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vor 15 Stunden schrieb alfa1064:

Damit gibst Du endlich zu, 

Bin ich gemeint?

Warum "endlich"?    hört sich so an, als hättest du mich schon mehrmals aufgefordert etwas zuzugeben.

Lies was ich geschrieben habe und -ganz wichtig- verstehe das auch

Am 21.6.2023 um 08:28 schrieb Sobbel:

Aber mit der Teilnahme hast du dich an die Regeln zu halten. 

 

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Am 20.6.2023 um 17:28 schrieb rth:

Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ohne regelmäßige Überwachung ist weg geworfenes Steuergeld.

Ich sag's mal so: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist absoluter Quatsch. Dauert nicht mehr lange und der Verkehr kommt völlig zum Erliegen.

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vor 25 Minuten schrieb Bluey:

Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist absoluter Quatsch. Dauert nicht mehr lange und der Verkehr kommt völlig zum Erliegen.

Tja, so sind sie, unsere selbsternannten Klimadeppen, Hauptsache, die Mehrheit der Bürger geht nur noch zu Fuß, sofern es mit der Tram oder Bus nicht mehr geht. Frei nach dem Motto, wir werden den Autofahrern das schon austreiben, noch einmal ins Auto zu steigen.  :devil:

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Wenn es nur die Klimadeppen wären..... ich befürchte allerdings, daß da auch etliche mit im Boot sitzen, die das Ganze zwar nicht so hysterisch sehen, sich allerdings trotzdem eine Verkehrsberuhigung wünschen. Meißtens aber nur in ihrem unmittelbaren Heimatbereich. Anderswo möchte man denn dann doch wieder etwas schneller unterwegs sein. Die Gesellschaft hat sich irgendwie merkwürdig entwickelt.

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vor 4 Stunden schrieb Bluey:

…..sich allerdings trotzdem eine Verkehrsberuhigung wünschen. Meißtens aber nur in ihrem unmittelbaren Heimatbereich. Anderswo möchte man denn dann doch wieder etwas schneller unterwegs sein. Die Gesellschaft hat sich irgendwie merkwürdig entwickelt.

Das ist aber absolut keine neue Erkenntnis. 

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vor 16 Stunden schrieb rth:

keine neue Erkenntnis

Nein, aber eine bedauernswerte Tatsache.

Am schlimmsten die Klimaschützer, welche für erneurbare Energie mit Windkraft geiern, wehe aber, es wird eine Windmühle in Ihrer Behausungnähe geplant. Da werden aus Hütern der Natur extremste Gegner der Windkraft. Wie war das mit Scheinheiligen?

So ist es auch mit den 30er-Zonen oder sonstige Beschränkungen, überall nicht, nur in deren Straßen. Das trifft aber auch auf Ratsvertreter, Bürgermeister oder sonstige Hüteren zu, da wird was möglich, was vorher unmöglich war. Leider, so sind sie halt, die all Rittersleit oder unsere selbsternannten Klima(retter)terroristen.

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vor 23 Stunden schrieb Bluey:

Ich sag's mal so: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist absoluter Quatsch. Dauert nicht mehr lange und der Verkehr kommt völlig zum Erliegen.

Mir fehlt der Überblick, aber seit Tempo 30 auf der B52 in Bochum sind die vorher steht’s vorhandenen Staus nicht mehr vorhanden, zumindest meine Beobachtung. Es ist nur „nervig“. 

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vor einer Stunde schrieb gorot:

…Am schlimmsten die Klimaschützer, welche für erneurbare Energie mit Windkraft geiern, wehe aber, es wird eine Windmühle in Ihrer Behausungnähe geplant. Da werden aus Hütern der Natur extremste Gegner der Windkraft. Wie war das mit Scheinheiligen?

Nö, Scheinheilige hat es schon immer gegeben, das ist keine Erfindung der Klimaschützer. Selbst ihre Parolen sind z.T. min. 50 Jahre alt.

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Am 24.6.2023 um 13:36 schrieb rth:

Mir fehlt der Überblick, aber seit Tempo 30 auf der B52 in Bochum sind die vorher steht’s vorhandenen Staus nicht mehr vorhanden, zumindest meine Beobachtung. Es ist nur „nervig“. 

Sorry, aber ich konnte über Google-Maps die B52 in Bochum nicht finden. Ab und an bin ich vom Sport aus in Bochum. Dabei lotste mich das eine Mal mein Navi über die Herner Straße zur Autobahn. Gott Agathe!!! Ich wußte es nicht besser. Die gesamte Herner Straße ist auf :30: beschränkt. Angeblich wegen Lärmschutz. Und dabei handelt es sich um eine zweispurige Straße in Richtung Autobahn. Mit 30 kommt man kaum vorwärts. Und die Leute fahren dort auch Strich 30 oder gern auch etwas langsamer.

