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vor 5 Stunden schrieb dieter1951:

 an Ortstafeln grundsätzlich erlaubt?

Falsche Frage. Du musst fragen, ob das verboten ist. Ist es nicht.

vor 5 Stunden schrieb dieter1951:

Es stimmt garnicht, dass Radar eingesetzt wird.

Und nu?

Möchtest du gegen ein Blitzerbild vorgehen, das mit Laser Messgerät gemacht wurde?

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vor 43 Minuten schrieb Sobbel:

Du musst fragen, ob das verboten ist. Ist es nicht.

Wo steht es dass es erlaubt ist, dass Ortstafeln für andere Schilder benutzt werden darf?
Propaganda und Fehlmeldungen an Schildern sind verboten!

 

vor 48 Minuten schrieb rth:

Woher willst Du das wissen? Alle x Jahre ein Radarwagen…


Ortstafel durfen nicht für andere Beschilderungen benutzt werden!

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vor 48 Minuten schrieb dieter1951:

…Ortstafel durfen nicht für andere Beschilderungen benutzt werden!

Ob diese Aussage zutrifft ist mir nicht bekannt. Fakt ist an und unter diesen Verkehrszeichen gibt es häufig Hinweise o.ä.

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vor 3 Stunden schrieb dieter1951:

Du bist einfach ein Großmaul, das nicht lesen und verstehen kann.

1. könnte man das von Dir auch behaupten
2. ist @sobbel ganz sicher wer, der Ahnung hat
3. ist es kein guter Einstand, wenn man so wie Du gleich rummotzt

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vor 17 Stunden schrieb dieter1951:

 Du bist einfach ein Großmaul

Dünnes Eis. Wie ich unsere Moderatoren kenne, bist du hier schneller Geschichte als du "Ortstafel" auch nur denken kannst wenn du so weiter machst.

 

vor 17 Stunden schrieb dieter1951:

 Nochwas , was ich fragen muss ist meine Sache.

Das stimmt ja nur bedingt. Ich hatte dich ja bereits darüber aufgeklärt, dass du eben falsch gefragt hast und dir auch gesagt, was die richtige Frage wäre. 

vor 17 Stunden schrieb dieter1951:

Wo steht es dass es erlaubt ist, dass Ortstafeln für andere Schilder benutzt werden darf?

Du fragst ja schon wieder falsch. Lernst du denn nicht?  Oder bist du sonst denkgehemmt? Ich kann für dich ganz langsam schreiben, vielleicht ist das besser für dich. 

 

vor 17 Stunden schrieb dieter1951:

Propaganda und Fehlmeldungen an Schildern sind verboten!
Ortstafel durfen nicht für andere Beschilderungen benutzt werden!

Das kann ich wo nachlesen?

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 Nochmal vin welchem Blitzerfoto redest du?
Welches Blitzerbild? Du bist einfach ein Großmaul, das nicht lesen und verstehen kann.

Dünnes Eis für DICH, den du behauptest Sachen die ich nie geschrieben habe!
1. Beispiel     BLITZERFOTO!
2.Beispiel     Wo steht es dass es erlaubt ist, dass Ortstafeln für andere Schilder benutzt werden dürfen? Verstehst du die Frage nicht?
3. Beispiel    Du fragst ja schon wieder falsch. Lernst du denn nicht? Oder bist du sonst denkgehemmt? Ich kann für dich ganz langsam schreiben, vielleicht ist das besser für dich. 
FALSCH, DU ANTWORTEST FALSCH. GANZ KLARE FRAGE GESTELLT, DIE DU NICHT VERSTEHST UND NICHT BEANTWORTEN KANNST!

4. DROHUNG!
Dünnes Eis. Wie ich unsere Moderatoren kenne, bist du hier schneller Geschichte als du "Ortstafel" auch nur denken kannst wenn du so weiter machst.

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vor 15 Stunden schrieb Bluey:

1. könnte man das von Dir auch behaupten  ICH HABE EINE KLARE FRAGE GESTELLT, DER @SobbelBEHAUPET ETWAS VON BLITZERFOTO, das hat es nie gegeben!
2. ist @sobbel ganz sicher wer, der Ahnung hat  WENN ER AHNUNG HÄTTE WÄRE EINE VERNÜNFTIGE ANRWORT GEKOMMEN
3. ist es kein guter Einstand, wenn man so wie Du gleich rummotzt  ICH WEHRE MICH, ANGEMOTZT WURDE ICH, MEHRMALS
4.

Bluey

  • Beamter, würdest du besser nicht erwähnen! Ich war auch Beamter, habe es aber gleich geändert, da ich arbeiten kann und arbeiten wollte!

 

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vor einer Stunde schrieb Sobbel:

Dünnes Eis. Wie ich unsere Moderatoren kenne, bist du hier schneller Geschichte als du "Ortstafel" auch nur denken kannst wenn du so weiter machst.

