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Geblitzt Nach Spurverengung - Nötigung?


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Hallo, liebes Radarforum. :)

 

Folgende Fragestellung (gegoogled habe ich schon fleißig, bin mir dessen aber trotzdem nicht ganz sicher):

 

Ich bin vor gut 2 Wochen geblitzt worden in folgender Situation:

 

Es war nachts, Eine Bundesstraße, 2-spurig in beiden Richtungen, zunächst waren 100KM/h erlaubt, ich fuhr 100 KM/h. Ich begann, ein Fahrzeug zu überholen, das ca. 90 KM/h fuhr. Kein anderes Fahrzeug war in Sicht, so dass ich gefahrlos und ohne Stress überholen konnte.

 

Als ich mit dem Heck auf Höhe der Front des anderen Fahrzeugs bin (also prinzipiell wieder einscheren möchte), steht ein 70-er Schild und Schilder zeigen außerdem eine kommende Spurverengung an. Prinzipiell kein Problem, ich stelle mich darauf ein die Geschwindigkeit zu verringern und setze den Blinker nach rechts.

 

In diesem Moment gibt das überholte Fahrzeug aber Gas und will mich am Einscheren hindern. Ich habe aufgrund der kommenden Verengung nur die Möglichkeit, eine Vollbremsung/Nahezu-Vollbremsung hinzulegen, oder noch vor dem anderen Fahrzeug einzuscheren, um eine Kollision zu vermeiden aber nicht sofort entsprechend der gegebenen 70er-Begrenzung zu bremsen.

 

In der selben Sekunde wurde ich geblitzt, mit 93 KM/h (statt der 70). Ich fühle mich genötigt durch das Verhalten des anderen Fahrers, habe Zeugen für das Ereignis, kann aber kein Nummernschild nennen.

 

Inzwischen habe ich den Anhörungsbogen ohne Bußgeldbescheid erhalten.

 

Sollte ich nun das Vorgefallene so schildern? Habe ich eine Chance, dass die beschrieben Situation von der Behörde berücksichtigt wird? Oder laufe ich Gefahr, dass man mir Vorsatz vorwerfen würde? (Ich habe nicht Gas gegeben, wusste aber um die Begrenzung und konnte schlicht nicht rechtzeitig bremsen).

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Hallo, mse,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

.... zunächst waren 100KM/h erlaubt, ich fuhr 100 KM/h. Ich begann, ein Fahrzeug zu überholen, das ca. 90 KM/h fuhr.

Fehler Nr. 1: Du darfst nur überholen, wenn Du deutlich schneller bist der zu Überholende.

 

10 km/h Differenz sind sicher nicht als deutlich zu bezeichnen.

 

Als ich mit dem Heck auf Höhe der Front des anderen Fahrzeugs bin (also prinzipiell wieder einscheren möchte),........

Fehler Nr. 2: Du wärst dem zu Überholenden eindeutig in seinen Sicherheitsabstand hineingefahren.

 

Was wäre, wenn Du nach dem Einscheren plötzlich hättest bremsen müssen (Gegenstand auf der Fahrbahn, Wildwechsel usw.) und er fährt Dir ins Heck?

 

Und komm bitte nicht damit, dass so etwas an den Haaren herbeigezogen ist, denn ähnliche Unfälle habe ich schon etliche aufgenommen.

 

.......steht ein 70-er Schild und Schilder zeigen außerdem eine kommende Spurverengung an.

Fehler Nr. 3: Solche Schilder tauchen nicht aus dem Nichts auf, sondern sind bei aufmerksamer Fahrweise (sollte man gerade bei einem Überholvorgang voraussetzen) schon von Weitem zu sehen.

 

Prinzipiell kein Problem, ich stelle mich darauf ein die Geschwindigkeit zu verringern und setze den Blinker nach rechts.

In diesem Moment gibt das überholte Fahrzeug aber Gas und will mich am Einscheren hindern.

Fehler Nr. 4: Der Überholte hat vermutlich genauso damit gerechnet, dass Du nach dem Einscheren den Anker werfen wirfst und wollte bei dem knappen Abstand das Risiko nicht eingehen und selber auch nicht unbedingt eine Vollbremsung machen müssen.

 

Also wollte er Dir vermutlich helfen, durch moderates Abbremsen wieder hinter ihm einzuscheren und ihr wärt euch dabei beide nicht ins Gehege gekommen.

 

Klar: Rein rechtlich gesehen darf jemand, der überholt wird, nicht beschleunigen, aber in dieser Situation kann es zumindest aus Sicht Deines Kontrahenten die für beide sicherere Lösung gewesen sein.

 

Ich habe aufgrund der kommenden Verengung nur die Möglichkeit, eine Vollbremsung/Nahezu-Vollbremsung hinzulegen, oder noch vor dem anderen Fahrzeug einzuscheren, um eine Kollision zu vermeiden aber nicht sofort entsprechend der gegebenen 70er-Begrenzung zu bremsen.