Nein, sorry, nichts für mich. Das hat mit Mobilität rein gar nichts mehr zu tun. Das folgt eher so einer Öko-Ideologie "Bleib zuhause oder beweg Dich maximal zu Fuß, mit dem Fahrrad oder evtl. mit den Öffis! Mobilität vergiftet die Welt!"

Mich persönlich zieht nichts mehr in größere Städte. Dort scheint eine öko-moderne (Schein)Elite zu leben, die es offenbar genießt, sich immer mehr einzuschränken und in ihrer kleinen Blase zu leben.


Daß es auf manchen Straßen dank der 30 - angeblich - zu keinem oder weniger Staus kommt, mag vielleicht auch daran liegen, daß die Leute diese Straßen genervt meiden und auf andere ausweichen. Nur irgendwann wird es keine Ausweichstrecken mehr geben und dann werden auch diese Strecken wieder zu sein, wenn der Verkehr dort wieder zunimmt.

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Am 24.6.2023 um 13:40 schrieb rth:

Nö, Scheinheilige hat es schon immer gegeben, das ist keine Erfindung der Klimaschützer. Selbst ihre Parolen sind z.T. min. 50 Jahre alt.

Es geht auch nicht darum, daß es solche Menschen schon immer gegeben hat. Es geht darum, wie sich die besagten Menschen (Klimakleber) verhalten.

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vor 42 Minuten schrieb Bluey:

Daß es auf manchen Straßen dank der 30 - angeblich - zu keinem oder weniger Staus kommt, mag vielleicht auch daran liegen, daß die Leute diese Straßen genervt meiden und auf andere ausweichen. Nur irgendwann wird es keine Ausweichstrecken mehr geben und dann werden auch diese Strecken wieder zu sein, wenn der Verkehr dort wieder zunimmt.

Mein Fehler, die B52 ist  — ganz — woanders.

Ich stimme dir zu, hier soll der Schleichverkehr zwischen A 40 und A 43 behindert werden. Es gibt einen festen und gelegentlich mobile Blitzer. 

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vor 5 Stunden schrieb Bluey:

Dass es auf manchen Straßen dank der 30 - angeblich - zu keinem oder weniger Staus kommt, mag vielleicht auch daran liegen, dass die Leute diese Straßen genervt meiden und auf andere ausweichen. Nur irgendwann wird es keine Ausweichstrecken mehr geben und dann werden auch diese Strecken wieder zu sein, wenn der Verkehr dort wieder zunimmt.

Ist in "meinem" Dorf gerade zu beobachten: Hauptstraße 30 wegen Schule, natürlich rund um die Uhr 7 Tage die Woche, nun fährt praktisch jeder durch die Wohngebiete, ist ja kürzer und auch 30, selbst der Schwerverkehr und der Betreiber des ÖPNV (Aussetzfahrten etc.)

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Es wird immer schlimmer. Und wenn ich dann sehe, daß selbst schon agO ab brutto +9 km/h gemessen wird, schwillt mir die Galle. Wo hat das noch was mit Verkehrssicherheit zu tun?! Erschreckend, wie sehr sich alles in den letzten 20 Jahren verändert hat.

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Wir sind aber nicht in den Niederlanden. Die argumentieren in anderen Bereichen sicherlich auch nicht damit, daß das in Deutschland aber so und so sei.

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  • 1 month later...

@Motels:  Habe jetzt mal den ganzen Straßenzug mit den neuen Google-Street-Bildern (Stand Dezember 2022) gecheckt:
Der Hotspot "gemeldete Mobilblitzer" Höhe Abzweig Gartenstr. ist klar im 50er Bereich (außer die 30 wären aktuell vorgezogen worden), quotenideal wegen langer Gerade davor, meßgeraffelideal die erste Parkreihe...
Erstes 30er-Schild 22 - 6 h ist dann am Abzweig Sommerstraße. Anbringung hier am Strommasten eigentlich okay, für mein Geschmack etwas zu hoch. Generell ist die maximale Sichtstrecke in der Tat durch den Rechtsbogen und den dortigen Bäumen bescheiden. Aus nachfolgender Position z. B. nicht sichtbar:

https://goo.gl/maps/KfrxZW9fz1PRGeqS9


Die Blitzanhängeraufsteller benötigen in solchen Straßen mit Parkreihen immer eine Lücke, die nicht zugeparkt werden kann. Der eventuell erste Standort wäre dann bei der Einfahrt und dem Fußweg Hausnummer 127, wäre aber wohl wegen Meßbereich zu kritisch bzw. fehlerhaft. Ich tippe  daher auf eine Möglichkeit später vor der ENI-Tankstelle unter Nutzung der großen Einfahrt vom blauen Haus. Auch dieser Meßstandort wäre jedoch unverfroren ausgewählt, zudem in Gegenrichtung das Lärmschutzlimit dort wieder mit 50er Schild aufgehoben wird.  