 

Das stimmt ja nur bedingt. Ich hatte dich ja bereits darüber aufgeklärt, dass du eben falsch gefragt hast und dir auch gesagt, was die richtige Frage wäre. 

Du fragst ja schon wieder falsch. Lernst du denn nicht?  Oder bist du sonst denkgehemmt? Ich kann für dich ganz langsam schreiben, vielleicht ist das besser für dich. 

 

Das kann ich wo nachlesen? Selbst suchen!
Eine Frage ist nie DUMM und nie FALSCH, es gibt aber dumme und falsche Antworten!
WER BESTIMMT WIE MEINE FRAGE SEIN SOLL? WER? WIESO? WARUM?

IDIOTISCHE ANTWORT VON DEM MIT DER VIELEN AHNUNG:
Falsche Frage. Du musst fragen, ob das verboten ist. Ist es nicht.
ICH FRAGE nochmal für den @Sobbel der glaubt mir meine Frage verdrehen zu müssen:                      Ist es erlaubt?

 

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7 Beiträge und schon fast wieder draußen...

In Deutschland gilt "was nicht verboten ist, ist erlaubt" und nicht "was nicht erlaubt ist, ist verboten". Vielleicht verstehst Du nun Sobbels Beitrag!?

Ansonsten einfach mal den §33 StVO samt seiner VwV lesen.

  • Thanks 1
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vor 4 Minuten schrieb KlausK:

7 Beiträge und schon fast wieder draußen...

In Deutschland gilt "was nicht verboten ist, ist erlaubt" und nicht "was nicht erlaubt ist, ist verboten". Vielleicht verstehst Du nun Sobbels Beitrag!?

Ansonsten einfach mal den §33 StVO samt seiner VwV lesen.

NOCH SO EIN ÜBERSCHLAUER!
Also was nicht erlaubt ist ist noch lange nicht verboten? Du hast den Schuss auch nicht gehört!
Nochmal ist ein Zusatzschild an einer Ortstafel erlaubt?
Glaubt ihr wirklich ich könnte ohne euch nicht überleben! Ihr könnt mich alle mal, wenn ich es erlaube!
 

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vor 11 Stunden schrieb dieter1951:

Beamter, würdest du besser nicht erwähnen! Ich war auch Beamter, habe es aber gleich geändert, da ich arbeiten kann und arbeiten wollte!

Ich weiß nicht, in welchem Bereich Du als Beamter tätig gewesen bist oder sein willst. Ich kann für mich und meinen Bereich jedenfalls sagen, daß ich viel arbeite und das auch sehr erfolgreich. Insofern muß ich hier rein gar nichts ändern oder irgendetwas verheimlichen.

Ach so: solltest Du weiterhin so ausfallend schreiben wie weiter oben, ist Deine Halbwertszeit hier tatsächlich sehr gering. Das ist keine Drohung, sondern ein Versprechen.

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vor 16 Stunden schrieb KlausK:

In Deutschland gilt "was nicht verboten ist, ist erlaubt" und nicht "was nicht erlaubt ist, ist verboten". 

So nämlich. 

Nennt sich allgemeine Handlungsfreiheit und entstammt dem Art. 2 GG

 

vor 16 Stunden schrieb dieter1951:

Nochmal ist ein Zusatzschild an einer Ortstafel erlaubt?

Nochmal - Du hast das immer noch nicht verstanden.

 

vor 16 Stunden schrieb dieter1951:

Glaubt ihr wirklich ich könnte ohne euch nicht überleben! 

Wenn 1951 dein Geburtsjahr ist, hast du es ja bereits über 70 Jahre geschafft. Das schaffst du auch weiter - versuch es halt. Sei stark.

 

vor 17 Stunden schrieb dieter1951:

ICH FRAGE nochmal für den @Sobbel der glaubt mir meine Frage verdrehen zu müssen:                      Ist es erlaubt?

Ich hab deine Frage nicht verdreht. Ich hab sie richtig gestellt, weil deine Frage nicht richtig zu beantworten ist. Ich hab dir auch gleichzeitig geantwortet.  Hier also noch mal - exklusiv für dich:  Es ist nicht verboten.

 

vor 18 Stunden schrieb dieter1951:

Ich war auch Beamter, habe es aber gleich geändert,

Du hast wohl die Prüfungen nicht geschafft

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Am 19.8.2023 um 07:00 schrieb Sobbel:

So nämlich. 

Nennt sich allgemeine Handlungsfreiheit und entstammt dem Art. 2 GG

 

Nochmal - Du hast das immer noch nicht verstanden.

 

Wenn 1951 dein Geburtsjahr ist, hast du es ja bereits über 70 Jahre geschafft. Das schaffst du auch weiter - versuch es halt. Sei stark.

 

Ich hab deine Frage nicht verdreht. Ich hab sie richtig gestellt, weil deine Frage nicht richtig zu beantworten ist. Ich hab dir auch gleichzeitig geantwortet.  Hier also noch mal - exklusiv für dich:  Es ist nicht verboten.