Wenn Du noch Zeit gehabt hättest, den Überholvorgang zu beenden, dürfte eine Nahezu - Vollbremsung wohl nicht notwendig gewesen sein, zumal Dein Kontrahent vor seinem Beschleunigen nur knapp 10 km/h langsamer war als Du.

 

Du hättest also nur leicht vom Gas gehen müssen und schon wärst Du wieder hinter Deinem Kontrahenten gewesen.

 

Oder laufe ich Gefahr, dass man mir Vorsatz vorwerfen würde? (Ich habe nicht Gas gegeben, wusste aber um die Begrenzung und konnte schlicht nicht rechtzeitig bremsen).

Ausschließen würde ich es jedenfalls nicht, wenn Du den Sachverhalt so schilderst, wie hier.

 

Dies erst recht, wenn man Dir nachweisen kann, dass Du ortskundig bist und die Geschwindigkeitsbeschränkung sowie die Verengung kennst.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich befahre fast täglich eine Strasse, die ähnliche Eigenschaften mitbringt, wie im vorligenden Falle. Dort wird auch mit geringen Differenzgeschwindigkeiten überholt, was auch problemlios möglich ist, da ja 2 Fahrspuren pro Richtung zur Verfügung stehen. Da aber geschätzte 90 Prozent ortskundig sind, spielen sich vor dem :70: Schild keine deartigen Szenen ab. Man einigt sind schnell und ordnet sich im Reisverschlussverfahren ein.

 

Dein Argument, nur mit einer Vollbremsung sich wieder hinter den Überholten einfädeln zu können steht auf sehr wackligen Füssen, wenn Du gleichzeitig behauptest nur mit :100: überholt zu haben,

Hier hätte ein einfaches leichtes Antippen des Bremspedals genügt, um wieder Einzuscheren.

 

Das Problem was Du Dir hier einhandeln kannst, ist das man Dir dann Vorsatz vorwerfen kann, und damit das Bussgeld verdoppen kann.

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@nachteule, es KÖNNTE so gewesen sein, das der "Kontrahent" nur vorbeugend Gas gegeben hat (weil vorschauend / vorhersehend) um Probleme zu verhindern. Möglicher Weise hat er aber einfach Gas gegeben, weil er den TE nicht gewähren lassen wollte (Kontrahent nur knapp unter zulässiger Höchstgeschwindigkeit - ggf. auch Ortskundig - wollte den TE belehren bzw. aufzeigen, dass das Überholmanöver auf Grund der Verengung UND Reduzierung / Verengung der Fahrspuren sinnfrei ist).

 

Gibt es für "deutlich schneller" Richtwerte?

 

Der TE schreibt NICHT das er vor hat, direkt vor dem "Kontrahenten" einzuscheren, somit vermutest Du (Dein gutes Recht ;) ), also wäre es nur ein Fehler, hätte er ihn tatsächlich schneiden wollen.

 

"Fehler 3" da bin ich absolut bei Dir!

 

Im Normalfall, wäre er an dem Fahrzeug ohne Probleme und die Möglichkeit die Geschwindkeit nach Vorgabe zu senken (ohne eine Vollbremsung) vorbeigekommen. Er sah sich genötigt ebenso zu beschleunigen (hätte er ggf. gebremst, wäre auch der Blitzer nicht Gegenstand der Diskussion) um den Überholvorgang abzuschliessen.

 

Die Fehler liegen auf beiden Seiten, sowohl der TE als auch der "Kontrahent" haben zum "Gelingen" beigetragen.

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Danke erstmal für die Antworten. Orstkundig bin ich dort nicht, vermute das aber von dem anderen Fahrer.

 

Fehler Nr. 1: Du darfst nur überholen, wenn Du deutlich schneller bist der zu Überholende.

 

Gilt das auch bei 2 Spuren pro Richtung, mit Abtrennung zur Gegenverkehrsseite? (Das ich das auf der Gegenspur wegen 10 KM/h Differenz nicht darf, ist logisch), aber auf einer langen geraden Extra-Überholspur ohne anderen Verkehr von hinten?

 

Wenn das verboten ist, wären ja zB auch alle LKW-Überholmanöver auf Autobahnen verboten. Das sind ja auch nur sehr geringe Differenzen...

 

Fehler Nr. 2: Du wärst dem zu Überholenden eindeutig in seinen Sicherheitsabstand hineingefahren.

 

Wie auch ElDiablo schreibt, hatte ich nicht vor ihn zu schneiden, ich habe dort den Blinker gesetzt.

