet mit Freispruch, trägt die Staatskasse i. A. die Kosten. Die Feststellung "Unfall war bemerkbar" führt zu mehreren "positiven" Ergebnissen:

 

- Gutachter präsentiert ein "klares Ergebnis"

- Richter hat eine solide "Urteilsgrundlage"

- StA kann das Verfahren als "Erfolg" verbuchen

- Staatskasse trägt keine Kosten

- Geschädigter bekommt im Zivilprozeß Schadenersatz

- Beschuldigter "kann mit der Strafe leben"

 

Im Gegenzug führt die Aussage des Gutachters "nicht bemerkbar" nur für den Beschuldigten zu einem positiven Ergebnis.

 

Gerade bei Fragen der Bemerkbarkeit spielen viele Einflußfaktoren eine Rolle, die auch ein versierter Gutachter unmöglich alle(!), vollständig(!) und richtig(!) beurteilen kann. Insbesondere bei Leichtkollisionen ist immer(!) eine große Unsicherheit bzgl. der Bemerkbarkeit gegeben. Bereits eine geringe Variation der Eingangsparameter kann das Ergebnis erheblich beeinflussen, u. U. auch in's Gegenteil verkehren. Nichtsdestoweniger stellen Gutachter ihre Sicht der Dinge gerne als "unumstößliche Tatsache" dar.

 

Zur Frage des TE:

 

- Hat die Fahrzeugbesichtigung am (angeblichen) Unfallort stattgefunden?

- Wurden beide Fahrzeuge gegenübergestellt? Wenn ja: wo?

 

Das von der StA in Auftrag gegebene Gutachten sollte auf jeden Fall VOR dem Prozeß von einem versierten Unfallgutachter ("Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle/Verkehrsunfallanalyse") geprüft werden. Insbesondere wenn die Fahrzeugbesichtigung nicht am Unfallort stattfand (gab es bauliche Veränderungen dort?), die Fahrzeuge nicht am Unfallort gegenübergestellt wurden, der Beladungszustand nicht dem zum Unfallzeitpunkt entsprach etc. pp. sind solide Angriffspunkte gegen das Gutachten der StA gegeben. Sind nach Auffassung des prüfenden Gutachters Angriffspunkte gegeben, die entweder die Voraussetzungen des StA-Gutachtens erschüttern können oder aber sind die Schlußfolgerungen des StA-Gutachtens falsch oder von spekulativem Charakter, lohnt es sich sicher, in einen Prozeß zu gehen und innerhalb des Prozesses eine Überprüfung des StA-Gutachtens zu erwirken. Kommt der prüfende Gutachter zu einem gegenteiligen Ergebnis, wäre es wohl besser, kleine Brötchen zu backen.

Unschön ist die Tatsache, daß das StA-Gutachten mit dem für den TE unerfreulichen (falschen?) Ergebnis existent ist. Kommt ein anderer Gutachter zu einem gegenteiligen (richtigen?) Ergebnis, so kann der Richter dem folgen, er muß es aber nicht. Selbst bei nachweislich falschem StA-Gutachten sehe ich die Chancen des TE bei max. 60%.

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Vom Fahrzeug des angeblich Geschädigten lagen nur Fotos der Werkstatt vor. Der Gutachter sagte zwar zu mir, dass er das andere KFZ herbeizitieren wolle, hat er aber nicht getan. Könnte daran liegen, dass das andere Fahrzeug aus Dresden stammt, ich jedoch in Kassel wohne.

Ich danke allen, die mir geholfen haben.

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@Drachenstein

 

Ein paar Fragen noch:

 

1. Wie hoch ist denn der Schaden, den die gegnerische Partei fordert ?

2. Ist es denkbar, das du den Unfall begangen und tatsächlich nicht bemerkt hast ? Oder hälst du das für völlig ausgeschlossen ?

3. Taugt dein Anwalt was ? Ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht ?

4. Wann genau ist denn die Verhandlung ?

 

Die Geschichte hört sich übel an. Habe den Eindruck, das du evtl. ein bisschen abgezogen wirst. Drei Zeugen und du allein, das riecht ein bisschen. Und dann kommen die auch noch aus Dresden (oder besser das Auto). Da ich von einem abgekatertem Spiel ausgehe, würde ich versuchen, die Zeugenaussagen auseinander zu pflücken. Vielleicht gibt es da ja Ungereimtheiten. Zusammen mit einem Gegengutachten könnten deine Chancen steigen.

 

Ich würde hier nichts unversucht lassen, 30 TS und drei (!) Monate FV sind kein Pappenstiel.

 

MfG

!Xabbu

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Es geht um kanpp 1250€

 

Ich wollte ja nicht ausschließen, dass ich ihn wirklich angefahren habe, hätte der Gut achter gesagt: "Hier sehen sie, ganz klar, dort haben sie Kontakt gehabt!" Hätte ich gesagt, okay, da war wohl was, aber bemerkt habe ich ihn trotzdem nicht.

Nachdem der Gutachter ja einen Zusammenstoß ausgeschlossen hat und mich in meinem Verdacht das ich beschissen werden soll bestätigt hat, glaube ich auch eher an eine abgekarte Sache.

Mein Anwalt ist mir vom ADAC empfohlen worden und alter Hase und auf Verkehrsrecht spezialisiert. Seine Pläne vor Gericht sind:

1. Den Gutachter ausquetschen und ihn dazu verleiten sein eigenes Gutachten zu ändern

2. Die drei Zeugen mit ihren unterschiedlichen Aussagen zu konfrontieren und sehen was passiert.

Wir wollen uns aber noch treffen und eine genaue Linie bestimmten. Einen Termin habe ich noch nicht und ich hoffe, der läßt noch auf sich warten, da ich im Moment im Lernstress bin und Klausuren schreiben muss, damit ich endlich mal mein Diplom bekomme.

