Muffin 3 Posted July 22, 2019 Report Share Posted July 22, 2019 Hallo, vor kurzem fuhr ich spätabends durch eine Großstadt am Niederrhein. Ich bin in dieser Gegend dieser Stadt noch nie gewesen, kannte mich also absolut nicht aus, es ist eine Autostunde von meinem Wohnort entfernt. Ich bog von einer kleinen Seitenstraße (zuvor keine Beschilderung, also normaler 50er Bereich) an einer Ampel nach rechts in eine Hauptstraße ab. Beim Abbiegen musste ich natürlich evtl. kreuzende Radfahrer (Radweg) im Auge behalten, zudem noch evtl. kreuzende Fußgänger, da zwischen den Fahrbahnen die Straßenbahn verkehrt und sich dort eine Haltstelle befindet. An der nächsten Querstraße - gemessen mit Google Maps sind das ca. 125 Meter nach dem Abbiegen gewesen - wurde ich geblitzt, hab mich total erschrocken, auf den Tacho geschaut und war total verwirrt, weil ich deutlich unter 50km/h war. Ich habe dann gedreht, um mir das nochmal anzusehen. Dabei habe ich dann entdeckt, daß mehr oder weniger direkt im Einmündungsbereich ein Schild steht, daß Tempo 30 zwischen 22 und 6 Uhr auf der Hauptstraße vorschreibt. Dieses Schild ist natürlich sichtbar für jeden, der zuvor schon die Hauptstraße entlangfährt, aber beim Abbiegen hätte ich nach "rechts oben" schauen müssen, um es sehen zu können. Ein LKW- oder Busfahrer wird das Schild beim Blick in den Außenspiegel womöglich sehen, für einen PKW-Fahrer liegt es aber komplett außerhalb des Sichtbereiches, denn schließlich suche ich nicht den Himmel nach Schildern ab, sondern achte auf die Straße, die möglichen Fußgänger und Radfahrer. In Google Maps kann man auf dem Satellitenbild den Schatten des Schildes sehen, konnte daher messen, daß es von dem Schild bis zum Blitzer ca. 115 Meter sind. Es ist letztlich nur eine Verwarnung und natürlich sollte ich die Kohle einfach zähneknirschend zahlen, aber damit würde ich unterstützen, daß die Behörden tun und lassen können, was sie wollen. Nun ist meine Frage: Habe ich berechtigte Hoffnung auf Einstellung des Verfahrens, wenn ich einen Einspruch mit entsprechender Schilderung des Vorfalls einlege oder landet der quasi ungeprüft in der Tonne und es wird dann einfach Bußgeldbescheid erlassen? Ich bin leider nicht Mitglied beim ADAC, habe auch keine Rechtsschutzversicherung und habe keinen Bock, daß ich wegen Gebühren und sonstigem Mist durch Bußgeldbescheid statt einer verschmerzbaren Strafe plötzlich das 3- oder 4-fache zu zahlen habe. Für einen fachkundigen Rat wäre ich echt dankbar. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 22, 2019 Report Share Posted July 22, 2019 Böse Falle, stimmt. Wenn unter + 20 km/h kostet nahezu jede Nachfrage 28.50 Euro extra. Durch Zähneknirschen und Zahlen spart man die Gebühren. 1 Quote Link to post Share on other sites
Muffin 3 Posted July 22, 2019 Author Report Share Posted July 22, 2019 28,50€? Sicher? Ich hätte mit deutlich mehr gerechnet. Ich bilde mir nämlich ein, 2005, als ich das letzte Mal Punkte kassiert habe, wären die Gebühren schon 33-35€ gewesen und die werden ja kaum weniger geworden sein. Hatte daher befürchtet, die Gebühren wären mittlerweile vielleicht schon 45-50€. Bei 28,50€ würde ich es vielleicht sogar riskieren oder ist ein Einspruch komplett sinnlos, weil der sowieso immer verworfen wird? Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted July 22, 2019 Report Share Posted July 22, 2019 Ja, sicher 28,50: 25,00 Verwaltungsgebühren und 3,50 Auslagen für die Postzustellungsurkunde (Edit: § 107 Abs. 1, Abs. 3 OWiG). Die Chancen bzgl. Einspruch glaskugele ich mal leider als ganz nahe an 0. Zahlen schafft Frieden. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 22, 2019 Report Share Posted July 22, 2019 Stop, 16 - 20 km/h plus innerhalb geschlossener Ortschaften Kosten zurzeit 35 Euro. Wenn du ohne Nachfragen fristgerecht zahlst. Jede Nachfrage kann / wird zu zusätzlich 25.00 Euro Bearbeitungsgebühren und 3,50 Euro Auslagen (Portokosten) führen. 1 Quote Link to post Share on other sites