Seriös wäre eine Messung nach dem zweiten Schild. Dieses ist in der Tat suboptimal nun am Laternenmasten angebracht. Dort wäre locker Platz für ein Extra-Schildermast direkt an der Straße vor dem Baum und der Parkreihe gewesen. 


Drittes Schild ist Höhe KIK/Apotheke, dabei wurde das Zusatzschild mit "weiße" Klebestreifen ungültig gemacht.....

Viertes Schild wieder die unsägliche Anbringung am entfernten Laternenmast, dabei von Transporter "zugeparkt".

Fünftes Schild am Laternenmast, hier aber okay, da keine Parkreihe.


Auf der Länge gibt es also genug Möglichkeiten für eine seriöse Geschwindigkeitsüberwachung bei natürlich der behördlichen Grunderkrankung Lärmschutzlimit.
Ich bin echt gespannt, wo der exakte Meßort war und wie dein Fall ausgeht. 

:nolimit:

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  • 2 months later...

Ein kleiner Zwischenstand: es gab noch ein bisserl hin und hergeschreibe zwischen  der sturen Sachbearbeiterin der Stadt Wolfratshausen und mir,  ich bestand darauf dass die Sache vor Gericht geht, denn  ich bin nicht bereit für diesen amtlichen Unterschleif 180 Euro zu zahlen und 1 Punkt zu kassieren. Schliesslich reichte sie die Akten an die Staatsanwaltschaft München weiter anstatt einzulenken und mir eine günstigere, seriösere Strafe zu verpassen. 

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vor 11 Minuten schrieb Motels:

…anstatt einzulenken und mir eine günstigere, seriösere Strafe zu verpassen. 

Hat die Sachbearbeiterin überhaupt die Befugnis, dir eine „seriösere“ Strafe zu verpassen? Ich vermute nicht.

Ihre Befugnisse sind Anerkennung des Bußgeldkatalogs oder Abgabe an die Staatsanwaltschaft. 

Die Staatsanwaltschaft kann ebenfalls das Verfahren einstellen ( warum sollten sie?) oder Klage vor Gericht zu erheben.

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Am 21.10.2023 um 21:49 schrieb Motels:

ich bestand darauf dass die Sache vor Gericht geht, denn  ich bin nicht bereit für diesen amtlichen Unterschleif 180 Euro zu zahlen und 1 Punkt zu kassieren. Schliesslich reichte sie die Akten an die Staatsanwaltschaft München weiter anstatt einzulenken und mir eine günstigere, seriösere Strafe zu verpassen. 

ist also alles seinen gesetzlich vorgesehenen Gang gegangen.
Du hast fahrlässig gehandelt und willst das vorgesehene Bußgeld nicht zahlen. ==> Einspruch - Zwischenverfahren bei der Behörde - Abgabe an StA

Seriös sind Strafen, wenn sie nicht willkürlich sind - und du wolltest halt eine Sonderbehandlung, die die Behörde dir nicht gewährt hat. Nu ist das Gericht an der Reihe.

Am 21.10.2023 um 22:09 schrieb rth:

Hat die Sachbearbeiterin überhaupt die Befugnis, dir eine „seriösere“ Strafe zu verpassen? Ich vermute nicht.

Die Behörde hat in besonderen Fällen einen Ermessensspielraum - nur lag hier, nach Auffassung der Behörde, kein besonderer Fall vor. Wenn sich jemand, anstatt auf die Schilder zu schauen, auf sein Navi verlässt... Fahrlässigkeit (=unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt)

Am 21.10.2023 um 22:09 schrieb rth:

Die Staatsanwaltschaft kann ebenfalls das Verfahren einstellen ( warum sollten sie?) oder Klage vor Gericht zu erheben.

wäre auch mir neu - aber nicht unmöglich - dass die StA sich nochmal mit der Sache an sich beschäftigt - das ist für sie ein Massenfall, und da gibt es einen Vordruck.
Nur: sie erhebt keine Klage sondern legt das Verfahren "dem Richter am Amtsgericht vor."

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vor einer Stunde schrieb hawethie:

…Nur: sie erhebt keine Klage sondern legt das Verfahren "dem Richter am Amtsgericht vor."

Bitte erkläre einem „Nichtjuristen“ was der Unterschied zwischen „dem Richter am Amtsgericht vor“ legen und / oder Klage erheben ist. 