 


Fehler Nr. 4: Der Überholte hat vermutlich genauso damit gerechnet, dass Du nach dem Einscheren den Anker werfen wirfst und wollte bei dem knappen Abstand das Risiko nicht eingehen und selber auch nicht unbedingt eine Vollbremsung machen müssen.

 

Möglich, wenn auch unwahrscheinlich in dieser Situation. Das bezieht sich ja aber auf das Verhalten des anderen Fahrers. Inwieweit wäre das also ein Fehler meinerseits gewesen?

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Moin Moin

 

 

 

.......steht ein 70-er Schild und Schilder zeigen außerdem eine kommende Spurverengung an.

Fehler Nr. 3: Solche Schilder tauchen nicht aus dem Nichts auf, sondern sind bei aufmerksamer Fahrweise (sollte man gerade bei einem Überholvorgang voraussetzen) schon von Weitem zu sehen.

Geht so ein Fahrstreifeneinzug nicht üblicherweise auch mit Hinweis auf Reißverschlußverfahren einher?

Auf hiesigen BAB ist das so.

Falls ja, hat der TE reichlich was übersehen.

 

 

Gruß

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Es liest sich so, dass beide Fahrzeuglenker Fehler ( Fehler= Regeln der StVO missachtet) gemacht haben.

 

 

Der letzte Fehler war nicht zu bremsen und sich hinter dem Fahrzeug einzufädeln.

 

 

Das "billigste" wird es sein, die Tempoüberschreitung sang- und klaglos zu zahlen.

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Ich habe nicht Gas gegeben, wusste aber um die Begrenzung und konnte schlicht nicht rechtzeitig bremsen.

Natürlich konntest Du rechtzeitig bremsen. Du hast sogar erwartet, daß der andere Fahrer so stark bremst, daß Du noch hättest vor ihm einscheren (mit ausreichendem Sicherheitsabstand, nicht wahr?) und selber dann noch auf die passende Geschwindigkeit abbremsen können. Und das wäre Dir auf der linken Spur nicht möglich gewesen? Und stattdessen hast Du noch stärker beschleunigt als der andere Fahrer und bist vor ihm eingeschert? Den sieht man aber nicht auf dem Foto, oder?

 

Ach, und wieso kennst Du die Begrenzung, bezeichnest Dich aber als nicht ortskundig? Und wenn Du die Begrenzung kennst, warum dann nicht den Blitzer (ich nehme an, der war stationär, korrekt?)?

 

Klingt für mich doch sehr nach gezockt und verloren. Unabhängig davon kannst Du versuchen, den Bußgeldbescheid abzuwenden. Das entsprechende Schreiben kostet erstmal nur Porto, dürfte aber auch in der Vorweihnachtszeit nicht den gewünschten Erfolg haben. Den (ggf. folgenden) Termin beim Amtsgericht kannst Du allein wahrnehmen oder Du suchst Dir einen Anwalt (die müssen auch leben und freuen sich über leichtverdientes Honorar). Wenn Du den Einspruch im Termin zurücknimmst (wozu der Richter Dir raten wird, jede Wette), fallen Gebühren an (neben den Kosten für den Anwalt).

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Hallo, ElDiablo,

Der TE schreibt NICHT das er vor hat, direkt vor dem "Kontrahenten" einzuscheren, somit vermutest Du (Dein gutes Recht ;) ), also wäre es nur ein Fehler, hätte er ihn tatsächlich schneiden wollen.

wie nennst Du dann das hier?

Als ich mit dem Heck auf Höhe der Front des anderen Fahrzeugs bin (also prinzipiell wieder einscheren möchte), ....

Nach einem ausreichenden Abstand sieht das auch nicht annähernd aus und bei einer Differenzgeschwindigkeit von knapp 10 km/h kann der Überholte auch nicht davon ausgehen, dass das Einscheren gefahrlos ist, weil der andere ja sowieso gleich auf und davon ist, wie es auf der Autobahn mit hohen Differenzgeschwindigkeiten eher der Fall ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo nachteule,

 

die korrekten Gegebenheiten kennen wir nicht, wir mutmaßen.

 

Schlussendlich ist festzustellen, das beide Fehler gemacht haben und wie blaulicht schon schreibt, der letzte Fehler war, das er nicht gebremst hat, sondern an seinem Überholvorgang festgehalten hat.

 

Bei 93km/h (so die Toleranz noch nicht berücksichtigt wurde) sind es innerorts 35,-€ und ausserorts 30,-€ ... bezahlen und gut, alles andere ist vergeudete Zeit.

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Dass die Toleranz bereits weg ist.

 

------------

@TE

Auf dem Bild sollte doch das andere Fahrzeug zu sehen sein und damit das Kennzeichen.

 

Ich vermute eher er hat gewusst da da geblitzt wird und dich in eine Falle gelockt.

 

War es eigentlich eine mobilde Messung oder per Starenkasten (habe die Beiträge nur überflogen)?

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