frankenwaelder 84 Posted July 22, 2019 Report Share Posted July 22, 2019 Ja, mein Beitrag war da etwas irreführend (gerade selber noch mal gelesen), rth hat recht: Die 28,50 kommen natürlich nur dann oben drauf, wenn du das Verwarngeld nicht rechtzeitig zahlst, dann wird nämlich der Bußgeldbescheid erlassen. Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted July 22, 2019 Report Share Posted July 22, 2019 An Stelle des Betroffenen würde ich auch bezahlen, aber parallel die Stadtverwaltung- (Köln?) anschreiben und den Zustand der unzureichenden Beschilderung mit Fotos unterlegen. Und dann mal die Antwort abwarten - und sich hier wieder melden. Quote Link to post Share on other sites
Muffin 3 Posted July 23, 2019 Author Report Share Posted July 23, 2019 Ja, mein Beitrag war da etwas irreführend (gerade selber noch mal gelesen), rth hat recht: Die 28,50 kommen natürlich nur dann oben drauf, wenn du das Verwarngeld nicht rechtzeitig zahlst, dann wird nämlich der Bußgeldbescheid erlassen. Nicht irreführend, das war mir schon klar, daß ich die 28,50€ nur zahlen muss, wenn ich nicht rechtzeitig zahle oder ich Widerspruch einlege und er verworfen wird. Apropos rechtzeitig zahlen: Knöllchen ausgestellt am 12.7., Frankierstempel ist vom 15.7, gekommen ist es nicht vor dem 17. "Fristgerechte" Zahlung einzuhalten ist da schon sehr schwer. Wenn man eine so kurze Frist hat, sollte wenigstens das Schreiben nicht auch noch mind. 3 Tage auf der Behörde rumliegen. An Stelle des Betroffenen würde ich auch bezahlen, aber parallel die Stadtverwaltung- (Köln?) anschreiben und den Zustand der unzureichenden Beschilderung mit Fotos unterlegen. Und dann mal die Antwort abwarten - und sich hier wieder melden. Der Bürgermeister der Stadt Duisburg bekommt auf jeden Fall einen Brief von mir mit der Bitte um Stellungnahme. P.S.: Es sind 15€ Bußgeld, es waren noch nicht mehr als 10 km/h Überschreitung. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 23, 2019 Report Share Posted July 23, 2019 @Muffin, schick es an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. Bürgermeister sind keine Vorgesetzten und sind nicht Weisungsbefugt.Nur der OB ist oberster Vorgesetzter aller städtischen Mitarbeiter. 1 Quote Link to post Share on other sites
Muffin 3 Posted July 23, 2019 Author Report Share Posted July 23, 2019 @ rth: Ok klar, Großstadt hat natürlich einen OB, Bürgermeister war nur so dahingesagt. Hätte mir auf der städtischen Website eh den Namen rausgesucht und natürlich den OB angeschrieben. Quote Link to post Share on other sites