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Hawethie:Die Behörde hat in besonderen Fällen einen Ermessensspielraum - nur lag hier, nach Auffassung der Behörde, kein besonderer Fall vor. Wenn sich jemand, anstatt auf die Schilder zu schauen, auf sein Navi verlässt... Fahrlässigkeit (=unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt)

 

Zu Deiner Information: es wurde die geschwindigkeit gemessen die ich teilweise noch in der 50 er zone hatte, und dafür wurde das Strafmass für ein vergehen in der 30 er zone verwendet. Der blitzer stand 5 meter hinter dem ersten 30 schild, der messstrahl ist aber 20 bis 50 meter lang. Noch unseriöser geht es kaum  

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Am 23.10.2023 um 11:02 schrieb hawethie:

ist also alles seinen gesetzlich vorgesehenen Gang gegangen.
Du hast fahrlässig gehandelt und willst das vorgesehene Bußgeld nicht zahlen. ==> Einspruch - Zwischenverfahren bei der Behörde - Abgabe an StA

@hawethie: Die Behörde wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert:o, wenn sie offensichtlichen Murks nicht gemäß gesetzlichen vorgesehenen Gang einstellen würde. Okay, könnte auch sein, daß die Behörde von unseriösen Meßtechnikern (m/w/d) genervt ist und per Retourkutsche eine gerichtliche Meßmurksbestätigung haben möchte-_-.

:nolimit:

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vor 10 Stunden schrieb Motels:

 

 

Zu Deiner Information: es wurde die geschwindigkeit gemessen die ich teilweise noch in der 50 er zone hatte, und dafür wurde das Strafmass für ein vergehen in der 30 er zone verwendet. Der blitzer stand 5 meter hinter dem ersten 30 schild, der messstrahl ist aber 20 bis 50 meter lang. Noch unseriöser geht es kaum  

Also genau an der Stelle wo in SV der Zittröön Camper steht? https://maps.app.goo.gl/MnJHqEK92gHUqQDg7

Bombensicher? Das wäre, insbesondere bei einem Abzockhänger, der Oberwitz und kaum zu glauben (sogar ein Fall für die Presse). Selbst der Mazda der hier mit im Bild ist wäre schon im Messbereich.

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vor 1 Stunde schrieb Heintz:

Selbst der Mazda der hier mit im Bild ist wäre schon im Messbereich.

Man soll nie Nie sagen, aber ich vermute der „Blitzer“ stand korrekt, den bis zum 30er Schild gilt 50 . 

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vor 12 Stunden schrieb Motels:

Hawethie:Die Behörde hat in besonderen Fällen einen Ermessensspielraum - nur lag hier, nach Auffassung der Behörde, kein besonderer Fall vor. 

Nein, hat sie nicht. Sie geht grundsätzlich von Fahrlässigkeit aus, bei Vorsatz kann das Bußgeld „ angemessen“ erhöht werden. 

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vor 16 Stunden schrieb Motels:

Der blitzer stand 5 meter hinter dem ersten 30 schild, der messstrahl ist aber 20 bis 50 meter lang. Noch unseriöser geht es kaum  

  Es werden in der Regel Messprotokolle gefertigt, in denen der Standort des Gerätes vermerkt ist und auch wie und wo die maßgeblichen Schilder stehen. Was glaubst du, wird da drin zu lesen sein?

Dieser Wisch ist das erste was Links- und Rechtsanwälte anfordern. Ob die mit dem Inhalt was anfangen können oder nicht. 

Du hältst dich für zu wichtig, als das sich wegen dir jemand so in die Nesseln setzt. 

 

vor 3 Stunden schrieb rth:

Man soll nie Nie sagen, aber ich vermute der „Blitzer“ stand korrekt, den bis zum 30er Schild gilt 50 . 

Laut seinem Eingangspost ist er bei 30 mit 64 gemessen worden.  Das war aber schon im April und ob er irgend etwas dagegen unternommen hat, weiß ich nicht.  

 Der TE wird sich mit den "5 Metern hinter dem ersten Schild" irren.

 

vor 3 Stunden schrieb rth:

bei Vorsatz kann das Bußgeld „ angemessen“ erhöht werden.

Bei Vorsatz wird verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) 

"Angemessen"  erhöht wird der Regelbetrag gem. Abs. 5 bei Tateinheit.

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vor 18 Stunden schrieb rth:

Nein, hat sie nicht. Sie geht grundsätzlich von Fahrlässigkeit aus, bei Vorsatz kann das Bußgeld „ angemessen“ erhöht werden.

willst du behaupten, ich hätte mehrere Jahre in der BG-Stelle mit Einverständnis sämtlicher Vorgesetzten Mist gebaut?

Gut - ist schon einige Jahre her, war direkt nach meiner Ausbildung und inzwischen stehe ich kurz vor der Pension, aber das Gesetz hat sich in der Hinsicht nicht geändert.
In besonderen Fällen kann die Behörde (der/die Sachbearbeiter*in) durchaus von den Regelsätzen des Kataloges abweichen. Muss halt nur begründet werden.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Satz 2 1. Alternative BKatV

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