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Pentax

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  1. Ja eben, das meine ich ja damit dass ich mir schwer vorstellen kann dass man daraus was machen kann. Aber du hattest ja gefragt ob ich das einzige Auto war.
  2. Selbst wenn es ein ähnliches Auto war, das ist doch noch unwahrscheinlicher, der Polizei nachzuweisen dass sie das falsche Auto angepeilt haben (dass da überhaupt ein anderes war) als etwas mit Messfehler zu versuchen, oder??
  3. Ja es war noch ein Auto ein ganzes Stück vor mir unterwegs. Aber das ist durchgefahren, ich wurde rausgezogen. Welches Auto das war weiß ich natürlich nicht. Aber wo du so fragst könnte es vielleicht sogar hinkommen, dass das andere Auto etwa 240m weg war, also ich gerade aus dem Wald kam.
  4. Doch, man erkennt eigentlich direkt wenn man aus dem Wald kommt, wenn sich da unten jemand aufhält/steht. Das ist nicht versteckt oder so, kann ja mal ein Foto reinstellen. Man kann es also als sicher ansehen, dass ich in 241m Entfernung defintiv langsam war. Ich war wie gesagt am Waldausgang schneller als 50, aber sicher auch keine 74 schnell.....ich habe mit meinem Mitsubishi Colt jetzt kein ESP oder sowas, als dass ich da mit deutlich mehr durch die Kurven brettern könnte/würde. Mir gehts ja drum wie die Aussichten sind, die Messung anzuzweifeln. Denn so wie es auf dem Bescheid steht stimmt
  5. Hast Du eine Rechtsschutz und einen langen Atem? Oh schade, dieses hab ich zu spät gesehen... Quelle Also zu 1.: ja und ja zu 2.: ???
  6. Hallo, ich habe ein Problem, ich bin (bislang) punktfrei, wurde jedoch vor kurzem mit Pistole geblitzt und nun kam der Bescheid wie angekündigt. Den wollte ich jedoch abwarten wegen der Entfernugnsangabe. Der Fall ist wie folgt, vor dem Ortseingang bei uns geht kommt man in einer S-Kurve aus dem Wald, es geht insgesamt recht steil bergab, erlaubt sind 50. Die Pistole war kurz nach dem Ortseingang aufgebaut, Entfernung zum Waldrand gut 500m. Ich bin also aus dem Wald rausgekommen, schneller als 80 aufm Tacho geht durch die S-Kurve eh nicht, ich schätze ich hatte max.70-75 auf dem Tacho (g
  7. Ähm, meinte natürlich bei mir links, nicht rechts. Die Lücke war locker meine Autolänge und etwas mehr, also rechne ich mal war der vordere Teil meines Wagens mindestens 5-6m vor seinem, da ist doch kein toter Winkel mehr...Er hat mich wie gesagt genau an der hinteren linken Ecke erwischt, da wir vorher standen, dürfte meine Motorhaube deutlich zu sehen gewesen sein. Die Lücke entstand ja auch erst als der vordere LKW losfuhr, der hintere stand da noch. Kann man nichgt davon ausgehen, wenn Stau ist und die Beschleunigungsspur voll und die Autos von dort rüberfahren, dass man da auch als LKW-Fa
  8. Hi, gestern fuhr ich während eines Staus auf die Autobahn auf(aus einer Raststätte heraus). Die Einfädelspur war voll und so ziemlich alles stand still, ab und zu ging es ein paar Meter weiter. Als ich dann auf der Einfädelspur war (so ziemlich genau an dem Punkt, wo die durchgezogene Linie endet und die eigentliche Einfädelspur beginnt) war zwischen zwei LKWs eine Lücke. Ich zog mit gesetztem Blinker langsam rüber und war - schräg - halb auf der Spur, als der vordere LKW wieder anhielt. Ich natürlich auch. Der hintere LKW schloss die Lücke nun immer mehr, und als ich wieder anfuhr rammte er
  9. SACHBEARBEITER???? *loooooool* Ich hau mich weg. Du weißt ja voll Bescheid wie sowas abläuft und wer wie beteiligt ist.... Ob ich Dusel hatte oder nicht vermagst Du nicht im geringsten zu entscheiden, da Du die Fakten nicht kennst, glaub mir. Du vermutest wieder mal nur, wie in deinen ganzen anderen pauschalisierenden Beiträgen auch. Sicher gabs keine Verurteilung, keinen FS-Entzug, somit keinen Regress, komisch nur dass du jetzt so schlau bist und diese Möglichkeit vorher nicht auch nur im Ansatz zugelassen hast....