 

Du hast wohl die Prüfungen nicht geschafft

Am 19.8.2023 um 07:00 schrieb Sobbel:

So nämlich. 

Nennt sich allgemeine Handlungsfreiheit und entstammt dem Art. 2 GG

 

Nochmal - Du hast das immer noch nicht verstanden.

 

Wenn 1951 dein Geburtsjahr ist, hast du es ja bereits über 70 Jahre geschafft. Das schaffst du auch weiter - versuch es halt. Sei stark.

 

Ich hab deine Frage nicht verdreht. Ich hab sie richtig gestellt, weil deine Frage nicht richtig zu beantworten ist. Ich hab dir auch gleichzeitig geantwortet.  Hier also noch mal - exklusiv für dich:  Es ist nicht verboten.

 

Du hast wohl die Prüfungen nicht geschafft

Welche Prüfung? Ich war Beamter, wollte nur nicht auf Kosten anderer leben. Siehe die heutigen Dummnickel in der Regierung!

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Am 19.8.2023 um 00:11 schrieb Bluey:

Ich weiß nicht, in welchem Bereich Du als Beamter tätig gewesen bist oder sein willst. Ich kann für mich und meinen Bereich jedenfalls sagen, daß ich viel arbeite und das auch sehr erfolgreich. Insofern muß ich hier rein gar nichts ändern oder irgendetwas verheimlichen.

Ach so: solltest Du weiterhin so ausfallend schreiben wie weiter oben, ist Deine Halbwertszeit hier tatsächlich sehr gering. Das ist keine Drohung, sondern ein Versprechen.

Deine Entscheidung!

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Am 18.8.2023 um 13:24 schrieb dieter1951:

Glaubt ihr wirklich ich könnte ohne euch nicht überleben! Ihr könnt mich alle mal, wenn ich es erlaube!

Nee lass mal, davon werden wir nicht satt, und du nicht sauber :D:fool:

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vor 23 Stunden schrieb dieter1951:

Welche Prüfung?

Man wird nunmal ohne bestandene Prüfung(en) kein richtiger Beamter. Du musst nämlich die Befähigung für eine Laufbahn und für die entsprechenden Ämter erwerben (und damit ist kein Kauf gemeint). Es gibt da nämlich die Beamtengesetze und die Laufbahnverordnungen zu beachten.

Hier kannst du mal reinlesen - gibts sicher so ähnlich in jedem Bundesland:  Verwaltungsschule NRW

Ach das heisst ja jetzt ganz anders: Institut für öffentliche Verwaltung NRW - Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen

 

vor 23 Stunden schrieb dieter1951:

Ich war Beamter

Irgendetwas lässt mich das stark anzweifeln.  . . . 

Als Beamter sollte dir die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG bekannt sein. Das GG wird ganz am Anfang der Verwaltungsschule besprochen. Es werden auch Gesetze besprochen, wie man sie liest, sie interpretiert usw.

Von daher solltest du dir deine Frage von ganz oben auch alleine erarbeiten und beantworten können. 

Ich weiß natürlich nicht, ab welchem frühen Stadium du kein Beamter mehr warst. Aber auch hier denke ich, dass du gekickt wurdest. Zum Glück.

 

 

 

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Am 20.8.2023 um 11:41 schrieb dieter1951:

Tu was du nicht lassen kannst, Beamter!

Polizeibeamter bitte. So viel Zeit muß sein! :D

Ich werde ganz sicher tun, was ich für richtig halte. Ob Dir das schmeckt oder nicht, ist mir dann völlig wurscht.

  • Like 3
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@dieter1951

Als Hinweis noch was kurzes zum Nachdenken:

Wenn es bei deinem dummen Zusatzzeichen um Leben und Tod ginge, um Fahrverbote oder um Existenzbedrohung, könnte ich deine Aufregung sogar verstehen und nachvollziehen. Das ist aber nur ein Hinweis, das zeitweise mit technischem Gerät die Limits überwacht werden. Das ist also eher eine gut gemeinte Hilfe und Erinnerung.

Ob das erlaubt oder nicht erlaubt ist oder ob das explizit verboten, ist doch völlig unerheblich. 

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@dieter1951: Dieses Thematik ist doch antik;):

http://www.radarforum.de/forum/topic/28868-bilderthread-behördliche-warnschilder-vor-radarfallen/?tab=comments#comment-424344

Ob nun ein Schild "Radar" oder "Radarkontrolle", jeder VT weiß was damit gemeint, egal ob nun die Geschwindigkeitsüberwachung tatsächlich per Induktionsschleifen, Radar, Laser oder Optik durchgeführt wird. 

Die Behörden schlagen mit so einer Beschilderung drei Fliegen mit einer Klappe:

  1. Der Vorwurf der Abzocke wird ausgehebelt.
  2. Radarfallenunfälle sollen so vermieden werden bzw. die Behörde ist aus der moralischen Haftung raus.
  3. Bei nur gelegentlich mobilen Kontrollen wird der VT trotzdem eingeschüchtert.

:nolimit:

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