Welle03 0 Posted July 23, 2019 Report Share Posted July 23, 2019 Oder halt unverbindliches Anwaltsschreiben senden, da sollten die auch hellhörig werden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 23, 2019 Report Share Posted July 23, 2019 Oder halt unverbindliches Anwaltsschreiben senden, da sollten die auch hellhörig werden.Sehr gute Idee um Geld zu verbrennen. Welcher RA schreibt kostenlos? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 23, 2019 Report Share Posted July 23, 2019 Um andere vor dem selben Problem, kenne da auch einige solcher Stellen. Einfach bei der Stadt darauf hinweisen und vielleicht wird das Schild besser aufgestellt. Unter Umständen ja auch bereits in der Nebenstraße mit entsprechenden Pfeil darunter. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted July 23, 2019 Report Share Posted July 23, 2019 Werden Schilder innerorts nicht in einer normierten Höhe angebracht? Es wird doch in Deutschland quasi alles geregelt, welche Norm oder Anweisgung greift denn hier? Quote Link to post Share on other sites
Muffin 3 Posted July 23, 2019 Author Report Share Posted July 23, 2019 Werden Schilder innerorts nicht in einer normierten Höhe angebracht? Es wird doch in Deutschland quasi alles geregelt, welche Norm oder Anweisgung greift denn hier?Höhe hin oder her, die Höhe war im Prinzip "normal", nur siehst Du dieses Schild halt nicht, wenn Du nach rechts in die Straße abbiegst, weil es direkt hinter der Einmündung steht und Du andere Dinge im Blick haben musst. Die Frage ist vielmehr: Ist es überhaupt rechtskonform, ca. 115 Meter nach dem Schild zu blitzen? Nachdem, was ich hier gefunden habe, nämlich nicht. Dort ist von mind. 200m Abstand die Rede. Allerdings steht oben drüber, "diese Richtlinie ist veraltet". Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 23, 2019 Report Share Posted July 23, 2019 @Muffin, grundsätzlich gelten alle Geschwindigkeitsbegrenzungen ab Schild. Richtlinien sind nur für Behörden von Interesse, der normale Bürger kann sich nicht darauf berufen.Veraltete Richtlinien interessieren selbst Behörden nicht. Und vermutlich standen schon vorher Schilder auf der Straße, du bist ja abgebogen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 24, 2019 Report Share Posted July 24, 2019 Zur Zahlfrist: Die Behörden kennen ihren internen und auch den externen Postlaufweg - da sollte man die 7 Tag ab Eingang des Schreibens rechnen, um fristgerecht zu zahlen Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted July 24, 2019 Report Share Posted July 24, 2019 Moin Moin Werden Schilder innerorts nicht in einer normierten Höhe angebracht? Es wird doch in Deutschland quasi alles geregelt, welche Norm oder Anweisgung greift denn hier?http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm Die Frage ist vielmehr: Ist es überhaupt rechtskonform, ca. 115 Meter nach dem Schild zu blitzen? Nachdem, was ich hier gefunden habe, nämlich nicht. Dort ist von mind. 200m Abstand die Rede. Allerdings steht oben drüber, "diese Richtlinie ist veraltet".Dein verlinkter Erlass ist von 1996.Es gibt einen von 2009https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2055&bes_id=13212&val=13212&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1Dieser Erlass hebt den von 1996 auf. In NRW gibt es keine "Gnadenstrecke" Gruß Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted July 24, 2019 Report Share Posted July 24, 2019 Hi, eigentlich war es Pech, dass sie "erst" nach 115m geblitzt haben.Weiter vorne wäre der TE prinzipbedingt noch nicht so (zu) schnell gewesen....... GrüßeWolle Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted July 24, 2019 Report Share Posted July 24, 2019 Wäre es böse, zu unterstellen, man hat den Abstand bewusst so gewählt?! So hat man eine höhere Chance auf den "Beifangg" von ahnungslosen "Einbiegern"! Könnte man Effizienzsteigerung nennen! (Rein hypothetisch natürlich!) Quote Link to post Share on other sites
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