  10. Lange her aber irgendwie wollte ich doch den ganz schlauen hier wie nudel,fritz etc. noch mitteilen, was rauskam: Das Verfahren wurde ohne weitere Zahlung irgendeines Betrages eingestellt. Der FS lag nach 3 Tagen wieder im Briefkasten. Und es hat sich bis heute keine Versicherung gemeldet, dass sie irgendwas zurück haben will (wieso auch). Wieso warum muss ich hier nicht erklären, schließlich hab ich auch bloß Schuldzuweisungen anstatt Hilfe bekommen. Viele Grüße vor allem an die, die hier immer die großen Wisser spielen und für die jeder, der ein Problem mit Behörden etc. hat natürlich gr
  11. 199,-EURO?!?!?! Was sind das für Preise? Ich hab damals 80,- für die Abschleppfirma, 85,- für den Polizeieinsatz (die durfte aber jeder der 5 abgeschleppten Autos löhnen) und 25,- fürs Knöllchen hingelegt. Aber 199 nur fürs Abschleppen? Hammer....
  12. DAS stimmt so nicht ganz. Ich bin mal im September geblitzt worden und habe im März oder Mai(!) drauf glaube ich wars einen Anhörungsbogen bekommen. Und der Witz war, die Sache war noch nicht verjährt. Hatte auch mal einen Beitrag dazu geschrieben. Die Sache ist nicht verjährt, wenn du innerhalb von 3 Monaten nichts gehört hast, sondern wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten gegen den TATSÄCHLICHEN Täter angefangen haben zu ermitteln. Das kann auch schon irgendein lumpiges Amtshilfeersuchen zu deiner Person sein, von dem du nichts mitbekommst. Aber sollte wohl eher die Ausnahme sein, dass sowa
  13. Hast du das Auto denn direkt ohne zu bezahlen von der Abschleppfirma wieder bekommen? In Wuppertal stellt es eine Abschleppfirma auf einen abgesperrten Hof und lässt dich erst rausfahren, wenn du Bargeld (80,-) abgeliefert hast.....
  14. Die Urteile sind im Sinne der dt.Rechtsprechung sicherlich alle irgendwo richtig, mehr aber auch nicht. Auch wenn es in diesem Fall hier zu einer Verurteilung von z.B. 30 Tagessätzen, 6 Monaten FS-Entzug und 7 Punkten kommt, mag eine Verurteilung im Sinne der Gesetzgebung und Rechtsprechung auch richtig sein. Wer zweifelt daran, dass ein Richter sich nicht ans Gesetz hält, wohl keiner. Aber dass Urteile falsch im Sinne von Gerechtigkeit sein können, das zweifelt wohl niemand in diesem Land an. Aber denen, die etwas konstruktives auf meine Frage geantwortet haben, vielen Dank. Den Hobbypoliz
  15. Deine Empfehlungen kann ich nach deinen Beiträgen nicht mehr ernst nehmen. Du provozierst und beschwerst dich darüber wenn dir dann so ein Ton entgegnet wird? Den Fehler einsehen und die Verhältnismäßigkeit der Strafe einsehen sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gegeben, wenn durch einen Stoßstangenschaden jemand zum Straftäter wird, während ein Gerald Asamoah(nur als Beispiel, gibt sicher viele unbekannte die genauso sind) in der 80er Zone mit 190 geblitzt wird und mit 1 Monat Fahrverbot und 350Euro Geldstrafe davonkommt. Während Leute, die Aktionärsgelde
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