Ein weiteres Gutachten kann ich nicht finazieren und die Rechtschutzversicherung will keine weiteres finanzieren.

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  • 5 months later...

So, das warten hat ein Ende.

 

Hier die kurze Zusammenfassung:

Der Gutachter wurde von der Richterin zusammengestaucht, weil er nicht versucht hat meine Unschuld zu beweisen. Allerdings ließ sie den allgemeinen Teil gelten, worin gesagt wird, dass ein zusammenstoss von 0,2g bemerkt wird (wer Ahnung davon hat weiß, wie lächerlich das ist).

Es blieb dabei, dass ich mit Vorsatz weggefahren bin, weil die Zeuging die Wahrheit sagt und ich automatisch lüge.

Es gibt also kein im zweifel für den Angeklagten, sondern eher das Gegenteil.

Ich fahre jetzt öfters mit dem Auto einkaufen und warte darauf, dass mich ein beim Ausparken anfährt. Danke eines Zeugen lasse ich dann mein Auto auf seine Rechnung renovieren.

Meine Meinung von der Deutschen Gerechtigkeit ist damit im Keller.

 

Letzte Woche kam die Rechnung:

Gericht und Strafe 1200€

Gott sei Dank will die Versicherung das Geld für ihren Schaden nicht wieder und die Rechtschutzversicherung hat auch ohne Murren meinen Anwalt bezahlt.

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Guest Simineon
Es blieb dabei, dass ich mit Vorsatz weggefahren bin, weil die Zeuging die Wahrheit sagt und ich automatisch lüge.

Es gibt also kein im zweifel für den Angeklagten, sondern eher das Gegenteil.

 

In dubio pro reo . lies bitte den Link dazu

 

Es ist nunmal so, dass Zeugen zur Wahrheit verpflichtet sind und vor Gericht werden Zeugen auch intensiv über die Strafe belehrt. Der Angeklagte darf dagegen lügen, dass sich die Balken biegen.

 

Im Endeffekt unterliegt der Richter keinerlei Regel wie er die vorgelegten Aussagen und Beweise zu würdigen hat und entscheidet nach seiner ureigensten Überzeugung.

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Genau, der Zeuge, der auch der Geschädigte ist, hat ja auch gar kein interesse, dass sein eigener Schaden bezahlt wird.

 

Ich will ja auch gar nicht ausschließen, dass mein Auto an das andere gefahren ist. Ich habe es nur nicht bemerkt. Ich zahle brav meine Versicherung und sehe auch keinen Grund, warum man Fahrerflucht begehen sollte.

 

Ich war nicht alkoholisiert!

Hatte noch nie Probleme mit dem Gesetz!

Ich habe immer meine Rechnungen bezahlt!

Ich habe eine Versicherung, die jeglichen Schaden bezahlen würde!

Ich halte (sorry hielt) mich für einen sozialen Menschen!

 

Ich hatte also weder ein Motiv, noch einen Vorteil dadurch, dass ich weggefahren bin.

 

Der Zeuge/Geschädigte hatte einen Schaden, den seine Versicherung nicht bezahlt hätte.

Er hätte also eine Motiv zu lügen.

 

Ich habe meine Lehre bekommen. Nichts ohne Zeugen und alles schriftlich!

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@ Drachenstein

Leider gibt es reichlich Betrüger, die damit einfach nur abkassieren wollen. Bin als Fahranfänger auch mal reingefallen, als ich einem parkenden Pkw den Aussenspiegel abgefahren hatte. War damals ein Schaden von rd. 1000 Mark, weil angeblich die Fahrertür komplett neu lackiert werden musste. Kannte mich leider auch nicht aus und hab klein beigegeben. Du hast also mein volles Mitgefühl. Leider hatte Dein Anwalt wohl auch kein großes Interesse, so wie ich das aus deinem Bericht sehen kann. Nächstes Mal besser einen anderen nehmen.

 

Gruss

Spritsparer

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Ich hatte also weder ein Motiv, noch einen Vorteil dadurch, dass ich weggefahren bin.

 

Selbstverständlich ist in vergleichbaren Fällen ein Motiv erkennbar: Der Fahrerflüchtige spart sich die Heraufstufung in der Versicherung bzw. das Begleichen des Schadens aus eigener Tasche zur Vermeidung des Vorgenannten.

 

Zudem erspart er sich sämtlichen Formalkram und die Peinlichkeit, ein "Unfallverursacher" zu sein.

 

Das dürften wohl in vielen Fällen der Fahrerflucht die ausschlaggebenden Motive sein!

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Guest Simineon
Ich kenne mich wirklich nicht aus: Wieviel sind denn 0,2 G ?

Ich wuerde mal sagen: 1.962 m/s2:rolleyes::blink:

 

Die Antwort könnte von einem Mic**Sof*-Entwickler stammen:

Sie ist vollkommen korrekt, nutzt aber keinem was.

 

Auf das tägliche Leben umgesetzt: Ein Fahrstuhl beschleunigt mit Werten von etwa 0,2G bis 0,4G

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Guest Simineon
Nun kenne ich Fahrstühle, wo man die Beschleunigung merkt, aber auch einige, wo man sie nicht bemerkt. Frage ist doch eher: Muß man eine Beschleunigung von 0,2 G spüren ?

 

ja, 0,2G merkt man in aller Regel ...

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